Treuhänder: Unternehmensabschlüsse und Unterdeckungen bei VE
Bei der Unterdeckung in einer schweizerischen Vorsorgeeinrichtung empfiehlt es
sich, die Auswirkungen der Sanierungsmassnahmen auf den Jahresabschluss des
angeschlossenen Unternehmens sorgfältig zu prüfen, schreiben Stefan Haag und Silke Rüenaufer (PWC) im Treuhänder 8/2013. Sie erläutern die Auswirkungen von Sanierungsmassnahmen auf Abschlüsse nach Obligationenrecht, Swiss GAAP FER und IFRS.
Art. 46 BVV2: Leistungsverbesserung bei eingeschränkter Risikofähigkeit
Erich Peter, früherer Direktor der Zürcher BVG-Aufsicht, jetzt Partner bei Poledna, Boss, Kurer und CEO der PFCpeter, hat in der SZS einen Aufsatz über die Anwendbarkeit von Art. 46 BVV 2 auf öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtungen und ehemalige Konzerneinrichtungen publiziert. Es geht um die Gewährung von Leistungsverbesserungen bei Kassen mit eingeschränkter Risikofähigkeit. Ein Thema, das für einige Zeit die Gemüter sehr beschäftigte.
In seinem Fazit hält Peter fest: “Die Regelung von Art. 46 BVV 2 zu Leistungsverbesserungen bei eingeschränkter Risikofähigkeit wurde eingeführt, um Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen, die gemäss BSV ein besonders hohes Risiko aufweisen, wenn unverantwortlich hohe Leistungsverbesserungen zugesprochen werden, in ihrer Verzinsungspolitik zu zügeln. (…)
Art. 46 BVV 2 ist weder auf ehemalige Konzerneinrichtungen noch auch öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtungen anwendbar; es sei denn, diese hätten ausnahmsweise ihren Kreis möglicher anzuschliessender Arbeitgeber vollständig geöffnet.
Die Entstehungsgeschichte von Art. 46 BVV 2 zeigt, dass der Bundesrat den BVG-Mindestzins gerade nicht als Grenze für Leistungsverbesserungen festlegen wollte. Eine Verzinsung über dem BVG-Mindestzins qualifiziert nicht per se als Leistungsverbesserung im Sinne von
Art. 46 BVV 2. Für die Beurteilung dieser Frage müssen die gesamten Umstände der Vorsorgeeinrichtung im konkreten Einzelfall betrachtet werden.”
Abendrot: Oeko-Bauprojekt im Badischen
Die Badische Zeitung berichtet über ein neues ökologisch ausgerichtetes Bauprojekt der Sammelstiftung Abendrot in Deutschland.
“Die Basler Pensionskasse Abendrot, die sich selbst als "nachhaltige Pensionskasse" bezeichnet, ist seit Beginn des Sommers der neue Investor im geplanten Baugebiet Hornacker (Grenzach-Wyhlen). Solararchitekt Rolf Disch, der die Bebauung geplant hat, verlässt mit seinem Solarfonds die Rolle des Investors und wird zum Bauherren. Sein Konzept soll allerdings erhalten bleiben. Gleichzeitig werden Grundstücke auf dem Neufeld-Süd im freien Markt angeboten.
130 Wohnungen sollen im Hornacker auf rund 26 500 Quadratmetern entstehen. Rolf Disch hatte mit seinem Unternehmen ein Konzept ausgearbeitet, nachdem die Häuser mehr Energie erzeugen sollen, als sie benötigen, sogenannte Plus-Energie-Häuser. Die Problematik mit der direkt am Gelände vorbeiführenden Bahnlinie löste er planerisch elegant, indem er eine hohe Lärmschutzwand zusätzlich überdachen möchte und somit trockenen Parkraum schafft. Die Überdachung bietet gleichzeitig Raum für Photovoltaikmodule.”
Abendrot schreibt in ihrem Newsletter Nr. 27: “Unmittelbar an der Landesgrenze zu Riehen/Basel hat Abendrot im deutschen Grenzach-Wyhlen mehrere Grundstücke mit einer Gesamtfläche von rund 26‘500 m2 erworben. Darauf wird in Zusammenarbeit mit dem Solararchitekten Rolf Disch (Solarsiedlung Freiburg) eine ökologisch und energetisch wegweisende Siedlung gebaut. Die Überbauung mit einem gesamthaften Anlagevolumen von rund 35 Millionen Euro wird voraussichtlich in drei Bauetappen realisiert; die Wohnungen der ersten Etappe dürften im Spätsommer 2016 bezugsbereit sein.”
OAK: Anhörung zu Weisungen über die Zulassung von Vermögensverwaltern
Die Oberaufsichtskommission hat den Entwurf ihrer “Weisungen über die Zulassung von Vermögensverwaltern in der beruflichen Vorsorge” publiziert und in eine Anhörung gegeben. Im Begleitbrief hat es dazu: “Mit Artikel 48f BVV 2, der per 1. Januar 2014 in Kraft tritt, werden erstmals im Bereich der beruflichen Vorsorge Anforderungen an Vermögensverwalter festgehalten. Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) hat die Aufgabe, Vermögensverwalter, die nicht bereits per Verordnung als Vermögensverwalter zugelassen sind, über eine Befähigung zu regulieren. Sie hat zu diesem Zweck Weisungen erarbeitet, welche die Voraussetzungen der Zulassung näher regeln.”
Weiter wird festgehalten, dass das Gesuchsformular noch nicht definitiv erstellt ist und deshalb nicht beiliegt.
The effect of firms‘ partial retirement policies
In their paper, Martin Huber and Michael Lechner (Uni St.Gallen) assess the impact of firms introducing part-time work schemes for gradual labour market exit of elderly workers on their employees’ labour market outcomes. The analysis is based on unique linked employer-employee data that combine high-quality survey and administrative data. The results suggest that partial or gradual retirement options offered by firms are an important tool to alleviate the negative effects of low labour market attachment of elderly workers in ageing societies. When combined with financial incentives to hire unemployed or young jobseekers as replacement, they seem to be particularly beneficial, especially when labour market conditions are difficult. Under such circumstances, they can even have positive spill-over effects on younger workers. Firms should thus be encouraged to offer such schemes.
NYT: Public Funds Take Control of Assets
Investors responsible for more than $2 trillion recently gathered at a resort in the Canadian Rockies, far from the news media and, more important, far from Wall Street.
Those in attendance, including leaders of Abu Dhabi’s sovereign wealth fund and France’s pension system, were there to consider ways to put their money to work together without paying fees to private equity firms and hedge funds. Over that weekend, three of the attendees completed the details of a $300 million investment in a clean-energy company.
The group holding the gathering, the Institutional Investors Roundtable, has kept a low public profile since it began in 2011, but it attracted 27 funds managing public money to its latest meeting and is spinning off concrete investments. The group is part of a much broader push by the world’s biggest pension and sovereign wealth funds to reduce their reliance on the Wall Street firms that used to manage almost all their money.
The efforts to change the way public money is managed are motivated, in no small part, by the big fees and lackluster performance that many hedge funds and private equity firms have delivered to their biggest clients in recent years. Investment managers like Leo de Bever, at the Canadian province of Alberta’s $70 billion fund, have found they can often manage their own money at a lower cost without losing out on returns.
PK-Verluste durch Betrug
Die Handelszeitung berichtet über die Betrügereien der Ipco Investment, der offenbar auch zwei Pensionskassen zum Opfer gefallen sind. Die Personalvorsorgestiftung der Biella Neher investierte im April 2003 und dann nochmals im Januar 2004 je 200’000 Franken, wie der Handelszeitung vorliegende Dokumente zeigen.
Die Betrüger der Ipco Investment boten angeblich Devisentransaktionen mit jährlichen Renditen von bis zu 30 Prozent – und sammelten so gesamthaft 125 Millionen Franken ein. Auch die Sackmesserfirma Victorinox investierte bei Ipco beträchtlich.
Obwohl die Zivilforderung der Pensionskasse von Biella-Neher von 373’000 Franken vom Schwyzer Strafgericht gutgeheissen wurde und Ipco-Haupttäter Mike Niggli mit seinem Geschäftspartner Juan Manuel R. verpflichtet wurden, die Gelder zurückzuzahlen, verzichtet die Firma laut Informationen von handelszeitung.ch auf den Betrag.
Angefragt auf den Sachverhalt, beschied Geschäftsleitungsmitglied Franziska Flükiger handelszeitung.ch, dass die Firma zu diesem Fall keine Stellung nehme. Auch auf die Frage, warum Biella auf den Rechtsweg verzichtet, gab Biella keine Stellungnahme ab.
PKBL: Kampf um Sanierung lanciert
Im Hinblick auf die Volksabstimmung vom 22. September zur Sanierung der kantonalen Pensionskasse Baselland regt sich Widerstand. Das Gegenkomitee um die Landräte Hanspeter Weibel (SVP), Gerhard Schafroth (GLP) und Siro Imber (FDP) lancierte seine Kampagne mit knallroten Plakaten und schrillen Warnungen. Die Sanierung werde den Staat nicht 2,2 Milliarden Franken kosten, wie die Regierung behaupte, sondern mindestens fünf Milliarden. Die logische Folge seien drastische Steuererhöhungen, ein Sozial- und Bildungsabbau, Abwanderung von KMU und der Kollaps mehrerer kleiner Gemeinden, die bei der Pensionskasse mit dabei sind, schreibt die TagesWoche.
Im Vergleich zu den Staatsangestellten in den Nachbarkantonen stehen die Baselbieter allerdings schon mit dem aktuellen Sanierungsmodell eher schlecht da, meint die Zeitung. Das Gleiche gelte im Vergleich mit den Angestellten in den grossen Unternehmen der Region. Entsprechend schwierig werde es für den Kanton, eine wesentlich günstigere PK-Lösung herauszuholen, ohne als Arbeitgeber endgültig unattraktiv zu werden. Schon beim jetzigen Modell ist mit vielen Frühpensionierungen zu rechnen. In der Verwaltung droht ein Aderlass, wie die TagesWoche berichtet hat.
UBS PK-Barometer: Erholung im Juli
Die Performanceeinbussen vom vergangenen Juni konnten teilweise wieder wettgemacht werden. Für das laufende Jahr kann laut Einschätzung der UBS immer noch von einer zufriedenstellenden Rendite gesprochen werden. Die Höchststände vom Mai 2013 wurden nicht wieder erreicht, doch liegt die kumulierte Jahresperformance mit 3,7% Ende Juli wieder im Bereich der Sollrendite von vielen Pensionskassen.
Geschwächte Banken, gestärkte PKs
In den AWP-Nachrichten Soziale Sicherheit wurden Stephan Skaanes (PPCmetrics) und Ueli Mettler (c-alm) zum aktuellen Stand des Marktes für das Asset Management befragt. Auszüge:
Was hat zur markanten Senkung der Vermögensverwaltungs-Kosten geführt?
Skaanes: Einerseits hat die vermehrte Indexierung der Portfolios der 2. Säule zur Senkung der VV-Kosten beigetragen. Andererseits hat die Bankenkrise die Position der Banken etwas geschwächt.
Was heisst das?
Skaanes: Vermögensverwaltung wird in Basispunkten bezahlt Das ist gut für Produktanbieter, weil sie nur Fixkosten tragen. Ob der Portfoliomanager 100’000 CHF bewirtschaftet oder Millionen treibt seine Kosten nicht in die Höhe. Die Grenzkosten eines zusätzlichen Mandats sind enorm tief. Genau diese Grenzkosten sind schliesslich Verhandlungssache. PKs haben hier ihre Verhandlungsposition in den letzten Jahren gestärkt.
Ist noch Einsparpotenzial vorhanden?
Mettler: Ja, aber es kann nicht von heute auf morgen umgesetzt werden. Die OAK-Weisung zum Artikel 48a, Abs. 3 BW2 wird erst Ende dieses Jahres die Transparenz der Vermögens Verwaltungskosten erhöhen. Dies wird den nötigen Druck ausüben. Ich gehe davon aus, dass die erhöhte Kostentransparenz in einem zweiten Schritt auch zu verbesserter Kosteneffizienz führen wird.
BSV: Forschungsprojekt Verwaltungskosten der Lebensversicherer in der BV
Das BSV hat erneut ein Forschungsprojekt ausgeschrieben. Gegenstand sind die effektiven Verwaltungskosten der Lebensversicherer im Geschäftszweig Kollektivleben (Berufliche Vorsorge). Dazu gehören auch die Kosten in Zusammenhang mit der Vertragsakquisition, die Vermittlungskosten sowie die Marketing- und Werbekosten. Die Studie betrifft alle Beträge, die von den Versicherungsgesellschaften im Rahmen eines Versicherungsvertrags als Verwaltungskosten erhoben werden. Die Verwaltungskosten sind im Rahmen des Forschungsprojekts verständlich, nachvollziehbar und vergleichbar aufzuzeigen. Die Transparenz erfordere, dass diese drei Kriterien erfüllt sind.
Das BSV meint dazu: “Eine transparentere Darstellung der Verwaltungskosten im genannten Geschäftszweig ist ein notwendiger Schritt, um ein nachhaltiges Vertrauensverhältnis zwischen Versicherern, Versicherungsnehmern und Versicherten zu garantieren und so zu einer gelungenen Reform Altersvorsorge 2020 beizutragen.” Die Eingabefrist für die Offerten ist am 16. September 2013.
pw. Das BSV hat damit mit Blick auf die AV2020 in kurzer Zeit drei Forschungsprojekt ausgeschrieben, weitere werden möglicherweise folgen. Mit Blick auf die angesprochenen Beratungs- und Forschungsunternehmen wäre es ev. zweckmässig gewesen, alle gleichzeitig zu publizieren.
Streit um Revision der APK
Der Regierungsrat des Kantons Aargau will die Rentenkürzungen für das Staatspersonal mildern, die sich aus der Senkung des Umwandlungssatzes bei der Aargauischen Pensionskasse APK ab nächstem Jahr ergeben. 4,6 Mio. Franken jährlich will er sich den Arbeitgeber-Anteil an höheren Beiträgen kosten lassen. Der Entscheid liegt beim Parlament. Von bürgerlicher Seite ist Widerstand angekündigt. Unterstützt von Gewerbeverband und Handelskammer, haben SVP und FDP eine klare Losung herausgegeben: Nein zu allen Vorschlägen, die zu Mehrausgaben führen. Nach der milliardenteuren Ausfinanzierung der Pensionskasse im Jahr 2008 wäre das für sie ein Affront gegenüber den Steuerzahlern, schreibt die Aargauer Zeitung.
California lawmakers urge pension fund to halt Russia investments
Top Democrats in the California Senate asked the state’s multibillion-dollar public employee pension funds to refrain from making future investments in Russia, adding their voices to protests against restrictions on gay rights there.
CalPERS, the largest employee pension system in the nation, has $266 billion invested around the globe, of which $1.4 billion is invested in Russia.
“Neue PK-Regeln als Renditen-Killer”
Werner Schiesser, CEO der BDO Treuhand, setzt sich in einem Beitrag in der NZZ mit den Weisungen der OAK zur Darstellung der Vermögensverwaltungskosten in der Betriebsrechnung der Pensionskassen auseinander. Während er die Vorschriften zur Stärkung der Transparenz unterstützt, hält er es für verfehlt, dass die OAK vorsieht, dass “die TER (Total Expense Ratio) nicht nur auf der obersten Stufe angewandt werden soll, sondern im Falle von Sub-Fonds auch auf der zweiten und allenfalls der dritten Stufe. Das ist zwar für die Ermittlung der gesamten Verwaltungskosten hilfreich, aber mit grossem Aufwand verbunden. Zudem sollen diese TER-Werte «geprüft» sein. Da wird es spätestens auf der dritten Stufe ziemlich schwierig, weil man kaum an die nötigen Informationen herankommt. Diese Schwierigkeiten erhöhen sich noch, wenn Kollektivanlagen im Ausland verwaltet werden.”
Die Lösung des Dilemmas zwischen Transparenz und Aufwand sieht er in der Einführung einer “Schwelle der Wesentlichkeit”. “Viele Vermögensverwaltungskosten der zweiten und dritten Stufe in Fondsstrukturen dürften für die gesamte Vorsorgeeinrichtung unterhalb der Wesentlichkeitsgrenze liegen, die Kosten fallen also nicht ins Gewicht.”
Weiter hält Schiesser fest: “Der Versuch der totalen Kostentransparenz erweist sich sonst vor lauter Angst, auf der schwarzen Liste zu landen, als Rendite-Killer, nur weil die Kosten nicht auf drei Stellen nach dem Komma ausgewiesen werden können. Es kann nicht im Sinn des Gesetzgebers sein, die Vorsorgeeinrichtungen zu entmündigen und ihnen aussichtsreiche Anlagen faktisch zu verbieten.”
Initiative gegen Abzockerei: Korrektur der Links, Vorwürfe gegen “PK-Manager”
Claudio Kuster vom Initiativ-Komitee gegen die Abzockerei hat uns auf falsche Links in unseren Mitteilungen aufmerksam gemacht.
Die offizielle Website des Komitees lautet www.abzockerei.ch und nicht wie angegeben www.abzockerinitiativeja.ch. Auf der offiziellen Website findet sich auch ein Gutachten zur Verordnung.
In einem Beitrag in der Schaffhauser Zeitung hat Kuster heftige Vorwürfe an die Adresse der “PK-Manager” erhoben und betont, mit der Initiative sei ein absoluter Stimmzwang verbunden. “Pflicht und Auftrag wären es, dass die Vorsorgeeinrichtungen fortan obligatorisch ihre Stimmrechte als Aktionäre ausübten. Um hierdurch gegen die Lohnexzesse hie und da zu opponieren, ja ganz grundsätzlich für eine nachhaltigere Unternehmensstrategie einzustehen.” “Vor Monatsfrist legte der Bundesrat seinen Entwurf zur «Verordnung gegen die Abzockerei» vor. Trotz langem Suchen: Eine effektive PK-Stimmpflicht findet sich darin leider nicht.”
Kuster meint auch, die Ursache dafür gefunden zu haben: “Die PK-Manager haben ganze Arbeit geleistet, lobbyierten beim Bundesrat, bis ihre Wünsche komplett erhört wurden. In den Kommentierungen zur Verordnung gaben sich die PK-Verbände – kaum verwunderlich – denn auch begeistert. Das Justizdepartement versuchte nicht einmal, diese undemokratische Einflussnahme zu vertuschen. Im Verordnungstext finden sich eins zu eins kopierte Passagen wieder: aus einem kürzlichen Positionspapier von Economiesuisse und dem Pensionskassenverband.”


