US state pension funds weigh toxic assets
Representatives from at least 15 U.S. states discussed with a federal regulator the possibility of using their pension funds to buy troubled loans and securities, or "toxic assets," the Bergen County Record in New Jersey reported. The Record said pension officials from New York City, New York state, New Jersey and Connecticut met with Sheila Bair, head of the Federal Deposit Insurance Corporation, on Friday. Other states included Pennsylvania, California and Florida.
The paper said states are interested in investing in the Public-Private Investment Program for Legacy Assets because they think could provide a good return on investment. The program, unveiled by the U.S. Treasury, would provide federal funding to form public-private partnerships that would buy up so called "legacy assets," including commercial and residential mortgages and securities, the paper said.
Bund: Vorzeitig Pensionierte weiterhin angestellt
Gut 60 Prozent der seit 2006 vorzeitig pensionierten Bundesangestellten lassen sich vom Bund weiter beschäftigen. Die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte hat den Bundesrat aufgerufen, hier auf die Bremse zu treten. Während der Übergangsfrist für den Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat bei der Bundespensionskasse haben bis Mitte Januar 2008 rund 850 Angestellte gekündigt – halb so viele, wie im Sommer zuvor noch erwartet wurde. 70 vorzeitig frei gewordene Stellen wurden nicht wieder besetzt.
Wie die Finanzdelegation von den zuständigen Stellen erfuhr, arbeiteten seit Anfang 2006 insgesamt 531 vorzeitig Pensionierte mit einem neuen Arbeitsverhältnis oder auf Mandatsbasis weiter beim Bund. In der zentralen Bundesverwaltung waren es 286, bei den ausgelagerten Unternehmen und Anstalten 245. Ein Anteil von 60 Prozent sei doch «relativ viel», sagte Nationalrat Bruno Zuppiger (svp., Zürich) als Präsident der Finanzdelegation am Freitag vor den Medien in Bern. Zwar sei es sinnvoll, einem Verlust von Know-how entgegenzuwirken. Der Finanzdelegation missfielen aber vor allem jene Fälle, in denen neben der Rente weiterhin ein Einkommen bezogen wird. Der Bundesrat wird zu einer möglichst restriktiven Praxis aufgefordert. Die Landesregierung erklärte sich damit einverstanden. Sie wird voraussichtlich 2010 über die Entwicklung Bericht erstatten.
Profond: Verwendung überschüssiger Kapitalien bei Neueintritten
Die Zeitung “Sonntag” hat am 22.3.09 Kritik an der Profond Sammelstiftung und deren Verwendung überschüssiger Kapitalien neueingetretener Vorsorgewerke geäussert. Wir haben auf den Artikel hingewiesen. Herber Brändli, Stiftungsrat der Profond, hat sich in einem Kommentar gegen die Vorwürfe gewehrt. Tatsache ist, dass der Artikel im “Sonntag” in einem wichtigen Punkt irreführend ist. Die Profond schreibt Kapitalüberweisungen, welche 85 Prozent der Deckungskapitalien (Deckunsgrad Ende 2008) übersteigen, den Neuanschlüssen in einem Sondervermögen gut. Die Vorsorgewerke erleiden folglich keinen unmittelbaren Verlust, allerdings sind diese Sondervermögen mit einem Verwendungsverzicht belegt, bis die Profond wieder die volle Deckung erreicht hat. Bei Austritten, die vorher erfolgen, entstehen als Folge der Teilliquidationsvorschriften Einbussen in Höhe der Unterdeckung. Das gilt auch bei grösseren Entlassungen innerhalb der Firmen der Vorsorgewerke. Laut Brändli wird nach Lösungen gesucht, um die entsprechenden Folgen zu mindern (freiwillige Weiterversicherung der betroffenen Arbeitnehmer). Gegenwärtig hat die Profond Sanierungsmassnahmen eingeleitet. In einem Bericht wird die finanzielle Situation per 1. Januar 09 analysiert.
Libera gründet Asalis: Anlageberatung für PKs
Die neugegründete LCP Asalis ist eine Tochterfirma der LCP Libera, welche seit 1963 Dienstleistungen für Vorsorgeeinrichtungen erbringt. Sie ist unabhängig von Finanzinstituten. Zu den Dienstleistungen der LCP Asalis zählen die Festlegung der Anlagestrategie, die Optimierung der Anlageorganisation, die Umsetzung der Anlagestrategie und das Investment Controlling.
Über ihren Berater erhalten die Kunden Zugang zu einem nationalen und internationalen Netzwerk von rund 60 Spezialisten der Anlage- und der Verpflichtungsseite. Das Know-how im Netzwerk ermöglicht es der LCP Asalis, bei ALM-Studien eine ausführliche Analyse und – auf Wunsch – eine dynamische Projektion von Pensionskassenverbindlichkeiten zu erstellen. Der Sitz des neuen Unternehmens befindet sich an in Zürich. Die LCP Asalis ist wie die LCP Libera ein Unternehmen der Gruppe Lane Clark & Peacock.
Sammelstiftungen: Was tun bei einer Unterdeckung?
Das Vermögen von Sammelstiftungen und Pensionskassen ist letztes Jahr empfindlich geschrumpft. Einige müssen jetzt Sanierungsmassnahmen einleiten. Sammelstiftungen mit einem Vollversicherungsmodell hingegen tragen kein Unterdeckungsrisiko. Stefan Thurnherr vom VZ beschreibt in der UnternehmerZeitung die Situation.
Vera/Pevos: Disziplinarstrafen für Staatsanwälte
Die Solothurner Staatsanwaltschaft hat mit ihrem Verhalten im Prozess rund um das Pensionskassen-Debakel der Anlagestiftungen Vera/Pevos die Dienstpflichten in "mehrfacher Hinsicht" verletzt. Die Regierung kürzt dem Oberstaatsanwalt und einem Staatsanwalt den Lohn. Die Massnahme ist die Konsequenz der von Justizdirektor Walter Straumann/CVP eingeleiteten Disziplinaruntersuchung. Die beiden nun Bestraften gerieten ins Schussfeld der Kritik, weil der Staatsanwalt an den letzten Prozesstagen der Hauptverhandlungen fern blieb. Er fuhr in die Ferien und der Oberstaatsanwalt billigte die Absenz.
Postulat: Höhere AHV-Renten statt Pensionskassen-Verluste
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht die finanziellen und sozialpolitischen Auswirkungen sowie die gesetzestechnischen Anforderungen einer AHV-Renten-Erhöhung von 33 Prozent bei einer entsprechenden Kürzung der Renten der Pensionskassen aufzuzeigen. Insbesondere sind die Auswirkungen auf die Deckungsgrade für Pensionskassen darzustellen.
Begründung: (…) Es muss zwingend nach einer Lösung gesucht werden, die den Standort Schweiz nicht zum Sklaven der zweiten Säule macht. Kurzfristig ist eine Lösung am ehesten über eine Verschiebung der Leistungen von der zweiten hin zur ersten Säule unseres Rentensystems machbar. Die Erhöhung der AHV würde zu einer massiven Entlastung der Pensionskassen führen und den Sanierungsbedarf eindämmen.
Eingereicht von Edith Graf.
Motion Rechsteiner: BVG-Sicherheitsfonds. Vermeidung von Härtefällen
In einer von Rudolf Rechsteiner (SP, BS) eingereichten Motion heisst es: Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Bestimmungen zu erarbeiten, damit Versicherte, die bei einer Teil- oder Gesamtliquidation hohe Rentenverluste hinnehmen müssen, einen Zuschuss aus dem Sicherheitsfonds erhalten können. Nicht unter eine Zuschussberechtigung fallen Teilliquidationen infolge Auflösung eines Anschlussvertrages (Wechsel der Vorsorgeeinrichtung/Sammelstiftungen).
Begründung: Durch die Verschärfung der Rezession kommt es in manchen Betrieben zu Massenentlassungen. Schon ab 10% der Belegschaft kann das Unternehmen eine Teilliquidation geltend machen und Unterdeckungen in der Pensionskasse an die Entlassenen weitergeben. Die Betroffenen sind doppelt bestraft, denn sie verlieren ihre Stelle und müssen zum Teil hohe Rentenverluste in der Vorsorge in Kauf nehmen, die die verbleibenden Versicherten u.U. nicht leisten müssen. Es ist eine Lösung zu suchen, die Härtefälle verhindert.
Die Motion greift einen Vorschlag auf, der von Martin Wechsler in einem Artikel in der Januar-Ausgabe der Schweizer Personalvorsorge entwickelt wurde.
Finanzkrise und BV: Erste Einsichten
Die Schweizer Personalvorsorge hat mit dem Vorsorgeforum als Partner an einem “Regio-Anlass” in St. Gallen prominente Referenten und Diskussionsteilnehmer zu einem Gedankenaustausch über die Finanzkrise und ihre Konsequenzen für die 2. Säule eingeladen. Der Diskussion mit einem erweiterten Panel gingen vier bemerkenswert informative Referate voraus. Daniel Lang vom St.Galler Institut für Versicherungswirtschaft präsentierte die Resultate einer Umfrage bei den grössten PKs, Versicherern und Banken über die “Auswirkungen der Krise auf die kapitalfinanzierte Vorsorge”. Die Antworten – gegeben im Dezember – könnten heute schon wieder anders und vielleicht etwas kritischer lauten. Die geäusserte Hoffnung, ab 2010 sei wieder mit einer Normalisierung zu rechnen, erscheint jedenfalls optimistisch, wie auch die Annahme, grundlegende Konsequenzen auf das System seien nicht zu erwarten.
Michael Brandenberger (CEO der Complementa) analysierte die Ergebnisse des Börsencrashs auf die PK-Anlagen, welche sich auf Basis der Daten des Risiko Check-up verallgemeinern lassen. Die Hochrechnungen lassen einen Anteil der unterdeckten Kassen von über 60 Prozent erwarten, laut Brandenberger ein Worst Case-Szenario, weil der Grossteil der kleinen Kassen nicht einzeln erfasst ist, diese aber deckungsmässig über dem Durchschnitt liegen. Die bisher publizierten Daten der Aufsicht scheinen diese Meinung zu unterstützen. Aufschlussreich waren die von ihm gezeigten Grafiken über das Versagen der “Statistik”, sprich das nicht eingehaltene Versprechen der Diversifikations-Strategien. Die Efficient Frontier für eine Wahrscheinlichkeit von 2,5 Prozent (durchschnittliches Auftreten eines Ereignisses alle 40 Jahre) wurde nämlich von allen wichtigen Anlagekategorien durchbrochen. Das letzte Mal ist dies 1974 geschehen. Brandenbergers Trost: nun werde es wohl dafür umso länger dauern, bis dieser Fall wieder eintrete… Die grosse Frage aber lautet: Hätte man die Ereignisse ahnen können?
Wie haben sich die Versicherer in dem tumultuösen Umfeld behauptet? Mathias Henny, CIO der Axa-Winterthur, erläuterte die Strategie des Versicherers, der unter dem Zwang der Leistungsgarantie steht und Verluste, wie sie die meisten Pensionskassen hinnehmen mussten, nicht tragen kann. Die Axa-Winterthur hat sich so gut geschlagen (Verlust 2008 0,5%), dass von der Konkurrenz der Vorwurf des Werbespots kam. Wesentlich geholfen hat der Gesellschaft, dass sie ihren Aktienbestand von 7 Prozent im Sommer 2007 bis Ende 2008 auf minimale 1 Prozent reduzierte. Trotzdem strebt sie an, mit ihrem diversifizierten Portefeuille das Ertragspotential von 25 Prozent Aktien zu erreichen.
Als Vertreter der Asset Manager referierte Jürg Honegger (Bank Wegelin). Mit seinen Grafiken illustrierte er eindrücklich die Geschehnisse von 2008. Als Trost diente eine Darstellung der Entwicklung über die letzten 80 Jahre welche zeigt, dass “letztlich noch immer die Bullen die Bären besiegt haben”. Das kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die letzten zehn Jahre für die Vorsorgeeinrichtungen keine ausreichende Rendite beschert haben, und zehn Jahre sind ein halbes Rentnerleben. Wichtiger noch ist natürlich der Blick in die Zukunft. Anstelle von Prognosen präsentierte Wegelin drei Szenarien: Deflation, Inflation und Währungskrise. Alle drei benötigen unterschiedliche Strategien und möglicherweise folgt ja ein Szenario dem anderen. – Was sich wirklich abspielt, darüber wird an dieser Stelle zu gegebener Zeit berichtet…
Salon PPS in Genf
Die Schweizer Personalvorsorge wird im kommenden Juni zum zweiten Mal in Genf eine Messe zur Beruflichen Vorsorgedurchführen. Der Anlass unter dem Titel “Salon PPS” geht vom 10. bis 11. Juni. Er findet statt im Centre International de Conférences. Ähnlich wie bei der ebenfalls alle zwei Jahre stattfindenden PK-Messe in Zürich wird die Ausstellung begleitet von einem umfangreichen Rahmen-Programm.
Aon: Bundesgesetze, Verordnungen und Masszahlen zum BVG 2009
Aon hat ihre Zusammenstellung der Gesetze, Verordnungen und Masszahlen zur Beruflichen Vorsorge auf den Stand vom 1.1.2009 aktualisiert. Es ist vor allem das alphabetische Sachregister, welches den Gebrauch dieser Gesetzessammlung ganz wesentlich erleichtert, weshalb es auch seinen festen Standort auf unserem Schreibtisch gefunden hat. Bei Aon unentgeltlich zu bestellen per Mail.
Interpellation: Pensionskassen und Sozialversicherungen. Massnahmen bei Unterdeckung
Eingereichter Text: Die Finanzkrise hat nicht nur für die Realwirtschaft erhebliche negative Auswirkungen. Auch die Pensionskassen, der AHV-Fonds sowie weitere Sozialversicherungen haben erhebliche Verluste erlitten. Daher fordere ich den Bundesrat auf, über folgende Szenarien der Finanzmarktkrise seine allfälligen Massnahmen darzulegen:
1. Die Mehrzahl der Schweizer Pensionskassen befindet sich in einer Unterdeckung. Viele von ihnen gleiten mit ihrem Deckungsgrad unter die 85-Prozent-Limite. Die Zinsen dürften über längere Zeit tief bleiben, und die Aktienmärkte erholen sich nur allmählich. Auch im Schweizer Immobilienmarkt beginnen die Preise zu bröckeln und die Mieteinnahmen sinken. Erwartet der Bundesrat, dass in Schweizer Unternehmungen in grösserem Stil Sanierungsmassnahmen zu Gunsten der Pensionskassen ergriffen werden müssen? Und falls ja:
a. In welchem Ausmass? b. In welchem Zeitraum? c. Werden diese paritätisch vorgenommen?
2. Hält der Bundesrat die Anwendung von Stresstests für Pensionskassen (analog zu jenen in Banken) immer noch für überflüssig?
3. Reichen die Mittel der Auffangeinrichtung BVG aus, um mehrere grössere Insolvenzfälle zu retten? Woher kämen allenfalls zusätzliche Hilfsgelder?
4. Wie beurteilt er aus aktueller Sicht die Notwendigkeit von Sanierungsmassnahmen – und auf welche Fakten stützt er sich dabei ab?
5. Wie lange will er noch die Unterdeckungen der Ascoop und der SBB Pensionskasse dulden? Welche Sanierungsmassnahmen werden ergriffen?
6. Was gedenkt er in Bezug auf Sammeleinrichtungen zu tun, die mit übermässiger Risikobereitschaft (60 Prozent Aktien) grosse Verluste verzeichnet haben?
7. Bestehen Probleme in der Aufsicht der Pensionskassen? Sollten die Pensionskassen nicht einer zentralen, professionellen Aufsichtsbehörde unterstellt werden? (Weitere Punkte hier nicht aufgeführt).
Eingereicht von Hannes Germann.
Motion: BVG. Gleich lange Spiesse bei der Bewertung von festverzinslichen Obligationen
Eingereichter Text: Der Bundesrat soll die Lebensversicherungen und die autonomen Pensionskassen verpflichten, festverzinsliche Wertpapiere nach den gleichen Regeln zu bilanzieren.
Begründung: Lebensversicherungen dürfen ihre Obligationen nach der Cost Amortised Method bilanzieren und machen damit grossflächig Werbung, indem sie behaupten, sie seien im Gegensatz zu den autonomen Pensionskassen nicht untergedeckt. Wenn sie ihre Obligationen zu Marktwerten bilanzieren müssten, oder wenn auch den Pensionskassen die Möglichkeit der CAM Bewertung offen stünde, entstünden gleich lange Spiesse. Die CAM hätte für die autonomen Kassen den Vorteil, dass Wertschwankungen abgeschwächt würden, ohne die reale Rentabilität der Kasse zu verändern.
Eingereicht von Rudolf Rechsteiner; SP, BS.
BL: Gemeinden sollen Rückstellungen bilden
Nur eine Woche nachdem die Baselbieter Pensionskasse (BLPK) bekannt gab, dass sie wegen des «historisch schlechten Börsenverlaufs» einen Verlust von einer Milliarde Franken geschrieben hat und der Deckungsgrad der versprochenen Pensionskassenleistungen innerhalb eines Jahres von 93,4 auf 75,5 Prozent sank, eagierte der Kanton mit einem Empfehlungsschreiben an die Gemeinden, deren Angestellte bei der BLPK versichert sind. Das Finanzdepartement rät darin, allfällige Uberschüsse aus dem Jahr 2008 für die Sanierung der BLPK auf die Seite zu legen, wie die «Basellandschaftliche Zeitung» berichtete. Das sei keine Forderung, sondern ein Rat, sagt Finanzverwalterin Yvonne Reichlin. Die Rückstellung sei nicht obligatorisch, aber angesichts der zu erwartenden schlechten Jahre zu empfehlen.
BS: Personalverbände gegen Pensionskassen-Kompromiss
Die Basler Personalverbände wenden sich entschieden gegen eine Beteiligung der Angestellten an der Sanierung der städtischen Pensionskasse. Die Sanierung der Pensionskasse und somit die Finanzierung der Unterdeckung – sie liegt bei 85 Prozent – sei Aufgabe des Kantons als Arbeitgeber, erklärten sie laut Basler Zeitung an einer Medienorientierung.
Weiter wurde gesagt. die Kasse sei «magersüchtig aus der Staatsgarantie entlassen» und gleichzeitig auf eine hohen Sollrendite von 4,6 Prozent getrimmt worden. Diese Risikofähigkeit sei ohne Wertschwankungsreserve aber nicht gegeben. Die Wertschwankungsreserve stehe einer Kasse bei Unterdeckung zu. Vor einer paritätischen Sanierung müsse nun der Staat als Arbeitgeber diese Reserve in die Kasse fliessen lassen.
Nach Schätzungen der AGSt bräuchte die Kasse derzeit eine Wertschwankungsreserve, die höher ist als die Deckungslücke. Also, so der Schluss der Personalverbände, liegt die Finanzierung der Deckungslücke «voll und ganz» aufseiten des Arbeitgebers. Vorher lasse man nicht mit sich über eine paritätische Finanzierung des allfälligen Restbetrags reden. Zur Durchsetzung seiner Interessen «schliesst die AGSt ein Rechtsverfahren nicht aus».

