Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat die Abschaffung der Stempelabgaben evaluiert und eine Studie veröffentlicht, worin die einzelnen Kategorien der Stempelabgaben aufgrund ihrer Wirkungen auf die Standortattraktivität und die Effizienz beurteilt wurden. Diesbezüglich schneidet die Emissionsabgabe schlechter ab als die Umsatzabgabe und sollte daher zuerst abgeschafft werden, falls dazu der politische Wille besteht. Die Versicherungsabgabe wird in der Studie differenziert beurteilt: Die ersatzlose Abschaffung wird nur insoweit schlüssig, als sie Versicherungen der Unternehmen belastet. Von der Thematik betroffen sind auch Vorsorgeeinrichtungen, da sie gemäss Art. 13 Abs. 4 StG den Effektenhändlern gleichgestellt sind.

 Mitteilung ESTV