Der Blick berichtet über die laufende Behandlung der BVG-Reform 21 in der SGK. Dabei steht nicht der Umwandlungssatz, sondern die sog. Rentenlücke im Fokus. Ruedi Studer listet die diversen Vorschläge und Forderungen von links und rechts dazu auf. In den meisten Fällen geht es um Änderungen beim koordinierten Lohn in Form einer Verminderung des Abzugs, seiner gänzlichen Abschaffung oder der Flexibilisierung entsprechend dem Beschäftigungsgrad.

GLP-Nationalrätin Melanie Mettler (43, BE) ist das aber nicht genug. Sie fordert die Streichung des Koordinationsabzugs. «Damit werden gleich verschiedene Probleme gelöst», ist sie überzeugt. Nicht nur Tieflöhner könnten sich so eine bessere Rente aufbauen, sondern auch Personen mit verschiedenen Jobs. Denn kommt der Koordinationsabzug bei jedem Arbeitgeber zum Zug, sinkt die versicherte Lohnsumme frappant. (…)

Auch aus dem Freisinn kommt Support für diese Idee: «Wir haben versprochen, etwas für tiefe Einkommen und Teilzeitarbeitende zu machen. Da ist die Abschaffung des Koordinationsabzugs die beste Lösung», sagt FDP-Nationalrätin Regine Sauter (55, ZH).

Ein anderer Lösungsansatz liegt mit einem prozentualen Abzug auf die jeweiligen Einkommen auf dem Tisch. SVP-Nationalrat Thomas de Courten (54, BL) will den Koordinationsabzug bei 60 Prozent des Einkommens ansetzen, begrenzt auf maximal 21’300 Franken. Er setzt dabei auf das Modell des Pensionskassenverbands Asip, womit sich die Rentensituation im Vergleich zum Bundesratsmodell aber verschlechtern würde.

Mitte-Nationalrat Benjamin Roduit (58, VS) hingegen schlägt einen Abzug von 40 Prozent vor. Einkommen bis etwa 40’000 Franken kämen damit besser weg als im Bundesratsvorschlag, darüber liegende schlechter.

Die Linke hält grundsätzlich am Bundesratsmodell fest, um den von Arbeitgebern und Gewerkschaften hart erstrittenen Sozialpartner-Kompromiss nicht zu gefährden. «Eine vollständige Abschaffung des Koordinationsabzugs wäre mit viel zu hohen Kosten verbunden», sagt SP-Nationalrätin Meyer. «Das kostet jährlich rund 1500 Franken aufgrund höherer Beiträge – und zwar für alle Erwerbstätigen, unabhängig von ihrem Lohn.»

Das sei für Menschen mit tiefem Einkommen und Teilzeitbeschäftigte eine zu grosse Belastung. Sie setzt zudem auf den vom Bundesrat vorgeschlagenen Rentenzuschlag von 100 bis 200 Franken. «Dieser bringt eine solidarisch finanzierte Verbesserung.»

Die SP will die Frauenrenten auch anderweitig aufbessern. «Das Problem der zweiten Säule ist grundsätzlich, dass unbezahlte Betreuungs- und Pflegearbeit nicht rentenbildend anerkannt wird», so Mattea Meyer. Mit der jetzigen Vorlage erhält der Rentenzuschlag nur, wer während 15 Jahren in die Pensionskasse eingezahlt hat. «Einmal mehr gehen Frauen leer aus, die Teilzeit arbeiten und tiefe Löhne haben und deshalb nicht versichert sind», kritisiert Meyer. Deshalb unterstütze ihre Partei die Forderung, dass die Betreuungsgutschriften an diese notwendigen 15 Beitragsjahre in der 2. Säule angerechnet würden. «So erhalten Betroffene ebenfalls den Rentenzuschlag.»

Die Nationalratskommission befasst sich auch am Freitag erneut mit der Vorlage. Angesagt ist quasi eine erste Lesung mit provisorischen Entscheiden. Je nach Ausgang wollen die Politikerinnen und Politiker beim komplexen Thema nochmals über die Bücher. Definitive Entscheide sollen erst nach der Sommerpause fallen.

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