Der Entscheid, ob man sich bei der Pensionierung das Alterskapital aus der Pensionskasse auszahlen lässt oder ob man eine lebenslange Rente bezieht, ist endgültig. Um die richtige Wahl zu treffen, muss man die persönliche Situation anschauen und seine Präferenzen kennen. Pierre Weill gibt Tipps in der NZZ.
Kapitalbezug
Kapital oder Rente?
In einem Beitrag der NZZ zum ewigen Thema der Form des Leistungsbezugs bei Pensionierung weisen die beiden Autoren – Markus Hürzeler (Rahn und Bodmer) und Roland Hofmann (ZHAW) auf die vielen Probleme und Gefahren, mit denen bei einem Kapitalbezug zu rechnen ist. Sie kommen zum Schluss:
Ausgehend von diesen Erkenntnissen sind zum einen die Anbieter von Finanzplanungen gefordert, ihren Beratungs- und Sorgfaltspflichten durch Anpassen der Planungsparameter an die heutigen Realitäten nachzukommen und so ihren Kundinnen und Kunden eine ebenso transparente wie fundierte Entscheidungsgrundlage zu verschaffen. Die Pensionskassen selbst könnten entscheidend zu einer Reduktion der Informationsasymmetrien beitragen, indem sie durch frühzeitige Aufklärung und allenfalls technische Unterstützung ihre Versicherten dazu befähigen, die Auswirkungen unterschiedlicher Bezugsszenarien zu simulieren.
Auch der Gesetzgeber ist gefordert. Dass die Rahmenbedingungen in der beruflichen Vorsorge nicht korrekt festgelegt sind (Stichworte: Mindestzins, Umwandlungssatz, Rentenalter), fördert das Interesse sowohl der Finanzinstitute als auch der Pensionskassen, Rentenbezüge wenn immer möglich «zu vermeiden» und Kapitalbezüge zu empfehlen. Das Anlage- und das Langlebigkeitsrisiko werden auf den einzelnen Versicherten übertragen. Das war sicher nicht die ursprüngliche Absicht des Gesetzes über die berufliche Vorsorge (BVG).
Kantone senken Steuern für Kapital-Auszahlungen
Mit tieferen Steuern auf Vorsorgegelder und einem Werbebrief für begüterte Rentner hat ein Kanton eine Abwärtsspirale in Gang gesetzt. Die Neupensionierten freuen sich, schreibt die NZZ:
Im Jahr 2020 liessen sich gemäss der Pensionskassenstatistik des Bundes 17’300 Frauen und 29’600 Männer 9,9 Milliarden Franken aus ihrer Pensionskasse auszahlen. Der Durchschnittswert des Kapitalbezugs belief sich auf 211’038 Franken. Natürlich wollen Kantone und Gemeinden möglichst viel von dem Kuchen von fast 10 Milliarden Franken besteuern. Wegziehende Rentner sieht niemand gerne.
Auch Nidwalden will dies verhindern. Im September 2020 haben die Stimmbürger einer deutlichen Reduktion der Besteuerung zugestimmt. «Der Kanton Nidwalden gehört damit zu den Kantonen mit einer sehr tiefen Besteuerung von Vorsorgeleistungen», warben Regierung und Parlament damals im Abstimmungsbüchlein. Wahrscheinlich wäre diese Steuersenkung nicht gross auf Beachtung gestossen, hätte es der Kanton mit der Vermarktung nicht übertrieben.
Rente oder Kapital?
Das Pensionskassengeld als lebenslange Rente beziehen oder es sich als Kapital auszahlen lassen – dies ist der vielleicht wichtigste Entscheid bei der Pensionierung. Auch ein Mix aus beiden Varianten ist möglich. Für wen sich was eignet beschreibt Michael Ferber in der NZZ.
5 Irrtümer beim Kapitalbezug
In der Schweizer Personalvorsorge Nr. 1/22 kommentiert Stephan Wyss (PK-Experte Prevanto) die steigenden Kapitalbezüge und die nicht immer ganz realitätsgerechte Beratung der Versicherten in dieser Frage. Er hält u.a. fest:
Oft ärgere ich mich, wenn ich in Broschüren lese, dass bei einer Lebenserwartung von 20 Jahren im Alter 65 und einem Umwandlungssatz von 5 % problemlos das Kapital bezogen werden könne, denn es sei praktisch ausgeschlossen, dass man in 20 Jahren keine positive Rendite erzielen würde. Nur schon mit 2 % könne man sich ein Einkommen für 25 Jahre, sprich bis zum Alter 90 sichern.
Irrtum 1: Der Berater hat die Ehegattenrente unterschlagen, die auch dann ausbezahlt wird, wenn das individuelle Kapital aufgebraucht ist. Irrtum 2: Das Rechnungsmodell der Beraterin ist pfadabhängig, sprich Renditen sind zufällig, und zufälliger- weise können diese auch am Anfang negativ sein, der Verlust in Franken aufgrund des Basiseffekts kaum mehr aufholbar. Irrtum 3: Die Lebenserwartung einer 65-jährigen Person liegt heute nicht bei 85, sondern bei gegen 90 Jahren. Irrtum 4: Privatanlagen kosten rund zwei- bis viermal mehr als Pensionskassenanlagen (sic!). Irrtum 5: Der emotionale Stress einer eigenverantwortlichen Rentensicherung wird unterschätzt.
Fazit: Es würde mich nicht wundern, wenn sich der Gesetzgeber noch einmal mit dem Verbot des Kapitalbezugs im BVG- Minimum befassen würde, obwohl er dieses Verbot gerade kürzlich abgelehnt hat.
Fintech für den Kapitalbezug
Samuel Gerber berichtet auf Finews.ch über Entwicklungen von Fintechs im Vorsorgebereich.
Die Aufbruchsstimmung ist verflogen. Vergangenen November musste die Säule-3a-App Freya aufgeben, wie finews.ch berichtete; Anfang 2022 stellte dann das im gleichen Feld tätige Startup Sparbatze.ch den Betrieb ein. Wie das Fintech gegenüber finews.ch durchblicken liess, erwiesen sich für das Jungunternehmen das Wachstum bei den Kunden und die Finanzierung als Stolperstein. Nun steht die Plattform zum Verkauf.
Das Aus der beiden Mitbewerber hat auch Alain Beyeler wahrgenommen. Er steht dem Wealth-Tech PSS vor, das 2018 als Spinoff an der Universität St. Gallen (HSG) lanciert wurde und mittlerweile auch ein Büro in Zürich unterhält. Damit fällt auch die Gründung PSS in die Boom-Phase, welche verschiedene Vorsorge-Fintechs just vor der Corona-Krise hierzulande erlebten.
Neben Banken-Apps wie Frankly der Zürcher Kantonalbank halten sich diverse Mitbewerber im Rennen, so Descartes Finance, True Wealth, Selma Finance oder die 3a-Pionier-App Viac.
Geldanlage nach dem Kapitalbezug
Die Spida Personalvorsorgestiftung will die Pensionierten über den Kapitalbezug hinaus bei der Geldanlage unterstützen. Durch die Kooperation mit der PSS AG können Versicherte, die ihre Altersleistung ganz oder teilweise als Kapital beziehen, weiterhin ihr Vermögen mit der Anlagestrategie der Spida anlegen lassen – unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Risikofähigkeit und -präferenz.
Zentral ist die Möglichkeit, das Kapital jederzeit bewirtschaften zu können. Die Versicherten profitieren von einer breit diversifizierten Anlagestrategie mit professionellen Anlageprozessen und effizienten Kostenstrukturen. Die Spida Personalvorsorgestiftung wird selber einen Betrag in das Portfolio bei PSS investieren, um ihr Commitment gegenüber den Versicherten zum Ausdruck zu bringen und um die Entwicklung der Anlagelösung weiter massgeblich mitgestalten und die Resultate überwachen zu können.
Kunden können auf der PSS Plattform mit wenigen Klicks die Vermögensentwicklung verfolgen, die Portfolio-Positionen einsehen und Administratives einfach erledigen. Mit der «3-Klick-Auszahlung» kann eine Auszahlung in weniger als einer Minute in Auftrag gegeben werden. Planungswerkzeuge unterstützen das Anlageziel, wie beispielsweise den Vermögensverzehr. Für Kunden, die eine persönliche Begleitung wünschen, stehen die Anlageberater der PSS AG zur Verfügung.
“Portabilität von Vorsorgevermögen flexibilisieren”
Jérôme Cosandey von Avenir Suisse plädiert für eine Flexibilisierung des Kapitalbezugs bei Pensionierung.
Im Jahr 2018 entschieden sich 48% für eine komplette Verrentung, 19% bezogen ihr gesamtes Kapital und 33% teilten den Kuchen auf, indem sie einen Teil ihres Vorsorgekapitals als Kapital bezogen und den Rest in eine Rente umwandeln liessen. Diese Prozentsätze haben sich seit 2005 kaum verändert. (…)
Während die Wahlmöglichkeiten für die Versicherten einer Pensionskasse insgesamt verbessert wurden, bleibt die Situation heikel für diejenigen, die ihren Arbeitsplatz aufgeben oder verlieren. Diese müssen ihr Guthaben der 2. Säule auf ein Freizügigkeitskonto überweisen. Auf solchen Konten gibt es keine garantierte Verzinsung, und das Kapital kann nicht verrentet werden. Die Lage hat sich mit der letzten Reform der Ergänzungsleistungen verbessert. Arbeitslose ab 58 Jahren können nun ihr Guthaben bis zu ihrer Pensionierung in der alten Pensionskasse belassen und sich so die Möglichkeit offen halten, ihr Kapital in eine Rente umzuwandeln.
Diese erhöhte Flexibilität bei Karriereunterbrüchen ist zu begrüssen und sollte allen Versicherten, unabhängig vom Alter, geboten werden. Das heisst, jeder sollte frei wählen können, ob er bei der Kasse seines ehemaligen Arbeitgebers angeschlossen bleiben möchte oder ob er lieber ein Freizügigkeitskonto eröffnet. Eine solche Flexibilität wäre auch wünschenswert für Versicherte mit einem 1e-Plan.
Diese Versicherungsnehmer können ihre Anlagestrategie individuell wählen und die daraus entstehenden Chancen nutzen; tragen aber auch die entsprechenden Risiken. Falls bei ihnen einen Börsenabschwung mit einem Stellenwechsel zusammenfällt, besteht das Risiko, dass sie einen Kursverlust realisieren müssen. Hätten sie jedoch die Möglichkeit, ihr Vermögen in ihrer bisherigen Pensionskasse zu belassen, so könnten sie mit der Vermögensübertragung in die neue Vorsorgeeinrichtung zuwarten, bis sich die Märkte wieder erholt haben.
Pensionierung und Kapitalbezug
2018 bezogen knapp 42% der Frauen und 46% der Männer vor Erreichen des gesetzlichen Rentenalters erstmals eine Altersleistung aus der beruflichen Vorsorge. Der Bezug eines Kapitals aus der 2. Säule wird häufig mit dem Wunsch begründet, selbst über das Geld bestimmen und verfügen zu wollen. Soweit die jüngsten Ergebnisse der Neurentenstatistik und der Indikatoren zur Altersvorsorge des Bundesamtes für Statistik (BFS).
Unter allen neuen Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfängern entscheidet sich die Mehrheit nach wie vor dafür, im Ruhestand ausschliesslich eine Rente zu beziehen (53% der Frauen, 44% der Männer). 13% der Frauen und 24% der Männer entschieden sich für eine Kombination aus Rente und Kapital, und rund ein Drittel der Neubezügerinnen und Neubezüger liessen sich ausschliesslich ein Kapital aus der 2. Säule ausbezahlen (34% der Frauen, 32% der Männer).
Eine neue Altersrente aus der beruflichen Vorsorge belief sich 2018 im Median bei den Frauen auf 1165 Franken pro Monat und bei den Männern auf 2217 Franken pro Monat.
42% der Frauen und 46% der Männer, die 2018 erstmals eine Leistung aus der 2. Säule erhielten, hatten das gesetzliche Rentenalter noch nicht erreicht. Die vorbezogenen Leistungen beliefen sich bei den Frauen auf monatlich 1402 Franken Rente und 58 063 Franken Kapitalleistungen, bei den Männern auf monatlich 2873 Franken Rente bzw. 146 347 Franken Kapital (Mediane). Umgekehrt bezogen 12% der Frauen und 6% der Männer ihre erste Rente nach Erreichen des gesetzlichen Rentenalters. Bei den Kapitalleistungen waren es 20% der Frauen und 18% der Männer.
Im Jahr 2019 gab über ein Drittel der Personen in den fünf Jahren nach Erreichen des gesetzlichen Rentenalters an, bei der Pensionierung ein Kapital aus der 2. Säule bezogen zu haben, um selbst über das Geld bestimmen und verfügen zu können. Rund 14% nannten finanzielle oder gesundheitliche Erwägungen als Grund und rund 12% gaben an, dass sie so beraten wurden.
Rund 54% der Frauen zwischen 64 und 69 Jahren und rund 61% der Männer zwischen 65 und 70 Jahren, die weiterhin erwerbstätig waren, gaben 2019 an, dies aus Freude an der Arbeit zu tun. 20% der befragten Personen hielten hingegen nach Erreichen des gesetzlichen Rentenalters aus finanziellen Gründen ihre Erwerbstätigkeit aufrecht.
Unlust an der Rente
Es ist noch nicht lange her, als ein Kapitalbezug bis zu drei Jahre vor der Pensionierung der Kasse gemeldet werden musste. Neuerdings nehmen die Kassen auch noch 5 Minuten vor der Pensionierung den Antrag auf Kapitalbezug dankend entgegen. Die einst gefürchtete Negativ-Selektion (Kranke wählen das Kapital, sportliche Senioren die Rente) ist kein Problem mehr. Und 1e-Pläne sind in der Regel zwingend mit dem Bezug des Kapitals verbunden. Michael Ferber schreibt in der NZZ:
Willy Thurnherr (CEO der Aon) hält es für problematischer für die Entwicklung der beruflichen Vorsorge, dass immer mehr Pensionskassen das Anlagerisiko auf die Versicherten überwälzen. Es gebe eine zunehmende Zahl an Pensionskassen, die eine Unlust zeigten, Renten an ihre Versicherten zu zahlen. Mache dies Schule, stelle sich letztlich die Frage, ob die zweite Säule noch ihren ursprünglichen Zweck erfülle, sagt Thurnherr.
Als Beispiel nennt er den Entscheid verschiedener Vorsorgeeinrichtungen, ab einer gewissen Höhe einen Kapitalzwang einzuführen. Aufgrund dieser Regelung müssten die Versicherten Gelder zunehmend selbst anlegen – dies könne beispielsweise im hohen Alter problematisch werden. In dieselbe Richtung geht laut Thurnherr die Einführung von 1e-Plänen. Die Pensionskassen, die solche Regelungen oder einen Kapitalzwang eingeführt hätten, seien zwar noch in der Minderheit. Allerdings könnten immer mehr Vorsorgeeinrichtungen diesen Kassen folgen, zumal es sich bei den «Pionieren» um grosse Einrichtungen handle.
In eine andere Richtung geht die Kritik von Juerg Mueller von der Vermögensverwaltung WM Weibel Mueller AG. Laut ihm dürfte die berufliche Vorsorge zusammen mit der AHV bei immer weniger Versicherten ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Vielen gelinge dies nur mithilfe von Erbschaften. Ausserdem dürfte angesichts der gesunkenen Umwandlungssätze das Interesse von Versicherten mit höheren Einkommen, eine Rente zu beziehen, nachlassen, sagt Mueller.
Er geht davon aus, dass zumindest Teilkapitalbezüge immer öfter Vorkommen. Wohlhabendere Versicherte dürften sich sagen: «Wenn die Rente schon so niedrig ist, möchte ich wenigstens einen Teil des Kapitals raus- nehmen und dieses Geld an meine Nachkommen vererben.»
Mueller rechnet für die kommenden Jahre mit einer Zunahme der Kapitalbezüge. Als Folge davon erwartet er, dass in den kommenden Jahren in der Politik wieder Vorstösse diskutiert werden, die einen zumindest teilweisen «Rentenzwang» fordern.
Tiefer UWS erhöht Attraktivität des Kapitalbezugs
Die NZZ am Sonntag geht auf den Fakt ein, dass bei tiefen Umwandlungssätzen sich die Attraktivität des Kapitalbezugs erhöht. Allerdings soll nun im Rahmen der EL-Revision der Kapitalbezug im Obligatorium untersagt werden.
NZZ: Rente oder Kapital?
Rente oder das Kapital? Für die meisten Beschäftigten ist dies der wichtigste Geldentscheid ihres Lebens. Einmal gefällt, kann er nicht mehr rückgängig gemacht werden.
Gefährliche «Plünderung» der Pensionskasse
Michael Ferber beschäftigt sich in der NZZ mit den Voraussetzungen für den Vorbezug von Vorsorgegeldern für den Erwerb von Wohneigentum. Ferber hält dazu fest:
Für Normalverdiener wird es in der Schweiz immer schwieriger, sich ein Eigenheim zu kaufen. Dies zeigt eine Anfang Februar publizierte Statistik der Grossbank UBS, die Immobilienpreise und Mieten ins Verhältnis zueinander setzt. Laut dieser sind zurzeit im Durchschnitt rekordhohe 29,5 Jahresmieten nötig, damit sich Mieter ihre gemietete oder eine ähnliche Liegenschaft kaufen könnten. Viele Bürger wollen sich den Traum von der eigenen Immobilie aber trotz den sehr hohen Preisen erfüllen. Eine beliebte Methode, um die nötigen Eigenmittel zusammenzubringen, ist dabei ein Vorbezug der Pensionskasse. Was ist dabei zu beachten?
Cash: Gelder aus der Säule 3a beziehen: So funktionierts
Trotz rekordtiefer Zinsen sind Einzahlungen in die Säule 3a steuerlich attraktiv. Doch was viele nicht wissen: Besonders bei der Auflösung der Konten kann viel Geld gespart werden.
Beobachter: Kapitalzwang
Der Beobachter schreibt über den zunehmenden Zwang, die Altersleistung als Kapital zu beziehen. Was noch vor wenigen Jahren ungern gesehen wurde und bis zu zwei Jahre vor der Pensionierung angekündigt werden musste, um eine Negativselektion durch Versicherte mit absehbar unterdurchschnittlicher Lebenserwartung zu verhindern, wird in höheren Lohnbereichen schrittweise zum Normalfall. Gründe dafür sind ungenügende Rendite auf dem Alterskapital, zu hoher Mindestumwandlungssatz und die internationalen Rechnungslegungs-Standards. Im Beobachter heisst es dazu:
Ausgelöst hat die Debatte die Pensionskasse der Credit Suisse. Ab 2017 zahlt sie maximal 98’700 Franken Rente pro Jahr. Wer mehr Altersguthaben hat, muss es als Kapital beziehen. Gewerkschafterin Bianchi fürchtet, dass das nur der Anfang ist. «Was jetzt nur für Kaderleute gilt, könnte bald auch für tiefere Lohnsegmente kommen.»
Weitgehend unbeachtet geblieben ist: Die Pensionskasse von Novartis geht seit fünf Jahren noch weiter. Eine Rente gewährt sie nur noch für Löhne bis 150’000 Franken. Wer mehr verdient, muss sich den entsprechenden Teil des Vorsorgevermögens auszahlen lassen. Und muss dafür zuvor auch seine Anlagestrategie wählen. Das bedeutet zusätzliche Risiken: Wenn die Finanzmärkte richtig schlecht laufen, erhält der Versicherte womöglich weniger, als er eingezahlt hat. Immerhin übernimmt bei Novartis der Arbeitgeber zwei Drittel der Beiträge. Das Konzept habe sich bewährt, heisst es bei der Pensionskasse.
Die Kassen sind heute um jeden Versicherten froh, der sich bei der Pensionierung möglichst viel Kapital auszahlen lässt. 2014 haben gemäss Bundesamt für Statistik 36’363 Versicherte insgesamt 6,1 Milliarden Franken bezogen. Laut Gewerkschafterin Bianchi eine gefährliche Entwicklung. Die Risikoverlagerung hin zu den Versicherten führe zu einer Entsolidarisierung in der zweiten Säule. «Das macht die private Vorsorge für den Einzelnen attraktiver als das Zwangssparsystem der zweiten Säule.»
Anders sieht das Kurt Gfeller, Vizedirektor des Schweizerischen Gewerbeverbands. Das Solidaritätsprinzip sei in der zweiten Säule «systemfremd». Zudem gelte der Zwang zum Kapitalbezug und zur Wahl der Anlagestrategie ja nur für eine «sehr kleine Minderheit». Betroffen seien ausschliesslich Besserverdiener, die nicht zum ersten Mal Geld anlegten. Jérôme Cosandey vom wirtschaftsliberalen Think-Tank Avenir Suisse ergänzt: «Kapitalbezüge oder die freie Wahl der Anlagestrategie im überobligatorischen Teil können nicht weniger Solidarität bedeuten, weil diese in der zweiten Säule gesetzlich gar nicht vorgesehen ist.»



