Ernst & Young hat im Auftrag der Zürcher Finanzdirektion ein Gutachten über die Kreditgewährung des Kantons Zürich an den in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratenen Ferienverein Poscom verfasst. Das Gutachten kommt unter anderem zum Schluss, dass das personalpolitische Anliegen für günstige und qualitativ gute Ferien für die Mitarbeitenden den Blick für die wirtschaftlichen Aspekte des Engagements verstellte.
Die Beamtenversicherungskasse des Kt. Zürich war mit einem Kreditbetrag von 109 Mio. Fr. grösste Hypothekargläubigerin. Die Kreditgewährung war Aufgabe der Finanzverwaltung und nicht der BKV. Die BVK ist erst seit dem 1. Oktober 2002 für die Anlage der Pensionskassengelder zuständig und war kantonsintern zu keiner Zeit in die Entscheidungsfindung und Beschlussfassung über die Engagements beim Ferienverein involviert, wie das Gutachten festhält. Die BVG musste Verluste auf den Kredit in Höhe von bisher 46 Mio. Fr. hinnehmen.
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Der neuste Performancevergleich der Anlagestiftungen per 30.6., publiziert von Watson Wyatt, spiegelt die aktuelle Verfassung der Anlagemärkte. Bei den Obligationenvermögen dominieren die Negativzahlen sowohl bei den Ergebnissen für das erste Semester wie über die letzten 12 Monate, und auch die Resultate über drei oder fünf Jahre sind naturgemäss bescheiden. Bei den Aktien hat die Zufälligkeit des Abschlussdatums mitgeholfen, die Semester-Zahlen wenigstens für Schweizer und europäische Gruppen knapp in den grünen Bereich zu legen. 
Ausgabe Nr. 93 der Mitteilungen über die Berufliche Vorsorge des BSV enthält drei "Präzisierungen", mit denen u.a. auch Kritiken aus dem ASIP Rechnung getragen wird. Ein wichtiger Hinweis betrifft den Anschluss an die Auffangeinrichtung, welche offenbar ohne weitere Rückfragen oder Beschlüsse desVorsorgewerks beim Anschluss allfällige freie Mittel anteilsmässig an die Versicherten aufteilt. Das kann u.U. im Falle einer damit verbunden Teilliquidation zu unangenehmen Haftungsfragen führen. Das BSV empfiehlt deshalb, die Verwendung der freien Mittel vor dem Anschluss sorgfältig abzuklären. 
L’OCDE souhaite recueillir l’avis des parties prenantes aux régimes de pensions privées – pouvoirs publics, organismes de contrôle des pensions privées, associations nationales de promoteurs de régimes de pension, associations nationales de fonds de pension, sociétés-conseil pour les prestations, associations actuarielles, institutions financières internationales qui gèrent ou proposent des prestations de retraite, et les ONG qui traitent de questions relatives aux pensions privées – sur le projet de texte des Lignes directrices de l’OCDE sur la capitalisation et la sécurité des prestations pour les plans de pension professionnels. Tous les types de commentaires sont les bienvenus – d’une évaluation générale ne comportant que quelques lignes à des observations détaillées point par point. Les commentaires requis seront examinés lors de la prochaine réunion du Groupe de travail sur les pensions privées.