Der Bundesrat wird in Kürze den BVG-Mindestzins 2013 verkünden. Die BVG-Kommission hat sich mehrheitlich für 1,5% ausgesprochen, den Gewerkschaften ist das zu wenig. Im Blick fordert nun der SGB-Oekonom Daniel Lampart einen Satz von 3 bis 3,5%. Der Grund liegt in der guten Performance des laufenden Jahres. Ausserdem kritisiert er die verwendeten Grundlagen mit den siebenjährigen Bundesanleihen plus dem gemischten Pictet-Index und einem Immobilienindex.

“Lampart sagt: «Es geht nicht, dass den Versicherten der Zinsgewinn vorenthalten wird.» Ausserdem würden in der Formel Aktien und Immobilien zu wenig gewichtet, die renditeschwachen Bundesobligationen viel zu stark. Wenn für die Aktien statt des Pictet-BVG-93-Index der Swiss Performance Index berücksichtigt würde, dann läge der Mindestzins zwischen 3 und 3,5 Prozent.

Colette Nova, Vizedirektorin des Bundesamts für Sozialversicherungen, findet die Berechnung der Gewerkschaft nicht sinnvoll. Im Jahr 2008 hätte sich daraus ein Mindestzins zwischen 0 und 3,5 Prozent ergeben. Die Formel der BVG-Kommission garantiere, dass der Mindestzinssatz auch in schlechten Jahren nicht negativ sei. Man könne die Berechnung nicht einfach beliebig nach dem Zinsumfeld ändern.”

Anzufügen wäre pro memoria, dass es sich um einen Mindestzins handelt und es den paritätisch zusammengesetzten Stiftungsräten frei steht, einen höheren Zins festzusetzen. Unseren Lesern dürfte das bekannt sein; zu wünschen wäre, dass auch im Blick darauf hingewiesen würde.

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