Finews: «Pensionskassen stehen im Stresstest»
Erich Peter: Die Aufsicht in Zeiten der Krise
In einem Interview zur Swisscanto-Studie äussert sich Erich Peter, Chef des Amtes für berufliche Vorsorge des Kts. Zürich, zu aktuellen Fragen der Aufsicht. Auf die Frage, ob Kassen auf die beschlossenen Sanierungsmassnahmen verzichten können, wenn ihr Deckunsgrad die 90 Prozent-Grenze wieder überschreitet, gab Peter zur Antwort: “Es gibt keine fixen Grenzen, bei welchen Sanierungsmassnahmen zu ergreifen sind. Es gibt auch nicht einen bestimmten Deckungsgrad, bei welchem einschneidende Massnahmen zu beschliessen sind. Die Vorsorgeeinrichtung muss ihre Situation immer umfassend beurteilen. Die Versichertenstruktur ist hierbei zentral. Der Anteil der Rentner, das Verhältnis der Rentnerkapitalien zu den Kapitalien der Aktiven und das Verhältnis der Kapitalien zur Lohnsumme sind wichtige Punkte, die in die Beurteilung mit einzufliessen haben.
Auch die zwischenzeitliche Entwicklung der Anlagemärkte soll beobachtet und beurteilt werden. Nur darf dies nicht zu einer unkontrollierten Hektik führen. Obwohl die Deckungsgradberechnung per 31. Dezember eine reine Stichtagsbetrachtung ist, ist sie für die Vorsorgeeinrichtung und die Aufsichtsbehörde doch wesentlich, da sie die Richtung für die Sanierung anzeigt. Gerade die in den ersten beiden Quartalen beobachtete Volatilität zeigt, dass eine quartalsweise Betrachtung trügerisch sein kann. Im Übrigen würden es die Versicherten kaum verstehen, wenn ihnen im Januar ein Sanierungsbeitrag von beispielsweise 1% vom Lohn abgezogen würde, dies nach einer Erholung der Anlagemärkte im April nicht mehr passiert, und der Sanierungsbeitrag im Oktober, nach einem erneuten Absinken der Anlagen, auf 2% erhöht würde.
Auf Grund dieser Unsicherheiten beurteilt die Aufsichtsbehörde das Sanierungskonzept grundsätzlich nach den Gegebenheiten per Abschluss des Geschäftsjahres. Doch auch hier muss klar festgehalten werden, dass nicht die Aufsichtsbehörde, sondern das oberste Organ mit einem erhöhten Führungsrhythmus nach pflichtgemässem Ermessen für die Sanierung der Vorsorgeeinrichtung zuständig ist. Die Aufsicht macht nur eine Rechtskontrolle. Kurzfristige Erholungen der Anlagemärkte können demzufolge kaum einen Einfluss auf die Prüfungstätigkeit der Aufsicht haben.”
Anlagestiftung Swiss Life: Portfolio mit Schweizer Immobilien
Die Anlagestiftung Swiss Life ergänzt ihre Anlagepalette für Pensionskassen mit einem Portfolio aus Schweizer Immobilien. Mit der neuen Anlagegruppe im Gesamtwert von rund 350 Mio. Franken erhalten Pensionskassen erstmals die Möglichkeit, an den Entwicklungschancen eines repräsentativen Teils des Swiss Life-Immobilienbestandes zu partizipieren.
Stephan Thaler, Geschäftsführer der Anlagestiftung Swiss Life: «Bei Schweizer Pensionskassen ist die Nachfrage nach indirekten Immobilienanlagen in den letzten Jahren stark angestiegen. Mit unserer neuen Anlagegruppe bieten wir ein breit diversifiziertes Portfolio mit stabiler Rendite und tiefer Volatilität.»
Die Zeichnungsfrist ist für den 2. bis 20. November 2009 vorgesehen. Die Zuteilung erfolgt voraussichtlich am 23. November und die Liberierung ist für den 1. Dezember 2009 geplant. An ihrer Herbsttournee stellt die Anlagestiftung Swiss Life unter anderem auch dieses Angebot vor. Anmeldung unter www.swisslife.ch/herbsttournee.
Moneycab / Mitteilung Swisslife
Revision FZG: Freizügigkeitsleistung auch für ältere Arbeitnehmer
Im Juni 2009 hat die Bundesversammlung einer Parlamentarischen Initiative von Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer Folge geleistet und eine Änderung des Freizügigkeitsgesetzes (FZG) beschlossen: Versicherte, die die Vorsorgeeinrichtung zwischen dem frühestmöglichen Vorbezugsalter und dem ordentlichen reglementarischen Rentenalter verlassen, können nach dem neuen Art. 2 Abs. 1bis FZG die Freizügigkeitsleistung beanspruchen, wenn sie ihre Erwerbstätigkeit weiterführen oder arbeitslos gemeldet sind. Nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung durften die Vorsorgeeinrichtungen bisher in ihren Reglementen vorsehen, dass Versicherte die Altersrente in jedem Fall beziehen müssen, wenn ihr Arbeitsverhältnis in der Zeitspanne zwischen frühestmöglichem Vorbezugsalter und ordentlichem reglementarischen Rentenalter endet. Ein Anspruch auf die Freizügigkeitsleistung stand den Versicherten selbst dann nicht zu, wenn sie weiterhin erwerbstätig waren. Die Gesetzesänderung tritt auf den 1. Januar 2010 in Kraft.
Wohneigentum: Pensionskasse hilft aus der Patsche
Le Temps: Les techniques de gestion semi-institutionnelle
La gestion semi-institutionnelle dans le cadre de la prévoyance professionnelle individualisée. Après la présentation de l’origine et des avantages de la gestion semi-institutionnelle, ce cinquième volet traite de sa mise en œuvre dans le domaine de la prévoyance professionnelle.
Bruno Christen: «Für jede neue Vorschrift eine alte abschaffen»
Bruno Christen von Ernst & Young hat sich in einem Interview mit dem Beobachter über seine Erfahrungen mit den Aufsichtsbehörden unterhalten. Auszüge aus dem Gespräch:
Beobachter: Wann ärgern Sie sich über die Aufsichtsämter der zweiten Säule?
Bruno Christen: Die Ämter haben oft ein grundsätzliches Misstrauen gegenüber den Arbeitgebervertretern in Vorsorgeeinrichtungen. Das ist nicht gerechtfertigt. Im Allgemeinen machen Aufsichtsbehörden aber keinen schlechten Job.
Beobachter: Sind die Kontrollen auch effizient und verhältnismässig?
Christen: Das Konzept der Kontrollpyramide – Führungsorgane der Vorsorgeeinrichtung, externe Revision und Pensionskassenexperte sowie Aufsichtsbehörden – ist an sich effizient. Es kommt aber vor, dass Aufsicht und Kassenverantwortliche nicht dieselbe Sprache sprechen und Kontrollen zum formalistischen Pingpong ausarten – auf Kosten der Versicherten.
Beobachter: Machen die Aufsichtsbehörden die zweite Säule sicherer?
Christen: Ja und nein. Weil es eine Aufsicht gibt, verhalten sich die Beteiligten anders als ohne diese Kontrolle. Die Aufsicht ist nachgelagert und kann Missstände nicht verhindern. Sie agiert sozusagen als Feuerwehr, wenn das Haus schon in Vollbrand steht.
Beobachter: Was wäre die Alternative?
Christen: Die Eigen- und Führungsverantwortung der Vorsorgeeinrichtungen hat sich bewährt. Heute schüttet man jedoch dieselbe Kontrollsauce über alle. Das führt dazu, dass Vorsorgeeinrichtungen, die beispielsweise nur noch wenige Rentner versichern, gleich behandelt werden wie grosse Kassen mit allen Risiken und Verpflichtungen. Die Aufsicht sollte ihren Ermessensspielraum besser nützen.
Beobachter: Die Klage über zu viel Reglementierung ist weit verbreitet. Sind diese Vorwürfe gerechtfertigt?
Christen: Das Vorsorgesystem ist überreglementiert. Jede Vorschrift zur zweiten Säule ist auch ein Kostentreiber. Eigentlich sollte man für jede neue Vorschrift eine alte abschaffen. Mein Vorschlag: Nur Vorsorgeeinrichtungen, die feste Leistungsversprechen abgeben, müssen auch alle Vorschriften erfüllen.
Beobachter: BL-Aufsicht greift durch
Eine BL Mini-Pensionskasse passt ihre Reglemente nicht an – und wird unter Zwangsverwaltung gestellt. Zu Unrecht, finden die Stiftungsräte. Jetzt wird’s teuer für die Versicherten. Die «Vorsorgestiftung der Glatt und Vettiger AG» ist eine teilautonome Pensionskasse, die nicht alle Risiken selbst versichert. In der Vorsorgestiftung führen die beiden Betriebsinhaber eine Kaderversicherung. Das im Jahr 2007 ausgewiesene Stiftungsvermögen von rund sechs Millionen Franken steckt zu gut 80 Prozent in Liegenschaften und einem Darlehen bei der eigenen Firma.
Das Amt für Stiftungen und berufliche Vorsorge des Kantons Baselland genehmigte die Jahresrechnung der Kleinstkasse bis 2003 jeweils anstandslos. Dann verschärfte der Gesetzgeber die Bestimmungen: Für ungesicherte Anlagen beim Arbeitgeber – wie das Darlehen der PK – gilt seit 2004 eine Obergrenze von fünf Prozent des Vermögens. Allerdings können Vorsorgeeinrichtungen davon abweichen, sofern die Sicherheit der Vorsorgegelder schlüssig dargelegt wird. In der Regel eine Formsache.
Das dachte sich auch Stiftungsratspräsident Vettiger, als die kantonale Aufsicht fehlende Reglemente, eine aktuelle Verkehrswertschätzung der Liegenschaften und die unzureichende Sicherung des Darlehens monierte. Er fühlte sich auf der sicheren Seite – und kam der Aufforderung nicht nach. 2006 und 2007 verschärfte die Aufsicht den Druck, verfügte Bussen, setzte neue Fristen und drohte schliesslich, die Stiftungsräte abzusetzen. Mitte 2008 entzog er den beiden Stiftungsräten die Zeichnungsberechtigung und setzte eine Anwältin als Sachwalterin ein. Diese hatte den Auftrag, «gegebenenfalls die Liquidation der Vorsorgestiftung durchzuführen».
Dass die Aufsicht so schweres Geschütz auffährt, ist selten. Laut Fahrländer werden ein- bis zweimal pro Jahr solch scharfe Sanktionen ergriffen – meist wegen Interessenkonflikten oder Untätigkeit des Stiftungsrats. Sein Amtskollege Erich Peter von der Zürcher Aufsicht registrierte in den letzten fünf Jahren 19 Fälle, wo Stiftungsräte abgesetzt oder suspendiert wurden – auch hier vor allem wegen «Interessenkonflikten oder mangelnder Handlungsfähigkeit des Stiftungsrats». Daten für die ganze Schweiz gibt es nicht.
Up again
Le Temps: La gestion indicielle progresse dans les caisses de pension suisses
Le débat concerne surtout les actions, peu les obligations et pas l’immobilier. Une table ronde animée par Le Temps a aussi montré que la gestion active a aussi ses adeptes. Il reste que 80% de la performance viennent de l’allocation d’actifs d’une caisse de pension, et qu’il s’agit d’un choix actif.
Selon la dernière étude de Swisscanto sur celles-ci, la part des placements indiciels a fortement augmenté l’an dernier. Notamment, dans les grandes caisses (plus de 5 milliards de francs de fortune), elle est passée de 21,5% à 27,7%. Le bond est encore plus spectaculaire pour les caisses de 50 à 100 millions: de 6% à 18,6%.
Le phénomène est mondial. Globalement, les fonds indiciels cotés (ETF) ont attiré 49 milliards de dollars au premier semestre, neuf fois plus que les produits traditionnels, selon Barclays Global Investors. Paul Lohrey, le responsable de la stratégie d’investissement pour l’Europe de Vanguard, rencontré à Genève, estime que le style indiciel continuera de gagner des parts de marché.
Beat Kappeler: Die Zinsbeschwörung im Bundesrat
Beat Kappeler denkt in der NZZ am Sonntag über die bevorstehende Festlegung des BVG-Mindestzinses durch den Bundesrat nach und kommt u.a. zu folgenden Einsichten:
“So weise ist die Behörde, dass sie bereits jetzt die Renditen für ein Jahr kennt, das erst in drei Monaten beginnt. Wie treffsicher sie jeweils arbeitet, erkennt man am Jahr 2008. Damals schrieb der Bundesrat im Herbst 2007 eine Gutschrift von 2,75% vor, doch die Erträge der Kassen lagen Ende 2008 effektiv bei minus 13%. Eine Behörde, die sich derart verhaut, ist nicht ernst zu nehmen, und man muss ihr das Spielzeug aus den Händen schlagen. Die Manie in Bundesbern muss aufhören, alle möglichen Sätze administrativ festzulegen.
Beim Pensionskassen-Zins tritt der politische Reigen besonders klar zutage. In der vorberatenden BVG-Kommission sitzen alle möglichen Verbandsvertreter. Die lachen schon im Voraus, denn der empfohlene Satz ist meist das genaue Mittel dessen, was die verschwenderischen Gewerkschaften und die sparsamen Arbeitgeber vorschlagen. Der Bundesrat übernimmt in den meisten Jahren diesen Zinssatz. In den Jahren bis 2002 war dieser Satz immer 4%. Der Bundesrat hatte damals sechs Jahre gebraucht, um zu merken, dass die Bundesobligationen weniger eintrugen. Versicherungsvertreter beklagten, dass sie dadurch zu den riskanteren Anlagen in Aktien verleitet worden seien, die dann 2002-2003 grosse Verluste und viele Vorwürfe, gerade von der Linken, einbrachten.
Die Manie, die Sätze in Bern festzulegen, entwertet übrigens die paritätischen Stiftungsräte der Pensionskassen. Gäbe man die Verzinsung frei, könnten und müssten diese Stiftungsräte aus Arbeitnehmern und Arbeitgebern die Sätze bestimmen. Dabei könnten sie die tatsächliche Rendite des Jahres berücksichtigen, aber auch das Verhältnis Alt-Jung und andere Umstände. Neuerdings werden auch solche Räte gewählt für die grossen Sammelstiftungen, welche die Gelder kleiner Kassen verwalten. Mit mehr Kompetenzen stiege das Interesse der Versicherten an der Wahl der Räte. Man sähe vielleicht konkurrierende Wahllisten, etwa die «Renditepartei» gegen die «Sicherheitspartei». Die Demagogen der hohen Renditen, falls überhaupt gewählt, müssten dann den Tatbeweis erbringen.”
PK-Renditen: Die Mär des Blick
Der Sonntagsblick Blick greift unter dem Titel “Die Mär von der Nullrendite” die Performanceberechnungen aus der Studie "Schweizer Pensionskassen 2009" der Swisscanto auf und unterstellt ihr eine gezielte politische Beeinflussung mit Blick auf die bevorstehende Abstimmung über die Senkung des Umwandlungssatzes. Silvio Bertolami bezieht sich dabei auf Zahlen, welche im vergangenen Mai anlässlich der Präsentation publiziert und auf seinen Hinweis hin im Juni korrigiert wurden. In der Grafik mit den Performancezahlen 2001 bis 2008 wurde damals für das Jahr 2003 eine Rendite von 0,39 Prozent ausgewiesen, was über die ganze Periode eine leicht negative Durchschnittsrendite ergab. Die 2003 tatsächlich erzielte Rendite betrug aber 7,7 Prozent. Bertolami kommt aufgrund der richtigen Zahl nun aber für die Zeitspanne 2001 bis 2008 zu einer ganz falschen Aussage wenn er schreibt: “Die Rendite betrugt in dieser Periode rund sieben Prozent”. Korrekt gerechnet ergibt sich mit der korrigierten Zahl über 8 Jahre eine Rendite von etwa 0,9 Prozent pro Jahr. Dies ist leicht besser als ursprünglich angegeben, ändert aber nichts an der damaligen Aussage von Swisscanto, dass die über die letzten 8 Jahre erzielte jährliche Rendite die Mindestverzinsung nicht abzudecken vermochte (vgl. Studie 2009 S. 41).
Roland Schmid: Von der Zurich Leben zur Swiss Life
Roland Schmid (48), bisher Leiter des Kollektivleben- Geschäfts von Zurich Leben Schweiz, übernimmt bei Swiss Life Schweiz die Verantwortung für den Auf- und Ausbau des Kompetenzzentrums autonome und teilautonome Pensionskassen, schreibt die Handelszeitung. Schmid war vor seiner Tätigkeit für Zurich Leben Schweiz als CEO von Hewitt Associates tätig. In dieser Funktion hat er das Unternehmen zur führenden Pensionskassenberatung des Landes ausgebaut und gleichzeitig dessen Reputation entscheidend gefördert. Bei Swiss Life wird Schmid – er ist eidg. dipl. Pensionsversicherungsexperte und Aktuar SAV – die bereits weit fortgeschrittenen Arbeiten zum Aufbau des hauseigenen Pensionskassen-Kompetenzzentrums vorantreiben. Ab 2010 will Swiss Life autonomen und teilautonomen Einrichtungen Beratungen und Dienstleistungen im Anlage-, Risiko- und Durchführungsbereich anbieten. Der Arbeitsbeginn von Schmid wird der 1. November 2009 sein. Er rapportiert in seiner Funktion direkt an Hans-Jakob Stahel, den Leiter Unternehmenskunden von Swiss Life.
Ablehnung Motion Egerszegi: Gleiche Bedingungen in der BV
Der Ständerat hat in seiner Sitzung vom 22.9.09 die Motion Egerszegi “Schaffung von gleichen Bedingungen in der beruflichen Vorsorge” mit 15 gegen 12 Stimmen abgelehnt. Er ist dabei dem Antrag des Bundesrates gefolgt. Die Motion forderte, dass bei der Auflösung von Verträgen (Art. 53e BVG) die Abzüge für das Zinsrisiko bei Anschlüssen mit Versicherungseinrichtungen abzuschaffen sind, und es sei dafür zu sorgen, dass auch Versicherungseinrichtungen in Analogie zu den Vorschriften bei Teilliquidation der autonomen bzw. halbautonomen Vorsorgeeinrichtungen technische Rückstellungen, Teuerungsfonds-, Wertschwankungs- und Überschussfondsanteile der neuen Vorsorgeeinrichtung zu übergeben haben.
Dagegen votierte im Rat Alex Kuprecht. Er führte u.a. aus: “Es wäre (…) schlechthin unbillig zu verlangen, dass die beiden unterschiedlichen Vorsorgesysteme einer Gleichbehandlung zu unterziehen sind. Dies würde nämlich bedeuten, dass man entweder die Vorschriften für die autonomen Einrichtungen denjenigen für die Lebensversicherer angleichen oder dann aber die Vorschriften für die Lebensversicherer denjenigen für die autonomen Einrichtungen anpassen müsste, was im Endeffekt aber die Aufgabe des Vollversicherungssystems bedeuten würde. Die Auswirkungen in diesem Fall wären jedoch fatal, könnten doch sehr viele KMU derartige Finanzrisiken gar nicht tragen.”
Rolf Büttiker gab zu Bedenken, dass “die Sache ist äusserst kompliziert, äusserst schwierig” ist. Und weiter: “Bei der beruflichen Vorsorge leben wir in der Schweiz in zwei unterschiedlichen, ich möchte fast sagen völlig unterschiedlichen Welten, obwohl das vielleicht gesetzlich etwas anders tönt; das kann man nicht wegdiskutieren. Es erscheint als sehr schwierig, zwei komplett unterschiedliche Systeme mittels der Anpassung einzelner Komponenten einander anzugleichen. Herr Bundesrat, es scheint mir sinnvoll zu sein – das müsste man eigentlich in die Wege leiten -, einmal eine gesamte Auslegeordnung zu machen, und sich nicht nur mit Einzelkomponenten zu befassen, und dann zu entscheiden, wie stark die beiden Systeme einander angepasst werden sollen oder sogar müssen.”
Wortprotokoll / Einreichungsdatum 11.06.09 Date de dépôt 11.06.09 / Ständerat/Conseil des Etats 22.09.09
IPE: Die 1000 Grössten Europas
Investment & Pensions Europe (IPE) hat ihre jährliche Liste der 1000 grössten europäischen Pensionskassen publiziert. Die Schweiz ist wie üblich gut vertreten (mit 138 Einträgen). Sie liegt damit noch vor Holland (135) aber hinter Grossbritannien (150). Primär eine Folge unseres dezentralen Systems. Das Gesamtvermögen aller erfassten Funds beträgt 3,4 (Vorjahr 3,7) Bio. Euro. Die grössten 15 Kassen vereinigen fast 30 Prozent des Vermögens auf sich. Zu allen beteiligten Ländern sind Beiträge über die aktuelle Verfassung der betrieblichen Vorsorge sowie einige statistische Angaben über das Gesamtvermögen mit Bezug auf das Sozialprodukt enthalten. Um vorschneller Kritik vorzubeugen: In der Liste der Schweizer Fonds ist auch die AHV enthalten. Das ist nicht auf Unkenntnis oder Missverständnisse der Redaktoren zurückzuführen, sondern entspricht dem erweiterten Pension Funds-Begriff, den IPE anwendet und der die Institutionellen Anleger im Bereich der Altersvorsorge umfasst.
IPE-Liste der grössten Schweizer PKs