Der Bundesrat hat das neue Bundesgesetz zur Aufsicht über die soziale Krankenversicherung in die Vernehmlassung geschickt. Dieses eigenständige Bundesgesetz soll die Aufsicht über die Krankenversicherer stärken. Das Gesetz sieht unter anderem neue Anforderungen im Bereich der Corporate Governance, verbesserte Eingriffsmöglichkeiten der Aufsicht zum Schutz des Versicherten und verstärkte Sanktionsmöglichkeiten vor. Zudem soll die Aufsicht selbsttragend finanziert und verwaltungsunabhängig werden.

 Mitteilung BG / Vernehmlassungsunterlagen