Eingereichter Text: Der Bundesrat prüft und berichtet, wie die berufliche Vorsorge von Angestellten in Berufen mit typischerweise mehreren Arbeitgeberinnen oder Arbeitgebern verbessert werden kann.

Begründung: Es gibt Berufsgruppen, die typischer- und üblicherweise in mehreren Anstellungsverhältnissen zugleich stehen, beispielsweise Dentalhygienikerinnen. Für solche Berufsgruppen ist die Unterscheidung zwischen versichertem Haupterwerb und nicht versichertem Nebenerwerb von Artikel 1j Absatz 1 Buchstabe c BVV2 nicht sinnvoll, da sie alle diese Erwerbe benötigen, diese also gleichzeitige Haupterwerbe darstellen. Im Ergebnis führt dies zu systematischen und systembedingten Unterversicherungen, wenn mehr als ein Koordinationsabzug erfolgt oder der zweite Verdienst als Nebenerwerb gilt und überhaupt nicht versichert wird.

Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat beauftragt zu prüfen, wie die berufliche Vorsorge von Angestellten in solchen Berufen verbessert werden kann.

 Postulat Fetz