Der Bundesrat hat den Entwurf für eine Strukturreform in der beruflichen Vorsorge in die Vernehmlassung geschickt. Die Vorlage sieht verschiedene Massnahmen zur Verstärkung resp. Umgestaltung der Aufsicht in der beruflichen Vorsorge vor. Die Direktaufsicht über die Vorsorgeeinrichtungen soll kantonalisiert bzw. regionalisiert werden. Die Oberaufsicht wird neu einer eidgenössischen Oberaufsichtskommission übertragen. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 31. Oktober 2006.
Das vom Bundesrat vorgeschlagene Modell sieht vor, die Aufsicht auf Stufe der Kantone nach dem Unternehmenssitzprinzip zu organisieren und gleichzeitig die Anforderungen an die Aufsicht zu erhöhen. Die Kantone sollen sich nach Möglichkeit zu Aufsichtsregionen zusammenschliessen, wie das bereits heute in der Zentralschweiz der Fall ist. Die Oberaufsicht würde die Koordination und Vereinheitlichung der Aufsichtsprinzipien durch die Erarbeitung von Standards und Weisungen sicherstellen. Die Oberaufsicht wird künftig nicht mehr durch den Bundesrat, sondern von einer Oberaufsichtskommission wahrgenommen, deren Sekretariat administrativ dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) angegliedert ist. Die Kommission hat insbesondere die Systemstabilität, die Koordination zwischen Aufsicht und Oberaufsicht sicherzustellen und Kompetenzkonflikte zwischen diesen beiden Ebenen möglichst zu vermeiden.
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