Parlament_52Der Bundesrat wird eingeladen, landesweit klare Spielregeln für Vorsorgeeinrichtungen zu erlassen betreffend:
a. Interessenkollisionen bei wirtschaftlichen Beziehungen, namentlich Kapitalanlagen, Verwaltungsmandate usw..
b. einwandfreie und unabhängige Geschäftsführung, wie sie auch im Bankenrecht gebräuchlich sind.
c. Konzessionierung von Vermögensverwaltern, welche Direktanlagen tätigen.
d. Aufträge von Vorsorgeeinrichtungen. Dritte, die für Pensionskassen tätig sind, sollten keine Aufträge von der Kasse erhalten oder veranlassen können.
e. Standards der Aufsicht. Diese sind landesweit zu vereinheitlichen. Aufsicht und Oberaufsicht sind klar zu trennen.
f. Wirksamkeit der Aufsicht. Bei Unstimmigkeiten ist ein rasches Vorgehen zu ermöglichen. Die Suspensivwirkung von Beschwerden ist zu revidieren.
Curia Vista – 06.3458