Liechtensteiner PKs entscheiden selber über ihren Umwandlungssatz
Das Liechtensteiner Vaterland schreibt in einem Beitrag zur Abstimmung über den Umwandlungssatz in der Schweiz: “Auf die Frage, inwieweit das schweizerische Abstimmungsergebnis die Entwicklung beim Umwandlungssatz beeinflussen könnte, sagte Sozialfonds-Chef Walter Fehr: «Die Abstimmung in der Schweiz hat keinen Einfluss auf den Sozialfonds. Da in Liechtenstein der Gesetzgeber keinen Mindestumwandlungssatz vorschreibt, muss jede Pensionskasse aufgrund ihrer finanziellen Situation sowie der erwarteten zukünftigen Entwicklungen, unabhängig vom Abstimmungsresultat in der Schweiz, eine eigenständige Entscheidung treffen.» Bruno Matt, Chef der LLB Vorsorgestiftung, führte dazu aus: «Natürlich verfolgen auch die liechtensteinischen Pensionskassen die Diskussion in der Schweiz – Liechtenstein ist grundsätzlich von denselben demographischen Entwicklungen betroffen wie die Schweiz. Beispielsweise über die Stiftungsräte und Pensionskassenexperten dürften die Ergebnisse der Schweizer Volksabstimmung folglich auch für Liechtensteins Vorsorgeeinrichtungen ein Thema werden. Die längerfristige Entwicklung der Umwandlungssätze scheint dabei ohnehin klar. Anders als in der Schweiz liegt die Entscheidung für allfällige Korrekturen nach unten in Liechtenstein in erster Linie bei den Pensionskassen selbst.»
Bundesrat genehmigt Sanierungskonzept für die PK SBB
Bei der Sanierung der Pensionskasse SBB sollen die Versicherten sowie die SBB den Hauptteil der Kosten tragen. An diese Bedingung ist der Bundesbeitrag von 1,148 Mrd. Franken geknüpft, den der Bundesrat mit der Botschaft zur Sanierung der Pensionskasse SBB gutgeheissen hat. Die Bundeshilfe wird zudem nur geleistet, wenn die SBB und die PK SBB auf sämtliche Forderungen gegenüber dem Bund als Träger und Leistungsgarant der ehemaligen PHK definitiv verzichten.
Die vom Bundesrat verabschiedete Botschaft sieht vor, dass der Bund die Unterdeckung der Altersrentner per Ende 2006 sowie die Kosten der Senkung des technischen Zinssatzes von 4 auf 3,5 Prozent bezahlt. Davon werden die von der Pensionskasse erlittenen Verluste aus nicht finanzierten Leistungen (wie z.B. aus freiwilligen vorzeitigen Pensionierungen) abgezogen.
Die beantragte Lösung orientiert sich am Vorgehen bei der Bundespensionskasse PUBLICA. Sie trägt auch der Tatsache Rechnung, dass knapp 80 Prozent der Altersrentner der PK SBB ehemalige Bundesrentner sind, für die der Bund nach wie vor eine besondere Verantwortung trägt. Gleichzeitig wird mit dieser Variante sichergestellt, dass die Steuerpflichtigen nicht für Verluste aus freiwilligen vorzeitigen Pensionierungen oder aus den Börsenverlusten, die infolge der Finanzmarktkrise entstanden sind, aufkommen müssen.
Mit dem Bundesbeitrag von 1,148 Milliarden Franken allein kann die PK SBB nicht saniert werden. Daher haben der Stiftungsrat der PK SBB und der Verwaltungsrat der SBB im Sommer 2009 weitere Sanierungsmassnahmen beschlossen. Deren Eckwerte sehen wie folgt aus: Die SBB als Arbeitgeberin kommt für einen weiteren Einschuss in der Höhe von 938 Millionen Franken per 1. Januar 2010 auf und trägt bis zum Erreichen des Deckungsgrads von 100 Prozent weitere Sanierungsbeiträge zwischen 2 und 2,5 Prozent.
Die Versicherten ihrerseits haben eine Erhöhung des Rücktrittsalters von 63,5 auf 65 Jahre sowie ebenfalls Sanierungsbeiträge zwischen 2 und 2,5 Prozent zu tragen. Ihre Altersguthaben werden zudem ab dem Jahr 2010 bis zu einem Deckungsgrad von 107,5 Prozent nur noch mit dem BVG-Mindestzins verzinst. Weiter erhalten die Rentner bis voraussichtlich 2019 keinen Teuerungsausgleich. 2009 haben die Versicherten bereits eine Nullverzinsung der Altersguthaben getragen.
Stiftungsrat und Geschäftsleitung der SBB begrüssten in einer ersten Reaktion den Entscheid des Bundesrates. Die SBB-Pesionskasse betont, dass für eine nachhaltige Sanierung auch Wertschwankungsreserven und eine vollständige Ausfinanzierung unerlässlich seien, damit sich die Geschichte nicht wiederhole.Die Gewerkschaft des Verkehrspersonals (SEV) und der Kaderverband des öffentlichen Verkehrs bezeichnen den Beitrag dagegen als zu gering. Nach ihrer Meinung hätten 3,4 Milliarden Franken gesprochen werden sollen.
Swisscanto Umfrage 2010
Swisscanto hat die ihre Pensionskassen-Umfrage 2010 gestartet. Die Datenerhebung dauert bis 14. April. Erhoben werden wiederum Daten zu Beiträgen und Leistungen, Kassen-Organisation, Finanzierung, Anlagen, Kosten. Der aktuelle Teil befasst sich mit dem Anlageverhalten der Kassen im Jahre 2009, allfällige Sanierungsmassnahmen, Teilliquidationen, den Umwandlungssatz, die Kosten für Kontrolle und Beratung sowie die Wahrnehmung des Aktienstimmrechts. Damit bildet die Umfrage wiederum eine für die Fachkreise wie auch für Politik und die Medien überaus wichtige Informationsquelle zu diesen höchst brisanten Themen. Zu hoffen ist, dass wiederum die Vorsorgeeinrichtungen möglichst zahlreich teilnehmen.
Buchtipp: Vorsorgen, aber sicher!
Das Buch von Thomas Richle und Marcel Weigele aus dem Beobachter-Verlag zeigt die Leistungen von AHV, Pensionskasse und 3. Säule im Überblick. Es hilft dabei, Vorsorgelücken zu schliessen und informiert über Existenzsicherung, Budget, Frühpensionierung, Rente oder Kapitalbezug sowie steuerliche Vorteile. Alle finanziellen Fragen zur Pensionierung sind beleuchtet, auch die Rolle des Eigenheims in der Vorsorgeplanung. Das neue Handbuch bietet Beispiele für jede Lebenslage und für kluge Vorsorger, viel Praktisches wie Checklisten, Handlungsanleitungen und Adressen, die weiterhelfen.
Treuhänder: Soll die Revisionsstelle die Vermögensverwaltung oder die Vermögensanlage prüfen?
Die Strukturreform in der beruflichen Vorsorge befindet sich in der Differenzbereinigung. Am 15. Juni 2007 hat der Bundesrat dem Parlament in einer Botschaft zwei Vorlagen unterbreitet: Eine erste Vorlage zur Strukturreform in der beruflichen Vorsorge zur Verbesserung der Aufsicht durch Kantonalisierung und Regionalisierung der direkten Aufsicht und durch die Schaffung einer eidgenössischen Oberaufsichtskommission. Eine zweite Vorlage zur Verbesserung der Stellung älterer Arbeitnehmer im Arbeitsmarkt unter Vermeidung von Leistungsverschlechterungen in der zweiten Säule, schreibt a. Ständerat Kurt Schüle in einer Kolumne im Treuhänder.
Treuhänder: Unterdeckung – was ist als Prüfer zu beachten?
Die Entwicklung an den Finanzmärkten hat zu einer Entspannung der Deckungslage bei den Vorsorgeeinrichtungen geführt. Trotzdem weisen viele Pensionskassen eine Unterdeckung aus. Dadurch werden bei der Abschlussprüfung 2009 zusätzliche Prüfungshandlungen notwendig, und es stellen sich Fragen bezüglich Rückstellungsbedarf bei den Jahresrechnungen der Arbeitgeber. Gefordert sind sowohl die Prüfer der Vorsorgeeinrichtungen als auch die der angeschlossenen Arbeitgeber, schreiben Heinz Vogel und Bruno Purtschert im Treuhänder.
Von der Revisionsstelle des angeschlossenen Arbeitgebers müssen die Auswirkungen der Unterdeckung auf die Jahresrechnung des Arbeitgebers geprüft werden. Vor allem bei
Vorsorgeeinrichtungen, welche im Jahr 2009 Sanierungsbeiträge festgelegt haben, ist wohl die Bildung einer Rückstellung per 31.12.2009 – sofern nicht bereits im Abschluss 2008 vorgenommen – unausweichlich geworden.
Treuhänder: Absicherung von Langleberisiken einer Pensionskasse am Kapitalmarkt
Obwohl das Langleberisiko, zusammen mit den Anlage und Zinsrisiken, zu den bedeutendsten Risiken für die Pensionskassen in der Schweiz und weltweit gehört, ist die Steuerung bisher schwierig. Seit einigen Jahren jedoch entwickelt sich ein zunehmend aktiver Markt für Finanzinstrumente, die es Vorsorgeeinrichtungen erlauben, das Langleberisiko effizient auf andere Marktteilnehmer zu übertragen. Das öffnet eine neue Ära des aktiven Risiko- und Kapitalmanagements, schreiben Ljudmila Bertschi, Andreas Gintschel und Nathalie Munaretto im Treuhänder 1-2/2010.
Nana Mouskouri fait don de sa retraite d’eurodéputée à la Grèce
La petite histoire ne dit pas si elle est de confession orthodoxe, mais, à défaut de laver les péchés du monde, Nana Mouskouri, la chanteuse aux 300 millions d’albums, veut laver les péchés de la Grèce. Invoquant, dans un courrier envoyé au ministère des Finances, son «devoir envers la patrie», elle a décidé de faire don de sa retraite d’eurodéputée, poste qu’elle a occupé entre 1994 et 1999, à l’État grec. L’artiste, qui réside en Suisse et fait partie des grandes fortunes de Berne, ne veut pas avoir mauvaise conscience et refuse que le pays qui l’a vue naître, mais où elle n’a pratiquement jamais vécu, soit «traité comme un cancre ».
Weltwoche: Die Hundert-Milliarden-Franken-Belastung
Die Weltwoche beleuchtet die nicht finanzierten Versprechen der öffentlichen Kassen an ihre Versicherten.
Weltwoche (login)
Motion Stahl vom SR angenommen
Der Ständerat hat die Motion Stahl “Anpassungen des Freizügigkeitsgesetzes und des Sicherheitsfonds” angenommen. Die SGK beantragt ohne Gegenstimme, die Motion anzunehmen, desgleichen der Bundesrat. In der Motion vom 3.10.08 heisst es: “Seit dem Inkrafttreten des 3. Pakets der BVG-Revision am 1. Januar 2006 können nichtregistrierte Vorsorgeeinrichtungen unterschiedliche Anlagestrategien anbieten. Um die Wahl flexibler Anlagestrategien zu ermöglichen (Art. 1 Abs. 3 BVG in Verbindung mit Art. 1e BVV 2) müssen die massgebenden Bestimmungen im Freizügigkeitsgesetz (Art. 15 Abs. 2 und 17 FZG) angepasst werden.
Verschlüsselte Emails der PK SBB
Die Pensionskasse SBB übermittelt vertrauliche E-Mails ab sofort verschlüsselt und elektronisch signiert. Dabei setzt das Unternehmen auf die Zertifikate von SwissSign. Diese werden von der E-Mail-Gateway-Lösung SEPPmail automatisch direkt bei SwissSign beantragt und bezogen. Dabei davon signiert SEPPmail jede E-Mail im Namen des Senders und bestätigt so dessen Herkunft und Integrität. Dadurch erhält der jeweilige Empfänger Gewähr, dass die erhaltene Nachricht vom ausgewiesenen Absender stammt und nicht verändert wurde.
Ständerat für tiefere Mindest-Deckung der öffentlichen Kassen
Der Ständerat hat sich in seiner Sitzung vom 3.3.10 gegen die vom Bundesrat geforderte volle Deckung für Pensionskassen des öffentlichen Rechts ausgesprochen. Während der Bundesrat innerhalb von 40 Jahren die volle Ausfinanzierung verlangte, will sich der Ständerat mit einer Mindestdeckung von 80 Prozent begnügen, sofern eine Staatsgarantie vorliegt. Der vom Ständerat verabschiedete Deckungsgrad von 80% entspricht einem Kompromiss mit den Kantonen. Der Ständerat hiess den entsprechenden Artikel mit 31 zu 11 Stimmen gut, das Gesetz passierte in der Gesamtabstimmung den Erstrat mit 30 zu 1 Stimmen bei 8 Enthaltungen.
Die volle Ausfinanzierung würde laut Kommissionspräsident Alex Kuprecht (SVP/SZ) inklusive Reserven 100 Mrd CHF kosten, ohne Reserven 31 Mrd. Für die Teilkapitalisierung von 80% als Zieldeckung bis in 40 Jahren, mit der die Kantone mehr oder weniger einverstanden sind, müssen 10 Mrd ohne und 43 Mrd CHF mit Reserven eingeschossen werden. Um die Erhöhung der Mindestdeckung zu beschleunigen, müssen die Kantone die Deckungslücken nach dem vom Bundesrat festgelegten Mindestzinssatz verzinsen. Zinsen werden fällig, wenn bis 2020 der Deckungsgrad unter 60% liegt und ab 2030 unter 75%.
Bis zum Erreichen des Mindestdeckungsgrads müssen die Pensionskassen der Aufsichtsbehörde einen Finanzplan vorlegen. Der Ausgangsdeckungsgrad darf nicht mehr unterschritten werden. Die öffentlich-rechtlichen Kassen sollen verselbständigt werden, die Staatsgarantie bleibt weiterhin bestehen.
Bundesrat Didier Burkhalter erklärte, die Vorlage wecke wenig Euphorie. Das Ziel der Regierung sei gewesen, Ungleichheiten zu den privaten Pensionskassen auszumerzen. Darum befürworte er nach wie vor die volle Ausfinanzierung. Der Ständerat sei mit dem Ziel von 80% eigentlich nicht kohärent. Mangels eines besseren gebe der Bundesrat sich damit zufrieden.
Ratsprotokoll SR / Botschaft BR
NZZ: Die Rentendiebe und der schrumpfende Kuchen
“Ein an Abstrusitäten nicht zu überbietender Abstimmungskampf geht zu Ende”, schreibt Simon Gemperli in der NZZ und hält fest: “Die Gegner wiederholten die Mär vom Rentenklau bis zum Gehtnichtmehr, die Befürworter kämpften mit ihrer Kopflastigkeit. Als besonders sachliche Auseinandersetzung wird die Debatte über den Umwandlungssatz nicht in Erinnerung bleiben.”
NR: Differenzbereinigung bei der Strukturreform
Der Nationalrat hat im Rahmen der Strukturreform drei verbliebene wesentliche Differenzen zu behandeln. Paul Rechsteiner erläuterte sie wie folgt:
“Die erste Differenz betrifft Artikel 51c Absatz 4 BVG. Es ist aus Sicht der einstimmigen vorberatenden Kommission sinnvoll und klar, dass die Experten, Anlageberater und Anlagemanager, welche von den Vorsorgeeinrichtungen beigezogen werden, auch im Jahresbericht mit Name und Funktion genannt werden – im Sinne der Transparenz eine Selbstverständlichkeit.
Bei Artikel 52c Absatz 1 gibt es eine Differenz. Es wird verlangt, dass die Revisionsstelle sich auch darum zu kümmern hat, dass die nötigen Meldungen an die Aufsichtsbehörde gemacht worden sind. Dies zu überprüfen ist auch Aufgabe der Revisionsstelle; an sich auch eine Selbstverständlichkeit.
Bei Artikel 61 Absatz 3 schliesslich geht es um die Unabhängigkeit der kantonalen Aufsichtsbehörden. Die ebenfalls einstimmige Kommission ist hier der Auffassung, dass es sich nicht nur um eine Weisungsungebundenheit handeln muss, sondern um eine Selbstständigkeit dieser Aufsichtsbehörden von der kantonalen Verwaltung auch in administrativer Hinsicht. Wir sind auch hier der Auffassung, dass der Ständerat gut daran täte, im Differenzbereinigungsverfahren einzuschwenken, während wir uns in allen übrigen Punkten dem Ständerat angeschlossen haben. Es bleiben also nur noch diese drei Differenzen”.
Der Rat entschied im Sinne der Kommission.
“Verteilen kann man nur, was man verdient hat”
“ “Verteilen kann man nur, was man verdient hat. Daran ändert ein hoher oder tiefer Umwandlungssatz nichts”, zu diesem ebenso richtigen wie einleuchtenden Schluss ist Erich Solenthaler im Tages-Anzeiger gekommen. In seinem Beitrag mit kurzen Erläuterungen zu einer Reihe von Schlagworten im Zusammenhang mit dem Umwandlungssatz schreibt er u.a.: “Der Umwandlungssatz ändert nichts daran, wie viel eine Pensionskasse verdient und verteilen kann. Die gesamten Leistungen werden mit einem tieferen Umwandlungssatz nicht besser oder schlechter. Aber ein tiefer Umwandlungssatz gibt den Pensionskassen mehr Flexibilität, wann sie welcher Anspruchsgruppe den Überschuss zuteilen sollen.”