Die Bundeskanzlei hat eine Liste der im ersten Halbjahr 2012 vorgesehenen Anhörungs- und Vernehmlassungsverfahren (insgesamt 54) publiziert. Die berufliche Vorsorge ist zwei Mal vertreten. Es handelt sich zum einen um die Motion Stahl zu Art.  15 und 17 FZG und den Bericht des Bundesrates zur Zukunft der 2. Säule.

Freizügigkeitsgesetz. Lockerung der Garantie bei Wahl einer risikoreichen Anlagestrategie und Anpassung bei Auszahlung des Guthabens
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat; Form: Schriftliches Verfahren
Der Bundesrat kommt der von NR Jürg Stahl am 03.10.2008 eingereichten und vom Parlament angenommenen Motion nach. Mit der vorgeschlagenen Änderung des Freizügigkeitsgesetzes sind die Vorsorgeeinrichtungen, welche unterschiedliche Anlagestrategien anbieten, nicht mehr vollumfänglich an das Freizügigkeitsgesetz gebunden, wenn der Versicherte eine riskantere Anlagestrategie wählt. Eine andere Änderung soll verhindern, dass Vorsorgeguthaben bei Auszahlung in Kapitalform ohne Rückzahlung der bestehenden Unterhaltsschulden verbraucht werden.
Eröffnung geplant: 02.2012 / Abschluss geplant: 04.2012

Bericht zur Zukunft der 2. Säule
Anhörung
Behörde: Departement; Form: Schriftliches Verfahren
Verabschiedung des Berichts zur Zukunft der 2. Säule gemäss Art. 14 Abs. 3 BVG und Ankündigung des Bundesrats nach Abstimmung vom 7. März 2010.
Eröffnung geplant: 01.2012 / Abschluss geplant: 02.2012

 Bundeskanzlei / Motion Stahl