Der Ständerat hat in seiner Sitzung vom 15.6. der parlamentarischen Initiative der SGK-NR zugestimmt, welche den Wechsel der Vorsorgeeinrichtung erleichtern soll. Die Problematik betrifft insbesondere die Rentnerbestände, für welche bei einem Wechsel der VE mit neuen Bedingungen häufig nicht aureichende Deckungskapitalien vorhanden sind.
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Bericht Swissinfo
Gesetzgebung
Nationalrat lehnt Revision der Publica ab
Der Nationalrat hat die Revision der Bundespensionskasse am 9.6.06 überraschend abgelehnt. Mit 93 zu 60 Stimmen verwarf er das Projekt, das den Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat sowie Abstriche für das Bundespersonal bringen soll. Das Nein kam durch die Stimmen von SP und SVP zu Stande.
Nationalrat lehnt Revision der Publica ab (Schweiz, NZZ Online)
Amtliches Bulletin
Nationalrat berät Publica-Gesetz
Der Nationalrat hat die Beratung des Publica-Gesetzes begonnen. Eintreten wurde mit 99 gegen 60 Stimmen beschlossen, nachdem die Ratslinke eine Rückweisung der Vorlage durchsetzen wollte. Die Totalrevision des Gesetzes sieht neben der Einführung des Beitragsprimats eine Reihe von weiteren Anpassungen vor, mit welchem die Finanzen der Bundespensionskasse ins Lot gebracht werden sollen. Die Massnahmen, insbesondere die Erhöhung des reglementarischen Rentenalters von 62 auf 65 Jahre, werden von SP und Gewerkschaften teils heftig bekämpft. Umstritten war auch die Einführung einer Rentnerkasse, wie sie vom Bundesrat vorgeschlagen wird. Sie wurde jedoch angenommen, nachdem sich auch Teile der FDP dafür stark gemacht hatten.
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Botschaft des Bundesrates
Bericht NZZ
EFD – Bundesrat passt Verordnung über Stempelabgaben an
Der Bundesrat hat die geänderten Verordnungsbestimmungen zu den eidgenössischen Stempelabgaben gutgeheissen und entschieden, sie auf den 1. Juli 2006 in Kraft zu setzen. Die Änderungen wurden nötig, weil am 1. Januar neue Gesetzesbestimmungen in Kraft getreten sind.
EFD – Bundesrat passt Verordnung über die Stempelabgaben an
Vernehmlassung zum Umwandlungssatz zeigt grosse Meinungsverschiedenheiten auf
Ende April ging die Vernehmlassungsfrist zur Anpassung des Umwandlungssatzes zu Ende. Eine einheitliche Reaktion hat sich unter den Fachverbänden und Branchenorganisationen nicht ergeben. Im Gegenteil, die eingegangenen Stellungnahmen zeigen die ganze Bandbreite von "Übung abbrechen" bis "massiv verstärken". Am einen Ende des Spektrums stehen die Versicherer, welche statt der vom Bundesrat vorgeschlagenen Senkung des Umwandlungssatzes auf 6,4 Prozent eine solche auf 6 Prozent fordern. Sie werden dabei unterstützt von der Aktuarvereinigung, welche ebenfalls für einen Satz "deutlich unter 6,4 Prozent" eintritt. Am anderen Ende findet sich die IG der autonomen Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen (IGaSG), welche die Meinung vertritt, auf eine Anpassung könne überhaupt verzichtet werden. Sie begründet dies mit den mittelfristigen Anlagerenditen, die nach ihrer Einschätzung keine Senkung des zugrundeliegenden technischen Satzes auf 3,35 Prozent rechtfertigen würden. Gleicher Meinung ist der Gewerkschaftsbund, wobei dieser jedoch rein politisch argumentiert. In der Mitte stehen ASIP und die Kammer der Pensionskassen-Experten, die beide die Vorschläge des Bundesrates weitgehend unterstützen und eine Senkung auf 6,4 Prozent als angemessen und notwendig erachten.
Eine der zentralen Fragen betrifft die Durchführung flankierender Massnahmen zum Ausgleich der mit der Anpassung des Umwandlungssatzes verbundenen Leistungsverminderung. Die Fachverbände sind sich hier einig: sie sind nicht notwendig. Anders beurteilt dies der SGB, der im Falle der Senkung des Satzes dies mit einer Erhöhung der Altersgutschriften kompensieren will.
Der Bundesrat sieht sich mit diesen sehr unterschiedlichen Stellungnahmen einer schwierigen Aufgabe gegenüber gestellt. Die politischen Parteien haben nämlich ein ähnlich breites Spektrum an Meinungen abgeliefert. Es ist zu erwarten, dass er unter den gegebenen Voraussetzungen weitgehend bei seiner Position bleiben wird. Es liegt damit beim Parlament, zu entscheiden und hier könnte sich angesichts der Stellungnahmen der Parteien eine Mehrheit dafür finden.
Stellungnahme ASIP
Stellungnahme IG autonome Sammelstiftungen
Stellungnahme Gewerkschaftsbund
Stellungnahme der Aktuar-Vereinigung
LPP: l’abaissement du taux de conversion reçoit un accueil mitigé
Le projet du Conseil fédéral de ramener le taux de conversion des rentes LPP à 6,4% d’ici 2011 a reçu un accueil mitigé en procédure de consultation. La gauche s’oppose à cette baisse tandis que la droite voudrait laisser jouer la concurrence.
Edicom
BVG-Umwandlungssatz in Vernehmlassung sehr umstritten
Die Absicht des Bundesrates, den Umwandlungssatz zur Berechnung der BVG-Renten bis 2011 auf 6,4 Prozent zu senken, ist in der Konsultation auf Kritik gestossen. Die Linke ist dagegen, und die Rechte möchte den Wettbewerb spielen lassen. Die Anpassungen sollen ab 2008 in vier Schritten erfolgen. Für die SP würden damit jene Bevölkerungsteile getroffen, die sowieso schon mit knappem Budget die Lebenskosten bestreiten müssten.
Auch für die Grüne Partei der Schweiz gibt es angesichts der positiven Wirtschaftsprognosen keinen Grund für eine Senkung des Umwandlungssatzes. Eine Hauruck-Politik schüre unnötig Ängste bezüglich der Altersvorsorge, sie sei sozial unverantwortlich und unterminiere das Vertrauen in die Zweite Säule.
Für die SVP wäre die Anpassung des Umwandlungssatzes sachlich angemessen und entspräche den aktuellen versicherungsmathematischen Gegebenheiten. Aus ihrer Sicht sollte der Bundesrat jedoch eine Herauslösung von konkreten versicherungstechnischen Parametern aus dem Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) prüfen.
Auch die FDP zweifelt den Sinn einer politischen Bestimmung des Umwandlungssatzes an. Denn die Politik habe grundsätzlich grösste Mühe, künftige Zinssätze zu prognostizieren. Mit einem Satz von 6,4 Prozent erklärt sich die FDP einverstanden. Sie geht davon aus, dass dieser auf lange Frist Bestand haben dürfte.
Auch die CVP akzeptiert eine Herabsetzung des Umwandlungssatzes auf 6,4 Prozent. Die Bestrebungen nach einer freien Festsetzung des Umwandlungssatzes lehnt sie jedoch ab. Dieser zentrale Parameter des Kapitaldeckungsverfahrens müsse vom Staat festgelegt werden.
baz.ch – Basler Zeitung Online
Klarstellungen zum Dritten Verordnungspaket (BVG Revision) aus Optik des ASIP
In den von Hanspeter Konrad verfassten Fachmitteilungen Nr. 63 meldet der Schweiz. Pensionskassenverband ASIP erhebliche Vorbehalte gegen Stellungnahmen des BSV zu Fragen des Dritten Verordnungspaketes in der BVG-Revision an. Die "Auslegung dieser Bestimmungen ist aus Optik des ASIP nicht immer nachvollziehbar", heisst es in der Mitteilung. Gleichzeitig wird aber auch darauf hingewiesen, dass die BSV-Mitteilungen, in denen die entsprechenden Ausführungen publiziert wurden, lediglich die Auffassung des Bundesamtes wiedergeben und keine verbindliche Weisung darstellen.
Im Detail befasst sich der ASIP mit der Information über den Einkauf im Freizügigkeitsfall, dem Einkauf nach Ausrichtung von Altersleistungen, mit Einkauf und Vorbezug für Wohneigentum und der Begrenzung des versicherbaren Lohnes bei mehreren Vorsorgeplänen. Beanstandet werden insbesondere die in den BSV-Mitteilungen zum Ausdruck kommende Tendenz, die Verordnung in einer vom Gesetz nicht gestützten extensiven Form auszulegen.
In den Fachmitteilungen wird dazu ausgeführt: "Die Interpretationen des dritten Paketes bewegen sich im Spannungsfeld zwischen juristisch wörtlicher und ziel- bzw. praxisorientierter Auslegung durch die Vorsorgeeinrichtungen. Es muss das Ziel aller sein, die zentralen Unklarheiten und Schwachpunkte der Verordnungsbestimmungen im Sinne der Rechtssicherheit möglichst rasch zu klären. Dabei muss die ursprüngliche gesetzgeberische Absicht, zu verhindern, dass sich Versicherte durch allzu grosszügige Vorsorgepläne, die zu Überversicherungen führen und den Rahmen des Vorsorgezweckes sprengen, oder durch rein steuerlich motivierte, gezielt vorübergehende Platzierung von Geldern in der 2. Säule übermässige steuerliche Vorteile verschaffen, im Vordergrund stehen."
ASIP Fachmitteilungen Nr. 63