Apple-Aktionäre verlangen Regelung der Nachfolge
Der Ruf nach einer Nachfolgeregelung für Apple-Chef Steve Jobs wird immer lauter. Die einflussreiche US-Aktionärsberatung Institutional Shareholder Services (ISS) unterstützt nun die Forderungen des US-Pensionsfonds und Apple-Aktionärs Central Laborers’ Pension Fund (CLPF). CLPF verlangt von dem IT-Konzern, auf der Hauptversammlung am 23. Februar die Nachfolgepläne offenzulegen. Vor Kurzem hatte Apple mitgeteilt, Jobs werde aus gesundheitlichen Gründen auf unbestimmte Zeit pausieren. Daraufhin sackte der Aktienkurs ab.
Unterdessen wirbt auch der US-Pensionsfonds Calpers um Zustimmung bei den Apple-Aktionären. Calpers teilte mit, er beantrage, dass für Kandidaten, die ins Board gewählt werden sollen, aber keinen Gegenkandidaten haben, künftig eine absolute Mehrheit der Stimmen erforderlich sein soll. „Unserer Ansicht nach ist das System der absoluten Mehrheit notwendig, damit die Aktionäre langfristig besser geschützt sind“, sagte Calpers-Managerin Anne Simpson. Ein Apple-Unternehmenssprecher sagte, das Unternehmen habe Aktionäre aufgefordert, den Vorschlag abzulehnen.
NZZ: In Europa tickt eine «Renten-Zeitbombe»
Angela Merkel und Nicolas Sarkozy bringen in der EU-Reform-Diskussion die Idee einer «Wirtschaftsregierung» ins Spiel. Vorgaben für die Rentensysteme könnten ein Element davon sein. Allerdings unterscheiden sich die nationalen Systeme sehr, schreibt die NZZ.
Die EU-Kommission regt an, dass in den Mitgliedsländern das gesetzlich vorgeschriebene Renteneintrittsalter sich automatisch im Gleichschritt mit der steigenden Lebenserwartung entwickeln sollte. Auch den Unternehmen muss künftig daran gelegen sein, ihre Belegschaft möglichst lange zu halten. Nicht nur wegen der gesunkenen Geburtenrate werden sie freie Stellen nur noch unter erschwerten Bedingungen mit jungem und vor allem auch qualifiziertem Personal besetzen können.
Strukturreform: SGB – ”Mehr Regulierung ist nicht die Lösung”
Der Bundesrat hat seine Vorschläge zur Umsetzung der Strukturreform der Zweiten Säule präsentiert. Die Vorlage erntet innerhalb der Pensionskassenlandschaft massive Kritik. Auch der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) befürchtet, dass mehr Regulierung kaum die Lösung für die Probleme der Zweiten Säule sein kann, schreibt Doris Bianchi vom SGB.
Im SGB-Newsletter heisst es weiter: “Der Zweck der Strukturreform, die Transparenz und Glaubwürdigkeit der Zweiten Säule zu stärken, hat für den SGB eine hohe Priorität. Die vorgeschlagenen Lösungsansätze und Instrumente zur Zielverwirklichung in den Verordnungsänderungen erachtet der SGB jedoch teilweise als unpassend. So stärken etwa die unterbreiteten Verordnungsänderungen allzu sehr die Revisionsstellen. Künftig sind sie die mächtigen „Player“ in der beruflichen Vorsorge. Damit gelangt ein weiterer Akteur noch stärker ins Spiel, der intransparent und ohne Verankerung bei den Versicherten in die Geschicke der beruflichen Vorsorge eingreift und die Kosten treibt. Für den SGB ist vermehrte Transparenz und Glaubwürdigkeit der Zweiten Säule in der Stärkung der Parität innerhalb der Organe der Vorsorgeeinrichtungen zu suchen.”
Zur Frage der Transparenz und Kostenwahrheit hält Bianchi fest: “Etliche Vorschläge wie etwa die bessere Transparenz bei den Verwaltungskosten gehen in die richtige Richtung. Sie sind aber noch mutlos. Der SGB fordert eine volle Kostentransparenz im Pensionskassengeschäft. Anlagen, die nicht sauber die Kosten aufschlüsseln, müssen vom Pensionskassengeschäft ausgeschlossen werden. Für viele Versicherte sind die Verwaltungskosten der Zweiten Säule ein grosses Ärgernis und mitunter ein Grund für den Vertrauensverlust in die Leistungen der beruflichen Vorsorge. Die Ziele der Strukturreform lassen sich daher nur verwirklichen, wenn tiefe und transparente Verwaltungskosten zum Standard der Pensionskassen werden.”
SF: Wer verunfallt in Rente geht, erhält mehr
Ein Rentner erhält aus AHV und Pensionskasse normalerweise 60 Prozent seines letzten Lohns. Doch wer noch während des Berufslebens verunfallt oder invalide wird, kommt auf 90 Prozent Renten-Geld. Die Politik schiebt das Geschäft auf die lange Bank, heisst es zu einem Bericht auf 10vor10 im Schweizer Fernsehen.
Strukturreform: Stellungnahme der IGaSG, BV unter Generalverdacht
Die IGaSG – IG der autonomen Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen, schreibt in ihrer Stellungnahme zur Strukturreform-Vernehmlassung u.a.: “Die starke Beschneidung der Kompetenzen des obersten Führungsorgan und der Geschäftsführung lehnt die IGaSG kategorisch ab. Dem Grundsatz, dass Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung nicht teilbar sind, ist weiterhin Rechnung zu tragen. Insbesondere entsteht bei den Formulierungen ein Generalverdacht gegenüber allen Verantwortlichen der beruflichen Vorsorge, eigennützig oder gar kriminell zu handeln. Die Verantwortlichen in der beruflichen müssen dauernd beweisen, dass sie nicht eigennützig handeln oder gar kriminell sind. Ganz in diesem Sinne werden Ausdrücke wie „Vermutung“, „dem Anschein nach“ oder „guter Ruf“ verwendet. Üble Nachrede und Denunziantentum, die ja oft durch puren Neid motiviert sind, werden mit den neuen Bestimmungen ausreichen, die berufliche Laufbahn von redlichen Personen zu zerstören. Diese Beweislastumkehr widerspricht jedem rechtstaatlichen Prinzip!
Die IGaSG begrüsst die Offenlegung und das Verbot von Interessenkonflikten zwischen Revisionsgesellschaft, Experte für berufliche Vorsorge, Geschäftsführung und Stiftungsrat. Doch schiessen die Verordnungstexte auch in dieser Beziehung weit über das Ziel hinaus. In der kleinen, engen Schweiz, in der sich Personen aus Fachbereichen wie z.B. in der beruflichen Vorsorge persönlich kennen, sollen nahe freundschaftliche Beziehungen zwischen Geschäftführern und Experten verboten werden? Es ist jetzt schon schwierig, Personen für das Amt als Stiftungsrat zu gewinnen. Mit den neuen Verordnungen dürfte es noch schwieriger werden. Bei einer mit „Vorfällen“ belasteten Stiftung wird es ausserdem unmöglich sein, noch irgendjemanden zu finden, der das Amt als Stiftungsrat bekleiden will. Der Verordnungstext lässt die Tatsache vermissen, dass die Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen der freien Marktwirtschaft unterworfen sind. Kosten, Transparenz, Stiftungsorganisation und Geschäftsführung sind die Auswahlkriterien, nach denen sich Unternehmen an Sammelstiftungen anschliessen.”
Strukturreform: "Schuss übers Ziel hinaus”
In der Serie ihrer “Hot Topics” nimmt Towers Watson Stellung zu den Vorschläge des Bundesrates für die Verordnungen zur Strukturreform. Sie ist – nicht überraschend – kritisch bis ablehnend ausgefallen. “Towers Watson erachtet zahlreiche der vorgeschlagenen Regelungen als fragwürdigen Eingriff in die Autonomie der Vorsorgeeinrichtungen und plädiert im Interesse einer freiheitlichen und leistungsfähigen 2. Säule für eine Überarbeitung”, heisst es auf der Website. Towers Watson geht konkret auf zwei Punkte der Entwürfe ein: Art.46 BVV 2 (Leistungsverbesserungen) und Art. 40 BVV 2 (Unabhängigkeit des Experten). Towers Watson schliesst sich der weit verbreiteten Meinung an, dass sich mit den Entwürfen eine “problematische Ueberregulierung” abzeichne.
Trennung der Ausgleichsfonds, Gutes Ergebnis für 2010
Die Ausgleichsfonds der AHV, IV und EO werden von einem gemeinsamen Verwaltungsrat geführt, der alle vier Jahre vom Bundesrat gewählt wird. Die Geschäftsstelle mit einem Personalbestand von rund 30 Personen ist in Genf angesiedelt.
Mit der Gutheissung des Bundesbeschlusses über eine befristete Zusatzfinanzierung sagten Volk und Stände indirekt auch Ja zum Bundesgesetz über die Sanierung der IV und damit zur Errichtung eines eigenständigen IV-Fonds. Seit dem 01. Januar 2011 verfügen AHV, IV und EO über eigene Ausgleichsfonds. Es gibt eine finanzielle Trennung der Sozialwerke. Die drei Ausgleichsfonds werden zwar weiterhin gemeinsam verwaltet, müssen aber gesondert Rechnung legen und je eine eigene Bilanz erstellen. Diese Prinzipien wurden mit der Änderung der Verordnung über die Verwaltung der Ausgleichsfonds, die am 01.01.2011 in Kraft getreten ist, bekräftigt. Ab dem 01.01.2011 heisst der Fonds neu „Ausgleichsfonds AHV/IV/EO“. Die Portfoliostruktur jedes Sozialwerks muss folglich dem jeweiligen Profil der Bilanz und Erfolgsrechung angepasst werden.
In diesem Zusammenhang und aufgrund der Notwendigkeit für jedes Sozialwerk eine angemessene Anlagepolitik zu verfolgen, wurde eine neue strategische Vermögensaufteilung eingeführt. Diese neue Aufteilung basiert sowohl auf den Renditeerwartungen als auch auf dem Risikoprofil der einzelnen Sozialwerke. Diese neue Strategie wurde im 4. Quartal 2010 vom Verwaltungsrat genehmigt. Die Geschäftsstelle hat per 01.01.2011 die bestehenden Mandate in „Managed Accounts“ überführt. Diese Anlagevehikel sind eine fondsähnliche Lösung, die als Bausteine zur Umsetzung der drei verschiedenen Anlagestrategien dient. Parallel dazu haben die Organe der Fonds drei Geldmarktfonds (CHF, EUR und USD) lanciert, um die Bewirtschaftung der Tresorerie, die weiterhin gemeinsam erfolgt, zu vereinfachen. Jedes Sozialwerk erwirbt seinen Bedürfnissen entsprechende Anteile an den Geldmarktfonds.
Die Organe der Ausgleichsfonds rechnen für 2010 mit einer Gesamtrendite von rund 4.2%. Die definitiven, von der Rechnungsprüfung genehmigten Ergebnisse werden wie gewohnt in einer Pressemitteilung im März 2011 veröffentlicht. Der durchschnittliche Wertverlust von ca. 10% ausländischer Devisen hat dieses Ergebnis negativ beeinflusst. Dadurch, dass die wichtigsten Devisen zu 80% durch ein Absicherungsprogramm gedeckt sind, konnten die Wechselkursauswirkungen stark minimiert werden. Die gute Verfassung der meisten Obligationenmärkte trug zusätzlich zum positiven Resultat bei.
Publica: Rücktritt von Werner Hertzog
In einer Mitteilung der Publica heisst es: “Die Kassenkommission Publica hat heute (3.2.11) vom Rücktritt von Werner Hertzog als Direktor der Pensionskasse des Bundes Publica Kenntnis genommen.
Werner Hertzog leitet seit 01.07.2004 die Pensionskasse des Bundes PUBLICA. Er verlässt Publica per 30. Juni 2011, um sich einer neuen Aufgabe zuzuwenden. Die Kassenkommission Publica bedauert diesen Entscheid. Sie dankt ihm für seine Arbeit und wünscht ihm für seine berufliche und persönliche Zukunft alles Gute.
Die Kassenkommission Publica ist zuständig für die Wahl des Direktors oder der Direktorin.
L’assainissement de la CIA est retardé
Le rééquilibrage financier de la principale caisse de pension publique de Genève, la CIA, prend du retard. L’Etat et les quelque 27 000 fonctionnaires actifs affiliés à cette institution auraient dû commencer à cotiser davantage dès janvier 2011 (+1% par an pendant trois ans). Tout comme les 14 500 retraités auraient dû subir une amputation de l’indexation de leurs rentes, le premier pour-cent de renchérissement n’étant plus octroyé.
Après moult tribulations, dont un référendum combattant ce train de mesures lancé – et gagné – l’automne dernier par le Syndicat des services publics (SSP/VPOD), le projet s’est ensablé en bordure de piste.
“Das steht im BVG-Ausweis”
Rentenreform in Ungarn ist «unumstösslich»
Der ungarische Ministerpräsident Viktor Orban hat die im Zuge der Sparmassnahmen beschlossene Rentenreform als unumstösslich bezeichnet. Die Regelung könne auch nicht von den Gerichten gestürzt werden, erklärte Orban vor Journalisten im Parlament.
Beim ungarischen Verfassungsgericht sind zahlreiche Klagen gegen die Entscheidung der Regierung eingegangen, die Bürger praktisch zu zwingen, Privatrenten in das staatliche System zu überführen. Der Transfer sei notwendig, um das staatliche Rentensystem vor dem Zusammenbruch zu bewahren und die Schuldenkrise zu bewältigen, sagte Orban. Betroffen sind Gelder in Höhe von schätzungsweise rund drei Billionen Forint (13,1 Milliarden Franken).
Rund drei Prozent der drei Millionen Ungarn mit einer privaten Altersvorsorge haben sich bis zum Fristablauf am 31. Januar dazu entschieden, diese Verträge zu behalten. Damit sind sie von der staatlichen Rente ausgeschlossen und werden nach ihrer Pensionierung vermutlich 70 Prozent ihrer Ansprüche verlieren. Mindestens 32’000 weitere Bürger erklärten, sie kehrten nur wegen der von der Regierung vorgegebenen ungünstigen Bedingungen vollständig ins staatliche System zurück. Kritiker haben die Rentenreform als Erpressung bezeichnet.
“Risikoscheue Anleger entdecken Cat-Bonds”
Gestern noch ein absolutes Nischenprodukt für risikofreudige Anleger, können Katastrophen-Anleihen, im Fachjargon Cat-Bonds, die Gunst der risikoscheuen Anleger wie Pensionskassen vermehrt für sich gewinnen. Rückversicherer, wie die Münchner Rück und Swiss Re, wälzen mittels Anleihen ihr Risiko im Falle einer Umweltkatastrophe auf den Finanzmarkt über. Die Erträge aus Staatsanleihen sind im Vergleich tief und die Papiere schuldengeplagter Staaten weit risikoreicher, schreibt Cornelia Voigt in Cash.
Die Rendite des Fonds kann sich mit einer durchschnittlichen Performance von 4,5 Prozent über die letzten fünf Jahre sehen lassen. Im Vergleich weisen Staatsanleihen in Schweizer Franken eine Rendite von nur 1,7 Prozent aus. Umweltkatastrophen wie das Erdbeben in Haiti haben der Performance des Cat-Bonds kaum geschadet.
PKE: “Ohne Augenmass und über das Ziel hinaus”
Die PKE – Pensionskasse Energie – befasst sich in ihrem Januar-Newsletter 2011 mit der Vernehmlassung zur Strukturreform. Ronald Schnurrenberger, Vorsitzender der Geschäftsleitung schreibt: “Die geplanten Bestimmungen zeugen von einem sehr weltfremden Verständnis des Notwendigen und des Machbaren. Sie schiessen weit über das Ziel hinaus und teilweise fehlt ihnen die gesetzliche Grundlage. In der vorliegenden Form sind sie von einzelnen Akteuren nicht umsetzbar und lassen jeden Praxisbezug vermissen.”
An einem praktischen Fall wird dargestellt, wie weltfremd die Entwürfe ausgefallen sind: *Was soll man von der Vorschrift halten, die von der Revisionsstelle verlangt, künftig die Aufsichtsbehörde zu informieren, wenn ihr «Tatsachen bekannt werden, die geeignet sind, den guten Ruf oder die Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit der Verantwortlichen einer Einrichtung der beruflichen Vorsorge in Frage zu stellen»? Welche Revisionsstelle wird aufgrund von ungesicherten Erkenntnissen, die ihr allenfalls noch mündlich zugetragen worden sind, Führungsverantwortliche bei der Aufsichtsbehörde melden? Klagen wegen Persönlichkeitsverletzung, Ehrverletzung usw. wären vorprogrammiert. Und was tut die Aufsichtsbehörde mit solchen Meldungen? Lädt sie die entsprechenden Führungsverantwortlichen zu einem Gespräch vor? Mit welchem Inhalt?”
Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Frankreich und der Schweiz
Seit dem 1. Januar 2011 wird die schweizerische Quellensteuer auf Vorsorgeleistungen, die in Kapitalform an in Frankreich ansässige Empfänger ausbezahlt werden, nicht mehr zurückerstattet, orientiert Mercer auf ihrer schweizerischen Website.
Die Schweiz erhebt grundsätzlich eine Quellensteuer auf Leistungen, die von einer schweizerischen Vorsorgeeinrichtung an einen im Ausland wohnhaften Empfänger ausbezahlt werden.
Mit zahlreichen Staaten hat die Schweiz Doppelbesteuerungsabkommen (Liste der Abkommen) abgeschlossen, welche diesen Grundsatz meistens aufheben und dem Wohnsitz-Staat das Recht geben, die Vorsorgeleistungen zu besteuern. Deshalb kann der Begünstigte die schweizerische Quellensteuer, die auf Kapitalleistungen erhoben wird, zurückfordern, nachdem er die Leistung in seinem Wohnland deklariert hat. Rentenleistungen unterstehen grundsätzlich nicht der Steuerpflicht (mit wenigen Ausnahmen).
In einigen Vertragsstaaten wird auf Kapitalleistungen, die von ausländischen Vorsorgeeinrichtungen stammen, keine Steuer erhoben. Das führt dazu, dass gewisse Vorsorgeleistungen nirgendwo besteuert werden. Bis Ende 2010 traf dies auch auf Frankreich zu, mit dem die Schweiz am 9. September 1966 ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat (Abkommen vom 9. September 1966, Stand am 4. November 2010).
Gemäss den neuen Bestimmungen des französisch-schweizerischen Abkommens gilt ab 2011 das folgende System:
- Keine Änderung in Bezug auf die Quellensteuer auf Kapitalleistungen der beruflichen Vorsorge, die an in Frankreich ansässige Empfänger ausbezahlt werden: Diese Leistungen bleiben weiterhin quellensteuerpflichtig.
- Änderung in Bezug auf die Rückerstattung der Quellensteuer: Von nun an kann der Leistungsempfänger die schweizerische Quellensteuer nicht mehr zurückfordern, wenn Frankreich auf die entsprechende Leistung keine Steuern erhebt, was normalerweise der Fall ist.
- In den Ausnahmefällen, in denen Frankreich die Kapitalleistung ganz oder teilweise besteuert, kann die entsprechende schweizerische Quellensteuer zurückgefordert werden, indem der Nachweis der Besteuerung in Frankreich erbracht wird.
- Diese Bestimmungen gelten für alle Arten von Vorsorgeleistungen, die in Kapitalform ausbezahlt werden, namentlich für das Alterskapital, das Todesfallkapital, die Barauszahlung der Freizügigkeitsleistung und den Vorbezug im Rahmen der Wohneigentumsförderung.
Das Zusatzabkommen vom 27. August 2009 zum französisch-schweizerischen Abkommen trat am 4. November 2010 in Kraft. Die Änderung in Bezug auf die 2. Säule gilt für Leistungen, die nach dem 1. Januar 2011 ausbezahlt werden.
Definitive Ergebnisse der PK-Statistik 2009
Das Bundesamt für Statistik hat die definitiven und detaillierten Ergebnisse der Pensionskassen-Statistik 2009 auf seiner Website aufgeschaltet. 468 Tabellen können mit Hilfe der Gliederung in einem Excel-Files herunter geladen werden.


