Nach Ansicht des Bundesrats sind die notwendigen Reformen zur Sanierung der Invalidenversicherung in zwei Schritten anzugehen: In einem ersten Paket sollen unverzüglich Massnahmen vorbereitet werden, die kurzfristig in die Wege geleitet werden können, ein zweites Paket mit Massnahmen, deren Vorbereitung mehr Zeit in Anspruch nimmt, soll bis Ende 2010 erarbeitet werden, wie es dem Auftrag des Parlaments entspricht. Damit wird die nachhaltige Sanierung der IV ab 2017 gesichert.
Die Zusatzfinanzierung für die IV, die das Parlament verabschiedet hat und die von Volk und Ständen im nächsten Jahr noch bestätigt werden muss, bringt nur eine vorübergehende Entlastung auf der Einnahmenseite. Nach 2017 muss die IV wieder ohne den Ertrag aus dem Mehrwertsteuer-Zuschlag auskommen, die Sparmassnahmen müssen bis zu diesem Zeitpunkt ihre volle Wirkung entfalten. Darum ist es nach Ansicht des Bundesrates wichtig, mit deren Vorbereitung nicht zuzuwarten, bis über die Zusatzfinanzierung entschieden ist.