Eine Befreiung der Einrichtungen der beruflichen Vorsorge von Grundstückgewinn- und Handänderungssteuern würde nur wenige Gesetzesänderungen auf Bundesebene und im kantonalen Recht erfordern. Dies geht aus einem Bericht hervor, den der Bundesrat heute in Erfüllung eines Postulats von Nationalrat Hans Kaufmann (SVP/ZH) gutgeheissen hat. Der Bericht beschränkt sich auf die Beantwortung der im Vorstoss aufgeworfenen Fragen und liefert die verlangten gesetzestechnischen Vorschläge. Auf weitergehende rechtliche und volkswirtschaftliche Überlegungen wurde verzichtet. Ebenso enthält er sich politischer Würdigungen und äussert sich nicht zur Frage, ob eine Befreiung von den Grundstückgewinn- und Handänderungssteuern sinnvoll ist.
Kaufmann hatte in seinem Postulat verlangt, dass der Bundesrat einen Bericht vorlegt, der aufzeigt, wie Pensionskassen und andere Formen der kollektiven Altersvorsorge von allen Grundstückgewinn- und Handänderungssteuern im Immobilienbereich entlastet werden können und wie viele solche Abgaben die Altersvorsorgewerke in den letzten Jahren bezahlt haben. Der Bericht hält gestützt auf ein Hochrechnungsmodell fest, dass von den Einrichtungen der beruflichen Vorsorge durch Veräusserungen im Immobilienbereich im Durchschnitt der Jahre 2001 bis 2004 Grundstückgewinnsteuern im Umfang von 22,5 Mio. und Handänderungssteuern von 28,8 Mio. Franken entrichtet wurden.
EFD – Bericht zur weitgehenden Steuerbefreiung