In der soeben abgelaufenen Vernehmlassung zur Strukturreform (Organisation der Pensionskassen-Aufsicht) war von den Parteien die Kritik der SVP am schärfsten. Sie lehnt den Vorschlag rundweg ab, die gegenwärtig 27 Aufsichtsbehörden durch 7 oder 8 regionale Gremien und eine eidgenössische Oberaufsichtskommission zu ersetzen. Die Beschäftigung einer mehr oder weniger nebenamtlichen Kommission sei inakzeptabel, wenn es darum gehe, rasch zu handeln, um Verluste bei den Versicherten zu verhindern.

Die SVP schlägt stattdessen vor, die Aufsicht über die teilautonomen Vorsorgeeinrichtungen weiterhin bei den Kantonen zu belassen sowie Sammel- und Anlagestiftungen durch eine neu geschaffene professionelle Aufsicht zu überwachen. Auch die SP ist mit dem bundesrätlichen Vorschlag nicht zufrieden. Es gebe keine sachliche Begründung für eine föderalistische Lösung, schreibt die SP. Mit ihr bestehe auch in Zukunft das Risiko, dass sich die einzelnen Behörden in der Aufsichtsintensität und -qualität unterscheiden würden. Die SP fordert die Schaffung einer einzigen Aufsichtsbehörde mit regionalen Zweigstellen.

Kritisch fällt die Stellungnahme auch bei der CVP aus. Der «staatliche Interventionismus» werde die Versicherungsaufsicht nicht sicherer machen, es sei denn, die vorgesehene Aufsichtsinstitution übernehme die materielle Verantwortung für die Anlagerisiken. Nur die FDP steht hinter den Vorschlägen aus dem Departement ihres Bundesrats. Die Freisinnigen fordern den Bundesrat aber auf, dafür zu sorgen, dass die Unabhängigkeit und Professionalität der Aufsichtsbehörden garantiert sei. Auf grundsätzliche Zustimmung stösst die BVG-Reform bei den Wirtschaft. Der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse und der Arbeitgeberverband begrüssen in einer gemeinsamen Stellungnahme die vorgeschlagenen Massnahmen. Die Reform verursache zwar Mehrkosten, stärke aber das System der Zweiten Säule.

Die Wirtschaftsverbände machen aber ergänzende Vorschläge: Eine zusätzliche Ausstandsregel soll sicherstellen, dass eine kantonale Aufsicht bei kantonseigenen Vorsorgeeinrichtungen nicht in Interessenkonflikte gerät. Zudem sollen in der Oberaufsichtskommission auch die Vertreter der Sozialpartner als Sachverständige Einsitz nehmen.

Diese Forderung stellt auch der Schweizerische Gewerkschaftsbund. Analog zur SP fordert er aber eine für die ganze Schweiz zuständige Aufsichtsbehörde. Anderer Ansicht ist der Pensionskassenverband (Asip). Er begrüsst den Vorschlag des Bundesrats einer dezentralen über kantonale Konkordate geführten Aufsicht mit einer Oberaufsichtskommission. Der Verband verlangt jedoch vom Bundesrat, dass diese keine gesetzgeberische Funktion wahrnehmen dürfe. Sie soll nur über Weisungskompetenzen verfügen. 
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