admin Der Bundesrat hat beschlossen, am 27. September 2009 folgende zwei Vorlagen zur Abstimmung zu bringen:

  • den Bundesbeschluss über eine befristete Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung durch Anhebung der Mehrwertsteuersätze und
  • den Bundesbeschluss über den Verzicht auf die Einführung der allgemeinen Volksinitiative.

Die Abstimmung über die befristete Zusatzfinanzierung der IV war ursprünglich für den 17. Mai vorgesehen. Der Bundesrat begründete die Verschiebung auf den 27. September damit, dass aufgrund der Konjunkturabschwächung und der schwierigen Wirtschaftslage im Parlament wie auch in der Öffentlichkeit Zweifel an der Opportunität des Mai-Termins geäussert worden seien. Deshalb kam er zum Schluss, die Abstimmung auf den Herbst zu verschieben. Der Bundesrat versichert, dass das für den 1. Januar 2010 geplante Inkrafttreten des fraglichen Bundesbeschlusses bei Annahme der Vorlage trotz verschobener Volksabstimmung eingehalten werden könnte.

Offenbar nicht zur Abstimmung vorgesehen ist der Entscheid über die Anpassung des Mindest-Umwandlungssatzes. Das Referendum gegen diesen Entscheid des Parlaments dürfte nach Informationen aber gesichert sein.

Mitteilung Bundeskanzlei