BS Die Spezialkommission Totalrevision Pensionskassengesetz des Grossen Rates hat ihre Beratung abgeschlossen. Sie beantragt dem Grossen Rat einstimmig bei zwei Enthaltungen, der Vorlage des Regierungsrates mit wenigen Änderungen zu folgen. 

Kanton Basel-Stadt: Medienmitteilungen

Die Kommission beantragt dem Grossen Rat, wenige Änderungen an der Vorlage des Regierungsrates vorzunehmen. Zu erwähnen sind insbesondere die folgenden:

· Die Überbrückungsrente, welche gegebenenfalls vom Zeitpunkt der Pensionierung bis zum Erreichen des AHV-Alters ausgerichtet wird, soll für tiefere Einkommen von maximal 120% auf maximal 140% der minimalen AHV-Rente erhöht werden. Diese Massnahme dürfte Mehrkosten von voraussichtlich 0,1 – 0,2 Lohnprozenten zur Folge haben;

· Für unverheiratete Paare mit gemeinsamen Kindern soll der Anspruch auf eine Lebenspartnerrente beim Tod eines der beiden Partner erleichtert werden;

· Der Bezug des Altersguthabens in Kapitalform soll erleichtert werden;

· Bei der Ausrichtung des Teuerungsausgleichs auf den laufenden Renten sollen die tieferen Einkommen stärker berücksichtigt werden als die höheren Einkommen. Renten, deren Kaufkraft um mehr als 20% abgenommen hat, sollen vollumfänglich der Teuerung angepasst werden. Beide diese Massnahmen sind nur in dem Umfang vorgesehen, als die im Teuerungsfonds verfügbaren Mittel es erlauben. Es entstehen deshalb mit diesen Massnahmen keine Mehrkosten.