imageIn der Schweizer Personalvorsorge Nr. 1/22 kommentiert Stephan Wyss (PK-Experte Prevanto) die steigenden Kapitalbezüge und die nicht immer ganz realitätsgerechte Beratung der Versicherten in dieser Frage. Er hält u.a. fest:

Oft ärgere ich mich, wenn ich in Broschüren lese, dass bei einer Lebenserwartung von 20 Jahren im Alter 65 und einem Umwandlungssatz von 5 % problemlos das Kapital bezogen werden könne, denn es sei praktisch ausgeschlossen, dass man in 20 Jahren keine positive Rendite erzielen würde. Nur schon mit 2 % könne man sich ein Einkommen für 25 Jahre, sprich bis zum Alter 90 sichern.

Irrtum 1: Der Berater hat die Ehegattenrente unterschlagen, die auch dann ausbezahlt wird, wenn das individuelle Kapital aufgebraucht ist. Irrtum 2: Das Rechnungsmodell der Beraterin ist pfadabhängig, sprich Renditen sind zufällig, und zufälliger- weise können diese auch am Anfang negativ sein, der Verlust in Franken aufgrund des Basiseffekts kaum mehr aufholbar. Irrtum 3: Die Lebenserwartung einer 65-jährigen Person liegt heute nicht bei 85, sondern bei gegen 90 Jahren. Irrtum 4: Privatanlagen kosten rund zwei- bis viermal mehr als Pensionskassenanlagen (sic!). Irrtum 5: Der emotionale Stress einer eigenverantwortlichen Rentensicherung wird unterschätzt.

Fazit: Es würde mich nicht wundern, wenn sich der Gesetzgeber noch einmal mit dem Verbot des Kapitalbezugs im BVG- Minimum befassen würde, obwohl er dieses Verbot gerade kürzlich abgelehnt hat.

  vps.epas