Towers Watson Hot Topics: BVG 2010 und IAS
In der neuen Ausgabe ihrer Hot Topics behandelt Towers Watson die neuen technischen Grundlagen BVG 2010 und deren Auswirkungen auf die IAS-Rechnungslegung. Der Fokus liegt dabei primär auf der Anwendung der Generationentafeln, welche die künftige, steigende Lebenserwartung berücksichtigen. Die Anwendung dieser Tafeln dürfte zu einer markanten Zunahme der Verpflichtungen und Kosten gegenüber den derzeit verwendeten Periodentafeln führen.
Blick: “Unsere Renten gehen bachab”
Werner Vontobel schreibt im Blick: “Fast 24 Milliarden Franken gingen der zweiten Säule allein in den ersten sechs Monaten dieses Jahres verloren! Und so sieht die Rechnung im Detail aus: Zu Beginn des Jahres lagen auf den Konten aller Pensionskassen und Sammelstiftungen rund 750 Milliarden Franken. 400 Milliarden davon sind Altersguthaben der Beitragszahler, 350 Milliarden sichern die Auszahlungen für die jetzigen Rentner. Dieses Gesamtvermögen ist gemäss Pensionskassenindex der Banque Pictet um rund 2 Prozent geschrumpft: 15 Milliarden wären damit schon mal weg. Für die Beitragszahler kommt es aber noch schlimmer. Um die – gemessen am Kapitalertrag viel zu hohen – laufenden Renten zahlen zu können, bräuchten die Pensionskassen mindestens 4,9 Prozent Ertrag auf ihren 350 Milliarden Franken Rentnerguthaben, also 8,6 Milliarden.
Da dieses Geld nicht erwirtschaftet worden ist, wird es von den Guthaben der Beitragszahler abgebucht. Zu den 15 Milliarden Einbussen (siehe oben) kommen also noch einmal 8,6 dazu, macht 23,6 Milliarden. Damit haben die Beitragszahler in einem halben Jahr rund 6 Prozent ihres Kapitals verloren.”
Tages-Anzeiger startet das 4. PK-Rating
Der Tages-Anzeiger hat die Umfrage zu seinem 4. Pensionskassen-Rating begonnen. Die technische Unterstützung für das anspruchsvolle Unterfangen kommt wiederum von den Experten von Mercer. Das bewährte System mit drei einzeln bewerteten Bereichen und einer umfassenden Schlusswertung wurde beibehalten. Es wird getrennt gefragt nach Leistungen, Finanzierung und Performance. Damit haben auch kleinere Kassen mit bescheideneren Altersleistungen eine reelle Chance auf einen Podiumsplatz. Der in den letzten Jahren zunehmend ausgefeiltere Fragebogen wurde dieses Mal weitgehend beibehalten. Die Experten haben sich jeweils einige Mühe gemacht, die komplexen Strukturen der 2. Säule möglichst zu berücksichtigen. Neu wurde eine Internet-Seite zum Rating aufgeschaltet, welche im Menupunkt FAQ alle relevanten Fragen zu beantworten sucht. Über die Website werden auch die Anmeldung und der Zugang zum Online-Fragebogen ermöglicht. Zu hoffen ist, dass eine grosse – im Vergleich zu den Vorjahren zumindest grössere – Zahl an Kassen den Mut aufbringt, sich dem Vergleich zu stellen.
Vorsorgeforum: Wechsel im Vorstand
Das Vorsorgeforum hat am 15. Juni in Bern seine diesjährige Mitgliederversammlung durchgeführt. Im Zentrum der gut besuchten Veranstaltung standen die Neu- und Ersatzwahlen in den Vorstand, nachdem die dreijährige Amtsdauer abgelaufen ist. Ihren Rücktritt hatten erklärt: Markus Meier, Pensionskassenexperte Mercer, Vertreter der Kammer der PK-Experten; Lucas Metzger, Bankiervereinigung und Ulrich Fehlmann, Odgers & Berndtson. Neu wird die Bankiervereinigung durch Othmar Simeon, PK-Experten Swisscanto Vorsorge, repräsentiert und die Kammer der PK-Experten durch Willi Thurnherr, Mercer. Einsitz im Vorstand wird neu Nationalrat Toni Bortoluzzi nehmen. Er soll den Kontakt mit Parlament und sozialpolitischen Kommissionen sicherstellen. Die übrigen Mitglieder des Vorstands wurden bestätigt.
Bortoluzzi hielt auch das abschliessende Gastreferat. Er äusserte sich wie erwartet pointiert über allerhand Missstände im Bereich der Sozialversicherung, die er als Gesundheitspolitiker – der er auch ist – mit dem “medizinischen” Terminus des Abzokolus-Virus analysierte, wobei die griechischen Anklänge im Begriff keinesfalls zufällig sind. Wenig Freude bekundete er über die Verbreitung der etwas abgeschwächten Alarmsignale über die Zukunft der AHV, deren schwere Probleme bestenfalls aufgeschoben seien, immer vorausgesetzt, das prognostizierte wirtschaftliche Wachstum werde anhalten. Sein Bauchgefühl sage ihm aber, meinte Bortoluzzi, dass die Schweiz in nicht allzu ferner Zukunft in eine Rezession rutschen könne, was all die schönen Voraussagen wieder zur Makulatur mache. Insgesamt erachtet er aber das System als gut und nicht akut gefährdet. Geradezu verständnisvoll äusserte er sich über die Verwaltung und die von ihr ausgearbeiteten Verordnungen zur Strukturreform.
Strukturreform: Sammelstiftungen unzufrieden mit BVV2 Art. 46
Die Schweizer Personalvorsorge hat für ihren Newsletter “Vorsorge Aktuell” eine Umfrage unter Sammelstiftungen über deren Reaktion zum stark umstrittenen, in der definitiven Fassung aber nur leicht angepassten Art. 46 über die Leistungsverbesserungen gemacht. Kasper Hohler schreibt dazu in Nr. 25/11: “Die definitiven Verordnungen zur Strukturreform sehen vor, dass Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen nur unter zwei Voraussetzungen Leistungsverbesserungen gewähren dürfen: Höchstens 50 Prozent des Ertragsüberschusses vor Bildung der Wertschwankungsreserven sind für die Leistungsverbesserungen zu verwenden und die Wertschwankungsreserve muss zu mindestens 75 Prozent ihres Zielwerts geäufnet sein (BVV 2, Art 46).
Konkret wurden folgende Bemerkungen gemacht:
– Generell wird der Art. 46 als überflüssig erachtet, er wird als unnötige Einschränkung der Autonomie des obersten Organs betrachtet.
– Die Wertschwankungsreserven werden durch das gewählte Sicherheitsniveau mit definiert.
Wenn das Sicherheitsniveau von 99 Prozent auf ein bis zwei Jahre auf 97.5 Prozent auf ein Jahr gesenkt wird, sinken die nötigen Wertschwankungsreserven und es können rascher Leistungsverbesserungen gewährt werden. Es dürfte aber kaum im Interesse der Versicherten sein, dass ihre Vorsorge auf diesem Weg durch Regulierungen verunsichert wird.
– Entsprechend wird die Grenze von 75 Prozent der Wertschwankungsreserven als zu starr beurteilt. Sie trägt den unterschiedlichen Ansätzen nicht genügend Rechnung und wirkt zufällig. «Da stand sicher nicht eine risikotheoretische Überlegung dahinter, sondern der Gedanke an runde und schöne Zahlen», wird seitens einer Sammelstiftung bemerkt.
– Es wird in Frage gestellt, ob der Art. 46 BVV 2 eine gesetzliche Grundlage hat. Es fragt sich, ob er nicht sogar im Widerspruch steht zu Art. 51a lit. b BVG, der festlegt, dass das oberste Organ für die Festlegung des Leistungsziels verantwortlich ist. Generell wird befürchtet, dass mit dieser Sonderregelung eine weitere Klasse von Pensionskassen geschaffen wird neben Versicherungen und autonomen Pensionskassen.
– Konkrete Auswirkungen auf die eigene Geschäftspolitik sehen die meisten Sammelstiftungen – allem Ärger zum Trotz – allerdings nicht. Einzelne Vorsorgeeinrichtungen weisen darauf hin, dass die Auswirkungen erst abzuschätzen sind, wenn die Frage der rechtlichen Basis sowie gewisse Umsetzungsfragen geklärt sind.
20 Jahre PPCmetrics: Unter und über den Tisch
Ein rauschendes Fest gaben die PPC-Gründer Dominique Ammann und Werner Strebel zum Anlass des 20 jährigen Jubiläums ihres Unternehmens. In der Labor-Bar von Kurt Aeschbacher trafen sich Mitarbeiter, Kunden und zugewandte Orte. Von Opern-Arien bis zu einem riskanten Apfelschuss, von Tiefeninterviews bis Seiltanzakrobatik war das Programm weit gespannt und die Firmengründer selber steuerten allerhand Reminiszenzen aus den Anfangstagen ihrer Firma bei. Per YouTube können die Gäste nochmals kurz die Ereignisse nachverfolgen, alle Übrigen feststellen, was sie verpasst haben.
Bund: “Bernische PK befürchtet Austrittswelle”
Vor einem Jahr hat das Inselspital die Bernische Pensionskasse (BPK) mit ihrer Austrittsdrohung aufgeschreckt. Im Gegensatz zur Kantonsverwaltung kann das Spital die Vorsorgeeinrichtung für sein Personal frei wählen. Würde die Insel mit ihren 6400 Versicherten aus der öffentlich-rechtlichen Kasse austreten, ginge dieser rund ein Fünftel ihres Kapitals verloren. Mühe bereitet dem Inselspital vor allem das «starre und teure» Vorsorgesystem der BPK, die nach dem Leistungsprimat geführt wird. Die Renten werden hier im Verhältnis zum versicherten Lohn berechnet.
Unterdessen haben weitere der 150 angeschlossenen Betriebe mit Austritt gedroht. Grund genug für die BPK, ihre gestrige Delegiertenversammlung ganz diesem Problem zu widmen. «Die Kasse hat alles Interesse, die angeschlossenen Betriebe zu halten», sagte Pensionskassenexperte Martin Schnider. Neben dem Kantonspersonal sind 13’000 Mitarbeiter verwaltungsnaher Betriebe wie der Insel bei der BPK versichert, was 40 Prozent des Bestands entspricht. Je mehr austreten, desto stärker würde die Risikofähigkeit der Kasse leiden.
Strukturreform: Auch Anlagestiftungen erleichtert
Die Konferenz der Geschäftsführer von Anlagestiftungen schreibt in einer Stellungnahme zu den definitiven Verordnungen zur Strukturreform: “Die KGAST hat mit Erleichterung festgestellt, dass viele von den Anlagestiftungen eingereichte Verbesserungsvorschläge in der ASV berücksichtigt wurden. Etliche viel zu weit gehenden Regulierungen sind weggefallen, praxisferne Regelungen wurden angepasst. Die ASV bewirkt, dass die neu zu bildende Oberaufsichtskommission die bisherige Praxis des BSV in grossen Teilen fortführen wird.
Wir begrüssen insbesondere die verbesserte, jedoch noch nicht optimale Regelung zur Diversifikation in den Anlagegruppen. Anderseits lehnen wir das Verbot, Beteiligungen oder Tochtergesellschaften im Anlagevermögen zu halten ab, was bisher eine bewährte Praxis bei Immobilien-Anlagestiftungen war. Diese Bestimmung greift in die organisatorische Freiheit der Anlagestiftungen ein, bewirkt nicht die vom BSV gewünschte Risikominimierung und entbehrt zudem einer Rechtsgrundlage.
Mit der ASV liegt nun ein Regelwerk vor, das zwar statuarische und organisatorische Änderungen von den Anlagestiftungen verlangt, jedoch für die meisten Mitglieder der KGAST keine unakzeptablen Vorschriften mehr enthält. Berücksichtigt man die neuen BVG-Regelungen für Anlagestiftungen auf Gesetzesstufe, die ebenfalls per 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt werden, so sind die Ergebnisse der Strukturreform und die Auswirkungen auf die Anlagestiftungen für die KGAST zufriedenstellend.”
Parl. Initiative Kaufmann: Steuerrückstellungen
NR Hans Kaufmann führte zu seiner Parl. Initiative “Schluss mit Rentenkürzungen wegen Steuerrückstellungen: in der Sommersession 2011 aus: “Ich habe eine parlamentarische Initiative eingereicht, die die Pensionskassen nicht nur von den normalen Steuern, sondern auch von den Grundstücksgewinn- und Handänderungssteuern befreien will. Warum kam ich auf diese Idee? Wenn man die Geschäftsberichte der Anlagestiftungen, die ausschliesslich in Immobilien anlegen, aber auch die Bewertungen der Immobilien der Pensionskassen anschaut, sieht man rasch, dass Rückstellungen für allfällige Steuerzahlungen gemacht werden. Ich habe das aufgrund einzelner Geschäftsberichte hochgerechnet und festgestellt, dass wir etwa 1,5 Milliarden Franken an solchen Steuerrückstellungen, die wahrscheinlich nie benötigt werden, im Pensionskassengeschäft haben. Wenn Sie nun von der Freizügigkeit Gebrauch machen oder Kapital beziehen wollen, dann erhalten Sie deshalb offensichtlich weniger; der Betrag beläuft sich für alle Pensionskassen zusammen auf theoretisch 1,5 Milliarden Franken. Wenn nun eine Pensionskasse keine Steuern, keine Grundstückgewinn- und Handänderungssteuern bezahlen müsste, könnte man diese Reserven auflösen.” Die Initiative wurde mit 118 gegen 58 Stimmen abgelehnt.
Session: Frage Parmelin: Inkraftsetzung Strukturreform
In der Sommersession 2011 wollte Guy Parmelin vom Bundesrat wissen:
Die wichtigsten Bestimmungen der Strukturreform in der beruflichen Vorsorge sollen am 1. Januar 2012 in Kraft treten. Die Mehrheit der öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen kann, insbesondere in Anbetracht der parlamentarischen Verfahren, innerhalb dieser Frist keine Stiftungen gründen, die vollständig vom Versichertenkollektiv unabhängig sind.
Kann der Bundesrat diese Frist nicht überdenken, damit die öffentlichen Pensionskassen ausreichend Zeit haben, den neuen Bestimmungen nachzukommen?
Der Bundesrat antwortet:
Le Parlement a voté en décembre dernier de nouvelles dispositions légales relatives aux institutions de prévoyance de corporations de droit public. Ceci a notamment pour conséquence que ces institutions devront être détachées de la structure de l’administration sur les plans juridique, organisationnel et financier.
Dans l’une de ses prochaines séances, le Conseil fédéral va décider de l’entrée en vigueur de ces nouvelles dispositions légales. Il est correct que la date prévue est en principe le 1er janvier 2012. Toutefois, le Conseil fédéral est conscient que les adaptations de nature juridique et organisationnelle prendront du temps. Pour cette raison, il est prévu que les articles spécifiques y relatifs entrent en vigueur au 1er janvier 2014 seulement. Ainsi donc, les institutions concernées auront jusqu’à fin 2013 – soit environ deux ans et demi à compter d’aujourd’hui – pour se mettre en conformité avec le nouveau droit.
Session: Frage Schwander: Strukturreform
Pirmin Schwander erkundigte sich in der Sommersession 2011 nach den Konsequenzen der Vernehmlassung auf die Strukturreform. Er wollte wissen:
– Wird der Bundesrat diese Kritik ernst nehmen und die Regelungsdichte verringern?
– Wird er dabei insbesondere auch die vorgeschlagene Ausgestaltung der Oberaufsichtskommission wie die Auswertung der Aufgaben und Verantwortung der Revisionsstelle kritisch hinterfragen?
Der Bundesrat liess u.a. verlauten:
Le Conseil fédéral prendra en compte avec sérieux les critiques et objections émises lors de la procédure de consultation lorsqu’il prendra sa décision sur les modifications d’ordonnances à l’occasion d’une de ses prochaines séances. Toutefois, lorsque le Conseil fédéral édicte des dispositions d’exécution, il doit s’en tenir strictement à la loi qui fixe un cadre restreint. Or, il est à constater que plusieurs critiques émises portent sur des dispositions qui figurent dans la loi.
Suite à la procédure de consultation, le Département fédéral de l’intérieur a retravaillé le projet de manière substantielle. Il a ensuite soumis une nouvelle fois le projet retravaillé à la Commission LPP qui a soutenu les modifications envisagées et a fait quelques propositions, lesquelles ont été entre-temps introduites dans le projet d’ordonnances. S’agissant de l’organe de révision en particulier, certaines tâches de vérification devraient être abandonnées.
TA: “Plötzlich wollten alle das Kapital beziehen”
In einem Beitrag zur Dissertation von Maria Grazia Zito “Choices at Retirement” Zürich 2011”, welche sich mit der Kapitaloption bei Sammelstiftungen beschäftigt, schreibt Erich Solenthaler im Tages-Anzeiger: “«Dass sich 6 von 10 Menschen für das Kapital und gegen eine Rente entscheiden – das ist überraschend viel», sagt Zito. Denn theoretisch müssten viel mehr Personen die Rente beziehen. Sie ist häufig vorteilhafter, weil der in den Renten eingebaute Zins hoch ist und sie erst noch eine Absicherung gegen das Langlebe-Risiko bieten. «Vermutlich ist es gerade für Leute mit einem kleinen Altersguthaben aus psychologischen Gründen attraktiver, einmal einen grossen Betrag zu erhalten statt viele kleine monatliche Renten», glaubt Zito.
Bei der hohen Zahl von Kapitalbezügern ist zu berücksichtigen, dass in den Sammelstiftungen Altersguthaben bei der Pensionierung im Durchschnitt nur 220’000 Franken und eine übliche Rente etwa 1400 Franken pro Monat beträgt. Beide Werte sind deutlich tiefer als in autonomen Kassen. Möglicherweise beziehen viele bei Sammelstiftungen Versicherte das Kapital, verbrauchen es und empfangen nachher AHV-Ergänzungsleistungen – oder lassen es mindestens drauf ankommen.Die Zahl von Kapitalbezügern ist deutlich kleiner, wenn den angehenden Pensionierten eine Bedenkfrist auferlegt wird. Ein weiterer erstaunlicher Befund: Fast alle Versicherten lassen sich entweder das ganze Alterskapital oder nichts auszahlen.
NZZaS: Werner Hertzog über Aufsicht, Kosten und Reformen
In der NZZ am Sonntag vom 19.6.11 äussert sich Werner Hertzog, abtretender Publica-Direktor, über allerlei aktuelle Fragen der 2. Säule. Auszüge:
Wäre die Finanzmarktaufsicht Finma nicht die bessere Aufsicht für die 600 Mrd. Fr. Vorsorgevermögen?
Die neue Oberaufsicht ist eine föderalistische Lösung, von der Politik so gewollt. Roma oder besser Berna locuta, causa finita. Ich persönlich habe nie ein Hehl daraus gemacht, dass zumindest die grossen Pensionskassen des Landes einer Aufsicht à la Finma unterstellt sein müssten. Denn das Pensionskassenvermögen ist der größte Spartopf der Bevölkerung.Wie sicher sind die Renten heute noch?
Fragen Sie die junge Generation! Der Rentenklau findet heute nicht bei meiner Generation, sondern bei den Jungen statt. Ob Renten sicher sind, entscheidet sich an der Frage, ob auch unsere Kinder noch eine Rente erha1ten. Wenn es nicht gelingt, den Umwandlungssatz, der die Rentenhöhe bestimmt, zu senken, darf man keine Renten mehr garantieren. So könnten auch Rentner jederzeit für eine Kassen-Sanierung herangezogen werden.Ist das nicht sowieso überfällig?
Ja. Nur ist es politisch ein heisses Eisen, und vielleicht versetzt man der beruflichen Vorsorge damit gar einen Dolchstoss. Und weil wir auf eine Gerontokratie zutreiben, wird es immer schwieriger, Interessen, die Rentnern gegen den Strich gehen, politisch durchzusetzen. Garantien in der zweiten Säule funktionieren nur, wenn man keine übersetzten Renten zahlt, also realistische Umwandlungssätze hat. Sonst gefährden diese Garantien die Kasse und den sozialen Frieden.
PKs als Gläubiger Griechenlands
Eine neue, detaillierte Studie zu den Gläubigern der Griechenland-Anleihen hat die Barclays Bank vorgelegt (http://www.ftd.de/ ). Ergänzend zu dieser Aufstellung (http://foonds.com/ ) sind folgende Erkenntnisse interessant: Wie aus der Studie hervorgeht, ist auch das griechische Pensionssystem stark betroffen, denn 30 Mrd. Euro werden von öffentlichen griechischen Institutionen gehalten, davon großteils Pensionskassen.
Auch außereuropäische Staatsfonds, vermutlich vor allem aus Asien, sind mit 25 Mrd. Euro betroffen. Nicht nur EZB, sondern auch die griechische und französische Zentralbank sollen Staatsanleihen halten, zusammen rund 13 Mrd. Nicht erwähnt in dieser Studie sind die Risiken aus den Kreditausfallversicherungen (CDS), die vor allem auf US-Institutionen lasten.
UBS PK-Barometer
Im Mai betrug die Rendite der schweizerischen Vorsorgeeinrichtungen gemäss USB PK-Barometer -0.45%. Hauptgrund für diese negative Entwicklung war die starke Abwertung des EUR und in geringerem Ausmass des USD gegenüber dem Schweizer Franken mit entsprechenden Auswirkungen auf die Anlageklassen Aktien Ausland, Obligationen Fremdwährungen und Hedge Funds. Die kumulierte Rendite 2011 beträgt per Mai +0.84%.


