Complementa Risiko Check-up 2013
Obwohl sich die finanzielle Gesundheit der Schweizer Pensionskassen in den vergangenen Monaten verbessert hat, sorgen die niedrigen Zinsen in der Branche für eine gedrückte Stimmung. Wie die jährliche Studie des Beratungsunternehmens Complementa zeigt, lag der Deckungsgrad der Vorsorgeeinrichtungen Ende Juni dieses Jahres im Durchschnitt wieder bei 101,6%, nachdem die Kassen in den Monaten davor vor allem mit Aktienanlagen Anlage-Erfolge erzielt hatten. Die Umfrage umfasst 244 Vorsorgeeinrichtungen mit einem verwalteten Vermögen von insgesamt 357 Mrd. Fr., schreibt Michael Ferber in der NZZ.
Ende 2011 hatte der Deckungsgrad noch 96,2% betragen, am Schluss des Börsencrash-Jahres 2008 sogar nur 91,7%. Die jüngsten Gewinne der Pensionskassen mit Aktien rühren indessen stark von der extrem expansiven Geldpolitik der Zentralbanken her, schliesslich hat das viele billige Geld die Anleger in die riskanten Anlagen getrieben. Unterdessen bereitet die Kehrseite des Gelddruckens – die extrem niedrigen Zinsen – den Pensionskassen erhebliche Sorgen, wie die Umfrage zeigt. Gemäss der Studie glauben 64% der Teilnehmer, im derzeitigen Kapitalmarkt-Umfeld nicht die nötigen Renditen erwirtschaften zu können, um die Mindestverzinsungen und Mindestumwandlungssätze zu finanzieren. Rund drei Viertel der Befragten gehen zudem von einem längerfristigen Niedrigzinsumfeld aus.
SGB: Mindestzins müsste 2,25% betragen
Der Schweiz. Gewerkschaftsbund schreibt auf seiner Website: “Die Mehrheit der BVG-Kommission beantragt dem Bundesrat, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge für das Jahr 2014 vom historischen Allzeittief von 1,5 % leicht auf 1,75 % anzuheben. Der Antrag geht in die richtige Richtung, ist aber zu zaghaft. Angesichts der andauernd guten Ertragslage ist eine deutlichere Anhebung verlangt. Der SGB fordert wie die übrigen Arbeitnehmerorganisationen den Bundesrat auf, den Mindestzinssatz auf 2,25 % anzuheben.
Die meisten Vorsorgeeinrichtungen haben 2012 eine weit höhere Performance (7 % nach einer Swisscanto-Umfrage) als 1,5 % erzielt. Auch in den Jahren zuvor lag der Mindestzinssatz meist unter der durchschnittlichen Performance der Vorsorgeeinrichtungen. Den Versicherten jedoch wurde trotz guter Ertragslage meist nur der Mindestzins von 1.5 % gutgeschrieben. Diese einseitige Politik führt bei den Versicherten berechtigterweise zum Gefühl, andauernd den Kürzeren zu ziehen.
Der Bundesrat muss diese schiefe Gewichtung der Interessen nun bei der Festlegung des Mindestzinssatzes für 2014 korrigieren. Er muss dem Nachholbedarf bei den Versicherten und den Renditen der marktgängigen Anlagen Rechnung tragen. Denn auch im laufenden Jahr ist der Anlageerfolg gut. Deshalb ist eine Anhebung des Mindestzinssatzes auf 2,25 % angezeigt.”
pw. Wir stellen fest, dass es der BVG-Kommission erneut gelungen ist, bei seiner Empfehlung genau die Mitte zwischen den Vorstellungen der Versicherer (1,25%) und den Gewerkschaften (2,25%) mit 1,75% zu treffen. Zu erinnern ist (falls an dieser Stelle überhaupt nötig), dass es sich um einen Mindestzins handelt und es den PKs frei steht, mehr zu geben.
SVV: Mindestzins-Vorschlag 2014 ist zu hoch
Der Schweizerische Versicherungsverband schreibt in einer Mitteilung: “Die Eidgenössische Kommission für die berufliche Vorsorge schlägt für 2014 einen BVG-Mindestzinssatz von 1,75% vor. Dieser Satz ist nach Ansicht des Schweizerischen Versicherungsverbandes SVV zu hoch. Die Privatversicherer setzen sich seit langem dafür ein, dass der BVG-Mindestzinssatz nach einer transparenten Formel festgelegt wird. Gemäss dieser Formel müsste der Mindestzinssatz bei 1,25% liegen.”
BS: Teilkapitalisierung und Leistungsprimat
Die Primat- und die Kapitalisierungsfrage hatte die Basler Regierung im Januar dieses Jahres noch offen gelassen, als sie die Revision des Pensionskassengesetzes in die Vernehmlassung schickte. Nun hat Finanzdirektorin Eva Herzog mit der Präsentation der Parlamentsvorlage auch in diesen umstrittenen Punkten Klarheit geschaffen, schreibt die Basellandschaftliche Zeitung.
Die Regierung entschied sich für jene Lösung, die Herzog schon im Januar als die für den Kanton günstigste bezeichnet hatte. Auch für die Versicherten wäre eine andere Lösung nicht billiger geworden, zeigte sich die SP-Finanzdirektorin am Dienstag überzeugt.
Hätte sich die Regierung für eine Vollkapitalisierung entschieden, müsste die PKBS zum dritten Mal innerhalb von wenigen Jahren saniert werden. Wegen der in der Vernehmlassung meist als nötig anerkannten Senkung des technischen Zinssatzes von vier auf drei Prozent wäre der Deckungsgrad der PKBS von heute 99 auf 90 Prozent gesunken, dies bei einer Deckungslücke von 929 Mio. Franken.
Der Wechsel auf die Teilkapitalisierung soll dagegen weder die Staatskasse noch die Versicherten von Kanton, BVB, IWB und Spitälern zusätzlich belasten. Vielmehr ergibt sich für die PKBS beim erlaubten Minimum von 80 Prozent eine Zielkapitalisierung von 90 Prozent und dazu erst noch eine Wertschwankungsreserve von 10 Prozent.
Um die Finanzierung der Pensionskasse langfristig im Gleichgewicht zu halten, muss aber der Minderertrag aus dem tieferen technischen Zinssatz durch eine Erhöhung des Rentenalters kompensiert werden. Statt mit 63 können die Basler Staatsangestellten künftig erst mit 65 Jahren in den Ruhestand treten.
Damit nicht einseitig die Versicherten mit zwei zusätzlichen Arbeitsjahren die Folgen des tieferen technischen Zinssatzes tragen müssen, will auch der Kanton einen Beitrag leisten. So sollen die Zusatzbeiträge, mit denen die Versicherten die beiden vergangenen Sanierungen abstottern, nicht mehr in die Staatskasse fliessen, sondern bis 2024 der Pensionskasse gutgeschrieben werden.
Auf diesem Weg soll die Pensionskasse stabilisiert und im Lauf der Jahre wieder ausfinanziert werden. Allerdings erfordert dies in der Erfolgsrechnung des Kantons einen einmaligen Abschreiber von 715 Mio. Franken. Die Finanzdirektorin rechnet deshalb in der Staatsrechnung 2015 mit einem Defizit in Millionenhöhe.
Zu den umstrittensten Punkten in der Vernehmlassung gehörte die Primatfrage. Die Regierung will am Leistungsprimat festhalten, weil aus ihrer Sicht für den von bürgerlicher Seite geforderten Wechsel zum Beitragsprimat kein sozialpartnerschaftlicher Konsens möglich ist. Überdies wäre ein Primatwechsel auch mit hohen Besitzstandkosten verbunden, wie Herzog zu bedenken gab.
pw. Der Entscheid der Basler Regierung, die Teilkapitalisierung zu wählen und gleichzeitig das Leistungsprimat beizubehalten ist mehr als befremdlich. Man will nach zweimaligen, milliardenteuren Sanierungen die Versicherten schonen, gleichzeitig das Luxusprimat beibehalten und die Kosten dafür in die Zukunft verschieben. Das ist aus Sicht der Verwaltung wie der Versicherten bequem, kommt aber nur scheinbar billig. Dass auch die bürgerlichen Vertreter in der Regierung hinter dem Deal stehen lässt erkennen, dass sich in Basel niemand getraut, sich mit den Angestelltenverbänden anzulegen.
BVG-Kommission empfiehlt Mindestzinssatz von 1,75%
Die Mitglieder der Eidgenössischen Kommission für die berufliche Vorsorge haben sich mit knapper Mehrheit dafür ausgesprochen, den Mindestzinssatz auf 2014 von heute 1.5% auf 1.75% zu erhöhen. schreibt die Kommission in einer Mitteilung.
Die Vorschläge der Kommissionsmitglieder reichten von 1.25% bis zur Position der Gewerkschaften, die 2.25% verlangen. Entscheidend für die Festlegung der Höhe des Mindestzinssatzes ist die Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen sowie zusätzlich der Aktien, Anleihen und Liegenschaften. Zu berücksichtigen ist jedoch ebenso, dass nicht die ganze Rendite einer Vorsorgeeinrichtung für die Mindestverzinsung verwendet werden kann. Die Vorsorgeeinrichtungen haben auch die gesetzliche Pflicht, Wertschwankungsreserven zu bilden, notwendige Rückstellungen vorzunehmen und die gesetzlichen Rentenanforderungen zu erfüllen. Dafür benötigen die Vorsorgeeinrichtungen ebenfalls Renditeanteile. Soweit nicht anderweitig finanziert, müssen sie auch die Verwaltungskosten der Vorsorgeeinrichtung mit dem Vermögensertrag decken.
Die von der Mehrheit der BVG-Kommission favorisierte Formel zur Berechnung des Mindestzinssatzes ergibt aktuell einen Wert von 1.5%. Aufgrund der insgesamt besseren Situation an den Finanzmärkten hat sich dennoch eine knappe Mehrheit der Kommission für eine Anhebung des Satzes ausgesprochen.
Jeder fünfte Banker hat keinen Bonus erhalten
Für die rund 200’000 Beschäftigten in der Schweizer Finanzbranche wird das Prestige ihres Berufs in den nächsten fünf Jahren weiter sinken. Ebenso tun es die Gehälter. Für das Jahr 2012 hat jeder fünfte Banker keinen Bonus erhalten, wie aus der 2. Umfrage des Schweizer Finanzportals finews.ch und der Kommunikationsagentur Communicators hervorgeht.
Rund drei Viertel aller Befragten, konkret 76 Prozent, gehen davon aus, dass der variable Lohnbestandteil (Bonus) in den nächsten fünf Jahren weiter sinken wird. Im Vorjahr fanden dies nur 55 Prozent der Umfrageteilnehmer. Aber auch die Fix-Gehälter dürften nach Einschätzung von 47 Prozent der Befragten bis 2018 entweder leicht (38,6 Prozent) oder gar drastisch (8,2 Prozent) sinken. Im Vorjahr lagen diese Werte noch bei insgesamt 54 Prozent – mit Anteilen «leicht sinkend» von 42 Prozent und «drastisch sinkend» von 12 Prozent.
Dies sind Erkenntnisse aus der 2. Online-Befragung über die Berufsaussichten in der Finanzbranche. Die Erhebung haben das Schweizer Branchenportal finews.ch sowie die Kommunikationsagentur Communicators bei mehr als 500 Beschäftigten im Schweizer Finanzsektor durchgeführt.
Grosse Bedeutung der WEF für Wohneigentum
Das Institut für Finanzdienstleistungen (IFZ) der Hochschule Luzern hat neue Zahlen darüber veröffentlicht, wie Herr und Frau Schweizer ihr Eigenheim finanzieren. Die Daten, die aus einer Umfrage unter 8300 Eigentümern stammen, ergänzen frühere Untersuchungen u. a. des Bundes. Wie das IFZ ermittelt hat, beanspruchen rund 58% der Befragten für den Erwerb von Wohneigentum Gelder der Wohneigentumsförderung, wobei die zweite Säule am häufigsten verwendet wird (vgl. linke Grafik).
Ebenfalls ausgewertet wurde die pro Vorbezüger durchschnittlich beanspruchte Summe. Diese beträgt im Fall der zweiten Säule rund 100’000 Fr., bei der Säule 3a 53’000 Fr. Eine frühere Untersuchung der Eidgenössischen Steuerverwaltung (EStV) war im Fall der Pensionskassenvorbezüge nur auf durchschnittlich 70’000 Fr. gekommen, was laut dem IFZ unter anderem darauf zurückzuführen ist, dass die jetzige Untersuchung nur die Vorbezüge der Hauptverdiener berücksichtigt, während die EStV auch die – im Schnitt niedrigeren – Vorbezüge der Zweitverdiener mit eingerechnet hat.
BKBL: “Fronten quer durchs Baselbiet”
Landauf, landab werden Pensionskassen saniert, nachdem der Bund bestimmt hat, dass auch öffentliche Kassen voll gedeckt sein müssen. Für die Reform seiner Pensionskasse hat der Kanton Baselland folgendes Modell ausgearbeitet: Die Pensionskasse wird mittels einer Schuldanerkennung sofort und voll ausfinanziert. Die verzinsbare Schuld gegenüber der Pensionskasse muss vom Kanton in zehn Jahren amortisiert werden. Die nötigen Mittel will der Kanton am Kapitalmarkt aufnehmen. Der Deckungsgrad beträgt derzeit 80 Prozent, erfährt man aus der NZZ.
Doch wie viel die Reform kosten wird – darüber ist vor der Abstimmung am 22. September ein erbitterter Streit im Gang. Obwohl das kantonale Parlament der Vorlage mit 58 zu 6 Stimmen bei 17 Enthaltungen recht deutlich zugestimmt hat, ist die Opposition gross. Die Befürworter, darunter auch die Regierung, beziffern die Kosten auf 2,2 Milliarden Franken. Das entspricht der Höhe der Deckungslücke. Manche Gegner halten diese Summe aber für deutlich zu tief: Weil zusätzlich eine Wertschwankungsreserve benötigt werde, komme man auf bis zu fünf Milliarden Franken. Das sei eine unzumutbare «Luxussanierung». Beklagt werden insbesondere die angeblich zu hohen Rentenleistungen für die Angestellten.
Schemes are unprepared for de-risking challenge
Despite nearly one in four pension professionals believing that the level of de-risking will increase dramatically, many schemes may be unprepared to de-risk themselves, research commissioned by EDM Group has revealed.
«In den sauren Apfel beissen»
In einer halben Stunde fasste der Vorsorgeexperte Christoph Schenk die Problematik der Unterdeckung der öffentlich-rechtlichen Pensionskassen vor der HIV-Sektion Interlaken-Oberhasli zusammen, schreibt die Jungfrau Zeitung.
«Trotz aller Komplexität funktionieren die Pensionskassen am Ende trotzdem wie ein Sparschwein», sagt der Vorsorge- und Anlageexperte Christoph Schenk. «Man kann es drehen und wenden wie man will, am Ende kommt nur so viel raus, wie man reingesteckt hat.» Schenk war Geschäftsführer und Verwaltungsrat in den Pensionskassen der ABB, UBS und Alstom sowie Chief Investment Officer bei Credit Suisse und UBS. Auf Einladung der Sektion Interlaken-Oberhasli des Handels- und Industrievereins des Kantons Bern referierte Schenk über Unterdeckung und andere Herausforderungen bei der beruflichen Vorsorge.
Le Temps: “Le vrai scandale des caisses de pension”
“Ce qui est choquant, ce n’est pas tant que les financiers s’enrichissent du système de la LPP. C’est la gestion défectueuse des caisses publiques, qui se retrouvent en déficit aujourd’hui.”
Li: Volksinitiative für billigere PK-Lösung
Nikolaus Frick reicht bei der Liechtensteiner Regierung die Volksinitiative Pensionskasse win-win ein. Diese baue auf der Regierungsvorlage auf, schreibt Frick in einer Mitteilung. Pensionskasse win-win sehe jedoch vor, dass die Rentner auf die 2009 gewährte Teuerungszulage von 3.4 Prozent wieder verzichteten. Nach vielen konstruktiven fachlichen Gesprächen sei es gelungen, eine Volksinitiative auszuarbeiten, die 90 Millionen günstiger sei als der bestehende Gesetzesentwurf. Das entspreche einer Einsparung pro stimmberechtigtem Liechtensteiner von über 4700 Franken.
Jahresbericht Sozialversicherungen 2012
Der Jahresbericht «Sozialversicherungen 2012» enthält eine Gesamtübersicht über aktuelle Informationen zu den Sozialversicherungen, einen Überblick über die jüngsten politischen Diskussionen und die sich bietenden Perspektiven. Er gibt Auskunft über die neuesten Kennzahlen der einzelnen Sozialversicherungen und stellt Querbezüge zwischen den verschiedenen Sozialversicherungen dar. Der Schwerpunkt dieser Ausgabe gibt einen Überblick über die Strategien zur Bewältigung der anstehenden Herausforderungen im Bereich der sozialen Sicherheit. Gedruckte Exemplare des Berichts können ab Ende September bestellt werden via Bundesamt für Bauten und Logistik BBL, 3003 Bern, www.bundespublikationen.ch (Bestellnummer 318.121.12D).
Thurgauer Staatspersonal geht auf die Strasse
Das Thurgauer Staatspersonal wehrt sich gegen die geplanten Rentenkürzungen im Rahmen der Ausfinanzierung der Pensionskasse. Am 3. September wollen die Staatsangestellten an einer Kundgebung auf ihre Anliegen aufmerksam machen.
Da die bisherigen Gespräche nicht gefruchtet hätten, sei eine öffentliche Kundgebung der richtige Weg, um auf die Anliegen aufmerksam zu machen, sagt Edith Graf-Litscher, Nationalrätin und Präsidentin des Thurgauer Gewerkschaftsbundes, gegenüber dem «Regionaljournal Ostschweiz».
AV2020: Rentenalter gegen Lohngleichheit
Ein höheres Frauenrentenalter ist für die SP kein Tabuthema mehr. Erwartet wird jedoch ein Tauschgeschäft: Rentenalter 65 nur, wenn der Staat für gleiche Löhne von Männern und Frauen sorgt. Die SP wird zwei Varianten der Legiferierung vorschlagen, berichtet die NZZ.
Die SP-Vizepräsidentin Jacqueline Fehr hat am Rechtswissenschaftlichen Institut der Universität Zürich eine Expertise in Auftrag gegeben. Die Zürcher Nationalrätin stellte dem Lehrstuhl für Staats-, Verwaltungs- und Sozialversicherungsrecht von Thomas Gächter eine einfache Frage: Ist die Lohngleichheit der Geschlechter über das Gesetz zu erreichen, und kann sie an das Rentenalter gekoppelt werden? In der Expertise, die der NZZ vorliegt, wird die Frage mit Ja beantwortet.
Gächter legt zwei Varianten vor. Bei beiden läge das Referenzrentenalter von Männern und Frauen bei 65 Jahren, jedoch würde das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) mit einer Übergangsbestimmung ergänzt, die beim Frauenrentenalter eine Ausnahme macht. Bei der ersten Variante würde dieses weiterhin bei 64 Jahren liegen, und zwar so lange, bis der Lohnunterschied zwischen den Geschlechtern unter 3 Prozent gesunken ist.
Die zweite Variante will die Arbeitgeber in die Pflicht nehmen. Sie ist um einiges invasiver und auch komplizierter. Frauen, die in Rente gehen, würden eine finanzielle Kompensation erhalten, nämlich für ihre aufgrund der Lohnungleichheit tiefer ausfallenden Renten. Berechnet würde diese Kompensation mit einem «Lohngleichheitsfaktor», der alle zwei Jahre vom Bundesrat auf Basis der Lohnstrukturerhebung festgelegt würde.
Ruth Derrer Balladore vom Schweizerischen Arbeitgeberverband (SAV) streitet die Lohnungleichheiten nicht ab. Die Lohnstrukturerhebung sei aber holzschnittartig und deshalb im Detail nicht verlässlich. Man könne sie als vorgeschlagene verbindliche Grundlage in einem Gesetz nicht akzeptieren, sagt sie. Der beim SAV für die Sozialversicherungen zuständige Martin Kaiser findet, die Verbindung der Rentenalterfrage einzig mit der Lohngleichheit sei nicht nachvollziehbar. «Wenn schon ein mechanisches Modell, dann müsste man andere Faktoren, zum Beispiel die deutlich längere Lebenserwartung der Frauen, ebenso berücksichtigen», sagt Kaiser.


