Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 79b BVG dahingehend zu ändern, dass künftig neben dem Einkauf bis zur Höhe der reglementarischen Leistungen auch die Kompensation von Leistungskürzungen infolge einer Senkung des Umwandlungssatzes möglich ist.

Begründung: Eine Senkung des BVG-Umwandlungssatzes wurde anlässlich der Volksabstimmung vom 7. März 2010 unter anderem deshalb abgelehnt, weil mit der Senkung Leistungskürzungen verbunden gewesen wären. Während des Abstimmungskampfes wurden immer wieder kompensatorische Möglichkeiten gefordert. Dazu gehören u.a. die Reduktion des Koordinationsabzuges, die Erhöhung der Altersgutschriften oder der frühere Einbezug in den Sparprozess. Eine sehr einfache und zweckmässige Lösung wäre jedoch auch die Kompensation der Leistungskürzungen durch entsprechende Einkäufe in die Vorsorgeeinrichtungen. Nach heutiger Gesetzgebung wäre dies nicht möglich, lässt Artikel 79b doch nur den Einkauf höchstens bis zur Höhe der reglementarischen Leistungen zu.

 Motion Schmid-Federer