bundDer Bundesrat hat das weitere Vorgehen betreffend Sanierung der Pensionskasse SBB (PK SBB) festgelegt: EFD und UVEK werden beauftragt, bis Ende Jahr eine Vernehmlassungsvorlage zu erarbeiten. Diese soll drei unterschiedlich weit gehende Varianten einer Bundesunterstützung zur Diskussion stellen. Ausserdem sind die Auswirkungen einer Variante ohne Beteiligung des Bundes abzuklären.

Die Deckungslücke der PK SBB ist gemäss Darstellung des Bundesrates auf ungenügende Anlageerträge (58%), nicht finan­zierte Leistungen wie z.B. freiwillige Frühpensionierungen (25%)  und eine aus Sicht der PK SBB unvollständige Ausfi­nanzierung (17%) zurückzuführen. Die PK SBB hatte bei ihrer Gründung im Jahre 1999 die Kosten der Pensionierun­gen von Frauen der Eintrittsgeneration (sog. Garantiefrauen) sowie die Kosten aus der Umstel­lung der versicherungsmathematischen Grundlagen von PHK 80 (Pensions- und Hilfskasse der SBB) auf EVK 90 (Eidgenössische Versicherungskasse) selbst zu tragen, was zur Vergrösserung der Deckungslücke beitrug. Die Anlageerträge entsprachen in etwa jenen eines durchschnittlichen Pensionskassenportfolios (Rendite entspricht BVG-Index). Die ungenügende Anlagerendite ist somit hauptsächlich auf den un­glücklichen Zeitpunkt der Ausfinanzierung der PK SBB, welche zur Hauptsache kurz vor dem in den Jahren 2001 und 2002 erfolgten Einbruch der Aktienmärkte vorgenommen wurde, zurückzuführen.

Der Bundesrat hat EFD und UVEK beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage zu erarbeiten, in welcher drei Varianten einer Bundesunterstützung dargestellt werden. Diese sehen eine Rekapitalisierung der SBB durch den Bund vor und unterscheiden sich durch die Höhe der vom Bund geleisteten Summe. Je nach Variante beläuft sich diese – gestützt auf die Zahlen per Ende 2006 – auf bis zu 2,9 Milliarden, auf 1,4 Milliarden oder 0,7 Milliarden (zu den Einzelheiten dieser Varianten vgl. Hintergrundinformation). Ausserdem sind die Auswirkungen einer Variante ohne Beteiligung des Bundes abzuklären.

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