Die NZZ hat ein ausführliches Interview mit Pierre Triponez, Präsident der Oberaufsichtskommission, geführt. Nach den anscheinend unumgänglichen und nicht besonders erhellenden Sondierungen betreffend Alter und Ambitionen kamen auch ein paar weiterführende Aspekte zur Sprache. Auszüge.:

Wie wird die Kommission im neuen Jahr konkret vorgehen?
Die Kommission tritt alle zwei Wochen zusammen. In den ersten Monaten laden wir zu jeder Sitzung eine der beaufsichtigten oder direkt involvierten Organisationen wie beispielsweise die kantonalen Aufsichten oder den Pensionskassenverband Asip ein, um deren Anliegen zu erfahren und zu diskutieren.

Das klingt nach einem Kuschelgremium.
Ganz und gar nicht. Dafür wäre ich auch der falsche Präsident. Im Ernst: Das BVG existiert seit 1985. Wir befinden uns nicht auf einer grünen Wiese. Mit dem Schlaghammer vorzugehen, wäre das Dümmste, was wir machen könnten. Wir werden uns nicht zu profilieren versuchen, indem wir möglichst rasch möglichst viele Weisungen erlassen.

Die Vorsorgeeinrichtungen möchten aber klare Regeln. Sie möchten zum Beispiel wissen, wie hoch die Reserven sein müssen oder wann sie eine Nullverzinsung durchführen müssen.
Dort, wo wir etwas regeln, werden wir das klar und eindeutig tun. Aber das heisst nicht, dass man alles regulieren muss. Zu Ihrem Beispiel: Ich glaube nicht, dass eine Oberaufsicht die Höhe der Wertschwankungsreserven bis zum letzten Franken festlegen könnte und sollte.

Die Finanzbranche wird durch die Finma viel stärker kontrolliert als die Pensionskassen durch die bisherige BVG-Aufsicht. Gibt es bald Solvency-Tests für Vorsorgeeinrichtungen?
Nein. Das wäre undenkbar bei der Vielfalt von Kassen in der zweiten Säule mit ganz unterschiedlichen Bedürfnissen. Aber ich kann nicht ausschliessen, dass es hier strengere Regeln geben wird. Wir werden die heutige Praxis sicher nicht lockern, sondern eher präzisieren.

Inwiefern wird die Kommission Einfluss auf die Politik nehmen?
Wir sind ein Aufsichtsgremium. Zur Frage des adäquaten Umwandlungssatzes beispielsweise äussern wir uns nicht. Wir haben aber die gesetzliche Verpflichtung, jedes Jahr einen Bericht an den Bundesrat zu schreiben und darin Feststellungen machen. Wenn es Probleme mit der Rechtsanwendung gibt, werden wir uns melden.

Wo setzt die Kommission Prioritäten?
Unsere Hauptaufgabe besteht darin, die neuen Governance- und Unabhängigkeitsregeln durchzusetzen. Wir müssen für eine wesentlich höhere Transparenz sorgen. Weiter müssen wir für eine einheitlichere Rechtsanwendung sorgen. Es kann nicht sein, dass in Zürich andere Regeln gelten als in Genf.

Interview Triponez