GPK-N: Mindestquote in der beruflichen Vorsorge – Gesetzgeberischer Wille nicht verletzt
Die GPK-N hat die Entstehung der Berechnungsgrundlage der Mindestquote in der beruflichen Vorsorge untersucht. Sie kommt zum Schluss, dass die zur Mindestquote erlassenen Verordnungen den Willen des Gesetzgebers nicht verletzten. Der Bundesrat schöpfe jedoch den vorhandenen gesetzlichen Spielraum zugunsten der Lebensversicherer bis an den Rand aus.
Die Kommission befasste sich zudem mit weiteren Themen der beruflichen Vorsorge. Sie verabschiedete eine Kommissionsmotion, die den Bundesrat beauftragt, die Transparenz bis auf Stufe der Versicherten durchzusetzen. Die Vorsorgeeinrichtungen sollen jedem Versicherten jährlich die allfällig erhaltenen Überschüsse auf dem persönlichen Versicherungsausweis ausweisen. Die Kommission ist der Ansicht, dass einzig die unaufgeforderte, jährliche Information über eine allfällige Überschussbeteiligung den einzelnen Versicherten genügend vor Missbräuchen schützen kann.
Medienmitteilung GPK-N: Mindestquote in der beruflichen Vorsorge
NZZ: Legalquote – GPK verlangt Präzisierungen
Für die nationalrätliche Geschäftsprüfungskommission (GPK) widersprechen die vom Bundesrat und von der Verwaltung erlassenen Vorschriften zur Gewinnausschüttung der Lebensversicherungen dem Willen des Gesetzgebers nicht. Allerdings habe das Parlament die sogenannte Mindestquote seinerzeit nicht klar genug umschrieben. Aus den im Bericht zitierten Materialien lässt sich nicht eindeutig rekonstruieren, ob nun 10 Prozent des Nettoergebnisses oder 10 Prozent des Gesamtertrags an die Versicherungen auszuschütten sind, schreibt die NZZ.
Wille des Gesetzgebers nicht verletzt (Schweiz, NZZ Online)
In Europa lebende Auslandschweizer sind bezüglich der 2. Säule diskriminiert
Obwohl die Berufliche Vorsorge obligatorisch ist, also ein Zwangssparen für alle vorliegt, werden Versichertengruppen diskriminiert. Nicht alle erhalten den gleich hohen Zins ausbezahlt. Diese Ungleichbehandlung betrifft vor allem Auslandschweizer, die ihre Vorsorgegelder auf Freizügigkeitskonten deponieren müssen, solange sie im Ausland weilen. Laut dem K-Tipp liegen zur Zeit rund 20 Mrd. Franken auf Freizügigkeitskonten, gegenüber nur 11 Milliarden im Jahr 2000. In dieser Summe sind auch die zwangseingefrorenen BV-Guthaben der Auslandschweizer enthalten. Die Gelder auf diesen Konten werden mit 1,5% verzinst.
swissinfo – In Europa lebende Auslandschweizer bezüglich der 2. Säule diskriminiert
Grösster Teil des Finanzvermögens der Schweizer liegt bei ihrer Pensionskasse
Das Finanzvermögen der Haushalte nach Abzug der Schulden stieg 2006 um 8% auf einen Rekordwert von 1261 Mrd. Franken. Das macht pro Kopf 167’000 Fr., wie die Schweizerische Nationalbank (SNB) errechnet hat. Mit 43% der grösste Anteil des Finanzvermögens der Schweizerinnen und Schweizer lag 2006 bei Pensionskassen und Versicherungen, davon waren vier Fünftel bei der zweiten Säule der Altersvorsorge angelegt. Insgesamt stiegen die Ansprüche an Versicherungen und Pensionskassen um 5,2%. Der Anstieg bei den Vorsorgeeinrichtungen war laut Statistik zu 60% der Tatsache zu verdanken, dass mehr Gelder zu- als abflossen. 40% der Zunahme waren auf die Kapitalgewinne auf den Anlagen der Versicherungen und Pensionskassen zurückzuführen.
Mitteilung SNB / www.tagblatt.ch – Wirtschaft
Reduktion des BVG-Beitrags für Arbeitslose
Der Bundesrat hat mit einer Anpassung der Verordnung über die obligatorische berufliche Vorsorge von arbeitslosen Personen den BVG-Beitrag für Arbeitslose von 1,1% auf 0,8% des koordinierten Taglohnes gesenkt. Die Verordnungsänderung tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.
www.news.admin.ch – Reduktion des BVG-Beitrags für Arbeitslose
Schweiz – Liechtenstein: Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Abkommen betreffend Versicherungsvermittler
Seit dem 1. Juli 2007 müssen sich Versicherungsvermittler in der Schweiz oder im Fürstentum nur noch bei einer Aufsichtsbehörde registrieren lassen, um in beiden Ländern tätig sein zu dürfen. Diese provisorische Regelung soll ins ordentliche Recht überführt werden. Der Bundesrat hat darum heute die Botschaft zu einem Zusatzabkommen vom 20. Juni 2007 verabschiedet, welches den Versicherungsvermittlern die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit in beiden Ländern gewährleistet.
EFD – Schweiz – Liechtenstein: Bundesrat verabschiedet Botschaft
Raiffeisen erhöht Zinssatz des Vorsorgekontos 3a
Die Raiffeisen Gruppe erhöht den Zinssatz ihres Vorsorgekontos 3a per 1. Dezember von 2,0 auf 2,5 Prozent. Im Direktvergleich zu anderen Banken bietet Raiffeisen damit einen der attraktivsten Zinssätze im Bereich der Säule 3a. Die Bankengruppe will damit ihre Position im Vorsorgebereich ausbauen. Gleichzeitig erhöht Raiffeisen den Zinssatz des Freizügigkeitskontos von 1.75 auf 2.25 Prozent.
Presseportal: Raiffeisen Schweiz
SonntagsZeitung: 2007 – Rote Zahlen für Pensionskassen
«Letztes Jahr konnten die meisten Schweizer Pensionskassen dank guter Anlagerenditen ihre Reservepolster ausbauen oder ihre Unterdeckungen reduzieren. Für das laufende Jahr sind die Aussichten dagegen schlecht», schreibt Meinrad Ballmer in der SonntagsZeitung vom 18.11.2007. Gemessen an den verschiedenen Pictet-Indizes lagen die Jahresrenditen für 2007 Mitte November erst zwischen 0,2 und 0,4 Prozent. Kosten und Gebühren der Vermögensvewaltung sind dabei nicht berücksichtigt. Um Ihre Leistungsversprechen zu decken sind jedoch Renditen von rund 5 Prozent notwendig. Martin Janssen meint im Artikel der SonntagsZeitung, die Verpflichtungen würden sogar um mindestens 25 Prozent unterschätzt. Hanspeter Konrad, Direktor des ASIP kritisiert die Praxis des Bundesrates, die Mindestverzinsung, sie beträgt im laufenden Jahr 2,5 und für 2008 gar 2,75%, festzulegen, obwohl «sie noch gar nicht verdient worden ist».
Artikel SonntagsZeitung
57 ans sera l’âge le plus représenté dans les entreprises en 2020
Pourquoi ne pas réfléchir en termes de diversité des générations plutôt qu’en participation d’un groupe d’âge? Lors des séances, pourquoi ne pas accorder un temps de parole identique aux représentants de chaque génération? Est-ce que les blocages seraient moindres si les conseillers fédéraux n’étaient pas quasi tous du même âge? Ce type de recommandations indique que le défi démographique n’est plus tabou. Lors des premières publications sur le sujet, il y a cinq ans, il en allait tout autrement, déclare Thomas Held, directeur d’Avenir Suisse, lors d’un séminaire à Zurich.
Le Temps – économie
IPE Awards: List of 2007 winners
One individual and 27 European pension funds were presented with awards tonight for excellence in pension fund management, at this year’s European Pension Fund Awards in Vienna. Country Awards: Switzerland – ABB.
IPE AWARDS: Full list of 2007 winners – 15 November 2007 22:45
ktipp.ch – Beratung – 10 Fragen zu unbezahltem Urlaub
3. Bleibt die Leistung der Pensionskasse bei Invalidität und Tod erhalten? Der mit der Pensionskasse verbundene Versicherungsschutz erlischt einen Monat nach Beginn des Urlaubs. Das kann man aber vermeiden, indem die Pensionskassenbeiträge auch während des Urlaubs bezahlt werden. Das ist in der Regel möglich, wenn ein Angestellter in dieser Zeit neben den eigenen Pensionskassenbeiträgen auch diejenigen des Betriebs bezahlt.
ktipp.ch – Beratung – 10 Fragen zu unbezahltem Urlaub
Zweite Ethos-Studie zu den Managerlöhnen
Ethos stellt ihre zweite Studie zu den Vergütungen der Führungsinstanzen der 100 grössten in der Schweiz kotierten Unternehmen vor. Erneut wurden die Transparenz der Vergütungen, die Struktur der Lohnpolitik sowie die Kompetenzen bei der Festlegung von Vergütungen untersucht. Die Studie bestätigt den Trend einer allgemeinen Aufwärtsbewegung. Ausserdem wurden keine wesentlichen Verbesserungen bei der Transparenz und der Struktur der Vergütungen im Vergleich zum Vorjahr festgestellt. Betreffend die Kompetenzen bei der Festsetzung von Vergütungen stehen die Schweizer Unternehmen vor der Herausforderung, künftig die Aktionärinnen und Aktionäre an der Debatte der Entschädigungssysteme einzubeziehen.
p190d_071119_Ethos_Studie_Vergtungen_
2e pilier: Suisses de l’étranger discriminés
Bien que la prévoyance professionnelle soit une épargne obligatoire pour tous les salariés, des groupes d’assurés sont discriminés. Tout le monde ne bénéficie pas du même taux d’intérêt.Cette inégalité de traitement touche surtout les Suisses de l’étranger qui ont dû cotiser sur des comptes de libre passage, tant qu’ils demeuraient à l’étranger.
swissinfo – La rémunération des avoirs LPP
Ethos: Bei Managerlöhnen mitreden
Die Aktionäre sollen an den Generalversammlungen konsultativ über die rasant steigenden Managerlöhne abstimmen können. Das ist für die Anlagestiftung Ethos um so dringlicher, als die Lohnsysteme noch immer wenig transparent seien und die vielgepriesene Selbstregulierung nicht funktioniere. Zudem gebe es im Topkader oft keinen Zusammenhang zwischen Lohnanstieg und Leistung.
Bei Managerlöhnen mitreden
CalPERS: Morality deficit plagues pension fund
For most of the last decade, the California Public Employees Retirement System was the world leader in financial morality, refusing to invest in countries where slave labor is the norm, where there is no freedom of speech or press and where there are no free market policies. As the largest pension fund in the world with more than $240billion in assets and cash constantly flowing in for new investing, CalPERS has managed to influence the laws and societies of many countries. The Philippines is one example of a nation that adapted its labor laws to fit within CalPERS guidelines. Until this fall.