Eingereichter Text: Immer mehr kotierte Gesellschaften verbuchen ihre Pensionskassen gemäss IAS 19 oder IFRS. Weil die Buchhaltungsvorschriften aus der US-amerikanischen Philosophie entstanden sind, hat dies zur Folge, dass die schweizerischen Unternehmen angesichts der knappen Deckungen und der schärferen Vorschriften (Zinsen, technische Zinsen, Mortalitäten, Turnover, Leistungsprimat) auch in diesem Jahr hohe Rückstellungen bilden müssen. Dies gilt, obwohl die Vorsorgeeinrichtungen nach schweizerischem Recht (BVV2) nach Swiss GAAP FER 26 abrechnen müssen. Es ist davon auszugehen, dass grosse schweizerische Publikumsgesellschaften mehrere 100 Millionen Franken derart verbuchen müssen, obwohl in der Schweiz die Pensionskassen rechtlich und wirtschaftlich von der Unternehmung unabhängig sind. Selbst bei Sanierungsmassnahmen können diese in der Schweiz über 5 bis 10 Jahre erstreckt werden. Trotz des schweizerischen Modells entstehen durch Unterdeckung und Leistungsversprechen der Vorsorgeeinrichtung Verpflichtungen für den Arbeitgeber, welche von IFRS als solche berechnet und abgehandelt werden.
Dies könnte dazu führen – wie bereits bei Tochtergesellschaften von US-amerikanischen Firmen in der Schweiz erfolgt – dass die Firmen kein Interesse mehr an einem Überobligatorium haben. So wurde das Überobligatorium in einigen Gesellschaften auch bereits abgesetzt, und das Personal wurde nur noch im Obligatorium bei einer Versicherungsgesellschaft voll versichert.
Fragen: 1. Sieht der Bundesrat Möglichkeiten, der Tendenz von PK-Lösungen, die sich nur noch auf das Obligatorium beschränken, zu begegnen?
2. Welche Gegenmassnahmen wären denkbar?
3. Können die Vorschriften von Swiss GAAP FER 26 über IAS 19 und IFRS gestellt und damit verbindlich gemacht werden?
4. Was unternimmt der Bundesrat, um dieser Entwicklung zu begegnen?