In einem vom Zürcher Regierungsrat publizierten Bericht hält dieser zwar fest, die Regierung «verkenne ihre Verantwortung nicht». Doch der Bericht der PUK weise die Gesamtverantwortung zu Unrecht einseitig der Exekutive zu. Richtig sei vielmehr, dass die Verantwortung für die BVK auf verschiedenste Akteure verteilt gewesen sei. Die PUK verkenne die rechtlichen und führungsmässigen Besonderheiten, die sich ergäben, weil die BVK als unselbständige öffentlichrechtliche Anstalt organisiert sei – erst auf Anfang 2014 wird sie verselbständigt und aus der Verwaltung ausgegliedert.