Mit einer Motion beantragte die Schweiz. Volkspartei, die für die Erfassung der Sozialversicherungsstatistiken (u. a. IV, ALV, EO, FamZG und Sozialhilfe) zuständigen Bundesämter anzuweisen, in Zukunft die Statistik nicht bloss nach Ausländern und Schweizern zu führen, sondern bei den Ausländern auch die Herkunftsnation zu erheben und die Ergebnisse je Kanton öffentlich zugänglich zu machen. Als Begründung wurde angegeben, dass die Ausländer überproportional hohe Leistungen beziehen würden. In seiner Antwort hält der Bundesrat fest, dass Nationalitäten- und wohnsitzspezifische Daten seit mehreren Jahren in der ersten Säule (AHV, IV und EL) sowie in der Arbeitslosenversicherung erhoben werden. Diese Informationen seien frei zugänglich und werden nach Themenschwerpunkten veröffentlicht. In diesem Sinne sei das Anliegen der Motion erfüllt. Die Ausdehnung auf andere Sozialversicherungszweige sei mit hohen Aufwendungen verbunden. Er beantragt Ablehnung der Motion.
06.3218 Mo. Fraktion der Schweizerischen Volkspartei