imageTowers Watson hat die Ausgabe 2012 ihrer Vergleichsstudie zu den Leistungen und Leistungsunterschieden bei den Pensionskassen der im Swiss Leader Index (SLI) vertretenen Unternehmen publiziert. Konkret wurden die Vorsorgepläne sämtlicher SLI-Gesellschaften, d.h. der grössten und liquidesten Unternehmen des Schweizer Aktienkapitalmarktes, durchleuchtet. Dazu wurden die einzelnen Vorsorgereglemente analysiert und – da laut Einschätzung von Towers Watson ein Umwandlungssatz alleine noch keine Rente ausmacht – die Alters- und Risikoleistungen für fiktive Versicherte hochgerechnet, was einen besseren Vergleich erlauben soll.

Wie sich herausstellt, sind die Leistungsunterschiede bei den Vorsorgeplänen der teilnehmenden Arbeitgeber erheblich und die Altersleistungen eines Unternehmens können doppelt so hoch ausfallen wie diejenigen eines anderen, und zwar auf allen Gehaltsstufen und unabhängig davon, ob die Leistung als Rente oder als Kapital bezogen wird.  Towers Watson bezeichnet dieses Ergebnis als “erstaunlich” und es könnte in der Tat diverse Annahmen über die Bedeutung der BV auf dem Arbeitsmarkt in Frage stellen. Allerdings bieten sowohl die SLI- wie auch die SMI-Unternehmen durchgängig deutlich höhere Leistungen als gesetzlich vorgeschrieben.

imageDie Umwandlungssätze sind weiter gesunken. Bei fast 70 % der analysierten Vorsorgepläne liegt der Umwandlungssatz im Alter von 65 Jahren derzeit unter dem für die gesetzlichen Mindestleistungen gemäss BVG geltenden Satz von 6,8 %. Der durchschnittliche Umwandlungssatz aller untersuchten Unternehmen beträgt derzeit 6,44 %. Dieser Wert belief sich im Jahr 2009 noch auf 6,6 %. Vor allem Besserverdienende werden voraussichtlich nicht mehr auf das aus der Verfassung abgeleitete Leistungsziel von etwa 60 % des letzten Gehalts kommen, heisst es in der Studie.

Um die Vorsorgepläne vergleichen zu können, wurden für drei verschiedene Mitarbeiterprofile die Höhe der Leistungen berechnet, die bei den untersuchten Unternehmen jeweils nach einer bestimmten Anzahl von Dienstjahren fällig würden. Diese drei fiktiven Mitarbeiterprofile sind: Männlich, 25 Jahre, Grundgehalt CHF 60’000; Männlich, 35 Jahre, Grundgehalt CHF 120’000, (Zielbonus 10% des Grundgehalts, FZ-Guthaben CHF 60’000); Weiblich, 45 Jahre, Grundgehalt CHF 200’000 (Zielbonus 20% des Grundgehalts, Freizügigkeitsguthaben CHF 300’000).

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Wenn von zwei Personen, die dem ersten Profil entsprechen, eine beim Unternehmen mit dem grosszügigsten und die andere beim Unternehmen mit dem am wenigsten grosszügigen Pensionsplan arbeitet, erhält die erste bei ihrer Pensionierung im Alter von 65 Jahren eine Rente in Höhe von 65 % ihres letzten Grundgehalts (ohne AHV), während sich die zweite mit 30 % begnügen muss. Bei den anderen beiden Profilen sind die Unterschiede nicht ganz so ausgeprägt, aber dennoch substanziell. Die Ergebnisse für die einzelnen Unternehmen werden vertraulich behandelt.

Die Ergebnisse des Leistungsvergleichs werden durch eine Reihe von Fachbeiträgen ergänzt. Die behandelten Themen umfassen Strukturreform (Isabelle Amschwand), Leistungsprimat (Urs Bracher), PK-Leistungen im Gesamtvergütungssystem (Michael Bruggmann), Umwandlungssatz (Jean-Marc Maran), Wahl der Anlagestrategie (Markus Moser), PKs und Leistungen (Roland Schmid), Medien (Peter Wirth), Aufsichtsstruktur (Rosario di Carlo).

 Studie D