Eingereichter Text: Viele Schweizer im Ausland haben grosse Ausfälle bei der Altersvorsorge, da sie keine Beiträge mehr in die freiwillige AHV einzahlen dürfen oder aufgrund der strengen Regeln aus dem System fallen. In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:

1. Wie viele Personen waren an der freiwilligen AHV/IV angeschlossen, bevor die Sonderbestimmungen für die EU/EFTA-Staaten ab dem 1. April 2001 in Kraft traten? Wie viele sind es heute?

2. Wie hoch ist der Anteil AHV-Bezüger, die erst nach Erreichung des Pensionsalters auswanderten und nun im Ausland AHV beziehen im Vergleich zu den Bezügern, die als Auslandschweizer in die freiwillige AHV einbezahlten und nun AHV beziehen?

3. Wie hoch war das Defizit der freiwilligen AHV/IV per 31. März 2001 und wie hoch ist es heute?

4. Wie wird das chronische Defizit begründet, und plant der Bundesrat Massnahmen, um dieses zu senken?

5. Wie gedenkt der Bundesrat das Problem für nichterwerbstätige Schweizer mit Wohnsitz in der EU zu lösen, die nicht in den Genuss des Sozialversicherungssystems des EU-Landes kommen und damit eine Lücke in der AHV erhalten?

6. Ist dem Bundesrat bekannt, dass es Fälle gibt, bei denen einbezahlte Beiträge an die freiwillige AHV nicht verbucht wurden und die damit aus der freiwilligen AHV ausgeschlossen wurden?

Interpellation