“Noch nie hat der Bundesrat die Festsetzung des Mindestzinssatzes so lange hinausgezögert wie in diesem Jahr” schreibt der Schweiz. Versicherungsverband in einer Mitteilung und fährt hoffnungsvoll aber wohl nicht ganz ohne Befürchtungen fort: “Die Schweizer Privatversicherer sind zuversichtlich, dass die Regierung mit ihrem Entscheid für 2013 ein klares Zeichen für die finanzielle Sicherheit der beruflichen Vorsorge setzen wird. Verantwortungsvoll und unabhängig von kurzfristigen Verheissungen der Finanzmärkte oder Druckversuchen der Gewerkschaften. Zahlreiche autonome Pensionskassen befinden sich weiterhin in Unterdeckung. Ein zu hoher Mindestzins würde ihre nachhaltige Sanierung gefährden.” Der SVV verweist auch auf den Entscheid der BVG-Kommission: “Die Gewerkschaft Travailsuisse will gemäss ihrer heutigen Medienmitteilung den Bundesrat nun beeinflussen und ihn zu einer Anhebung des Mindestzinssatzes bewegen. Dies obwohl die BVG-Kommission dem Bundesrat empfiehlt, den Mindestzinssatz für 2013 bei 1,5 Prozent zu belassen. Der Entscheid der Kommission für 1,5 Prozent fiel deutlich aus: Mit 13 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Zur Erinnerung: Die Gewerkschaften sind mit 5 Sitzen in diesem Gremium vertreten.”

Travail.Suisse schreibt in ihrer Mitteilung: “Travail.Suisse hat den zuständigen Bundesrat Berset zusammen mit anderen Arbeitnehmerorganisationen in einem Brief aufgefordert, die aktiv Versicherten 2013 mit einem höheren Mindestzinssatz an den positiven Erträgen zu beteiligen. Der Mindestzinssatz soll auf mindestens 2 Prozent angehoben werden. Dies als positives Signal und als notwendiges Bekenntnis für eine leistungsfähige zweite Säule. Das ist angesichts der Jahresperformance von rund 6 bis 7 Prozent immer noch sehr vorsichtig und trägt der Ungewissheit um die Zukunft des Euro und bezüglich wirtschaftlicher Entwicklung genügend Rechnung. Die Beibehaltung auf dem aktuellen Tiefststand von 1.5 Prozent hingegen würde von den Arbeitnehmenden nicht verstanden, die Berechtigung des kollektiven Zwangssparens in der beruflichen Vorsorge in Frage stellen und einseitig den Interessen der Versicherungswirtschaft Rechnung tragen.”

PW. Mit dem BVG-Mindestzins 2013 muss Berset den ersten heiklen Entscheid seiner Amtszeit fällen. Bisher hat er sich vor allem mit schönen Reden zu Kulturthemen und etwas nebulösen Ankündigungen hervorgetan. Das BSV ist in seinen Spitzenpositionen, was das BVG betrifft durchweg mit SP-Mitgliedern besetzt. Aber diese kennen die aktuelle Lage der Pensionskassen. Man wartet nun gespannt, ob der Sachverstand im Bundesamt oder die parteipolitische Perspektive des Magistraten letztlich den Ausschlag gibt. Der späte Entscheid lässt darauf schliessen, dass hinter den Kulissen heisse Diskussionen laufen. Weltbewegende Wirkung hätte ein Satz von 2 statt 1,5% nicht, aber das damit verbundene Signal wäre das falsche.

  Mitteilung SVV / Mitteilung Travail.Suisse