Die deutsche Regierung hat sich auf Einzelheiten der angekündigten Renten mit 67 verständigt. Dies sagte Arbeitsminister Franz Müntefering am Dienstag in Berlin. Er begrüsste einen Beschluss einer Arbeitsgruppe aus Experten von Union und SPD.
NZZ Online
pwirth
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Stiftungsrat als Ehrenamt
Die Strukturen in der Zweiten Säule sind gemäss der Umfrage von Lusenti Partners ausreichend, um ohne weitere Gesetze eine angemessene Corporate Governance zu gewährleisten. Die Anreizsysteme für die Führungskräfte in den Pensionskassen, die sich am Milizsystem orientieren, stehen einer Professionalisierung im Weg, schreibt die NZZ.
NZZ Online
Institutional Survey zur Corporate Governance
Die 7. Ausgabe des Swiss Institutional Survey hat sich mit dem aktuellen Thema „Interne Governance und Führung der Vorsorgeeinrichtung“ beschäftigt. Die Studie mit Stichdatum 30.06.2006 befragt Schweizer institutionelle Anleger, vor allem Vorsorgeeinrichtungen, zu Anlagethemen. Die vorliegenden Ergebnisse liefern interessante Einsichten in die zur Zeit kontroversen Fragen zur Führung der Pensionskassen. Folgende Erkenntnisse können aus der Studie gewonnen werden:
- Die schweizerischen Vorsorgeeinrichtungen weisen nach eigener Meinung keine namhaften strukturellen Mängel in den Bereichen Organisation, Betrieb und interne Governance auf. Die aktuelle Situation erfordert daher keine neuen Gesetzesbestimmungen sondern vielmehr die Umsetzung effizienter, angemessener Lösungen im Rahmen der geltenden Vorschriften.
- Die Mitglieder der Organe werden mehrheitlich nicht entlöhnt; eine Minderheit wird zu einem tiefen Ansatz, zumeist einem Sitzungsgeld, entlöhnt. Finanzielle Anreizsysteme sind selten. Generell erachten es die Institutionen nicht als erforderlich, die Entlöhnung ihrer Hauptverantwortlichen von der Erreichung finanzieller Ziele abhängig zu machen. Nur 1 von 10 Institutionen hat ein finanzielles Anreizsystem hinsichtlich der erzielten Ergebnissen für die Mitglieder der Organe und/oder die internen Fachstellen geschaffen.
- Mit einer durchschnittlichen Vergütung pro Mitglied und Jahr im Bereich von CHF 3’400.- bis CHF 4’400.- ist die finanzielle Entschädigung der Mitglieder des obersten Führungsgremiums im Verhältnis zur Verantwortung tief angesetzt.
- Weniger als ein Drittel der Teilnehmer verfügt über ein internes Portfoliomanagement: Sie ziehen es vor, die Vermögensverwaltung extern zu delegieren. Nur die Hälfte der Kassen besitzt eine interne Administration.
- Bei den kleinen und mittleren Institutionen wird das Engagement der Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter für die Institution in den meisten Fällen als zusätzlicher Bestandteil ihrer beruflichen Tätigkeit für das Unternehmen aufgefasst.
- Die paritätische Vertretung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite ist nicht nur die Norm im obersten Führungsgremium; sie ist ebenfalls in den Fach- und Sonderkommissionen sehr verbreitet, insbesondere in den Anlage- und Leistungskommissionen.
India’s Tata would inject €188m into Corus fund
Indian steelmaker Tata Steel says it would inject £126m (€188m) into the Corus pension fund as part of its multi-billion pound takeover bid. Tata said it has held “constructive and satisfactory” discussions with the two main UK pension schemes of the Anglo-Dutch steelmaker, itself the product of an earlier merger between British Steel and Hoogovens. Tata says it plans “to fund upfront the IAS 19 deficit on the Corus Engineering Steels Pension Scheme by paying £126m into the scheme”. It would also increase the contribution rate on the British Steel Pension Scheme from 10% to 12% until March 31 2009.
India’s Tata would inject €188m
Les caisses de pension ont besoin de moins de lois et de plus de bon sens dans leur gestion financière
Dans le monde des caisses de pension suisses, de nombreuses voix s’élèvent pour supprimer les contraintes actuelles en matière de placements. Un autre courant, influencé par la récente affaire Swissfirst, exige un renforcement des mécanismes de contrôle et l’introduction de prescriptions supplémentaires.
Le Temps – Finance
Motion Rechsteiner: Pensionskassen. Good Governance
Der Bundesrat wird eingeladen, landesweit klare Spielregeln für Vorsorgeeinrichtungen zu erlassen betreffend:
a. Interessenkollisionen bei wirtschaftlichen Beziehungen, namentlich Kapitalanlagen, Verwaltungsmandate usw..
b. einwandfreie und unabhängige Geschäftsführung, wie sie auch im Bankenrecht gebräuchlich sind.
c. Konzessionierung von Vermögensverwaltern, welche Direktanlagen tätigen.
d. Aufträge von Vorsorgeeinrichtungen. Dritte, die für Pensionskassen tätig sind, sollten keine Aufträge von der Kasse erhalten oder veranlassen können.
e. Standards der Aufsicht. Diese sind landesweit zu vereinheitlichen. Aufsicht und Oberaufsicht sind klar zu trennen.
f. Wirksamkeit der Aufsicht. Bei Unstimmigkeiten ist ein rasches Vorgehen zu ermöglichen. Die Suspensivwirkung von Beschwerden ist zu revidieren.
Curia Vista – 06.3458
Motion Rechsteiner: BVG. Verbot von Parallelgeschäften, Kontrollen der Eigengeschäfte und Provisionen
Der Bundesrat wird eingeladen, für die Eigengeschäfte von Pensionskassen-Verwaltern risikogerechte Vorkehrungen gegen Missbräuche zu erlassen:
1. Parallelgeschäfte sind zu verbieten.
2. Eigengeschäfte der Verwalter von Vorsorgevermögen (mit Kompetenz für Direktanlagen) sind, soweit sie gesetzlich als zulässig erklärt werden, über ein von der Kontrollstelle und vom Stiftungsrat einzusehendes Konto abgewickelt werden.
3. Provisionen, Geschenke und andere geldwerte Abgeltungen im Zusammenhang mit der beruflichen Vorsorge sind umfassend offen zu legen und sind den Vorsorgeeinrichtungen gutzuschreiben.
4. Die Loyalität der operativen Vermögensverwalter ist von der Kontrollstelle aktiv zu prüfen, soweit diese nicht durch andere Stellen wie die EBK sichergestellt ist, das Reporting soll anerkannte Standards erfüllen.
5. Gesetzgebung und Aufsicht müssen sicherstellen, dass formelle und operative Verantwortlichkeiten (z.B. bei der Delegation von Anlageentscheiden) im Einklang stehen.
6. Die verantwortlichen Stiftungsräte von Pensionskassen sind gesetzlich in die Verantwortung einzubinden, damit sie die nötigen Vorkehrungen gegen Interessenkonflikte treffen und die Kontrolltätigkeit wahrnehmen.
7. Bei Zuwiderhandlungen sind klare Sanktionen vorzusehen.
Curia Vista – 06.3457
Interpellation Forster: Aufsicht über die Pensionskassen
In dem jetzt veröffentlichten Text der Interpallation Forster-Vannini zur Aufsicht über die Pensionskassen stellt die Interpellantin folgende Fragen an den Bundesrat:
1. Wie wirkungsvoll werden die verschärften Bestimmungen im neuen BVG (Art. 53 a, BVV2 Art. 48 f – h) mit Blick auf die Vermeidung von Interessenkonflikten und die Offenlegung von Vermögensvorteilen seitens der involvierten Personen beurteilt?
2. Reichen die gesetzlichen Grundlagen aus, um die ungerechtfertigte Vorteilsnahme im Zusammenhang mit der Verwaltung von Pensionskassen-Vermögen zu verhindern, bzw. zu ahnden?
3. Was wird vorgekehrt, um die im Rahmen der BVV2 formulierten Anforderungen an die mit der Vermögensverwaltung und Aufsicht betrauten Personen sicherzustellen?
4. Bis wann wird er die Botschaft zur Verschärfung der Insiderstrafnorm vorlegen? Welche Tatbestände sollen dabei neu erfasst werden?
5. Mit welchen Massnahmen gedenkt er, analog zur Aufsicht über die Banken und Versicherungen, den gestiegenen Anforderungen an die Professionalität auch bei den Pensionskassen gerecht zu werden?
Curia Vista – 06.3449
Pensions urged to put cash into hedge funds
Paul Myners, who wrote influential investment reports for the Treasury, has called for pension funds to devote as much as a third of their assets to hedge funds.
Times Online
Ernst & Young fordert verstärkte Professionalisierung der BV
An einer Pressekonferenz hat Ernst & Young die Einführung aufsichtsrechtlicher Richtlinien zur Wahl des technischen Zinssatzes, zu Mindestanforderungen in Bezug auf operationelle Risiken und zur Verbesserung der Transparenz vorgeschlagen. Ein auf das gesamte Geschäft der beruflichen Vorsorge angepasster Swiss Solvency Test, wie er für Privatversicherer mit Sammelstiftungen schon jetzt Vorschrift ist, würde das Finanz- und Risikomanagement stark verbessern. Für Ernst & Young erscheint zudem das Risikomanagement der meisten Vorsorgeeinrichtungen verbesserungsfähig. Deren Fokus liege oftmals zu stark auf den Renditechancen, die Volatilität und Trendrisiken würden oft vernachlässigt.
Laut Ernst & Young ist durch unterschiedliche Bilanzierung von Leistungsverpflichtungen die Aussagekraft des Deckungsgrades stark eingeschränkt ist. «Der technische Zinssatz, die wesentliche Grösse für die Bewertung der zukünftigen Leistungsverpflichtungen, schwankt je nach Vorsorgeeinrichtung zwischen 3% und 5%. Dabei gilt die Faustregel, dass ein um 0.5% tieferer technischer Zinssatz den Bilanzwert der Verpflichtung um 10% erhöht», so Bernhard Locher. Die Transparenz für die Versicherten etwa darüber, wie die gutgeschriebene Anlagerendite zustande kommt, sei zudem oft ungenügend. Ebenso seien die Angaben zu den Anlage- oder Verwaltungskosten oder zum jeweiligen Deckungsgrad für die Versicherten in vielen Fällen kaum vergleichbar.
: Ernst & Young Schweiz
Aargau: 152 Millionen für Kantonsspital-Pensionskasse
Der Kanton Aargau muss wegen der Verselbständigung der zwei Kantonsspitäler und der Psychiatrischen Klinik die Pensionskasse der Angestellten ausfinanzieren. Dafür beantragt die Regierung dem Grossen Rat einen Kredit von 152 Millionen Franken.
Für den Kanton bestehe eine Eventualverpflichtung, die Deckungslücke auszufinanzieren, hält die Regierung in der am Freitag publizierten Botschaft an den Grossen Rat fest. Die Verpflichtung entstehe, wenn eine der Spitalgesellschaften aus der Aargauischen Pensionskasse (APK) austrete. Bei der Verselbstständigung der Kantonsspitäler Aarau und Baden sowie der Psychiatrischen Klinik Königsfelden per 1. Januar 2004 bestand ein Fehlbetrag in der APK von 132 Millionen Franken. Die Schwankungsreserve beträgt gemäss Regierung 20 Millionen Franken.
Die Deckungslücke bei der APK entstand durch einen politischen Entscheid des Grossen Rates in den 1960-er Jahren. Die Lohnerhöhungen des Staatspersonals wurden danach zwischen 1962 und 1989 nicht mehr eingekauft.
ZOFINGER TAGBLATT
Stiftungsrat der PKZH nimmt Stellung zur «freien Pensionskassenwahl»
Der Stiftungsrat der PK der Stadt Zürich hat sich in einer Stellungnahme zur vielgehörten Forderung nach Einführung der "freien Pensionskassenwahl" geäussert. Die Kurzfassung ist wie folgt formuliert, die längere Fassung kann von der Website der Kasse herunter geladen werden:
"Immer wieder wird auf der politischen Ebene die Frage aufgeworfen, ob die Wahl der Vorsorgeeinrich-tung den einzelnen Versicherten überlassen werden sollte („freie PK-Wahl"). Gestützt auf Expertengutachten kam der Bundesrat im Frühling 2006 zum Schluss, dass die freie PK-Wahl kein wünschbares Modell sei. Es würde das Vorsorgesystem schwächen und die Kosten in die Höhe treiben.
Der Stiftungsrat der PKZH betrachtet das geltende System der betrieblichen kollektiven Vorsorge aus folgenden Gründen als die effizienteste Organisationsform zur Erreichung der Verfassungsziele.
• Das System der zweiten Säule beruht auf der Solidarität zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie zwischen aktiven und pensionierten Versicherten. Es wird bei Aufgabe dieser Solidarität ver-teuert und geschwächt.
• Träger der beruflichen Vorsorge sind heute die Belegschaft und ihr Arbeitgeber. Die Versicherten sind im Rahmen der paritätischen Verwaltung in den obersten Organen der Vorsorgeeinrichtungen vertreten. Bei freier PK-Wahl besteht diese Mitwirkungsmöglichkeit nicht mehr.
• Im heutigen System kann der Arbeitgeber im obersten Organ der Vorsorgeeinrichtung ebenfalls mitwirken und sich so mit „seiner" Pensionskasse identifizieren. Er kann sie zudem als Aushängeschild verwenden und sich selber als sozialen Arbeitgeber präsentieren.
• Die Rentenhöhe richtet sich nach dem vorhandenen Altersguthaben. Dieses hängt aber bei freier PK-Wahl von den zufälligen Renditeschwankungen in den Jahren vor der Pensionierung ab. Das verfassungsmässige Leistungsziel ist damit für den einzelnen Versicherten nicht mehr gewährleistet.
• Der einzelne Versicherte ist zeitlich bedingten Vermögensschwankungen viel stärker ausgesetzt als ein Kollektiv, da dieses über einen längeren Zeitraum planen kann. Eine kollektive Anlagestrategie ist deshalb individuellen Anlagestrategien überlegen."
Langfassung der Stellungnahme
Herbsttagung der Angestellten: Sorge um Vorsorge
Die Herbsttagung 2006 der Angestellten Schweiz im World Trade Center in Zürich setzte den Fokus vor allem auf die 2. Säule, die Pensionskassen. Diese sind aus Sicht des Angestelltenverbandes der zentrale Pfeiler der Vorsorge für die Angestellten. Aber auch die 1. und die 3. Säule wurden in den Betrachtungen der Referentinnen und Referenten und der Workshopleiterinnen und –leiter berücksichtigt. Patentrezepte konnte natürlich niemand abgeben, aber die Tagung zeigte, dass die Herausforderungen erkannt wurden und dass mit Hochdruck an Lösungen gearbeitet wird.
Für den Präsidenten des Vorsorgeforums und alt Nationalrat Hans Werner Widrig war der 16. Mai 2004 ein schwarzer Tag: Damals wurde die 11. AHV-Revision vom Volk abgelehnt (was allerdings die Angestellten Schweiz auch empfohlen hatten, da sie sie als ungenügend erachteten). Damit seien die Probleme nicht gelöst worden. In der gleichzeitigen 1. BVG-Revision seien aber Verbesserungen für Teilzeiter eingeführt worden, nämlich die Senkung des Schwellenwerts von 24 000 auf 16 000 Franken. Die Flexibilisierung der 1. und 2. Säule ist nach Widrig auszubauen. „Sie liegt im Interesse von Wirtschaft und Gesellschaft unseres Landes.“ Eine zukunftsgerichtete Lösung müsse auf folgenden vier Fundamenten abgestützt sein:
• Rentenalter 65 für Mann und Frau. Dies entspreche dem Gleichstellungsartikel.
• Vorbezug mit versicherungstechnischer Kürzung. Nur so könne man verhindern, dass ein erheblicher Prozentsatz der Versicherten die Rente möglichst früh bezieht.
• Branchen-Lösungen einsetzen. Als gutes Beispiel führte Hans Werner Widrig den Gesamtarbeitsvertrag für den flexiblen Altersrücktritt im Bauhauptgewerbe an.
• Die Entscheidungskompetenz liegt bei den Sozialpartnern. So könne man einer Überreglementierung entgegen wirken. Damit komme man, so schloss Widrig, auf die AHV-Revision von 2004 zurück.
Bericht Angestelltenverband
Presseportal.ch.
CP Valais: Le personnel recourt au TF
Le personnel de l’Etat du Valais va recourir au Tribunal fédéral contre la loi d’assainissement des caisses de pensions votée la semaine dernière par le Grand Conseil. Les 239 délégués ont préféré cette solution au lancement d’un référendum. Après plus de trois heures de débat, le recours au TF a été voté par 216 voix contre 21 à Sion par les délégués de la Fédération des magistrats, enseignants et fonctionnaires (FMEF). Ils ont en revanche écarté l’option du référendum, jugée trop risquée, par 144 contre 78, écrit la FMEF dans un communiqué. L’organisation du personnel demandera l’effet suspensif pour cette loi. Il motive son recours par deux raisons: la loi ne respecterait pas le principe d’équité, l’Etat devant débourser 79 millions et les employés 500 millions pour assainir les caisses, selon la FMEF. De plus, le gouvernement aurait violé son obligation de négociation.
LeTemps.ch
Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten des BVG
Auf den 1. Januar 2007 werden jene obligatorischen Hinterlassenen- und Invalidenrenten der zweiten Säule an die Preisentwicklung angepasst, die seit drei oder mehr Jahren ausgerichtet werden. Für jene Renten, die erstmals 2003 ausbezahlt wurden, beträgt der Anpassungssatz 3,1 %, für jene die 2002 zum ersten Mal ausgerichtet wurden 0,8 % und für jene die vor 2002 ausgerichtet wurden 2,2 %.
www.news.admin.ch.

