Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) hat die BVG-Reform in einer ersten Lesung durchberaten. Sie blieb mit ihren provisorischen, teilweise knappen Beschlüssen mehrheitlich nahe beim Kompromiss der Sozialpartner und damit beim Entwurf des Bundesrates. Über ihre definitiven Anträge wird die Kommission nach der Sommerpause beschliessen.  Mehrheitlich sprach sie sich dabei für folgende Eckwerte aus:

  • Versichert sind wie bisher Arbeitnehmende mit einem Jahreslohn von mehr als 21’510 Franken (Eintrittsschwelle). Die Pflicht soll neu auch für Angestellte gelten, welche nur mit mehreren Jobs auf 21’510 Franken kommen.  
  • Der Mindestumwandlungssatz soll von 6,8 auf 6,0 Prozent sinken. Zum Ausgleich soll ein Rentenzuschlag ausgerichtet werden, der mit zusätzlich 0,5 Lohnprozent solidarisch finanziert wird. Für die ersten fünf Jahrgänge, die vom tieferen Mindestumwandlungssatz betroffen sind, soll der Zuschlag 200 Franken pro Monat betragen, für die nächsten fünf Jahrgänge 150 Franken und für weitere fünf Jahrgänge 100 Franken. Für spätere Jahrgänge soll der Bundesrat den Rentenzuschlag je nach vorhandenen Mitteln bestimmen.   
  • Das Sparen fürs Alter soll gestärkt werden. Es soll bereits mit 21 statt 25 Jahren beginnen. Zudem soll der Koordinationsabzug halbiert und die Pensionskassenbeiträge somit auf einem grösseren Teil des Lohns erhoben werden, nämlich auf dem Teil zwischen 12 548 und 86 040 Franken. Die Pensionskassenbeiträge (Altersgutschriften) sollen für 21- bis 44-jährige Angestellte 9 Prozent des koordinierten Lohns betragen, für über 45-Jährige 14 Prozent.

Die Kommission will zudem die Möglichkeiten der freiwilligen Vorsorge erweitern. So sollen auch junge Angestellte, deren Lohn sich um bis zu zwei Drittel reduziert, den bisherigen Lohn weiter versichern können. Zudem sollen die Beiträge an die dritte Säule erhöht werden. Auch Personen in häufig wechselnden und befristeten Arbeitsverhältnissen sollen eine berufliche Vorsorge aufbauen können.

Die Kommission beauftragte die Verwaltung, bis zur nächsten Sitzung im August die Kohärenz und die finanziellen Auswirkungen dieser und anderer provisorisch gefasster Beschlüsse, zu denen zahlreiche Minderheitsanträge eingereicht wurden, zu prüfen. Sobald diese Gesamtschau vorliegt, wird die Kommission in einer zweiten Lesung über die definitiven Anträge an den Nationalrat beschliessen.

Mit einem Postulat will die Kommission den Bundesrat beauftragen, die vor zehn Jahren in Kraft getretene Strukturreform BVG von unabhängigen Experten evaluieren zu lassen und gegebenenfalls Anpassungen vorzuschlagen.

  Mitteilung SGK-N