bundDas Bundesamt für Sozialversicherungen hat per Verfügung Christoph Degen als Experten eingesetzt, der im Zusammenhang mit der Gemini Sammelstiftung insbesondere abklärt, ob die Vorschriften in Bezug auf die Entgegennahme von Broker- und Betreuungsentschädigungen eingehalten wurden. Sein Bericht wird Grundlage für mögliche weitere aufsichtsrechtliche Schritte sein. Entscheide im Zusammenhang mit dem Abklärungsgegenstand kann die Stiftung nur noch mit der Zustimmung des Experten fällen.

Die Parteien haben darauf verzichtet, gegen die Verfügung Rechtsmittel zu ergreifen. Der Experte wird dem BSV umfassend Bericht erstatten, Vorschläge zur Behebung von allfälligen Mängeln machen und Empfehlungen für das weitere Vorgehen abgeben. Diese Berichterstattung wird Grundlage für allenfalls notwendige weitere aufsichtsrechtliche Massnahmen sein. Entscheide im Zusammenhang mit dem Abklärungsgegenstand können nur noch mit der Zustimmung des Experten gefällt werden. Es kann bereits festgestellt werden, dass das Vorsorgevermögen der Versicherten der Gemini Sammelstiftung nicht gefährdet ist.

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