Die PKE – Pensionskasse Energie – befasst sich in ihrem Januar-Newsletter 2011 mit der Vernehmlassung zur Strukturreform. Ronald Schnurrenberger, Vorsitzender der Geschäftsleitung schreibt: “Die geplanten Bestimmungen zeugen von einem sehr weltfremden Verständnis des Notwendigen und des Machbaren. Sie schiessen weit über das Ziel hinaus und teilweise fehlt ihnen die gesetzliche Grundlage. In der vorliegenden Form sind sie von einzelnen Akteuren nicht umsetzbar und lassen jeden Praxisbezug vermissen.”

An einem praktischen Fall wird dargestellt, wie weltfremd die Entwürfe ausgefallen sind: *Was soll man von der Vorschrift halten, die von der Revisionsstelle verlangt, künftig die Aufsichtsbehörde zu informieren, wenn ihr «Tatsachen bekannt werden, die geeignet sind, den guten Ruf oder die Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit der Verantwortlichen einer Einrichtung der beruflichen Vorsorge in Frage zu stellen»? Welche Revisionsstelle wird aufgrund von ungesicherten Erkenntnissen, die ihr allenfalls noch mündlich zugetragen worden sind, Führungsverantwortliche bei der Aufsichtsbehörde melden? Klagen wegen Persönlichkeitsverletzung, Ehrverletzung usw. wären vorprogrammiert. Und was tut die Aufsichtsbehörde mit solchen Meldungen? Lädt sie die entsprechenden Führungsverantwortlichen zu einem Gespräch vor? Mit welchem Inhalt?”

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