SGB: "Kein Mindestzins unter 2.25%"
SGB, Travail.Suisse und KV Schweiz fordern den Bundesrat im Rahmen der Anhörung der Sozialpartner auf, den Mindestzinssatz BVG für 2009 nicht unter 2.25 % festzusetzen. In einer Medienmitteilung heisst es dazu u.a.:
«Die Vorsorgeeinrichtungen leiden gegenwärtig unter den Auswirkungen der Finanzmarktkrise, was eine Senkung des Mindestzinssatzes grundsätzlich rechtfertigt. In den letzten Jahren ist der Mindestzinssatz gemessen an den Renditen der Vorsorgeeinrichtungen jedoch systematisch zu tief gewesen. Er ist auch in den Jahren mit guten bis hervorragenden Renditen der Vorsorgeeinrichtungen auf mickrigen 2.25 % – 2.50 % geblieben.
Wir warnen auch eindringlich davon, den Mindestzins so tief anzusetzen, dass die Versicherten den Eindruck erhalten, berufliche Vorsorge lohne sich nicht mehr für sie. In der Tat liegt der Mindestzinssatz seit langem und auch jetzt unter dem Kassazinssatz von langjährigen Bundesobligationen (3.19 % für 20-jährige Obligationen, 3.27% für 30-jährige). Ein systematisch zu tiefer Mindestzinssatz untergräbt das Vertrauen in die berufliche Vorsorge. Daran kann auch der Bundesrat kein Interesse haben!»
Mitteilung SBG
Beobachter: «Junge Familien sind stärker armutsgefährdet als Rentner»
Li: Neuer Rückversicherer für Pensionskassen
Die Swiss Re, die Liechtensteinische Landesbank LLB und die Beratungsgesellschaft für die zweite Säule AG bauen gemeinsam einen neuen Rückversicherer für Pensionskassen auf. Dieser hat seinen Sitz in Liechtenstein. Der designierte Geschäftsführer und Mitgründer der neuen Gesellschaft Elips Life, Peter Eugster (Bild links), bestätigt, dass die Firma in Gründung sei. Swiss Re und LLB werden mit je 48% an Elips Life beteiligt sein, schreibt die NZZ am Sonntag.
Eugster war bis Ende vergangenen Jahres Geschäftsführer der PK Rück, nach deren Vorbild nun die neue Elips Life aufgebaut werden soll. Zu seinem Rücktritt von der PK Rück sagt Eugster in der NZZaS: «Wir hatten verschiedene strategische Auffassungen.» Dass Eugster, kaum weg von der PK Rück, nun mit Elips Life das Geschäftsmodell der PK Rück kopiert, hat Erstaunen ausgelöst. Eugster dazu: «Das von mir entwickelte Geschäftsmodell der PK Rück ist erfolgreich. Wir wollen es nun weiterentwickeln und auf zusätzliche Kundensegmente ausweiten. Elips ist mehr als nur ein weiterer Rückversicherer.» Mit Swiss Re und LLB im Rücken will Eugster nicht nur in der Schweiz, sondern europaweit tätig sein.
In der NZZaS heisst es weiter: «Mit der Beteiligung an Elips Life hilft Swiss Re, ein Geschäftsmodell aufzubauen, das sie gleichzeitig bei der PK Rück selber rückversichert. Dieses Vorgehen befremdet den Verwaltungsrat der PK Rück. Man werde über die Bücher gehen, was den eigenen Rückversicherer angehe. Bei Elips ist die Swiss Re nicht nur Kapitalgeber, sondern darüber hinaus auch Rückversicherer. Initiant der neuen Firma ist allerdings Eugster, wie dieser bestätigt, und nicht die Swiss Re. Letztere kommentiert das Ganze nicht. Die Liechtensteinische Landesbank wiederum will mit der Beteiligung an Elips Life stärker in der Vorsorgewelt Liechtensteins Fuss fassen.» Laut Hanspeter Tobler, Nachfolger von Eugster, weisen die der PK Rück angeschlossenen PKs heute 92’000 Versicherte auf.
Herbstsession: Ständerat genehmigt Strukturreform
Der Ständerat hat als Erstrat die Neustrukturierung der Aufsicht über die Vorsorgeeinrichtungen genehmigt. Mit dem Bundesrat beschloss der Ständerat, die direkte Aufsicht über die zweite Säule zu kantonalisieren, das heisst alle rund 2600 Vorsorgeeinrichtungen einer kantonalen Aufsichtsbehörde zu unterstellen. Dazu sollen die Kantone Aufsichtsregionen bilden.
Die heutige Direktaufsicht des Bundes über Vorsorgeeinrichtungen mit nationalem und internationalem Charakter übernehmen die Kantone. Für die Oberaufsicht sorgt neu statt des Bundesrates eine weisungsunabhängige Kommission. Sie soll die Tätigkeit der Aufsichtsbehörden überwachen und für einheitliche Standards sorgen.
Die eidgenössische Oberaufsichtskommission besteht aus sieben bis neun Sachverständigen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer ordnen je einen Vertreter ab. Die SP-Kommissionsminderheit machte sich im Interesse der «Praxisnähe» erfolglos für je zwei Vertreter der Sozialpartner stark.
Neu werden die Anforderungen an die Integrität und Loyalität von Pensionskassenverwaltern präzisiert. Den seiner Ansicht nach zu subjektiven Begriff des «guten Rufs» strich der Rat dabei mit knappem Mehr aus dem Gesetz. Bundesrat und Parlament möchten vorab Interessenskonflikten vorbeugen. Verboten werden soll so das «parallel running»,
Den Vorsorgeeinrichtung sind Vermögensvorteile wie Provisionen, Kickbacks und Rabatte zwingend abzulieferen. Bestimmte Geschäfte sind zudem von der Revisionsstelle vorab zu prüfen. Die in dieser Richtung erweiterte Strukturreform passierte mit 35 zu 0 Stimmen.
Mit 34 zu 0 Stimmen angenommen wurden die Massnahmen, mit denen man ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dem Arbeitsmarkt erhalten will. Die Reglemente sollen den Versicherten insbesondere die Möglichkeit geben, die Folgen von Lohnreduktionen beim Kürzertreten durch erhöhte eigene Beiträge ab 58 Jahren teilweise aufzufangen. Wer über das ordentliche Rentenalter hinaus arbeitet, soll zudem bis zum Alter von 70 Jahren weiter versichert werden können. Die so zusätzlich in die berufliche Vorsorge fliessenden Beiträge verbessern die späteren Altersleistungen.
Ratsdebatte / Bericht NZZ
Bignasca verliert Mandat in der Pensionskasse Luganos
Der Präsident der Tessiner Lega, Giuliano Bignasca, verliert sein Mandat im Verwaltungsrat der Luganeser Pensionskasse. Das Gremium warf ihn aus dem Verwaltungsrat, weil er wiederholt Amtsgeheimnisse veröffentlicht hatte.
NZZ
Li: Profond gründet Euvidea in Vaduz
«Liechtenstein bietet gute Rahmenbedingungen für Pensionsfonds», sagt Herbert Brändli, Verwaltungsratspräsident der neu gegründeten Euvidea. Der aus Vaduz geleitete Pensionsfonds ist der dritte in Liechtenstein, seit diese Vorsorgeeinrichtungen anfangs 2007 gesetzlich ermöglicht wurden. Vorerst beschäftigt Euvidea drei Mitarbeiter in der Administration, bis Ende nächsten Jahres könnten es zehn sein.
Hinter Euvidea steht allen voran die Schweizer Pensionskasse Profond, bei der Brändli als Stiftungsratspräsident amtet. Da die Schweiz nicht im EWR ist, kam sie jedoch als Sitz für den international ausgerichteten Pensionsfonds nicht infrage. Sonst müsste in jedem Land, wo Euvidea aktiv wird, eine Bewilligung eingeholt und eine Geschäftsstelle eingerichtet werden. Vom Standort Liechtenstein aus gibt es solche Probleme nicht. Alle EWR-Länder stehen dem neuen Pensionsfonds offen.
Euvidea hat als erstes Deutschland im Auge. Dort müssen seit 2002 zwar zwingend alle Firmen etwas für den Ruhestand ihrer Mitarbeiter zur Seite legen. Allerdings verfügt etwa die Hälfte der Unternehmen nicht über eine externe Vorsorgeeinrichtung. Die Pensionsvermögen werden stattdessen intern in Form von Rückstellungen gehalten. Dies führt zu aufgeblähten Bilanzen und unnötigen Risiken, die nichts mit dem Kerngeschäft zu tun haben. «Viele Unternehmen überlegen sich deshalb momentan, wie sie ihre Pensionsverpflichtungen aus ihren Bilanzen bringen können», sagt Brändli. Davon könne Euvidea profitieren, heisst es im Liechtensteiner Vaterland.
Obwohl Pensionsfonds auf eine EWR-Richtlinie zurückgehen, sind die Rahmenbedingungen nicht überall gleich. Dadurch kann sich Liechtenstein von anderen EWR-Ländern abheben. «Wir können langfristig anlegen, was angesichts des langfristigen Horizonts angebracht ist. Liechtensteiner Pensionsfonds dürfen darum auch vorübergehend eine Unterdeckung aufweisen, wenn es wegen höherer Risiken Verluste gibt», sagt Brändli. Pensionsfonds nach deutschem Recht müssten dagegen jedes Jahr positiv abschliessen, da eine Unterdeckung verboten ist. Dies zwingt die Vorsorgeeinrichtungen zu einer sehr konservativen Anlagestrategie, die viel zu kurzfristig ausgerichtet werden muss. Darum kann von deutschen Pensionsfonds auch nur eine tiefe Rendite erwartet werden.
Neben Deutschland will man sich gemäss Brändli in einem ersten Schritt vor allem auf Österreich konzentrieren. Ausserdem spielen Italien und Frankreich eine Rolle. «Bei Profond haben wir Kunden im Tessin und in der Westschweiz. Diese sind teilweise länderübergreifend tätig, was für einen Teil der Mitarbeiter keine befriedigende Vorsorgelösung zuliess. Mit dem international ausgerichteten Pensionsfonds bestehen diese Probleme nicht mehr», so Brändli. Bezüglich Unternehmensgrösse stehen besonders grössere, grenzüberschreitend aufgestellte Firmen im Vordergrund, die mehrere Hundert Mitarbeiter beschäftigen.
Euvidea wird auf absehbare Zeit nicht die letzte Neugründung eines Liechtensteiner Pensionsfonds sein. Bei der Finanzmarktaufsicht (FMA) sind zurzeit weitere drei Bewilligungsgesuche pendent. Zudem gibt es laut FMA-Chef Mario Gassner laufend Anfragen. Allerdings hat die Steuerdebatte der jungen Branche einen Dämpfer versetzt, wurden doch seit Februar keine neuen Gesuche mehr eingereicht.
Euvidea / Liechtensteiner Vaterland
BSV: "Die IV-Reform ist auf Kurs"
«Die erste Bilanz der 5. IV-Revision ein halbes Jahr nach Inkrafttreten sieht gut aus: Die Entwicklung von der Renten- zur Integrations-Versicherung ist angelaufen und lässt sich mit den Zahlen des ersten halben Jahres belegen», schreibt das BSV in einer Mitteilung. Mit 800 Meldungen pro Monat sei die Früherfassung von Problemen am Arbeitsplatz ein Erfolg. Die Zahl der neu zugesprochenen IV-Renten nahm nochmals leicht ab und liegt heute 35% tiefer als im Jahr 2003.
Mitteilung BSV
Die nächsten Etappen zur Sanierung der Invalidenversicherung
Nach Ansicht des Bundesrats sind die notwendigen Reformen zur Sanierung der Invalidenversicherung in zwei Schritten anzugehen: In einem ersten Paket sollen unverzüglich Massnahmen vorbereitet werden, die kurzfristig in die Wege geleitet werden können, ein zweites Paket mit Massnahmen, deren Vorbereitung mehr Zeit in Anspruch nimmt, soll bis Ende 2010 erarbeitet werden, wie es dem Auftrag des Parlaments entspricht. Damit wird die nachhaltige Sanierung der IV ab 2017 gesichert.
Die Zusatzfinanzierung für die IV, die das Parlament verabschiedet hat und die von Volk und Ständen im nächsten Jahr noch bestätigt werden muss, bringt nur eine vorübergehende Entlastung auf der Einnahmenseite. Nach 2017 muss die IV wieder ohne den Ertrag aus dem Mehrwertsteuer-Zuschlag auskommen, die Sparmassnahmen müssen bis zu diesem Zeitpunkt ihre volle Wirkung entfalten. Darum ist es nach Ansicht des Bundesrates wichtig, mit deren Vorbereitung nicht zuzuwarten, bis über die Zusatzfinanzierung entschieden ist.
Mitteilung BSV
Die nächsten Etappen zur Sanierung der Invalidenversicherung
Nach Ansicht des Bundesrats sind die notwendigen Reformen zur Sanierung der Invalidenversicherung in zwei Schritten anzugehen: In einem ersten Paket sollen unverzüglich Massnahmen vorbereitet werden, die kurzfristig in die Wege geleitet werden können, ein zweites Paket mit Massnahmen, deren Vorbereitung mehr Zeit in Anspruch nimmt, soll bis Ende 2010 erarbeitet werden, wie es dem Auftrag des Parlaments entspricht. Damit wird die nachhaltige Sanierung der IV ab 2017 gesichert.
Die Zusatzfinanzierung für die IV, die das Parlament verabschiedet hat und die von Volk und Ständen im nächsten Jahr noch bestätigt werden muss, bringt nur eine vorübergehende Entlastung auf der Einnahmenseite. Nach 2017 muss die IV wieder ohne den Ertrag aus dem Mehrwertsteuer-Zuschlag auskommen, die Sparmassnahmen müssen bis zu diesem Zeitpunkt ihre volle Wirkung entfalten. Darum ist es nach Ansicht des Bundesrates wichtig, mit deren Vorbereitung nicht zuzuwarten, bis über die Zusatzfinanzierung entschieden ist.
Mitteilung BSV
SGK-N für verlangsamte Anpassung des Umwandlungssatzes
Über die im Ständerat gescheiterte Rentenkürzung bei der Zweiten Säule entscheidet in der Herbstsession der Nationalrat. Seine Sozialkommission (SGK) will den Umwandlungssatz etwas weniger rasch senken als der Bundesrat. Heute beträgt der Mindestsatz für Männer 7,05 und für Frauen 7,1 Prozent.
Gemäss der 2003 beschlossenen 1. BVG-Revision sinkt er bis 2014 schrittweise auf 6,8 Prozent. Wegen der höheren Lebenserwartung und der langfristig tieferen Renditeaussichten schlug der Bundesrat neu schon für 2008 eine Senkung auf 6,9 Prozent und dann einen etappenweisen weiteren Abbau auf 6,4 Prozent bis 2011 vor. Eine Satzsenkung um 0,5 Prozent bedeutet eine etwa um 8 Prozent tiefere Rente. Dieses Tempo war dem Ständerat zu rasant. Im Sommer 2007 lehnte die kleine Kammer die Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 22 zu 11 Stimmen ab. Zur grundsätzliche opponierenden SP gesellten sich dabei die SVP und eine Mehrheit der FDP, weil der Rat ihrer Ansicht nach zu stark auf die Bremse getreten war.
Gegen den Widerstand der Linken beschloss die SGK des Nationalrates im April mit 14 zu 9 Stimmen Eintreten. In der Gesamtabstimmung hiess sie nun die Vorlage mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung gut, wie ihr Präsident Jürg Stahl (SVP/ZH) am Dienstag den Medien mitteilte. Nur das Tempo will sie etwas drosseln. Statt innert dreier Jahre wie die Landesregierung strebt die Kommissionsmehrheit laut Stahl den Satz von 6,4 Prozent erst fünf Jahre nach dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung an. Bei einem Inkrafttreten Anfang 2010 gälte der neue Mindestsatz demnach ab 2015.
Im April hatte die SGK die Beratungen unterbrochen, weil sie gleichzeitig die umstrittene Legal Quote für die Überschussbeteiligung der Versicherung neu regeln wollte. Mit einer Subkommission kam sie nun zum Schluss, dass dieses Problem nicht mit der Absenkung des Umwandlungssatzes gekoppelt werden sollte. Das Geschäft wird am 30.9. im Nationalrat behandelt.
Unbestritten war eine Initiative von Ruedi Rechsteiner (SP/BS). Sie verlangt, dass bei der Teilliquidation von Vorsorgeeinrichtungen die Wertschwankungsreserven anteilsmässig nach den gleichen Prinzipien mitgegeben werden müssen wie die versicherungstechnischen Rückstellungen. Dies soll künftig eine Benachteiligung der Wegzüger gegenüber jenen verhindern, die bei der Vorsorgeeinrichtung bleiben. Die Verwaltung wird nun dem Bundesrat eine entsprechende Verordnungsänderung unterbreiten.
Mitteilung SGK
Erich Peter: Das IKS in der beruflichen Vorsorge
«Art. 728 a Obligationenrecht (OR) – in Kraft seit 1. Januar 2008 – verlangt, dass die Revisionsstelle bei Aktiengesellschaften unter anderem auch die Existenz eines internen Kontrollsystems (IKS) prüft und bestätigt. Diese Bestimmung ist auf Vorsorgeeinrichtungen nicht anwendbar. Entsprechend kann auch der neue Prüfungsstandard (PS) zur Prüfung der Existenz des IKS (PS 890) auf Vorsorgeeinrichtungen nicht unbesehen angewendet werden. Daraus zu schliessen, dass Vorsorgeeinrichtungen deshalb über kein System interner Kontrollen verfügen müssen, wäre hingegen falsch», schreibt Erich Peter, Chef des Amts für Berufliche Vorsorge des Kt. Zürich in einem Beitrag im Treuhänder 09/2008.
Und als Fazit hält er folgerichtig fest, dass sowohl registrierte wie nicht registrierte Vorsorgeeinrichtungen «über ein geeignetes System interner Kontrollen verfügen (müssen), da dies zwingend zu einer sachgemässen Organisation gehört. Die sachgemässe Organisation ist als Teil der rechtmässigen Geschäftsführung von der Revisionsstelle zu prüfen und in der Bestätigung der Rechtmässigkeit der Geschäftsführung enthalten.» Womit offenbar die fehlende gesetzliche Vorschrift wettgemacht wäre.
Beitrag Treuhänder
Treuhänder: ALM-Studien bei Vorsorgeeinrichtungen


Asset und Liability Management (ALM) bei Vorsorgeeinrichtungen ist zurzeit aufgrund der geplanten gesetzlichen Änderungen (Strukturreform) in aller Munde. Der Beitrag im Treuhänder 09/2008 von Ludmila Bertschi, Peter Zanella und Nathalie Munaretto (Watson Wyatt) schafft einen Überblick über die in der Praxis angewandten ALM-Modelle. Zudem wird den Pensions- kassenverantwortlichen eine Checkliste als Instrument zur Überprüfung und Verifizierung von ALM-Studien in die Hand gegeben.
Die drei Autoren verweisen in ihrem Beitrag aber auf damit verbundene Probleme. Sie halten fest: «Die in der Praxis erstellten ALM-Studien variieren stark in Abhängigkeit vom Anlass, der Pensionskasse und dem jeweiligen Anbieter. Eine Verifizierung und Überprüfung einer ALM-Studie ist nur möglich, wenn das verwendete ALM-Modell, die verwendeten Parameter und Grundlagen, sowie die Berechnungsmethode in der Studie offengelegt werden. Es wäre wünschenswert, wenn ein Fachgremium, im Sinne einer Selbstregulierung, verbindliche Vorgaben zur Offenlegung herausgeben würde.»
Treuhänder
Baisse du taux de conversion à 6,2% en discussion au National
Les futurs rentiers du 2e pilier échapperont difficilement à une baisse de leur rente. Par 15 voix contre 8, la commission de la sécurité sociale du National propose au plénum de réduire progressivement le taux de conversion à 6,4% en cinq ans.
La commission a suivi dans les grandes lignes le projet du Conseil fédéral. Seule différence, elle propose au National, qui se prononce à fin septembre, d’étaler l’adaptation du taux sur cinq ans au lieu de trois, a indiqué son président Jürg Stahl (UDC/ZH) devant la presse. Comme la révision de la LPP n’entrera vraisemblablement pas en vigueur avant 2010, la baisse ne serait achevée qu’en 2015 avec ce modèle.
Le plénum devra se prononcer sur différentes minorités. L’une propose de ne pas entrer en matière sur cette réforme. Une autre veut adoucir le sort des personnes touchant une rente très basse, a indiqué Thérèse Meyer (PDC/FR). L’idée de prolonger le délai transitoire sur une période plus longue n’a en revanche plus été débattu en commission.
romandie news
D: Die besten Pensionskassen ohne Todesfallleistungen
Pensionskassen sind nach deutschem Verständnis Versicherungsunternehmen, die nur die betriebliche Altersversorgung anbieten. Viele Kassen sind von der Rechtsform her Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit. Die meisten Vereine sind nicht für alle Arbeitnehmer zugänglich, sondern oft nur für Mitarbeiter bestimmter Branchen oder Betriebe. Es gibt aber auch Pensionskassen in der Rechtsform von Aktiengesellschaften. Sie sind in Konzerne eingebunden, zu denen auch Lebensversicherer gehören. Diese Pensionskassen sind offen für alle Interessenten.
Finanztest hat die Angebote von 30 Pensionskassen und einem Konsortium mehrerer Anbieter untersucht, die allen Branchen oder wenigstens sehr vielen Unternehmen offen stehen.
Die Rechtsform einer Pensionskasse beeinflusst die Kalkulation der Unternehmen. Das bekommen Kunden meist durch die Höhe der zugesagten Renten zu spüren. So lagen die zugesagten Renten aller Versicherungsvereine im Test über denen von Aktiengesellschaften. Allerdings bieten die Aktiengesellschaften Rabatte, wenn mindestens zehn Mitarbeiter einer Firma einen Tarif abschließen. Das erhöht die garantierten Renten geringfügig.
Bericht Finanztest / Bericht FAZ
Reform der Altersvorsorge in Europa – Modelle für die Schweiz?
Die demografische Alterung stellt eine der bedeutendsten Herausforderungen für die Altersvorsorgesysteme dar. Seit den 1990-er Jahren erneuern verschiedene OECD-Länder ihr Rentensystem durch die Einführung von zukunftsorientierten Massnahmen von Grund auf. Können die im Ausland gesammelten Erfahrungen der Schweiz als Anhaltspunkte für künftige Reformen dienen? Mit dieser Frage befasste sich eine vom BSV in Auftrag gegebene Studie von Professor Giuliano Bonoli und seinem Team am Hochschulinstitut für Öffentliche Verwaltung IDHEAP in Lausanne.
Die Verfasser der Studie verglichen die Tendenzen im Bereich der Rentenreform in fünf OECD-Ländern und analysierten die Ziele und Erfolgsfaktoren dieser Reformen. Die Studie leistet nicht nur einen Beitrag zur Debatte, sondern ermöglicht es auch, die Diskussion über die Zukunft der Altersvorsorge mit einem offeneren und weniger rechnerischen Ansatz anzugehen.


