Die Ethos Stiftung in Genf und die Gesellschaft Proxinvest in Paris arbeiten künftig verstärkt zusammen und vereinen ihre Erfahrung im Bereich der Abstimmungsberatung für Investoren. Zu diesem Zweck hat Ethos eine Beteiligung von zwanzig Prozent am Aktienkapital von Proxinvest erworben. Das Zusammengehen erlaubt den beiden Institutionen, ihre Marktposition im Bereich der Analyse der Generalversammlungs-Traktandenlisten kotierter Aktiengesellschaften auf dem schweizerischen und dem französischen Markt zu verstärken.
pwirth
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AHV-Statistik Dezember 2009
Die Ausgaben der Altersversicherung beliefen sich im Jahr 2009 auf 35.8 Mrd. Franken. Die Renten machten mit 34.9 Mrd. Franken den Hauptteil der Leistungen aus. Weitere Ausgaben waren die Hilflosenentschädigungen (467 Mio. Franken) und die Beiträge an Hilfsorganisationen für betagte Menschen (102 Mio.). Zur Finanzierung haben die beitragspflichtigen Einkommen 27.3 Mrd. Franken oder 68.8 % der gesamten Einnahmen (39.7 Mia. Franken) beigetragen. Der Bund als zweite bedeutende Finanzierungsquelle hat 7 Mrd. Franken (17.8 %) überwiesen. Der Anteil am Mehrwertsteuerprozent zu Gunsten der AHV hat einen Betrag von 2.1 Mrd, Fanken (5.4 %) erbracht. Die neue AHV-Statistik gibt weitere Auskünfte über diese Zahlen und geht insbesondere auf die Struktur der Renten-Bezüger nach verschiedenen Kriterien ein.
IV-Statistik Dezember 2009
Die Eidgenössische Invalidenversicherung (IV) richtete 2009 an insgesamt 460’000 Personen Leistungen aus. Den grössten Ausgabenteil bildeten die Renten mit 6.1 Mia. Franken. Die Eingliederungsmassnahmen schlugen mit 1.4 Mia. Franken zu Buche. Diese und viele weitere Informationen liefert die neue Ausgabe der IV-Statistik. Sie besteht aus Text- und Tabellenteil und gibt einen deskriptiven Überblick über die verschiedenen Leistungsbereiche der IV. Der Schwerpunkt liegt auf der Struktur der Leistungsbezüger.
D: Beamtenpensionen sprengen die Haushalte
Die Pensionsansprüche der deutschen Beamten explodieren. Droht den Staatsdienern eine schmerzhafte Reform? Wahrscheinlicher sind steigende Steuern und höhere Schulden, schreibt die Wirtschaftswoche. Grafik: Last des Bundes und der deutschen Länder – Die Altersbezüge von Beamten (Für die ganze Grafik auf das Bild klicken)
China National Pension Fund Adviser Plans Hedge Fund
A senior adviser to China’s $130 billion state pension pool and a former Asia prime brokerage head at Morgan Stanley are teaming up to start a China-focused hedge fund in September.
NZZaS: Expertenbericht zu Gemini bleibt verschlossen
Die NZZ am Sonntag berichtet über den Vergleich im Falle der Gemini-Sammelstiftung und beschäftigt sich mit den Aussichten einer Strafverfolgung.
ASIP Mitgliederversammlung: Sammlung der Kräfte
Der Pensionskassenverband ASIP hat an seiner Jahresversammlung vom 28. Mai in Bern Rückschau gehalten auf das vergangene Jahre und die am 7. März erlittenen Wunden nochmals verarztet. “Haben wir alles falsch gemacht”, fragte Vereinspräsident Christoph Ryter wohl eher rhetorisch. Zweifellos war in der Sache alles richtig. Der Umwandlungssatz muss angepasst werden. Biometrie und Marktrenditen lassen keine andere Wahl. Allerdings ist auch festzustellen, dass diese Botschaft dem Stimmburger nicht vermittelt werden konnte. Der ASIP nahm seine GV aber nicht als Gelegenheit für eine Manöverkritik. Immerhin wurde angekündigt, künftig mehr auf die “social media” zu setzen, inkl. Twitter, Facebook und YouTube. Aus dem Kreis der Mitglieder kamen Vorbehalte gegen die Position des ASIP beim Umwandlungssatz lediglich von Aldo Ferrari, Unia Regionalsekretär. Er hatte sich im Abstimmungskampf an vorderster Front gegen die Senkung engagiert. Konkrete Argumente gegen die Senkung waren aber auch von ihm nicht zu hören.
Die Wahlgeschäfte verliefen diskussionslos. Es waren zwei Rücktritte zu verzeichnen. Mit vier Neuwahlen – Pierluigi Balestra (Tessiner Spitalpersonal), Werner Hertzog (Publica), Olivier Sandoz (Entreprises Romandes) und Martin Wagner (Nestlé) wurde die Maximalzahl von 20 Vorstands-Mitgliedern erreicht. Dabei galt es, wie von Ryter ausgeführt wurde, alle Aspekte zu berücksichtigen. Die Landesgegenden ebenso wie die Sprachen, die Formen von Vorsorgeeinrichtungen, die Branchen und die Aktivitäten der Kandidaten. Man fühlt sich fast an eine Bundesratswahl erinnert. Zur Wiederwahl für das Präsidium hatte sich auch Christoph Ryter zu stellen. Die Einstimmigkeit der Wahl unterstrich seinen unangefochtenen Anspruch auf das Amt.
Für den Berner Regierungsrat Urs Gasche fiel die Grussbotschaft auf den letzten Tag seiner Amtstätigkeit. Seine etwas sehr ausführlich gewordenen Worte wurden ihm wohl auch deshalb verziehen. Umso rascher machte es dafür Yves Rossier, Direktor des BSV. Er kürzte sein Referat drastisch auf zwei Kernpunkte: die laufenden Kostensteigerungen bei den Sozialversicherungen sowie eine “Geschichte”, welche – so jedenfalls der Eindruck – das Leben selbst geschrieben hat. Um zwei bis drei Prozent steigen die jährlichen Ausgaben für die Sozialversicherung, und das ohne Ausbau. Einfach nichts zu tun, trägt also nichts zur Sanierung bei. Rossiers “Geschichte” drehte sich um eine Vorsorgeeinrichtung, deren Präsident die Tätigkeiten mit Bedacht so outsourcte, dass die Aufträge jeweils an eigene Firmen ging und er somit gleichzeitig Auftraggeber und Kunde war. Welche Botschaft Rossier damit vermitteln wollte, wurde Gegenstand diverser Diskussionen. Eine übereinstimmende Meinung wurde nicht erzielt.
iPhone App von Aon zum BVG-Geburtstag
“Zum 25. Geburtstag des BVG beschenkt Aon Consulting die HR- und Personalvorsorge-Community mit der ersten BVG-iPhone App”, heisst es in einer Mitteilung des Beratungs-Büros. Eine “Innovation und ein Mehrwert für alle, die schnell und präzis Zugriff auf die Kennzahlen der Sozialversicherung und der beruflichen Vorsorge haben wollen”, wie Aon schreibt. Die kostenlose App enthält über 20 Masszahlen pro Jahr mit allen Werten ab 1985. Die App gibt es in vier Sprachen. Ein jährliches Update hält die Zahlen auf dem neusten Stand “für die nächsten 25 Jahre”, wie Aon verspricht.
Parl. Initiative – Indirekter Gegenvorschlag zur Minder-Initiative
Die Kommission für Rechtsfrage des SR hat eine Parlamentarische Initiative für einen Indirekten Gegenentwurf zur Volksinitiative “gegen die Abzockerei” eingereicht. Darin heisst es u.a.:
Das Obligationenrecht (OR), das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG), das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) und evtl. das Strafgesetzbuch (StGB) sind in denjenigen Bestimmungen, die Gegenstand der Volksinitiative (Minder-Initiative) sind, zu revidieren.
Die Revision hat sich an den Forderungen dieser Initiative und am direkten Gegenentwurf des Nationalrates zu orientieren. Diese eingeschränkte Revision hat zum Ziel, als indirekter Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe, einen Rückzug der Minder-Initiative, welche auch Details auf Verfassungsstufe regelt, zu ermöglichen.
Bezüglich BVG heisst es in Pkt. 4: Transparenz und Ermittlung des Aktionärswillens mit Bezug auf die institutionelle Stimmrechtsvertretung, elektronische Fernabstimmungen und die Stimmabgabe durch öffentliche Vorsorgeinrichtungen an der Generalversammlung sind zu gewährleisten.
Interpellation “Wie weiter mit den Sozialversicherungen?”- Antwort des Bundesrates
Als Reaktion auf die Ablehnung der Senkung des Umwandlungssatzes hat Meinrado Robbiani eine Interpellation mit dem Titel “Wie weiter mit den Sozialversicherungen?” eingereicht. Seine Befürchtung: “Die Gefahr ist gross, dass die Vorbereitungsarbeiten des Bundesrates und die Erarbeitung von Gesetzen im Parlament nichts bewegen und das Ziel, die soziale Sicherheit dem Wandel und den neuen gesellschaftlichen Bedürfnissen anzupassen, unerreicht bleibt.” Robbiani schlug eine umfassende Debatte mit dem Einbezug der Sozialpartner vor.
In der Antwort des Bundesrates vom 19.5.2010 steht u.a.: “Der Stillstand und die Verzögerungen bei mehreren Revisionsvorhaben beunruhigen auch den Bundesrat. Seine Anträge an das Parlament tragen den Ergebnissen der Anhörung der interessierten Kreise grundsätzlich bereits Rechnung. Allerdings ist es Sache des Gesetzgebers, einen Konsens zu erlangen oder zumindest für mehrheitsfähige Gesetzesvorlagen zu sorgen. Geht es dann darum, die auf dieser Grundlage gefällten Entscheide zu verfechten, zählt der Bundesrat auf die Parlamentarierinnen und Parlamentarier, auf die Arbeit der Parteien und auf die Verantwortung der anderen Akteure innerhalb des demokratischen Prozesses.”
BfS: Generationensterbetafeln 2010
Eine neue Studie des Bundesamtes für Statistik analysiert die Sterblichkeit der Geburtsjahrgänge 1900 bis 2030 auf der Basis der beobachteten Daten der Jahre 1900-2008 und eines für die Schweiz entwickelten mathematischen Modells bis zum Jahr 2030.
Mit einer Zunahme der durchschnittlichen Lebensdauer von rund einem Jahr alle drei Jahre ist die Sterblichkeit im Verlauf des letzten Jahrhunderts deutlich zurückgegangen. Die Frauen bleiben die unbestrittenen Rekordhalterinnen im Bezug auf die Langlebigkeit. Doch dieser Vorsprung der Frauen von rund 4 Jahren für den Geburtsjahrgang 2008 zeigt im Laufe der Generationen eine abnehmende Tendenz. Die Männer holen ihren Rückstand allmählich auf, so dass ihr Gewinn an Lebensjahren bereits seit über vierzig Geburtsjahrgängen jenen der Frauen übersteigt.
Bei der Analyse der Generationssterbetafeln kann folgendes festgestellt werden: von der Generation 1900 haben nur 0,2 % der Männer und 0,9% der Frauen das 21. Jahrhundert erreicht. 4,4% bzw. 9,2% der Personen des Geburtsjahrgangs 1950 werden voraussichtlich 100 Jahre alt. Von der Generation 2010 werden wahrscheinlich 14% der Männer bzw. 22% der Frauen einen 100. Geburtstag feiern. Ohne aussergewöhnliche Entdeckungen auf dem medizinischen Sektor werden jedoch nur wenige Menschen älter als 110 Jahre. Gemäss den Sterbetafeln können nur 0,6% bzw. 1,1% der 2010 geborenen Knaben bzw. Mädchen dieses Ereignis erleben. Diese Zahlen stellen eine Einschätzung dar, die laut BfS “nicht als eintretende Realität” gesehen werden sollte, und das betrifft vor allem die Zahlen, die weit in der Zukunft liegen.
Europas Bürger müssen länger arbeiten
Der demographische Wandel zwingt immer mehr EU-Staaten, das Renteneintrittsalter anzuheben. In Deutschland ist schon jetzt gesetzlich festgelegt, dass das Renteneintrittsalter schrittweise bis 2029 auf 67 Jahre steigt. Ob das genügt? Nach Überlegungen der EU könnte das Renteneintrittsalter auf 70 Jahre steigen, schreibt die FAZ.
Das Diskussionsdokument („Grünbuch“) der EU, das Ende Juni erwartet wird, soll weder konkrete Vorschläge noch Empfehlungen enthalten. Es stehe aber außer Zweifel, dass die Menschen künftig mehr Zeit im Berufsleben verbringen müssten, wenn die sozialen Sicherungssysteme finanzierbar bleiben sollten, hieß es am Freitag in der Kommission. Die Zuständigkeit für die sozialen Sicherung liege nicht bei der Gemeinschaft, sondern in den Mitgliedstaaten. Allerdings sei die Rentenpolitik ein wichtiger Baustein für die Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft. Zudem berühre die Rentendebatte auch EU-Regelungen zu Pensionsfonds sowie die Finanzierung der Staatsfinanzen. Deshalb seien außer Sozialkommissar László Andor auch Binnenmarktkommissar Michel Barnier und Wirtschaftskommissar Ollie Rehn in die Vorbereitung des Grünbuchs eingebunden.
IAS 19 Proposals to Increase The Reported Cost of Pensions
The International Accounting Standards Board (IASB) exposure draft of changes to the accounting standard IAS 19 attempts to increase the consistency of pensions accounting between companies. The changes are the outcome of IASB’s scaled-back ‘phase 1’ review which is intended to improve the consistency in how the standard is applied. Many companies reporting under IAS 19 could see an increase in both the annual pensions cost recognised in profit and loss and the pension liability shown on the balance sheet.
Towers Watson: Europe Matters (more than you might think)
A new European supervisory body may have the power to impose funding standards on occupational pension schemes, if proposals working their way through the European Commission (EC) take effect. Irrespective of this, a review of the existing Pensions (also known as IORP) Directive seems to be nudging towards some harmonisation of solvency standards for pension funds across Europe. For good measure, the EC is due to launch a high-level consultation (Green Paper) targeting delivery of adequate and sustainable pensions.
Gemini Sammelstiftung: Vergleich
Die Gemini-Sammelstiftung und das BSV haben parallel Medienmitteilungen zum Vergleich zwischen der Gemini Sammelstiftung und ihren früheren Führungsverantwortlichen – Carl Hebling und Oskar Leutwyler – publiziert. Die Auseinandersetzung hat beinahe auf den Tag genau drei Jahre gedauert und für alle Beteiligten und die Berufliche Vorsorge generell eine unerfreuliche Belastung bedeutet. Im Kern ging es um den Anspruch auf die Mittel, welche in die Gemini Personalvorsorge AG als Broker-, Betreuungs- und Administrationsentschädigungen geflossen waren und insgesamt 6,3 Mio. Franken ausmachen. Sowohl Hebling und Leutwyler als auch die Gemini haben ihren Anspruch darauf angemeldet. Das BSV hat zur Klärung den Basler Anwalt Christoph Degen mit einer Expertise beauftragt, deren Fazit gemäss BSV lautet, dass die Mittel der Gemini zuzuführen seien.
In den vergangenen Wochen war verschiedentlich mit dem unmittelbar bevorstehenden Abschluss des Vergleichs gerechnet worden. Offenbar war zwischen den Anwälten der beiden Parteien eine Vereinbarung aber nur schwer zu erreichen. Positiv ist, dass es nach den langwierigen Auseinandersetzungen nun doch zu einem Vergleich gekommen ist und ein Prozess hat vermieden werden können.
Das BSV schreibt in seiner Mitteilung: “Die Pensionskasse «Gemini Sammelstiftung» hat die Risiken Tod und Invalidität bei einer Versicherungsgesellschaft abgesichert. In den Jahren 2001 bis 2006 bezahlte diese Versicherung der «Gemini Personalvorsorge AG» Entschädigungen in der Höhe von 6.03 Mio. Franken. Dem Verwaltungsrat der «Gemini Personalvorsorge AG» gehörten unter anderen der damalige Präsident des Stiftungsrats sowie der damalige Leiter der Geschäftsführung der «Gemini Sammelstiftung» an.”
“Der Experte (Degen) kommt in seinem Bericht zum Schluss, dass dieses Geld nicht der «Gemini Personalvorsorge AG» gehört, sondern der «Gemini Sammelstiftung» und damit den Versicherten: «Bei diesen Zahlungen handelte es sich um Teile der Überschussrückvergütungen zugunsten der Sammelstiftung». Die Personalvorsorge AG müsse «die erhaltenen Entschädigungen der Sammelstiftung herausgeben.»
Die offensichtlich von den Anwälten formulierte Mitteilung der Gemini behandelt die Sachlage als Auseinandersetzung über die strukturelle Beziehung zwischen der Gemini Sammelstiftung und der Gemini Personalvorsorge AG. In dem Communiqué heisst es: “Der Stiftungsrat der Gemini Sammelstiftung hat mit der Gemini Personalvorsorge AG und deren Organen eine Vereinbarung über die Überführung der in letztgenannter Gesellschaft geäufneten Broker- und Betreuungsentschädigungen an die Sammelstiftung geschlossen. Diese Vereinbarung folgt einer Anregung des am 6. Juni 2007 vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) als Aufsichtsbehörde über die Gemini Sammelstiftung ernannten Beauftragten. Dieser hatte in seinem Schlussbericht empfohlen, auf die Übernahme der Gemini Personalvorsorge AG durch die Sammelstiftung zu verzichten und stattdessen eine vergleichsweise Einigung über die Übertragung der Vermögenswerte zu finden.
Durch die geschlossene Vereinbarung wird die von der Sammelstiftung am 7. Juni 2007 angekündigte Strukturvereinfachung abgeschlossen. Damit sind alle offenen rechtlichen Fragen zwischen der Gemini Sammelstiftung und der Gemini Personalvorsorge AG und deren Organen geklärt.”
Es darf davon ausgegangen werden, dass die Gemini Personalvorsorge AG jetzt aufgelöst wird. Dem neugewählten Präsidenten der Gemini, Vital Stutz, dürfte mit dem Abschluss der Auseinandersetzung die Arbeit wohl wesentlich vereinfacht werden. Jedenfalls bekundet er auf Anfrage seine Befriedigung über den endlich abgeschlossenen Vergleich.
Mitteilung Gemini / Mitteilung BSV / Berichte zum Fall Gemini