imageIn einem Beitrag der NZZ zum ewigen Thema der Form des Leistungsbezugs bei Pensionierung weisen die beiden Autoren – Markus Hürzeler (Rahn und Bodmer) und Roland Hofmann (ZHAW) auf die vielen Probleme und Gefahren, mit denen bei einem Kapitalbezug zu rechnen ist. Sie kommen zum Schluss:

Ausgehend von diesen Erkenntnissen sind zum einen die Anbieter von Finanzplanungen gefordert, ihren Beratungs- und Sorgfaltspflichten durch Anpassen der Planungsparameter an die heutigen Realitäten nachzukommen und so ihren Kundinnen und Kunden eine ebenso transparente wie fundierte Entscheidungsgrundlage zu verschaffen. Die Pensionskassen selbst könnten entscheidend zu einer Reduktion der Informationsasymmetrien beitragen, indem sie durch frühzeitige Aufklärung und allenfalls technische Unterstützung ihre Versicherten dazu befähigen, die Auswirkungen unterschiedlicher Bezugsszenarien zu simulieren.

Auch der Gesetzgeber ist gefordert. Dass die Rahmenbedingungen in der beruflichen Vorsorge nicht korrekt festgelegt sind (Stichworte: Mindestzins, Umwandlungssatz, Rentenalter), fördert das Interesse sowohl der Finanzinstitute als auch der Pensionskassen, Rentenbezüge wenn immer möglich «zu vermeiden» und Kapitalbezüge zu empfehlen. Das Anlage- und das Langlebigkeitsrisiko werden auf den einzelnen Versicherten übertragen. Das war sicher nicht die ursprüngliche Absicht des Gesetzes über die berufliche Vorsorge (BVG).

  NZZ