UWS: Stellungnahme der Revor-Sammelstiftung
In einer Stellungnahme der Revor Sammelstiftung zur Abstimmung über den Mindest-Umwandlungssatz heisst es u.a.: “Die Vorlage des Bundesrates trifft alle Versicherten ab Jahrgang 1951 und jünger. Für diese Personen ist vorgeschlagen, den gesetzlichen Umwandlungssatz auf 6,4% abzusenken. Dies bedeutet, dass für diesen Personenkreis weniger Rente bei Erreichen des Pensionierungsalters resultiert. Die Absenkung ist aber für die Sicherung Ihrer Pensionskasse wichtig und sichert auch Ihre Altersrente. Mit der Annahme der Vorlage wird eine Quersubventionierungen des BVG-Systems nicht notwendig. Dies ist für das Funktionieren der Pensionskasse von ausschlaggebender Bedeutung.
In diesem Sinne bittet die Revor Sammelstiftung 2. Säule um Ihre Unterstützung: Folgen Sie dem Vorschlag des Bundesrates und verwerfen Sie bitte am 7.März 2010 die Initiative. Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung und stehen Ihnen für ergänzende Auskünfte gerne zur Seite.
NZZ: Kleines Einmaleins der beruflichen Vorsorge
Patrimonium Anlagestiftung lanciert nachhaltige Schweizer Wohnimmobilien
Die im November 2009 vom Schweizer Vermögensverwalter Patrimonium gegründete Anlagestiftung mit Sitz in Baar lanciert die Anlagegruppe «Nachhaltige Wohnimmobilien Schweiz». Die Stiftung nimmt laufend Kapitalzusagen entgegen. Kapitalabrufe für Investitionen erfolgen im Rahmen der verfügbaren Projekte (Neubau- und Sanierungsprojekte).
Der Investitionsfokus liegt auf Wohnimmobilien in Wachstumsregionen, bevorzugt im Gebiet
Genfersee (Arc lémanique) sowie in den Kantonen Zug und Zürich. Die Objekte der
Anlagegruppe entsprechen qualifizierten Nachhaltigkeitskriterien sowie wirtschaftlichen
Zielsetzungen gemäss dem Leitbild der Stiftung.
Patrimonium ist ein unabhängiger schweizerischer Vermögensverwalter mit aktuell 1.3 Mia.
Franken Assets under Management. Er ist in den Bereichen Immobilien und Capital
Markets tätig. Im Bereich Immobilien verwaltet Patrimonium einen schweizerischen
Wohnimmobilienfonds (aktuelles Anlagevermögen 430 Mio. Franken) und einen deutschen
Wohnimmobilienfonds (Anlagevermögen 80 Mio. Franken).
Towers Watson-Studie: Vorsorgepläne und Umwandlungssatz
Die Umwandlungssätze der Vorsorgepläne der 20 im Börsenbarometer Swiss-Market-Index (SMI) vertretenen Unternehmen liegen im Durchschnitt deutlich niedriger als der derzeit gültige BVG-Mindestumwandlungssatz. Zudem weist die Höhe der Vorsorgeleistungen der SMI-Unternehmen grosse Unterschiede auf. Dies sind die wichtigsten Ergebnisse einer im Herbst 2009 durchgeführten Studie des Beratungsunternehmens Towers Watson. Die Analyse beruht auf Befragungen von Verantwortlichen der beruflichen Vorsorge in den 20 SMI-Konzernen.
Zum Thema Umwandlungssatz wird festgehalten: “Der derzeit gültige gesetzliche BVG-Mindestumwandlungssatz (2009: 7,05% für Männer/ 7,00% für Frauen) darf für das obligatorische Altersguthaben nicht unterschritten werden. Bei umhüllenden Kassen, die sowohl obligatorische als auch überobligatorische Leistungen anbieten, kann der Umwandlungssatz tiefer sein. Voraussetzung ist, dass in einer Schattenrechnung nachgewiesen wird, dass die obligatorischen Leistungen erbracht werden. Laut Studie liegt der aktuelle Umwandlungssatz bei den Vorsorgeplänen der SMI-Unternehmen für Männer und Frauen im Alter von 60 im Median bei 5,85% für Männer und 5,90% für Frauen. Bei Männern im Alter 65 liegt der Wert bei 6,60%, für Frauen (64 Jahre) bei 6,50%.”
In einem Kommentar der NZZ zur Towers Watson-Studie heisst es: “Die Studie zeigt deutlich, dass die Abstimmung für viele gut verdienende Arbeitnehmer nicht relevant sein wird. Der BVG-Mindestumwandlungssatz gilt nämlich nur für das Obligatorium der beruflichen Vorsorge, bei dem das BVG Mindestleistungen definiert. Die Pensionskassen können aber über das vom Gesetz geforderte Minimum hinausgehen (überobligatorische Leistungen). Die BVG-Eintrittsschwelle beträgt derzeit 20 520 Fr., der BVG-Höchstlohn 82 080 Fr. Wenn Arbeitnehmer also in einer «umhüllenden» Pensionskasse – die sowohl obligatorische als auch überobligatorische Leistungen anbietet – versichert sind, können geringere Umwandlungssätze verwendet werden, wenn die Zahlungen oberhalb der obligatorischen Leistungen liegen.”
Wir können hier nur ein weiteres Mal anfügen: Betroffen von einem Nein zur geplanten Senkung sind nicht die Versicherungen, sondern die Mitarbeiter kleiner Unternehmen mit geringen überobligatorischen Leistungen. Ausgerechnet sie müssen die Suppe auslöffeln, welche die Linke ihnen jetzt einbrocken will. Und zwar in Form höherer Kassenbeiträge, um die unvermeidlichen Pensionierungsverluste auszugleichen. Das ist Sozialpolitik à la SGB und SP.
Kontroverse um Stiftungsrat
Im Komitee gegen die Senkung des Mindest-Umwandlungssatzes ist auch ein Stiftungsrat der Pensionskasse Thurgau vertreten. Das hat im Kanton nicht nur positive Reaktionen ausgelöst. Der Präsident des SR ist auch nicht begeistert.
Es ist in der Tat stossend, wenn sich jetzt Stiftungsräte von grossen, gutausgebauten Kassen mit überobligatorischen Leistungen gegen die Senkung als Kassenvertreter politisch engagieren. Das trifft erst recht auf die öffentlichen Kassen zu. Diese können Pensionierungsverluste wegen des zu hohen Umwandlungssatzes wenn nötig auch mit Steuergeldern finanzieren. Bei kleinen Kassen fällt die Last voll auf die aktiven Versicherten. Ein soziales Engagement sieht anders aus.
Marc Chuard: le risque des rendements trop élevés
Les adversaires de la baisse du taux de conversion qui proviennent des partis de la gauche et des syndicats prônent souvent des allocations des placements en actions élevées. Le panégyrique de l’action, instrument capitaliste par excellence, de la part des partis de gauche est un des phénomènes les plus troublants de la campagne contre la baisse du taux de conversion. Qu’en est-il vraiment des performances de placements avec des allocations en actions plus élevées? Une nouvelle génération d’indices Pictet LPP a été lancée en 2000. Les indices Pictet LPP-25, LPP-40 et LPP-60, les nombres 25, 40 et 60 donnent la pondération en actions de l’indice, ont une performance annualisée depuis 2000 de respectivement 2,7%, 2,0% et 0,8%. On observe donc que, pendant ces dix dernières années, plus l’allocation en actions a été élevée, plus la performance a été basse!
Le taux d’intérêt technique doit donc se baser sur des placements à faible risque, par exemple des obligations de longue durée d’emprunteurs avec une bonne solvabilité. Le choix d’un taux d’intérêt technique de plus de 3,5% pour le calcul du taux de conversion minimal de la prévoyance professionnelle n’est pas raisonnable, car très risqué. Pour une caisse de pension qui ne tient pas compte de l’allongement futur de l’espérance de vie des retraités dans son choix de la table de mortalité, le taux d’intérêt technique ne devrait pas dépasser 3%, la différence étant nécessaire pour compenser cet allongement futur.
Doppeltes Spiel von Stiftungsräten
In der Aargauer Zeitung analysiert Daniel Imwinkelried höchst aufschlussreich das Verhalten der Stiftungsräte im Komitee gegen die Senkung des Mindest-Umwandlungssatzes.
Gewisse Stiftungsräte von Pensionskassen empfehlen den Schweizern, die Senkung des Umwandlungssatzes abzulehnen. Dabei fällt auf: Die Stiftungsräte sind vor allem Angestellte von Behörden, Staatsfirmen und starken Grosskonzernen. Gerade deren Mitarbeitende leben oft in einem Paradies, das die Angestellten von kleinen und mittleren Unternehmen nur vom Hörensagen kennen. Ein Beispiel: Die Post stopft Jahr für Jahr einen grossen Teil ihres Gewinns in ihre notleidende Pensionskasse. Gleichzeitig ist die Post gegenüber den Mitarbeitenden sehr grosszügig und übernimmt die ganzen Verwaltungskosten der Angestellten von 240 Franken pro Jahr. Dass sich nun ausgerechnet ein Stiftungsrat der Post-Pensionskasse für ein Nein stark macht, verwundert. Zumal die Pensionskasse der Post als sogenannte umhüllende Kasse im Schnitt bereits einen Umwandlungssatz von 6,4 Prozent anwendet.
Silvio Borner: “Die Linke will die Pensionskassen aushungern”
In einem Artikel in der Weltwoche analysiert Prof. Silvio Borner von der Uni Basel die Strategie der Linken bei der Abstimmung um den Umwandlungssatz. Er kommt zum Schluss: “Jetzt stehen wir vor einer neuerlichen politischen Grundsatzentscheidung wie 1972. Es geht nämlich nicht darum, ob der Umwandlungssatz 6,8 oder 6,4 Prozent betragen soll, sondern um die mittelfristige Weiterexistenz der beruflichen Vorsorge, wie sie das Schweizervolk 1972 mit grosser Mehrheit in der Verfassung verankert hat. Die Pensionskassen des Staates und seiner Regiebetriebe machen dies schon heute vor. Man stopft die Deckungslücken mit Milliarden aus Steuergeldern. Bei den Privaten würden individuelle Beiträge analog zu den AHV-Beiträgen faktisch zu Steuern. 1972 hat die politische Linke die Pensionskassen offen angegriffen. Heute versucht man sie auszuhungern, um sie dann politisch «retten» zu können.”
Weltwoche (Login)
SGB: Colette Nova jetzt doch gegen die UWS-Senkung
Das Schweigen der geschäftsführenden Sekretärin des Gewerkschaftsbundes, Colette Nova, zur Senkung des Mindest-Umwandlungssatzes, hat zu allerhand Spekulationen Anlass gegeben. Als Mitglied einer Arbeitsgruppe der BVG-Kommission hat sie eine gemeinsame Empfehlung zur Senkung des Satzes 2004 mitgetragen und unterschrieben, sich aber bislang aus der Diskussion auffällig herausgehalten. Wir kennen die Hintergründe nicht, die sie jetzt zu einem Beitrag im Newsletter des SGB veranlasst hat. Aber wir sind erstaunt über den Tonfall. Wer den Text durchliest, findet jedoch kein einziges Argument, das aus versicherungstechnischer Sicht gegen die Senkung des Satzes sprechen würde. Der Mindest-Umwandlungssatz ist aber eine versicherungstechnische Grösse. Punkt.
In einem ersten Abschnitt beklagt Nova, dass die neue Senkung ohne flankierende Massnahmen wie bei der letzt laufenden Senkung erfolgen, was nicht akzeptabel sei. Der Rest beschäftigt sich primär mit der Achse des Bösen, an deren einen Ende die Versicherer und an der anderen die Finanzwirtschaft und ihre Handanger in der Finma sitzen. Im Lead des Artikels gibt sie die Zielrichtung ihrer Absichten klar wieder: “Ein NEIN zu dieser Vorlage wäre (…) ein erster Schritt, den Lebensversicherungen endlich das Handwerk zu legen.” So behandelt man Kriminelle.
Natürlich bringt sie – wie Rechsteiner – auch das Thema Legalquote aufs Tapet. Die heutige Anwendung bezeichnet sie als “gesetzeswidrigen Trick”. Allerdings hat die GPK des Parlaments die Umsetzung der Beschlüsse als korrekt bezeichnet, was stets unterschlagen wird. Und Nova erwähnt natürlich auch nicht, dass niemand zu einem Kollektivversicherungsvertrag gezwungen werden kann, dass die Konkurrenz hier spielt und im grossen Massstab Wechsel zu autonomen Stiftungen stattfinden. Aber für 150’000 KMU ist offenbar die Vollversicherungslösung weiterhin die beste. Diese aber das setzt einen Garanten voraus, den Aktionär, was nicht ohne Gewinne geht. Wer das nicht akzeptieren kann, sehnt sich offenbar nach einem System à la Pyöngyang. Dort gibt es keine Aktionäre und keine privaten Versicherungen. Welch Paradies!
NZZ: “Kritische Fragen” von Rudolf Rechsteiner
In einem Kommentar der NZZ stellt NR Rudolf Rechsteiner eine Reihe “kritischer Fragen” zur 2. Säule im Zusammenhang mit der Senkung des Umwandlungssatzes. Sie drehen sich primär um die Transparenz der Verwaltungs- und Beratungskosten in der Verwaltung der 2. Säule. Rechsteiner unterlässt es darauf hinzuweisen, dass die Pensionskassen paritätische geführt werden und es primär Sache der Stiftungsräte ist, nicht nur für eine effiziente Verwaltung sondern auch für mehr Transparenz zu sorgen, falls das nötig sein sollte. Überhaupt vermisst man bei den Gegnern der Senkung des Mindest-Umwandlungssatzes einen Hinweis auf die Parität. Pensionskassen sind gemeinsame Institutionen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Sie tragen die gemeinsame Verantwortung für deren Durchführung. Das trifft auch für die obersten Organe der Sammelstiftungen der Versicherungen zu, die von Rechsteiner und anderen tagtäglich verteufelt werden. Diese Stiftungsräte legen auch den Umwandlungssatz fest. Auch dazu findet sich kein Wort. Die Gegner der Senkung desavouieren die gemeinsame Leistung und die gemeinsame Verantwortung der Sozialpartner für die Vorsorgeeinrichtungen. Von ihrem politischen Amoklauf gegen die 2. Säule scheint sie nichts mehr abbringen zu können.
Le Temps: Vivrons-nous vraiment plus longtemps demain?
L’argument principal des partisans de l’abaissement du taux de conversion des rentes du deuxième pilier repose sur l’allongement prévisible de l’espérance de vie. Or, on ne peut prédire cette évolution avec certitude, car elle dépend des conditions socio-économiques. On ne peut même pas écarter un recul de l’espérance de vie. Par Philippe Wanner, démographe et professeur à l’Université de Genève.
UWS: Abstimmungskampf aus Sicht eines FDP-Regionalpräsidenten
“Es gehört zum Job eines Regionalpräsidenten, zu aktuellen Abstimmungsfragen Podien zu veranstalten. Zumindest war das meine Motivation als ich mich entschied, Nationalräte zum Thema Mindestumwandlungssatz anzufragen. Wenn ich das Ergebnis vorhergesehen hätte, wäre wohl eher über den Tieranwalt diskutiert worden”, schreibt Michael Jäger.
Medienkonferenz Komitee gegen den Rentenklau
An einer Medienkonferenz hat ein “Komitee gegen den Rentenklau” sich gegen eine Senkung des Mindest-Umwandlungssatzes ausgesprochen. In einer Mitteilung heisst es dazu: “Viele Stiftungsräte und Pensionskassenfachleute wollen nicht länger tatenlos zusehen, wie economiesuisse und Versicherungswirtschaft behaupten, in der Fachwelt herrsche die einhellige Meinung, der Umwandlungssatz BVG müsse ein weiteres mal gesenkt werden. Rund 40 Stiftungsräte, Mitglieder von Verwaltungskommissionen, Pensionskassen-Geschäftsführer und Pensionskassenexperten haben sich darum in einem Komitee gegen den Rentenklau organsiert und treten öffentlich gegen die Senkung des Umwandlungssatzes BVG an.”
Den Komitee gehört als Experte Herbert Brändli (Profond) an, weiter eine grössere Zahl von Stiftungsräten grosser Pensionskassen, welche ihren Umwandlungssatz bereits unter 68 Prozent gesenkt haben und von einer Senkung damit nicht betroffen wären sowie von öffentlichen Kassen, die sich Finanzierungsdefizite vom Steuerzahler decken lassen.
Mitteilung Mitgliederliste / Unterlagen PK-Netz
Bauern wollen realistischen Umwandlungssatz
Auf “Proplanta – Informationszentrum für die Landwirtschaft” wird Stellung bezogen zur Abstimmung über den Umwandlungssatz. Die Schlussfolgerung aus den Überlegungen: “Die Bäuerinnen und Bauern sind auch Arbeitgeber und haben ihr Personal gemäss den gesetzlichen Vorschriften der obligatorischen beruflichen Vorsorge anzuschließen. Sie beteiligen sich dabei zumindest zur Hälfte an den Prämien. Wenn die Pensionskassen und Versicherer gezwungen werden, den Rentnern zu hohe Leistungen auszurichten, so müssen sie die Prämiensätze anheben um genügend Geld für diese Leistungen zu verdienen.
Selbstverständlich sollen die Pensionskassen und Versicherer danach trachten, diesen Mindestwert in der Praxis zu überbieten und ihren Versicherten möglichst attraktive Bedingungen zu bieten. Dies darf aber nicht auf dem Buckel der jungen Erwerbstätigen und der freiwillig Versicherten erfolgen. Die Bäuerinnen und Bauern sind deshalb an einem korrekten Mindest-Umwandlungssatz interessiert und legen bei der Vorlage zur Absenkung des Umwandlungssatzes in der obligatorischen beruflichen Vorsorge am 7. März 2010 ein Ja in die Urne.
Martin Janssen: “Strahms Argumente sind polemisch”
In der NZZ setzt sich Martin Janssen mit den Argumenten von Rudolf Strahm gegen die Senkung des Mindest-Umwandlungssatzes auseinander. Janssen: “Strahms Argumente gegen die Senkung des Umwandlungssatzes sind polemisch und halten einer ernsthaften Analyse nicht stand.” Im weiteren stellt Janssen detailliert die Renten-Finanzierung anhand eines Beispiels dar. Er kommt u.a. zum Schluss: “Der Umwandlungssatz sollte im Kontext von realen, nicht nominellen Zinsen betrachtet werden. Dann würde man sich bewusst werden, dass der Umwandlungssatz bis etwa 1993 einen Inflationsausgleich enthielt, der seither weggefallen ist. Real hat sich bei den Zinsen seit 1985 wenig verändert. Das bedeutet, dass der Umwandlungssatz heute zwar kleiner sein muss als 1985, dass man – abgesehen von der längeren Lebensdauer – aber nicht weniger Güter kaufen kann als 1985.”