Gemini: BSV setzt Experten zur Abklärung der Vorfälle ein
Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat per Verfügung Christoph Degen als Experten eingesetzt, der im Zusammenhang mit der Gemini Sammelstiftung insbesondere abklärt, ob die Vorschriften in Bezug auf die Entgegennahme von Broker- und Betreuungsentschädigungen eingehalten wurden. Sein Bericht wird Grundlage für mögliche weitere aufsichtsrechtliche Schritte sein. Entscheide im Zusammenhang mit dem Abklärungsgegenstand kann die Stiftung nur noch mit der Zustimmung des Experten fällen.
Die Parteien haben darauf verzichtet, gegen die Verfügung Rechtsmittel zu ergreifen. Der Experte wird dem BSV umfassend Bericht erstatten, Vorschläge zur Behebung von allfälligen Mängeln machen und Empfehlungen für das weitere Vorgehen abgeben. Diese Berichterstattung wird Grundlage für allenfalls notwendige weitere aufsichtsrechtliche Massnahmen sein. Entscheide im Zusammenhang mit dem Abklärungsgegenstand können nur noch mit der Zustimmung des Experten gefällt werden. Es kann bereits festgestellt werden, dass das Vorsorgevermögen der Versicherten der Gemini Sammelstiftung nicht gefährdet ist.
Blick: Massive Vorwürfe an Carl Helbling
Der heutige Blick erhebt im Zusammenhang mit den Vorfällen bei der Gemini Sammelstiftung massive Vorwürfe an Carl Helbling und Oskar Leutwyler. Gemäss früheren Darstellungen der Swisscanto, welche die Administration der Gemini-Sammelstiftung betreut, wollten Helbling und Leutwyler die Gemini Personalvorsorge AG der Swisscanto verkaufen. Die Gemini Personalvorsorge AG besitzt die mittlerweile wertlos gewordenen Gründerrechte an der Gemini Sammelstiftung. Zudem haben sich dort in den vergangenen Jahren sogenannte Betreuungsgutschriften in bisher unbekannter Höhe angesammelt, welche den Versicherten der Gemini Sammelstiftung zustehen.
Laut Blick belaufen sich diese Gutschriften auf 5 Mio. Fr. Weiter schreibt der Blick, dass für die Gemini Personalvorsorge AG ein Kaufpreis von 46 Mio. Fr. verlangt worden sei, ein Betrag, der nur mit zusätzlichen Bankprovisionen erklärt werden könne. Zudem habe Swiss Life laut Blick bestätigt, dass die Versicherung der Gemini Personalvorsorge AG künftig 100 Franken pro vermittelten Gemini-Versicherungsnehmer und Jahr bezahlen wollte. Der Vertrag gelte seit 1. Januar 2007. Die Gemini Personalvorsorge AG befindet sich mehrheitlich im Besitz von Carl Helbling und Oskar Leutwyler. Swisscanto hat das Angebot zurück gewiesen, Oskar Leutwyler als Chef der Swisscanto Personalvorsorge AG umgehend entlassen und das BSV informiert.
Die Darstellung im Blick entspricht im Wesentlichen jener der NZZ am Sonntag, bloss dass der Blick offenbar in den Besitz der Aufsehen erregenden Zahlen gekommen zu sein scheint. Eine längst überfällige Mitteilung der Gemini Sammelstiftung ist für morgen angekündigt. Es ist zu hoffen, dass dann endgültig Klarheit über die Vorfälle geschaffen wird. Sie sind nicht zuletzt mit Blick auf die beiden involvierten Personen schwer zu verstehen.
Swisscanto-Umfrage: Den Pensionskassen den Puls gefühlt
Die Grafik zeigt die Entwicklung und jeweilige Spanne der von den Pensionskassen erzielten Performance zwischen 2002 und 2006 auf.
Die Umfrage 2007, welche die Swisscanto dieses Frühjahr wiederum bei den schweizerischen Pensionskassen durchführte, hat zu einer Fülle aufschlussreicher Ergebnisse über Finanzierungssituation, Struktur, Beiträge und Leistungen der Einrichtungen der beruflichen Vorsorge geführt. Teilgenommen haben 279 Pensionskassen mit einem Gesamtvermögen von über 350 Mrd. Fr. Stark vertreten waren erneut die öffentlich-rechtlichen Kassen mit 43 Teilnehmern. Eine Auswahl der wichtigsten Daten mit Grafiken, Tabellen und Kommenaren kann von der Website der Swisscanto-Studie herunter geladen werden.
Verurteilung des früheren Chefs der PK Plus
Der frühere Chef der Pensionskasse Plus ist vom Strafgericht Zug wegen Veruntreuung und Misswirtschaft verurteilt worden. Die letzten fünf Jahre wirkte der Verurteilte bei der Schwyzer Pensionskasse Pro von Nationalrat Wehrli, schreibt die NZZ am Sonntag. Das Gericht verurteilte den Treuhänder H. D. zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren und einer Busse von 232 000 Fr.
Nach der Pleite der Pensionskasse Plus hatte das Bundesamt für Sozialversicherungen als Aufsichtsamt H. D. faktisch mit einer Art «Berufsverbot» ausgestattet. Es verbot dem Treuhänder, künftig etwas mit Kapitalanlagen in der zweiten Säule zu tun zu haben. Das hinderte H. D. nicht daran, zusammen mit Nationalrat Reto Wehrli vor fünf Jahren die Pensionskasse Pro aufzubauen. Wehrli ist Stiftungsratspräsident der Pensionskasse Pro, berichtet die NZZ am Sonntag weiter.
Die Pensionskasse Pro wird in der Branche seit längerem kritisiert. Die Kasse von Nationalrat Reto Wehrli fällt auf durch sehr hohe Verwaltungskosten und eine Rendite (3,6% im Jahr 2006), die fast drei Prozentpunkte unter der Durchschnittsrendite 2006 der Schweizer Pensionskassen liegt. Im Schnitt haben die Kassen im letzten Jahr 6,4% erwirtschaftet. Die Schwyzer erklären ihre schlechte Rendite mit der konservativen Anlagestrategie.
NZZ am Sonntag: "Gründerväter der zweiten Säule geraten ins Zwielicht"
«Recherchen der «NZZ am Sonntag» zeigen, dass Carl Helbling und sein Mitstreiter Oskar Leutwyler seit dem Februar etwas verkaufen wollten, dessen Inhalt ihnen offensichtlich nicht gehört. Helbling und Leutwyler, Besitzer der Gemini Personalvorsorge AG, einer Art Management-Gesellschaft, wollten dieses Vehikel für über 10 Mio. Fr. an die Swisscanto, die Tochtergesellschaft der Kantonalbanken, verkaufen. Die Swisscanto erledigt bereits heute die Verwaltung der Gemini-Sammelstiftung. Der mittlerweile von der Swisscanto entlassene Leutwyler hatte zwei Hüte an: Er war Mitbesitzer der Gemini Personalvorsorge und bis vor Auffahrt auch Geschäftsführer der Swisscanto Vorsorge», schreibt Charlotte Jacquemart in der NZZ am Sonntag.
«Das Problem des beabsichtigten Verkaufs: In die Gemini Personalvorsorge flossen Entschädigungen und Courtagen, dem Vernehmen nach über 1 Mio. Fr. pro Jahr. Solche Entschädigungen gehören grundsätzlich den Destinatären, das heisst in diesem Falle den Versicherten der Gemini-Sammelstiftung und nicht den Besitzern der Gemini Personalvorsorge, Helbling und Leutwyler. Solche Abgeltungen, die in der Welt der beruflichen Vorsorge und der Versicherungen unter verschiedensten Titeln existieren, können von Versicherungen, Anlagestiftungen, Vermögensverwaltern, Banken stammen. Sie werden bezahlt als Entgelt für das Placieren von Kapital, den Abschluss von (Rück-)Versicherungsverträgen, «Betreuungsaufgaben» usw.», heisst es in der NZZ am Sonntag weiter.
PK Basel-Stadt: Vorgeschlagene Änderungen des Gesetzes innerhalb der Eckwerte
Die Spezialkommission Totalrevision Pensionskassengesetz des Grossen Rates hat ihre Beratung abgeschlossen. Sie beantragt dem Grossen Rat einstimmig bei zwei Enthaltungen, der Vorlage des Regierungsrates mit wenigen Änderungen zu folgen.
Kanton Basel-Stadt: Medienmitteilungen
Die Kommission beantragt dem Grossen Rat, wenige Änderungen an der Vorlage des Regierungsrates vorzunehmen. Zu erwähnen sind insbesondere die folgenden:
· Die Überbrückungsrente, welche gegebenenfalls vom Zeitpunkt der Pensionierung bis zum Erreichen des AHV-Alters ausgerichtet wird, soll für tiefere Einkommen von maximal 120% auf maximal 140% der minimalen AHV-Rente erhöht werden. Diese Massnahme dürfte Mehrkosten von voraussichtlich 0,1 – 0,2 Lohnprozenten zur Folge haben;
· Für unverheiratete Paare mit gemeinsamen Kindern soll der Anspruch auf eine Lebenspartnerrente beim Tod eines der beiden Partner erleichtert werden;
· Der Bezug des Altersguthabens in Kapitalform soll erleichtert werden;
· Bei der Ausrichtung des Teuerungsausgleichs auf den laufenden Renten sollen die tieferen Einkommen stärker berücksichtigt werden als die höheren Einkommen. Renten, deren Kaufkraft um mehr als 20% abgenommen hat, sollen vollumfänglich der Teuerung angepasst werden. Beide diese Massnahmen sind nur in dem Umfang vorgesehen, als die im Teuerungsfonds verfügbaren Mittel es erlauben. Es entstehen deshalb mit diesen Massnahmen keine Mehrkosten.
PK Aarau: Keine Übernahme der Gemeindeanteile durch den Kanton
Die Kosten für die Bildung der Wertschwankungsreserve bei der Aargauischen Pensionskasse (APK) von 58 Mio. Franken soll nicht vom Kanton übernommen werden. Gemäss Regierungsrat würden sich die Schulden des Kantons und der Druck auf den Verkauf von Beteiligungen erhöhen.
Fachrichtlinie der Kammer der PK-Experten zur Teilliquidation
Die Schweizerische Kammer der Pensionskassen-Experten hat eine neue Fachrichtlinie zum Thema Teilliquidation veröffentlicht. Sie führt die von den Experten in den letzten Jahren bereits erstellten Fachrichtlinen über «Grundsätze und Richtlinien für Pensionsversicherungsepxerten», «Deckungsgradberechnung» sowie «Vorsorgekapitalien und technische Rückstellungen» weiter. Erläutert werden folgende Elemente: Stichtag und Zeitraum, technische Rückstellungen, Wertschwankungsreserven, Freie Mittel, Fehlbetrag und Verteilplan.
info social: Vorsorge- und Einkommenssituation von Rentnern und Frühpensionierten
Aus der Studie des Bundesamtes für Statistik «Vorsorge- und Einkommenssituation von Rentnern und Frühpensionierten» (info social, 13/2006) wird deutlich, dass, unabhängig vom Geschlecht, die berufliche Vorsorge die häufigste Finanzierungsquelle bei der Frühpensionierung ist. Die finanzielle Situation der Frühpensionierten kann für einen Grossteil als gut bezeichnet werden. Der Median des Bruttoäquivalenzeinkommens liegt bei den Frühpensionierten mit 62’000 Franken z.B. nur unwesentlich tiefer als bei den gleichaltrigen Nicht-Frühpensionierten oder den 40 bis 54-jährigen Erwerbstätigen. Ausserdem ist er deutlich höher als bei den 20 bis 29- oder den 30 bis 39-Jährigen.
Generalversammlung der Kammer der PK-Experten
Die Schweizerische Kammer der Pensionskassen-Experten hat ihre jährliche Generalversammlung am 25. April 2007 in Bern abgehalten. Anlässlich der GV wurde eine neue Fachrichtlinie FRP 3 zum Thema Teilliquidation erlassen. Sie kann von der Website der Kammer herunter geladen werden.
Im Berichtsjahr hat die Kammer die Arbeitsgruppe Swiss Solvency Test (SST) und eine weitere Arbeitsgruppe Weiterbildung gegründet. Die Arbeitsgruppe SST prüft, wie weit die Solvenzbestimmungen für Versicherungsgesellschaften auf autonome Vorsorgeeinrichtungen angewendet werden können. Die Arbeitsgruppe Weiterbildung ist vom Vorstand beauftragt, in Zukunft ein systematisches Weiterbildungsangebot für die Pensionskassen-Experten bereitzustellen.
Der Mitgliederbestand der Kammer wuchs im Jahr 2006 von 97 auf 106 Mitglieder.
Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen: Präsident: Urs Bracher, Zürich. Mitglieder: Stephan Gerber, Bern; Olivier Vaccaro, Neuchâtel; Jürg Walter, Zürich. Sekretär: Dominique Koch, Rheinfelden
Schweiz. Versicherung: Ombudsstelle – Nicht alle sind à jour
VVG- und BVG-Revisionen werden nicht überall beachtet. Einige Versicherer stellen sich schlicht taub, schreibt die Schweizer Versicherung in einem Beitrag über die Arbeit der Ombudsstelle.
Video zur Pension Fund Governance: "Anstand und Füdli"
Die Teilnehmer am Swisscanto-Panelgespräch von links: Hanspeter Konrad, Direktor ASIP: Vital Stutz, Angestellte Schweiz; Ständerat Bruno Frick; Peter Wirth, Vorsorgeforum; Susanne Jäger, Pensionskasse Aargau; Benjamin Brandenberger, CEO Complementa; Gérard Fischer, CEO Swisscanto.
Zum Abschluss der Präsentation der Swisscanto-Umfrage am 24.6.2007 in Zürich diskutierte ein prominent zusammengesetztes Panel aktuelle Fragen der Pension Fund Gonvernance. Einig war sich die Runde darin, dass den Pensionskassen ein hohes Mass an Verantwortung zukommt. Bemängelt wurde hingegen insbesondere von politischer Seite (Ständerat Bruno Frick), dass die Kassen sich zuwenig ihrer sozialpolitischen Verantwortung bewusst sind. Ob und welche neue Vorschriften notwendig sind, darin herrschte nur bedingt Uebereinstimmung. Tiefgreifende neue Regelungen wollte jedoch niemand. Frick sieht diverse Anpassungen und Präzisierungen, mit denen auch der ASIP (Hanspeter Konrad) weitgehend einverstanden ist. Für Benjamin Brandenberger ist vor allem mehr Anstand gefragt, ohne den alle Vorschriften nichts nützen. Vital Stutz (Anstellte Schweiz) will bessere Unterstützung für die Stiftungsräte, ohne dass die Miliztauglichkeit der 2. Säule noch weiter eingeschränkt wird. Gérard Fischer, CEO der Swisscanto, setzte sich dafür
ein, dass die Profis in der beruflichen Vorsorge besser kontrolliert werden, um damit auch die Stiftungsräte entlasten zu können. Das Video auf der Website des Vorsorgeforums bringt Ausschnitte aus der sehr angeregten und bemerkenswert gehaltvollen Diskussion
Sanierung der Pensionskasse SBB: Ausarbeitung einer Vernehmlassungsvorlage
Der Bundesrat hat das weitere Vorgehen betreffend Sanierung der Pensionskasse SBB (PK SBB) festgelegt: EFD und UVEK werden beauftragt, bis Ende Jahr eine Vernehmlassungsvorlage zu erarbeiten. Diese soll drei unterschiedlich weit gehende Varianten einer Bundesunterstützung zur Diskussion stellen. Ausserdem sind die Auswirkungen einer Variante ohne Beteiligung des Bundes abzuklären.
Die Deckungslücke der PK SBB ist gemäss Darstellung des Bundesrates auf ungenügende Anlageerträge (58%), nicht finanzierte Leistungen wie z.B. freiwillige Frühpensionierungen (25%) und eine aus Sicht der PK SBB unvollständige Ausfinanzierung (17%) zurückzuführen. Die PK SBB hatte bei ihrer Gründung im Jahre 1999 die Kosten der Pensionierungen von Frauen der Eintrittsgeneration (sog. Garantiefrauen) sowie die Kosten aus der Umstellung der versicherungsmathematischen Grundlagen von PHK 80 (Pensions- und Hilfskasse der SBB) auf EVK 90 (Eidgenössische Versicherungskasse) selbst zu tragen, was zur Vergrösserung der Deckungslücke beitrug. Die Anlageerträge entsprachen in etwa jenen eines durchschnittlichen Pensionskassenportfolios (Rendite entspricht BVG-Index). Die ungenügende Anlagerendite ist somit hauptsächlich auf den unglücklichen Zeitpunkt der Ausfinanzierung der PK SBB, welche zur Hauptsache kurz vor dem in den Jahren 2001 und 2002 erfolgten Einbruch der Aktienmärkte vorgenommen wurde, zurückzuführen.
Der Bundesrat hat EFD und UVEK beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage zu erarbeiten, in welcher drei Varianten einer Bundesunterstützung dargestellt werden. Diese sehen eine Rekapitalisierung der SBB durch den Bund vor und unterscheiden sich durch die Höhe der vom Bund geleisteten Summe. Je nach Variante beläuft sich diese – gestützt auf die Zahlen per Ende 2006 – auf bis zu 2,9 Milliarden, auf 1,4 Milliarden oder 0,7 Milliarden (zu den Einzelheiten dieser Varianten vgl. Hintergrundinformation). Ausserdem sind die Auswirkungen einer Variante ohne Beteiligung des Bundes abzuklären.
130/30 strategy payday

Money managers and prime brokers love 130/30 strategies. If you want to know why, just follow the money. While a pension fund typically pays 50 to 75 basis points for an active U.S. large-cap strategy, it pays about 5 basis points more for a 130/30 strategy. Many firms are converting existing active U.S. large-cap equity accounts into these strategies, which permit the manager to make bigger bets on stocks they expect to go up by leveraging their portfolios by 30% and shorting potential losers by an equal amount. The net effect is that the portfolios have a 100% exposure to the stock market.
Adrian Gröbli wird neuer Leiter Personenversicherung des SVV
Der Schweizerische Versicherungsverband (SVV) hat Adrian Gröbli (46) zum neuen Leiter Personenversicherung und Mitglied der Geschäftsleitung ernannt. Er tritt die Nachfolge von Roland Müller an, der in die Geschäftsleitung des Arbeitgeberverbandes wechselt. Gröbli wird den Bereichen Lebensversicherungen, Unfallversicherung, Krankenversicherung, Geldwäscherei sowie dem medizinischen Dienst vorstehen. Heute ist Adrian Gröbli Leiter Kollektivleben und Mitglied der Direktion von Zurich Schweiz sowie Mitglied der Kommission Soziale Fragen des Schweizerischen Versicherungsverbandes.

