Ruedi Suter schreibt im Blick über die Behandlung der BVG 21-Reform, die in der SGK-N diese Woche abschliessend behandelt wird. Meist umstrittener Punkt: Die Ausgleichsmassnahmen. Es stehen sich das Modell des Bundesrats und jenes von De Courten gegenüber.
Wie sich das De-Courten-Modell konkret auswirkt, war bisher unklar. Deshalb beliess es die Kommission im August bei einem provisorischen Beschluss. Doch nun liegt ein neuer Bericht des Bundesamts für Sozialversicherungen vor, der die Rentenzuschlagsmodelle beurteilt. Das ernüchternde Fazit: Mit dem De-Courten-Modell können nur «schätzungsweise 35 bis 40 Prozent der Neurentnerinnen und Neurentner der Übergangsgeneration» mit einem Rentenzuschlag rechnen. Kommt hinzu, dass selbst bei diesen die reglementarischen Altersrenten «nicht um den vollen Rentenzuschlag erhöht» würden. «Dies, weil allfällige überobligatorische Anteile angerechnet werden.»
Auch die Tieflöhner können nicht einfach auf eine Aufbesserung hoffen: Bei den Neurentnern mit weniger als 86’000 Franken Lohn hätten gemäss BSV nur gut «45 bis 50 Prozent» Anspruch auf einen Rentenzuschlag.
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates hat am 31. August 2021 die Differenzen zum Geschäft «Stabilisierung der AHV (AHV 21)» (19.050) behandelt. Als Beilage werden Berechnungsbeispiele zu den Auswirkungen der Ausgleichsmassnahmen auf die Rentenhöhe veröffentlicht.
Die NZZ schreibt dazu:
Am Freitag hat die Kommission Berechnungsbeispiele veröffentlicht, die zeigen, wie sich die im Gespräch befindlichen verschiedenen Modelle auswirken würden. Die Zahlen zeigen, dass der neue Vorschlag der Sozialkommission noch gewisse Unebenheiten aufweist. Bildlich gesprochen kann das Modell dazu führen, dass die einen Frauen die anderen überholen. Weniger bildlich gesprochen: Frauen, die tiefere Einkommen erzielt haben, könnten plötzlich höhere Renten erhalten als Geschlechtsgenossinnen, die mehr verdient haben und folglich auch eine höhere Rente bekommen sollten.
Das sollte eigentlich nicht sein. Die AHV ist zwar nach oben begrenzt, auch Millionäre erhalten höchstens die Maximalrente. Dass aber Person A eine höhere Rente erhält als Person B, obwohl sie ein tieferes massgebendes AHV-Einkommen aufweist, ist nicht vorgesehen. Mit dem vorgeschlagenen Modell kann genau dies passieren, wie die publizierten Fallbeispiele zeigen.
Die Mitteilung der SGK-N nach Abschluss ihrer Beratungen zur BVG-Revision lässt mindestens so viele Fragen offen wie sie beantwortet. Zu den unbeantworteten gehört jene, ob und wieweit die vorgesehenen Zuschläge durch die Rückstellungen für Pensionierungsverluste herangezogen werden können, ob also die Finanzierung dezentral oder zentral erfolgt. Die NZZ schreibt dazu:
Nach der Sitzung der zuständigen Nationalratskommission am Freitag herrscht bei einem zentralen Element der BVG-Reform Unklarheit. Es geht dabei um die Frage, wie die Zuschüsse finanziert werden, in deren Genuss ein Teil der Personen käme, die in den nächsten Jahren in Rente gehen. Die Kommission hat ihre Entscheide nicht publiziert, da sie nicht definitiv sind.
Zu hören sind zwei Interpretationen. Die eine besagt, dass betroffene Pensionskassen (PK) die Zuschüsse teilweise selber – ohne Quersubventionierung durch die Allgemeinheit – finanzieren müssen. Dazu müssten sie Rückstellungen einsetzen, die frei werden, weil dank der Reform der Umwandlungssatz sinkt. Somit wäre die umstrittene solidarische Finanzierung über alle Branchen und Firmen hinweg – die im BVG im Prinzip nicht vorgesehen ist – weniger umfangreich.
Die zweite Interpretation besagt, dass betroffene PK nicht gezwungen wären, diese Rückstellungen einzusetzen. Stattdessen würden die Zuschüsse vollständig solidarisch finanziert. Laut zuverlässigen Informationen ist diese Version korrekt, zumindest gemessen an den bisherigen Entscheiden der Kommission. Laut Involvierten könnte die bürgerliche Mehrheit dies jedoch noch korrigieren.
In beiden Varianten wird die Solidarität bei der gemeinsamen Finanzierung eingeschränkt, indem die Beiträge nicht auf dem ganzen Lohn erhoben werden, sondern nur auf dem Teil, der gesetzlich versichert ist. Dies schränkt die Umverteilung von «oben» nach «unten» stark ein.
Der Pensionskassenverband ASIP ist mit den Entscheiden der SGK-N zwar nicht besonders glücklich, sieht aber immerhin positive Aspekte. Der Verband schreibt in einer Mitteilung:
Mittelweg/ASIP begrüsst, dass im neuen Vorschlag der SGK-N nicht im Giesskannenprinzip Rentenzuschläge verteilt werden, sondern zielgerichtet mit Fokus auf die rund 14 Prozent aller Versicherten, die tatsächlich von einer Umwandlungssatzsenkung betroffen sind. Dadurch wird wenigstens zu Teilen verhindert, dass Neurentnerinnen und Neurentner eine unnötige Überkompensation erhalten.
Im Vergleich zum Vorschlag von Mittelweg/ASIP entstehen durch die zwar geringere, aber nach wie vor vorhandene Überkompensation jedoch Mehrkosten. Mittelweg/ASIP schlägt daher weiterhin keine pauschalen Rentenzuschläge, sondern prozentuale Zuschläge vor.
Mittelweg/ASIP lehnt ein zentrales Modell mit der Finanzierung aller Zuschüsse durch eine zentrale Stelle wie den Sicherheitsfonds weiterhin dezidiert ab. Die zentrale Finanzierung bestraft jene Vorsorgeeinrichtungen und deren Versicherte, die im Rahmen der Sozialpartnerschaft bereits Massnahmen zur nachhaltigen Sicherung der Renten getroffen haben. Zusätzlich führt dieses Modell durch erhöhte BVG-Beiträge erneut zu einer Umverteilung von der aktiven Generation hin zu den Neurentnerinnen und Neurentnern.
Bei der Finanzierung soll – wie durch die SGK ermöglicht – auf die Rückstellungen zurückgegriffen werden, die alle Pensionskassen extra für diesen Zweck bilden mussten. „Es macht keinen Sinn, neue Lohnabzüge einzufordern und somit die Lohnkosten zu verteuern, um finanzielle Mittel einzutreiben, die schon längst vorhanden sind. Versicherte und Arbeitgeber würden unnötig ein zweites Mal zur Kasse gebeten“, so ASIP-Direktor Hanspeter Konrad. Falls es Pensionskassen gibt, bei denen die heutigen Rückstellungen nicht reichen würden, wäre eine Härtefall-Lösung über den Sicherheitsfonds denkbar.
Der Arbeitgeberverband kritisiert die Entscheide der SGK-N zur BVG-Revision 21 nicht minder scharf als der Gewerkschaftsbund. Aus der Gegenrichtung sieht offenbar das Resultat eifriger Bemühungen nicht weniger katastrophal aus. Lukas Müller-Brunner hält fest:
Die zuständige Kommission des Nationalrats hat mit ihren Beschlüssen den bundesrätlichen Vorschlag zur Reform der beruflichen Vorsorge unverantwortlich zerzaust. Der Vorlage droht damit das gleiche Schicksal, wie allen Reformbemühungen der letzten zwei Jahrzehnte: Ein jämmerliches Scheitern.
Die Kommission bewirkt mit ihren Entscheidungen Rentenkürzungen, verzichtet auf Verbesserungen für Versicherte mit Vorsorgelücken – insbesondere Frauen – und ermöglicht Steuerschlupflöcher. Diese Entscheide führen zu hohen Kosten für Versicherte mit tiefen und mittleren Löhnen. Die Geringschätzung des Kompromisses durch die Kommission kommt die Versicherten und die Arbeitgeber teuer zu stehen.
Der Gewerkschaftsbund kritisiert die Entscheide der Sozialkommission zur BVG Reform 21 scharf:
Die nationalrätliche Kommission (SGK-N) droht, den austarierten BVG-Kompromiss der Sozialpartner zu versenken und will stattdessen Rentensenkungen bis zu 12 Prozent für die Erwerbstätigen sowie weitgehende Erleichterungen für Top-Verdienende. Die Chance, die Frauenrentenlücke rasch zur verringern, wird damit von der realitätsfremden Kommission vom Tisch gefegt.
Unter dem Strich bedeutet das «Modell de Courten» massive Zusatzkosten für Versicherte mit tiefen Löhnen und Normalverdiener. Nach 15 Jahren massiven Rentensenkungen und gleichzeitig stetig steigenden BVG-Beiträgen ist diese BVG Reform zum Scheitern verurteilt, wenn die Kommission nicht zum ursprünglichen Entscheid zurückkehrt.
Für Verkäuferinnen oder Krankenpflegerinnen ist der Revisionsvorschlag der Kommission fatal. Mit ihren tiefen Löhnen werden sie besonders zur Kasse gebeten. Denn sie erhalten keinen Rentenzuschlag, müssen aber dennoch für die Rentenzuschläge der anderen, nur im BVG-Obligatorium Versicherten zahlen. Denn auch weniger und normal Verdienende sind oft über dem Obligatorium versichert, werden aber von den Kompensationen ausgeschlossen.
Fabian Schär kommentiert in der NZZ den Entscheid der SGK-N zur BVG Revision 21. Die neusten Vorentscheide liessen nichts Gutes erwarten. Das Parlament sei drauf und dran, die Umverteilung in der Altersvorsorge dort auszubauen, wo sie nichts zu suchen hat: in der beruflichen Vorsorge. Das ist weder nötig noch fair.
Wenigstens hat die Mehrheit den fragwürdigen Giesskannen-Vorschlag des Bundesrats stark gestutzt. Dieser sieht noch mehr Umverteilung vor. Sogar gutsituierte Neurentner, die von der Reform gar nicht betroffen sind, würden üppige Zuschläge erhalten. An der Stossrichtung aber hat die – bürgerlich dominierte – Kommission wenig geändert.
Sie will im BVG 15 bis 20 Jahre lang einen Umverteilungskanal einrichten, der alle Firmen und Branchen umfasst. Sämtliche Erwerbstätigen im Land sollen sich an der Behebung eines Problems beteiligen, das die meisten Pensionskassen für sich bereits gelöst haben. Konkret geht es um die Umwandlungssätze, die weitherum gesunken sind. Die Versicherten mussten dabei in aller Regel schon finanzielle Opfer bringen.
Nun sollen sie noch einmal zur Kasse gebeten werden. Über ihre Pensionskassen müssten sie mithelfen, Zuschüsse an Neurentner anderer Vorsorgeeinrichtungen zu finanzieren. Davon profitieren insbesondere die Versicherten derjenigen Pensionskassen und Lebensversicherer, deren Leistungen mehr oder weniger nur das gesetzliche Minimum umfassen.
Hansueli Schöchli berichtet in der NZZ detailliert über die Entscheide der SGK-N zur BVG-Reform.
Im Parlament scheint diese Rentengiesskanne [kollektiv finanzierter Rentenzuschlag] nicht mehrheitsfähig zu sein. Die Sozialkommission des Nationalrats hat diese Woche zwar wesentliche Konzepte des Bundesratsvorschlags akzeptiert; dazu zählen etwa Änderungen bei den prozentualen Lohnabzügen verschiedener Altersgruppen (Erhöhung bei den Jüngeren, Reduktion bei den Älteren) sowie die Erhöhung des BVG-versicherten Jahreslohns (Beträge bereits ab 12’548 Franken statt erst ab 25’095 Franken).
Doch bei der zentralen Kontroverse über das Ausmass der «Kompensationen» für die Senkung des Umwandlungssatzes folgte die Kommission der Regierung nicht. Sie unterstützte mit 14 zu 10 Stimmen einen Antrag von Thomas de Courten (svp, Basel-Landschaft), der an einen Vorschlag des Schweizerischen Versicherungsverbands angelehnt war.
Gemäss dem obsiegenden Antrag sollen nur Neurentner mit relativ wenig überobligatorischem Alterskapital einen Rentenzuschlag erhalten; typischerweise trifft dies auf Versicherte in Tieflohnsektoren zu. Zudem sind die Zuschläge auf 15 Übergangsjahrgänge begrenzt. Diese Zuschläge betragen 2400 Franken pro Jahr für die ersten fünf Übergangsjahrgänge, 1800 Franken für die nächsten fünf Jahrgänge und 1200 Franken für die folgenden fünf Jahrgänge.
In der ersten Runde hat sich Bundesrat Alain Berset bei der Pensionskassen-Reform knapp durchgesetzt. Doch nun könnte der Wind drehen. Dem Vernehmen nach hat ein bürgerliches Gegenmodell gute Chancen, schreibt der Blick. Entscheiden wird die SGK am Freitag.
Paukenschlag in der nationalrätlichen Sozialkommission: Der Sozialpartner-Kompromiss für die Pensionskassen-Reform fliegt wohl vom Tisch. Vor der Sommerpause hatte sich das vom Bundesrat unterstützte Modell, das Arbeitgeberverband und Gewerkschaften gemeinsam erarbeitet hatten, hauchdünn durchgesetzt.
Dem Vernehmen nach zeichnet sich nun in der zweiten Runde eine Mehrheit für ein Gegenmodell von SVP-Nationalrat Thomas de Courten (55, BL) ab. Dieses wurde im Vorfeld von einem bürgerlichen Stosstrupp – er nennt sich Gruppe Emch – abgesprochen.
Er will die Rentenlücke, die durch die Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6 Prozent entsteht, für eine Übergangsgeneration zwar wie der Bundesrat mit einem Rentenzuschlag von 100 bis 200 Franken vermindern. Allerdings zeitlich befristet und nur noch für eine deutliche Minderheit der Versicherten. Viele müssten eine massive Rentenkürzung hinnehmen.
Ein entscheidender Unterschied ist auch die Finanzierung. Sieht der Sozialpartner-Kompromiss eine solidarische Finanzierung über 0,5 Prozent auf den AHV-Lohn vor, will de Courten die Rückstellungen der Pensionskassen anzapfen. Und wo das Geld nicht reicht, soll der Sicherheitsfonds einspringen.
Keine Chance hat in dieser Auseinandersetzung ein von GLP-Nationalrätin Melanie Mettler (43, BE) eingebrachtes Konzept, das als Brückenschlag gedacht war.
pw. Kurz vor der entscheidenden Sitzung in der SGK-N bei der Behandlung der BVG-Revision bringen sich die diversen Interessengruppen in Stellung. Dabei tun sich diverse Gräben auf. Der klassische zwischen links und rechts wird überlagert von kommerziellen Überlegungen, die im Gewand sozialer Forderungen daherkommen. Dazu werden auch die Medien eingespannt, die noch so gerne mitmachen. Im Zentrum steht dabei jetzt die Finanzierung der Massnahmen für den Leistungsausgleich für die UWS-Senkung, wo plötzlich die Gewerkschaften auf Seite der Versicherer kämpfen. In der NZZ wird dazu ausgeführt:
Der Verband der Pensionskassen wirft den grossen Lebensversicherern vor, sie wollten bei der geplanten BVG-Reform ebensolche Windfall-Profite erzielen – und dies auf Kosten der Allgemeinheit. Die Versicherungen widersprechen vehement.
Politischen Gegenwind sind die Lebensversicherer wie Swiss Life oder Helvetia gewohnt – aber nicht aus dieser Richtung. Normal ist, dass die linken Parteien und die Gewerkschaften versuchen, ihnen das Leben schwerzumachen. Aus deren Sicht ist es grundsätzlich verdächtig, dass private Firmen mit einer obligatorischen Sozialversicherung Geld verdienen.
Die Versicherer können entgegnen, dass die Nachfrage nach ihren Diensten gross sei, weil sich gerade kleine und mittlere Firmen keine eigene Pensionskasse (PK) leisten könnten. Zudem haben sie dieses Geschäft schon betrieben, bevor der Staat die zweite Säule für obligatorisch erklärte. Nun aber kämpft die Linke ausnahmsweise Seite an Seite mit den Versicherern. (…)
Zentraler Streitpunkt in der laufenden BVG-Revision bildet der kollektiv Finanzierte Rentenzuschlag in Höhe von zu Beginn 200 Franken. Die bürgerlichen Parteien und die meisten Fachverbände sind strikt dagegen. Aber beim Verzicht auf den Rentenzuschlag gibt es Kontroversen. Soll der Leistungsausgleich solidarisch durch alle PKs finanziert werden oder durch die einzelnen Kassen, welche dazu die Mittel aus den vorgeschriebenen Rückstellungen verwenden sollen. Nun kommt ein neuer Vorschlag ins Spiel, eine Art Rentenzuschlag light. Der Blick schreibt dazu:
Eine bürgerliche Gruppe um SVP-Nationalrat Thomas de Courten (55, BL) startet nun eine neue Attacke, um den Kompromiss vom Tisch zu fegen. Er bringt eine neue Variante ins Spiel.
Der Rentenzuschlag soll auf eine Übergangsgeneration von 15 Jahren begrenzt werden und wie beim Bundesrat 100 bis 200 Franken betragen. Dann aber folgt eine gewichtige Einschränkung: Die Kompensation soll nur erhalten, wer nur im obligatorischen Minimum oder leicht darüber versichert ist. Das betrifft insbesondere tiefere Einkommen. Gutverdienende werden vom Zuschlag ausgeschlossen. Gemäss den Berechnungen der bürgerlichen Kampftruppe würden nur gut 14 Prozent der Pensionkassenversicherten den Zuschlag erhalten. Die Kosten werden auf 800 Millionen Franken veranschlagt. Diese sollen die Kassen aus ihren Reserven finanzieren.
Hansueli Schöchli kommentiert in der NZZ die Zustimmung einer knappen Mehrheit der SGK-N zur bundesrätlichen Vorlage für die BVG-Revision:
Das Ja der Linken ist verständlich: Der Bundesratsvorschlag erhöht die versteckte Umverteilung in der Altersvorsorge von oben nach unten (was die Linke besonders mag) und von Jüngeren zu Älteren (was die meisten Politiker mögen). Die Bürgerlichen sagen zwar, dass sie keine systemfremde Umverteilung in der beruflichen Vorsorge wollten, doch einige Exponenten haben offenbar Angst vor der eigenen Courage bekommen. Eine Rolle spielten die Furcht vor einem Scheitern einer weniger luxuriösen Vorlage an der Urne, der Einfluss einzelner grosser Lebensversicherungen (die nach erfolgter Reform hohe Rückstellungen auflösen könnten) und Zweifel am diskutierten Alternativmodell. (…)
Nicht jede Kasse hat sicher genug Rückstellungen. Der Pensionskassenverband spricht von «wenigen Ausnahmen». Wer wegen einer wohl kleinen Minderheit eine generelle neue Quersubventionierung zwischen Branchen und Betrieben einführen will, schiesst mit Kanonen auf Spatzen. Viel logischer und fairer erscheint es, wenn Kassen, die ihre Hausaufgaben versäumt haben, allfällige Rentenzuschläge direkt mit Zusatzbeiträgen finanzieren müssen. Und wer dies nicht will, sondern eine neue Quersubventionierung vorzieht, muss deswegen noch lange nicht das ganze Bundesratsmodell mit dem teuren Zuschlag für alle Rentner kaufen.
Fabian Schäfer kommentiert in der NZZ kritisch die Beschlüsse der SGK-N zur BVG-Revision 21. Der im Vorfeld der Beratungen heftig umstrittene, kollektiv mit neuen Lohnprozenten zu finanzierende Rentenzuschlag – eine Erfindung der Sozialpartner – findet auch dank FDP-Sukkurs mit 12:11 Stimmen bei 2 Enthaltungen Zustimmung. Schäfer schreibt:
Die bürgerlichen Parteien inklusive GLP haben sich im Vorfeld gegen den bundesrätlichen Rentenzuschlag ausgesprochen. Wie kann es sein, dass dieser nun trotzdem eine Mehrheit findet? Dass SP und Grüne geschlossen für diese Variante stimmen, war klar. Hinzu kamen in der Kommission je zwei Stimmen von der GLP und – besonders erstaunlich – von der FDP. Nebst den Freisinnigen ist auch die Mitte gespalten, aus ihren Reihen stammen die Enthaltungen.
FDP-Nationalrat Philippe Nantermod bestätigt auf Anfrage, dass er das Bundesratsmodell unterstützt hat. Er sieht im Rentenzuschlag eine gute Möglichkeit, um die Vorlage mehrheitsfähig zu machen. Nantermod bezweifelt zudem, dass das Gegenmodell so viel günstiger wäre. Und er betont, auch er wolle die Vorlage des Bundesrats nicht tel quel unterstützen, sondern verlange Korrekturen. Eine Option könnte eine Begrenzung des Rentenzuschlags auf beispielsweise 15 oder 20 Jahre sein.
Die Diskussionen in der Kommission sind noch nicht beendet. Dass auf der Basis einer derart knappen Mehrheit bei einem solch unpopulären Thema eine Reform gelingen kann, ist zumindest fraglich. Die bisherigen Beschlüsse der Kommission sind provisorischer Natur, im August wird dazu eine Art zweite Lesung stattfinden. Dass der Entscheid doch noch auf das Gegenmodell aus der Wirtschaft fällt, ist denkbar.
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) hat die BVG-Reform in einer ersten Lesung durchberaten. Sie blieb mit ihren provisorischen, teilweise knappen Beschlüssen mehrheitlich nahe beim Kompromiss der Sozialpartner und damit beim Entwurf des Bundesrates. Über ihre definitiven Anträge wird die Kommission nach der Sommerpause beschliessen. Mehrheitlich sprach sie sich dabei für folgende Eckwerte aus:
Versichert sind wie bisher Arbeitnehmende mit einem Jahreslohn von mehr als 21’510 Franken (Eintrittsschwelle). Die Pflicht soll neu auch für Angestellte gelten, welche nur mit mehreren Jobs auf 21’510 Franken kommen.
Der Mindestumwandlungssatz soll von 6,8 auf 6,0 Prozent sinken. Zum Ausgleich soll ein Rentenzuschlag ausgerichtet werden, der mit zusätzlich 0,5 Lohnprozent solidarisch finanziert wird. Für die ersten fünf Jahrgänge, die vom tieferen Mindestumwandlungssatz betroffen sind, soll der Zuschlag 200 Franken pro Monat betragen, für die nächsten fünf Jahrgänge 150 Franken und für weitere fünf Jahrgänge 100 Franken. Für spätere Jahrgänge soll der Bundesrat den Rentenzuschlag je nach vorhandenen Mitteln bestimmen.
Das Sparen fürs Alter soll gestärkt werden. Es soll bereits mit 21 statt 25 Jahren beginnen. Zudem soll der Koordinationsabzug halbiert und die Pensionskassenbeiträge somit auf einem grösseren Teil des Lohns erhoben werden, nämlich auf dem Teil zwischen 12 548 und 86 040 Franken. Die Pensionskassenbeiträge (Altersgutschriften) sollen für 21- bis 44-jährige Angestellte 9 Prozent des koordinierten Lohns betragen, für über 45-Jährige 14 Prozent.
Der Blick berichtet über die laufende Behandlung der BVG-Reform 21 in der SGK. Dabei steht nicht der Umwandlungssatz, sondern die sog. Rentenlücke im Fokus. Ruedi Studer listet die diversen Vorschläge und Forderungen von links und rechts dazu auf. In den meisten Fällen geht es um Änderungen beim koordinierten Lohn in Form einer Verminderung des Abzugs, seiner gänzlichen Abschaffung oder der Flexibilisierung entsprechend dem Beschäftigungsgrad.
GLP-Nationalrätin Melanie Mettler (43, BE) ist das aber nicht genug. Sie fordert die Streichung des Koordinationsabzugs. «Damit werden gleich verschiedene Probleme gelöst», ist sie überzeugt. Nicht nur Tieflöhner könnten sich so eine bessere Rente aufbauen, sondern auch Personen mit verschiedenen Jobs. Denn kommt der Koordinationsabzug bei jedem Arbeitgeber zum Zug, sinkt die versicherte Lohnsumme frappant. (…)
Auch aus dem Freisinn kommt Support für diese Idee: «Wir haben versprochen, etwas für tiefe Einkommen und Teilzeitarbeitende zu machen. Da ist die Abschaffung des Koordinationsabzugs die beste Lösung», sagt FDP-Nationalrätin Regine Sauter (55, ZH).
Ein anderer Lösungsansatz liegt mit einem prozentualen Abzug auf die jeweiligen Einkommen auf dem Tisch. SVP-Nationalrat Thomas de Courten (54, BL) will den Koordinationsabzug bei 60 Prozent des Einkommens ansetzen, begrenzt auf maximal 21’300 Franken. Er setzt dabei auf das Modell des Pensionskassenverbands Asip, womit sich die Rentensituation im Vergleich zum Bundesratsmodell aber verschlechtern würde.
Mitte-Nationalrat Benjamin Roduit (58, VS) hingegen schlägt einen Abzug von 40 Prozent vor. Einkommen bis etwa 40’000 Franken kämen damit besser weg als im Bundesratsvorschlag, darüber liegende schlechter.