Werner Schiesser, CEO der BDO Treuhand, setzt sich in einem Beitrag in der NZZ mit den Weisungen der OAK zur Darstellung der Vermögensverwaltungskosten in der Betriebsrechnung der Pensionskassen auseinander. Während er die Vorschriften zur Stärkung der Transparenz unterstützt, hält er es für verfehlt, dass die OAK vorsieht, dass “die TER (Total Expense Ratio) nicht nur auf der obersten Stufe angewandt werden soll, sondern im Falle von Sub-Fonds auch auf der zweiten und allenfalls der dritten Stufe. Das ist zwar für die Ermittlung der gesamten Verwaltungskosten hilfreich, aber mit grossem Aufwand verbunden. Zudem sollen diese TER-Werte «geprüft» sein. Da wird es spätestens auf der dritten Stufe ziemlich schwierig, weil man kaum an die nötigen Informationen herankommt. Diese Schwierigkeiten erhöhen sich noch, wenn Kollektivanlagen im Ausland verwaltet werden.”

Die Lösung des Dilemmas zwischen Transparenz und Aufwand sieht er in der Einführung einer “Schwelle der Wesentlichkeit”. “Viele Vermögensverwaltungskosten der zweiten und dritten Stufe in Fondsstrukturen dürften für die gesamte Vorsorgeeinrichtung unterhalb der Wesentlichkeitsgrenze liegen, die Kosten fallen also nicht ins Gewicht.”

Weiter hält Schiesser fest: “Der Versuch der totalen Kostentransparenz erweist sich sonst vor lauter Angst, auf der schwarzen Liste zu landen, als Rendite-Killer, nur weil die Kosten nicht auf drei Stellen nach dem Komma ausgewiesen werden können. Es kann nicht im Sinn des Gesetzgebers sein, die Vorsorgeeinrichtungen zu entmündigen und ihnen aussichtsreiche Anlagen faktisch zu verbieten.”

  Artikel Schiesser