Nur jeder fünfte Arbeitnehmer bekommt eine Firmenpension. Viele wissen nicht einmal, was das ist.
Die Presse.com
pwirth
Posts by :
Gesamtarbeitsverträge von 2002 bis 2005 – Grosse branchenspezifische Unterschiede bei den Mindestlöhnen
2005 fanden sich je nach Branche gesamtarbeitsvertraglich festgelegte Mindestlöhne von 2200 bis 4200 Franken für ungelernte Arbeitnehmende und von 2800 bis 5300 Franken für qualifizierte Personen. Von 2002 bis 2005 ist die Zahl der Mindestlohnanpassungen von 50 oder mehr Franken regelmässig zurückgegangen. Soweit einige wichtige Ergebnisse einer Studie des Bundesamtes für Statistik (BFS) auf der Basis der gesamtarbeitsvertraglichen Lohnabschlüsse.
www.news.admin.ch
Länger leben – länger sparen
Das Schlussalter für die Vorsorge in der Säule 3a soll auf 70 Jahre angehoben werden. Die Kommission für soziale Sicherheit (SGK) des Nationalrates hat eine Parlamentarische Initiative von Toni Bortoluzzi (svp., Zürich) übernommen. Bortoluzzi begründete seine Initiative mit der steigenden Lebenserwartung der Bevölkerung. Viele 65-jährige Personen fühlten sich gesundheitlich fit und würden gerne weiter arbeiten. Deshalb müsse das steuerbegünstigte Sparen in der Säule 3a gefördert werden.
Länger leben – länger sparen (Schweiz, NZZ Online)
Rentenkürzung für ehemaligen Ascoop-Vizepräsidenten
Der ehemalige Geschäftsführer der Mittelthurgaubahn AG und Vizepräsident der Pensionskasse Ascoop, Peter Joss, muss bis auf weiteres mit einer gekürzten Rente leben. Dies hat das Eidgenössische Versicherungsgericht entschieden.
Thurgauer Zeitung – News aus dem Thurgau
Complementa Risiko Check-up: Nach dem Ausnahmejahr
Anlässlich der diesjährigen AWP-Tagung gab Benjamin Brandenberger einen ersten Ueberblick über die Ergebnisse des Risiko Check-up. Ausgewertet wurden dafür ca. 210 Kassen (von rund 400 Teilnehmern). Sie zeigen klar die Wirkungen des Ausnahmejahres 2005, das zu einer deutlichen Entspannung bei der Finanzierungssituation geführt hat. Mit ganz wenigen Ausnahmen haben die Kassen die notwendige Sollrendite deutlich überschritten. Bei einer Aufteilung nach dem bekannten Complementa-Schema (A: Kassen in Ueberdeckung mit ausreichenden Reserven; B: Kassen in Ueberdeckung mit ungenügender Reservesituation; C: Kassen in Unterdeckung) zeigt sich bei den privaten Vorsorgeeinrichtungen eine Verdoppelung des Anteils im Sektor A. Gut zwei Drittel befinden sich wieder in einer befriedigenden Position bezüglich ihrer Finanzen, wobei die Aufteilung nach Vermögensgrösse eine frappante Schwäche der grossen Kassen (über 800 Mio.) ergibt. Bei den öffentlich-rechtlichen erfüllt hingegen nur knapp ein Drittel das Klassenziel, ein ähnlicher Anteil weist weiterhin eine Unterdeckung aus.
AWP-Tagung: Politiker und Techniker
Die diesjährige AWP-Tagung fand in ihrer 33. Auflage statt und erneut mit stattlicher Beteiligung seitens der Vorsorgefachleute. Im Zentrum stand die Beurteilung der vom Bundesrat angekündigten Botschaft zur Anpassung des Umwandlungssatzes. Unterstützung fand der Wille des Bundesrates, den Satz bis 2011 auf 6,4% zu reduzieren auf aktuarieller Seite sowie vom Vertreter der Arbeitgeber und Christine Egerszegi. Dagegen sprachen sich aus Herbert Brändli (als Oekonom angekündigt) und Nationalrat Fasel. Brändli argumentierte ausschliesslich mit den langfristigen (historischen) Aktienrenditen, welche sogar eine Beibehaltung des ursprünglichen Satzes von 7,2% erlauben würden; Fasel verzichtete gänzlich auf Argumente und glaubte wohl, es genüge schon, dagegen zu sein (wenn auch wortreich und mit der üblichen bundespolitischen Rhetorik). Zur Freude des Veranstalters ritten die Gegner einer Anpassung zudem die üblichen Attacken auf die Versicherer und bezeichneten sie fälschlicherweise als die Urheber der neuerlichen Senkungsbemühungen. Neues haben die diversen Stellungnahmen somit nicht geliefert.
Gehaltvoller waren da schon die von Experten gemachten Ausführungen über die Fachrichtlinie zur Bildung von Rückstellungen (Markus Meier, Pendia) und von Stephan Gerber (Abcon) über die Fallstricke beim Einkauf für eine vorzeitige Pensionierung. Benjamin Brandenberger (Complementa) schliesslich stellte die ersten Ergebnisse des AWP / Complementa Risiko Check-up vor, welche sich mit den in der auf einer gemeinsamen Basis durchgeführten Swisscanto-Umfrage decken, hier aber mit speziellen Auswertungsmethoden zu weiteren, höchst interessanten Einsichten führten.
Bericht zur weitgehenden Steuerbefreiung der Einrichtungen der beruflichen Vorsorge
Eine Befreiung der Einrichtungen der beruflichen Vorsorge von Grundstückgewinn- und Handänderungssteuern würde nur wenige Gesetzesänderungen auf Bundesebene und im kantonalen Recht erfordern. Dies geht aus einem Bericht hervor, den der Bundesrat heute in Erfüllung eines Postulats von Nationalrat Hans Kaufmann (SVP/ZH) gutgeheissen hat. Der Bericht beschränkt sich auf die Beantwortung der im Vorstoss aufgeworfenen Fragen und liefert die verlangten gesetzestechnischen Vorschläge. Auf weitergehende rechtliche und volkswirtschaftliche Überlegungen wurde verzichtet. Ebenso enthält er sich politischer Würdigungen und äussert sich nicht zur Frage, ob eine Befreiung von den Grundstückgewinn- und Handänderungssteuern sinnvoll ist.
Kaufmann hatte in seinem Postulat verlangt, dass der Bundesrat einen Bericht vorlegt, der aufzeigt, wie Pensionskassen und andere Formen der kollektiven Altersvorsorge von allen Grundstückgewinn- und Handänderungssteuern im Immobilienbereich entlastet werden können und wie viele solche Abgaben die Altersvorsorgewerke in den letzten Jahren bezahlt haben. Der Bericht hält gestützt auf ein Hochrechnungsmodell fest, dass von den Einrichtungen der beruflichen Vorsorge durch Veräusserungen im Immobilienbereich im Durchschnitt der Jahre 2001 bis 2004 Grundstückgewinnsteuern im Umfang von 22,5 Mio. und Handänderungssteuern von 28,8 Mio. Franken entrichtet wurden.
EFD – Bericht zur weitgehenden Steuerbefreiung
Strukturreform in der beruflichen Vorsorge: Eröffnung der Vernehmlassung
Der Bundesrat hat den Entwurf für eine Strukturreform in der beruflichen Vorsorge in die Vernehmlassung geschickt. Die Vorlage sieht verschiedene Massnahmen zur Verstärkung resp. Umgestaltung der Aufsicht in der beruflichen Vorsorge vor. Die Direktaufsicht über die Vorsorgeeinrichtungen soll kantonalisiert bzw. regionalisiert werden. Die Oberaufsicht wird neu einer eidgenössischen Oberaufsichtskommission übertragen. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 31. Oktober 2006.
Das vom Bundesrat vorgeschlagene Modell sieht vor, die Aufsicht auf Stufe der Kantone nach dem Unternehmenssitzprinzip zu organisieren und gleichzeitig die Anforderungen an die Aufsicht zu erhöhen. Die Kantone sollen sich nach Möglichkeit zu Aufsichtsregionen zusammenschliessen, wie das bereits heute in der Zentralschweiz der Fall ist. Die Oberaufsicht würde die Koordination und Vereinheitlichung der Aufsichtsprinzipien durch die Erarbeitung von Standards und Weisungen sicherstellen. Die Oberaufsicht wird künftig nicht mehr durch den Bundesrat, sondern von einer Oberaufsichtskommission wahrgenommen, deren Sekretariat administrativ dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) angegliedert ist. Die Kommission hat insbesondere die Systemstabilität, die Koordination zwischen Aufsicht und Oberaufsicht sicherzustellen und Kompetenzkonflikte zwischen diesen beiden Ebenen möglichst zu vermeiden.
http://www.news-service.admin.ch/NSBSubscriber/message/de/6001
PK-Vorbezug: Alles auf eine Karte
Eine gute Geschäftsidee, aber kein Kapital? «Da zapf ich doch einfach meine Pensionskasse an», denkt sich mancher. Aber Achtung: Die Risiken dabei sind nicht zu unterschätzen, schreibt der Beobachter.
Alles auf eine Karte
Szenarien zur Bevölkerungsentwicklung der Schweiz 2005-2050
Gemäss dem neuen Referenzszenario des Bundesamtes für Statistik (BFS) wird sich die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz von 7,4 Millionen Anfang 2005 auf 8,2 Millionen im Jahr 2036 erhöhen und dann leicht auf 8,1 Millionen im Jahr 2050 sinken (Klick auf Grafik). In derselben Zeitspanne wird die Zahl über 64-Jährigen um über 90 Prozent zunehmen, während die Zahl der 20- bis 64-Jährigen um 4 Prozent und die Zahl der 0- bis 19-Jährigen um 15 Prozent sinken wird. Die Erwerbsbevölkerung wird von 4,2 Millionen Anfang 2005 auf 4,5 Millionen im Jahr 2018 steigen, um dann bis Ende 2050 auf einen Stand von 4,1 Millionen zu sinken. Dies sind die Ergebnisse einer neuen Reihe von Szenarien, die das BFS zur Entwicklung der Wohnbevölkerung und der Erwerbsbevölkerung der Schweiz von 2005-2050 erarbeitet hat.
Statistik
Sozialversicherungsstatistiken nach Nationalitäten erheben und publizieren
Mit einer Motion beantragte die Schweiz. Volkspartei, die für die Erfassung der Sozialversicherungsstatistiken (u. a. IV, ALV, EO, FamZG und Sozialhilfe) zuständigen Bundesämter anzuweisen, in Zukunft die Statistik nicht bloss nach Ausländern und Schweizern zu führen, sondern bei den Ausländern auch die Herkunftsnation zu erheben und die Ergebnisse je Kanton öffentlich zugänglich zu machen. Als Begründung wurde angegeben, dass die Ausländer überproportional hohe Leistungen beziehen würden. In seiner Antwort hält der Bundesrat fest, dass Nationalitäten- und wohnsitzspezifische Daten seit mehreren Jahren in der ersten Säule (AHV, IV und EL) sowie in der Arbeitslosenversicherung erhoben werden. Diese Informationen seien frei zugänglich und werden nach Themenschwerpunkten veröffentlicht. In diesem Sinne sei das Anliegen der Motion erfüllt. Die Ausdehnung auf andere Sozialversicherungszweige sei mit hohen Aufwendungen verbunden. Er beantragt Ablehnung der Motion.
06.3218 Mo. Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
NYT: Those Incredible Vanishing Pension Plans
That, basically, is the problem with the nation’s pension system (and a big reason for the troubles at General Motors that led to all those buyouts): those old promises are coming due, and often the money just isn’t there, partly because the math was fuzzy, too.
So it is no surprise that companies are falling over one another to scrap pension plans. The consulting firm Watson Wyatt says the number of Fortune 1000 companies with plans that have been frozen (workers stop earning pension credits) or terminated (workers are paid off) soared to 113 last year from 71 in 2004.
Anmerkungen zu einem EVG-Urteil: Mindestzins und Ueberobligatorium
Die NZZ hat sich in ihrer Ausgabe vom 28.6. mit einem Urteil des EVG beschäftigt, das die Verzinsung des Altersguthabens im überobligatorischen Bereich zum Inhalt hatte. Der Kläger monierte, dass der überobligatorische Teil seiner Vorsorge in den Jahren 2001 / 02 nicht verzinst worden sei, obwohl die Kasse sich nicht in einer Unterdeckung befunden habe. Das Versicherungsgericht des Kt. Zürich hat erstinstanzlich die Klage gutgeheissen und die Pensionskasse verpflichtet, das überobligatorische Guthaben des Klägers zu verzinsen, plus Verzugszinsen. Das Zürcher Gericht stützte sich bei seinem Urteil offenbar massgeblich auf ein Gutachten des BSV. Die belangte Pensionskasse (laut NZZ jene der Dresdner Bank Schweiz) hat dagegen Beschwerde beim EVG eingereicht.
Festzuhalten ist, dass es sich im vorliegenden Fall nicht um eine Nullverzinsung nach dem Anrechnungsprinzip handelt (welche gemäss einer Weisung des BSV nur bei Unterdeckung zulässig ist). Unbestritten ist auch, dass keine rechtlichen Vorschriften über die jährliche Verzinsung des überobligatorischen Sparkapitals bestehen (abgesehen von 17 FZG, Mindestleistung bei Austritt). Es stellte sich damit für das EVG einzig die Frage, ob das Reglement eine Nullverzinsung im überobligatorischen Bereich in einzelnen Jahren zulässt. Der entsprechende Passus im Reglement lautet wie folgt: "Der Zins auf dem minimalen Altersguthaben nach BVG entspricht im Minimum dem von Bundesrat vorgeschriebenen BVG-Zinssatz." Das EVG schreibt dazu in seinem Urteil: "Diese Bestimmung gilt nach ihrem klaren Wortlaut nur für das minimale Altersguthaben nach BVG, d.h. für den obligatorischen Bereich. Dies fällt umso mehr auf, als im Reglement im Allgemeinen nicht zwischen dem obligatorischen und dem überobligatorischen Bereich unterschieden wird. Es ist deshalb davon auszugehen, dass das Reglement die Anwendung des BVG-Mindestzinssatzes bewusst auf den obligatorischen Bereich beschränken wollte." Unter diesen Voraussetzungen halten wir die Ablehnung der Klage durch das EVG (resp. die Gutheissung der Beschwerde der Pensionskasse gegen das erstinstanzliche Urteil) als korrekten Entscheid.
Die im Titel des NZZ-Beitrags suggerierte "Grauzone" bei der Mindestverzinsung ist bei genauerem Hinsehen nicht auszumachen und reduziert sich in ihrer Substanz auf die Nebelschleier, welche durch das Gutachten des BSV verbreitet wurden. Das BSV scheint die Tendenz zu haben, individuelle Versicherteninteressen sehr hoch einzustufen, auch wenn die Rechtslage u.U. dürftig bis nichtexistent ist. Damit ist jedoch letztlich niemandem gedient. Bezüglich des NZZ-Artikels bleibt festzuhalten, dass die Forderung, der Stiftungsrat resp. der Arbeitgeber hätten die individuellen Voraussetzungen des Falles berücksichtigen müssen, in diesem Zusammenhang wenig stichhaltig ist. Zum einen ist das Gebot der Gleichbehandlung innerhalb der beruflichen Vorsorge von höchster Bedeutung, zum anderen ist es wenig sinnvoll, ohne Kenntnis der Umstände die Bedingungen einer Kündigung beurteilen zu wollen.
Wortlauf des EVG-Urteils
Beitrag in der NZZ
Ethos: In den USA sind Aktionärsanträge immer erfolgreicher
Die Generalversammlungs-Saison in den USA war 2006 durch eine erneute Zunahme der Aktionärsanträge gekennzeichnet. Die Generalversammlungen mussten über 400 (gegenüber 383 im Vorjahr) die Corporate Governance betreffende und ungefähr 180 (6,5% mehr als 2005) die Umwelt- und Sozialpolitik der Unternehmen betreffende Anträge beschliessen, schreibt Ethos in einer Mitteilung.
ethos
Wechsel an der Spitze der UBS-Pensionskasse
Die Pensionskasse der UBS wird ab 1.1.2007 unter neuer Leitung stehen: Christoph Schenk, derzeit noch bei der Credit Suisse tätig, wird Françoise Romanoff ablösen. Romanoff, u.a. langjähriges Vorstandsmitglied des Vorsorgeforums und Mitglied der BVG-Kommission, wird das laufende Projekt der Kasse mit dem Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprojekt bis Ende Jahr zu Ende bringen und im April nächsten Jahres in Pension gehen. Die Mitteilung der UBS Pensionskasse finden Sie im Anhang.
Mitteilung der Pensionskasse der UBS
Wechsel in der Geschäftsleitung der Pensionskasse der UBS und im Präsidium der Anlagekommission per 1. Januar 2007
Im Hinblick auf die bevorstehende Pensionierung von Françoise Romanoff im Jahr 2007 hat der Stiftungsrat der Pensionskasse der UBS Christoph Schenk als Nachfolger bezeichnet. Er wird am 1. September 2006 seine Tätigkeit bei der Pensionskasse der UBS aufnehmen und ab 1. Januar 2007 die Geschäftsleitung der Pensionskasse übernehmen.
Christoph Schenk, Jahrgang 1965, lic. rer. pol., CFA, verfügt über eine breite Erfahrung im Bereich berufliche Vorsorge und Vermögensanlagen. Von 1997 bis 2003 war er Geschäftsführer der ABB Anlagestiftung (heute Avadis Anlagestiftung), Baden, und später Delegierter des Verwaltungsrates der ABB-Vorsorge AG (heute Avadis Vorsorge AG), Baden. Seit 2003 ist Christoph Schenk als Mitglied der Schweizerischen Geschäftsleitung der Credit Suisse Asset Management, Zürich, als Global Head Multi Asset Class Solutions tätig.
Per 1. Januar 2007 wird Christoph Schenk in seiner Funktion als Geschäftsleiter der Pensionskasse der UBS auch das Präsidium der Anlagekommission von Ulrich Niederer, Country Head Global Asset Management, übernehmen. Den sich im Hinblick auf den Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat erhöhten Governance-Anforderungen kann dadurch angemessen begegnet werden. Wir freuen uns, dass Ulrich Niederer weiterhin als Mitglied der Anlagekommission für die Pensionskasse der UBS tätig sein wird.
Franchise Romanoff wird das laufende Strategieprojekt der Pensionskasse der UBS mit dem Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat auf den 1. Januar 2007 zum Abschluss bringen und Ende April 2007 in Pension gehen.
