parlament Der Bundesrat wird aufgefordert, gestützt auf Artikel 2 Absatz 2 und Artikel 41 Absatz 1 der Bundesverfassung ein Gesetz zu formulieren, das jeder Person eine Grundsicherung gewährleistet. Begründung: Die sich abzeichnende Rezession wird sich in einer Zunahme der Erwerbslosigkeit (ca. 160 000 bis 2010) und der Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger (ca. 300 000 bis 2011), beziehungsweise in noch stärker steigenden Sozialhilfekosten manifestieren (SKoS 1/09). Auch die Arbeitsplätze werden wegen Rationalisierungsmassnahmen weiter abnehmen.

Eine Grundsicherung ist für die Schweiz weitgehend kostenneutral und sofort realisierbar: Bei einer Annahme von 6,5 Millionen Vollrenten (Kinder die Hälfte) von 30 000 Franken pro Person und Jahr kostet es den Staat 200 Milliarden. Die aktuellen Sozialleistungen belaufen sich auf 100 Milliarden (exkl. Pensionskassen). Der Mehraufwand von 100 Milliarden kann durch den Wegfall von Verwaltungskosten, beziehungsweise Sozialbürokratie und bisheriger Transferleistungen, durch grössere Wertschöpfung (erhöhte Nachfrage nach bedarfsgerechter Produktion und Dienstleistung) und einer Senkung der Herstellungskosten mehrheitlich aufgefangen, bzw. schrittweise ersetzt werden durch eine existenzsichernde Grundsicherung (SKoS 4/08).

Motion