Parlament_56
Unter dem Eindruck der Fusion der Swissfirst mit der Bank am Bellevue und den damit getätigten privaten Anlagegeschäften hat der Ständerat in der Herbstsession bei der Beratung des Bundesgesetzes über die Pensionskasse des Bundes ( 05.073 ) eine Bestimmung zur Offenlegungspflicht (Art. 15a Publica-Gesetz, 52a BVG) diskutiert. Danach müssten sämtliche mit der Anlage und Verwaltung von Vorsorgevermögen betrauten Personen jährlich ihre persönlichen Bankbeziehungen und Effektentransaktionen offen legen. Der Rat beschloss, diese Frage in einer Vorlage 3 von der übrigen Vorlage abzutrennen und an die Kommission zurückzuweisen.

Die SGK lud Vertreter von Pensionskassen, Banken sowie die Sozialpartner zu einem Hearing ein. Einhellig äusserten sich die angehörten Personen kritisch gegenüber der vorgeschlagenen Bestimmung. Die Erfassung von verpöntem Handeln durch eine generell-abstrakte Norm dürfte schwierig sein. Es gehe weniger darum, neue Gesetze zu schaffen, als die bestehenden auf allen Ebenen voll durchzusetzen. An ihrer Sitzung vom 8./9. Januar 2007 wird die Kommission über das weitere Vorgehen entscheiden.

An der Anhörung zur Offenlegungspflicht haben folgende Personen teilgenommen: Hanspeter Konrad, Direktor Schweiz. Pensionskassenverband (ASIP), Hans Rudolf Schuppisser, Vizedirektor Arbeitgeberverband, Colette Nova, Geschäftsleitende Sekretärin Schweizerischer Gewerkschaftsbund, Christina Ruggli-Wüest, Leiterin Aufsichtsbehörde BVG und Stiftungsaufsicht des Kantons Basel-Stadt, José Antonio Blanco, Global Investment Solutions.
Medienmitteilung