Japan $80 billion public fund may shift funds to stocks from bonds
The pension fund for Japan’s civil servants is considering changing its ultraconservative investment strategy to allow more of its $80 billion to go into stocks and less into domestic government bonds, people familiar with the matter said.
The move by the Federation of National Public Service Personnel Mutual Aid Associations, which covers 1.24 million active and retired public servants, follows a shift towards riskier investments by Japan’s Government Pension Investment Fund, the world’s biggest pension fund with $1.2 trillion in assets.
Prime Minister Shinzo Abe is pushing public funds to increase returns as part of measures to revive the economy’s fortunes. His growth strategy seeks to mobilize Japan’s enormous public savings, such as GPIF and the civil servants‘ pension fund.
Pension Funds Stop Cuts in Equity Allocations
Companies in the U.K.’s FTSE 100 index appear to have stopped slashing their allocations to equity markets, at least temporarily, according to actuaries Lane Clark and Peacock.
LCP, which tracks the finances of the FTSE 100’s pension schemes — some of the biggest in the UK — in its annual report, said today that the schemes held 36.5% of their GBP447 billion of assets in equity investments at the end of last year. That compares with 34.8% at the end of 2011.
Bob Scott, a partner at LCP and lead author of the report, told Financial News: "It’s a combination of a few things. Firstly, over the past year or so equity returns have been quite strong and so the proportion would have drifted up anyway due to market movements.
"But there is also a feeling amongst pension trustees and sponsors [companies] that bonds have got pretty expensive. I sense that schemes are not simply going to buy bonds at any price. And there have been examples of pension schemes that have actually tactically gone out and increased their equity weighting, because they think that’s the best place for the money."
During 2012, LCP said, support services and outsourcing group Bunzl, and specialist engineering group Meggitt, were among the largest movers out of equities. Conversely, speciality chemicals group Croda reported a nine percentage point increase in the stock market allocation for its GBP700 million pension fund.
Perretta neuer CEO von Axa Winterthur
Nach bald elf Jahren als CEO hat sich Philippe Egger entschlossen, in Pension zu gehen. Zu seinem Nachfolger hat der Verwaltungsrat per 1. Januar 2014 Antimo Perretta bestimmt. Der 50-Jährige ist als Leiter Distribution bereits heute Mitglied der Geschäftsleitung der AXA Winterthur.
Der 50-jährige Perretta ist seit 2007 für die AXA Winterthur tätig, zuerst als Leiter Kollektivleben, seit September 2008 als Leiter Distribution. Der eidg. dipl. Versicherungsfachmann, Experte in Pensionsfragen und Absolvent des Executive MBA der Universität Zürich verfügt über mehr als dreissig Jahre Berufserfahrung in der Versicherungsbranche. Antimo Perretta wird zusätzlich zu seiner neuen Funktion als CEO der AXA Winterthur auch im Executive Committee der AXA Gruppe Einsitz nehmen.
AV2020: Bremsklötze in den Startlöchern
Jérôme Cosandey von avenir suisse hat in der Schweizer Versicherung eine erste Evaluierung der Chancen von “Altersvorsorge 2020” und die diversen Manöver in ihrem Umfeld vorgenommen. “Der Rückhalt im Parlament für die Gesamtsicht bröckelt. Diese Feststellung stützt sich weniger auf die heftigen Reaktionen zu den Eckwerten der «Altersvorsorge 2020» – diese waren voraussehbar –, sondern vielmehr auf die wiederholten Vorstösse auf Bundesebene. So will eine breite bürgerliche Mehrheit eine Schuldenbremse in der AHV vor der Gesamtreform einführen. Dieses Vorgehen gefährde die Gesamtsicht des Bundesrates, so der Grundtenor im linken Lager. Im gleichen Atemzug wird dort für die AHV-Plus Initiative geworben. Doch der isolierte Ausbau der ersten Säule um 10% passt genau so wenig zur Idee einer Gesamtlösung. Die Liste der einseitigen Forderungen kann beliebig verlängert werden, zu erwähnen wäre die CVP-Volksinitiative gegen die Heiratsstrafe – die eine Aufhebung der Plafonierung der AHV-Renten von Ehepaaren anvisiert – oder das SP-Postulat für ein Umlageverfahren für Rentner ab 85 Jahren im BVG.”
Cosandey ist trotzdem nicht ganz ohne Hoffnung: “Eine Aufteilung der Vorlage in zwei Pakete könnte den Konflikt zwischen Wahltermin und Reformzeitplan lösen. So könnten Massnahmen mit starker Signalwirkung aber geringerer Dringlichkeit bereits angekündet, jedoch erst in einer zweiten Etappe im Detail verhandelt werden. Eine solche Gesamtsicht – dieses Mal über die Zeit– könnte die Akzeptanz politisch undankbarer, aber dringend notwendiger Entscheide (Senkung des Umwandlungssatzes, Rentenalteranpassung) erhöhen, ohne sich dabei in zermürbenden Verhandlungen einer überladenen Mammut-Vorlage zu verlieren.”
NZZ: Der Kampf ums Rentenalter
Der Bundesrat will ein gleiches Rentenalter für Mann und Frau. Der Blick zurück in der NZZ verdeutlicht, welche Argumente für ein tieferes Frauenrentenalter obsolet geworden sind und welche möglicherweise noch heute eine Rolle spielen.
Im internationalen Vergleich schliesst die Schweiz nicht besonders gut ab. Die meisten europäischen Staaten haben sich zu Rentenaltererhöhungen entschlossen. In vielen EU-Ländern gibt es keine unterschiedlichen Rentenalter von Männern und Frauen. So auch nicht in den skandinavischen Ländern, die als Vorzeige-Wohlfahrtsstaaten gelten. Allerdings gilt dort die Vereinbarkeit von Beruf und Familie als «vorbildlich». In Norwegen liegt das ordentliche Renteneintrittsalter bei 67 Jahren, in Finnland bei 65 Jahren, in Schweden gibt es eine flexible Lösung (61 bis 70 Jahre). Dänemark will auf 67 Jahre erhöhen, wie auch die Niederlande, Polen und Deutschland – Irland und Lettland planen mit Rentenalter 68. Anfang 2012 hat die EU-Kommission ein Weissbuch zur Rentenpolitik veröffentlicht. Brüssel mahnte wesentlich grössere Schritte an, als die Schweiz sie derzeit plant.
Kollektiv plus 10% im 1. Semester
Die Axa Winterthur hat in den ersten sechs Monaten dieses Jahres ein Geschäftsvolumen von 9,4 Milliarden Franken erwirtschaftet. Dies entspricht einem Wachstum von 6,0 Prozent gegenüber der Vorjahresperiode. Dazu beigetragen hat insbesondere der Geschäftsbereich Kollektivleben mit einem Prämienwachstum von 10,1 Prozent. Unwetter mit Hagel- und Flutschäden schlugen im ersten Halbjahr 2013 mit über 60 Millionen Franken zu Buche (Vorjahresperiode: 40 Millionen Franken).
Abzocker-Initiative: Stellungnahmen der Sozialpartner
In den Stellungnahmen von Arbeitgeberverband und Gewerkschaftsbund nehmen die geplanten Vorschriften bez. Stimmrechtausübung durch die Pensionskassen den zentralen Raum ein, die Arbeitgeber konzentrieren sich sogar ausschliesslich darauf. Sie unterstützen den Entwurf weitgehend. In ihrer Anhörungsantwort heisst es: “Wir unterstutzen den Entwurf der Verordnung. Er tragt dem Bedürfnis der Vorsorgeeinrichtungen und damit auch der paritätisch finanzierenden Versicherten und Unternehmen im Rahmen des Möglichen Rechnung, den Zusatzaufwand und damit auch die zusätzlichen Verwaltungskosten angemessen zu halten.
Es ist sinnvoll, dem obersten Organ der Vorsorgeeinrichtungen die zentrale Rolle bei der Definition der Interessen der Versicherten zur Ausübung des Stimmrechts zu übertragen. Um unnötige Verfahren und Rechtsunsicherheit zu vermeiden, ist jedoch besonders darauf zu achten, dass die Verordnung möglichst klare Leitplanken für die Kriterien gibt.
Weniger eindeutig ist die Reaktion des SGB. In seiner Stellungnahme heisst es u.a: “Wir anerkennen die Gründe, die insbesondere für kleinste und kleine Pensionskassen gegen die Ausübung ihrer Stimmrechte sprechen (z.B. geringer Anteil am Aktienvolumen, grosser administrativer Aufwand). Diese müssten aber bei der Definition des Anwendungsbereichs berücksichtigt werden, wo Ausnahmen von der Stimmpflicht zu definieren wären. Allenfalls könnten auch Entschuldigungsgründe in die Verordnung bzw. in die spätere Ausführungsgesetzgebung aufgenommen werden. Dies ist kohärenter als die Stimmpflicht so auszulegen, dass auch das Fernbleiben an einer Abstimmung als kompatibel gilt.”
Bemängelt wird vom Arbeitgeberverband die Bezeichnung (Verordnung gegen die Abzockerei VgdA); der SGB will keine Sanktionen für Stiftungsräte.
Unzufrieden mit Verordnung
Auf der Website des Initiativ-Komitees eines Unterstützungs-Komitees gegen die Abzockerei findet sich eine Stellungnahme zum Verordnungsentwurf. In diesem ist die Kritik Minders an der Verordnung konkretisiert, insbesondere werden auch die Vorstellungen zur Stimmausübung durch die Vorsorgeeinrichtgungen dargestellt. Zum Punkt Pensionskassen heisst es im Wortlaut:
10. Abschnitt: Stimm- und Offenlegungspflicht für Vorsorgeeinrichtungen
Art. 22 Stimmpflicht
Absatz 3 ist zu streichen und wie folgt zu ersetzen: Die Stimmpflicht der Vorsorgeeinrichtungen gilt an Generalversammlungen für alle im SMI kotierten Gesellschaften plus für die zehn grössten Beteiligungen von weiteren an in- und ausländischen Börsen kotierten Schweizer Unternehmen.
Begründung: Auf die Stimmabgabe darf nicht verzichtet werden. Dies kann auch zugemutet werden, da keine physische Teilnahme an der Generalversammlung notwendig ist, können doch die Abstimmungsweisungen direkt dem Stimmrechtsvertreter elektronisch zugestellt werden. Auch sind in der heute bestens vernetzten Welt Firmeninformationen jederzeit abrufbar und werden die Jahres- und Vergütungsberichte immer transparenter. Zudem publizieren spezialisierte Firmen vor den Generalversammlungen Stimmrechtsempfehlungen.
Auch was die vermeintliche Kostenexplosion (ASIP, Economiesuisse) betrifft, so hielten verschiedene öffentlich rechtliche Kassen (z.B. Publica-PK des Bundes-Dieter Stohler, BLVK-bernische Lehrerversicherungskasse-Christoph Zürcher) vor der Abstimmung fest, dass die Kosten für die Stimmrechtsausübung moderat ausfallen würden.
Absatz 4
Das oberste Organ der Vorsorgeeinrichtung legt in einem Reglement fest, nach welchen Grundsätzen das Interesse ihrer Versicherten bei der Ausübung des Stimmrechts bestimmt wird. Die Arbeitnehmervertreter in den Stiftungsräten sind für die Entscheidungen im Sinne der Versicherten massgebend.
Begründung: Vielfach wurde argumentiert, die Interessen der Versicherten herauszufinden, sei unmöglich, da man ja eine Umfrage bei den Versicherten machen müsste. Dies ist nicht zutreffend, da die in den Stiftungsräten vertretenen Arbeitnehmer dafür bestens qualifiziert sind.
Art. 23 Offenlegungspflicht
Vorsorgeeinrichtungen, die dem FZG unterstellt sind, müssen spätestens einen Monat nach der Generalversammlung offenlegen, wie sie gestimmt haben. Sie publizieren dies auf ihrer Internetseite oder auf einer für alle Vorsorgeeinrichtungen offenstehenden Internetseite.
Begründung:
Ein irgendwann im Jahr publizierte Zusammenfassung, wie der Stimmpflicht an den Generalversammlungen nachgekommen wurde, informiert die Versicherten zu spät und zu wenig transparent. Dass die Offenlegungspflicht kein Problem ist, zeigt in vorbildlicher Weise z.B. die BVK (PK des Kantons Zürich), die seit 2009 ihr Abstimmungsverhalten sogar im Voraus im Internet publiziert.
Stellungnahme /
Verordnungs-Entwurf / Bericht Tages-Anzeiger
“Immobilien in Deutschland sichern Schweizer Renten”
Unter dem Titel “Immobilien in Deutschland sichern Schweizer Renten” schreibt “Die Welt” über Immobilien-Anlagen von Schweizer Pensionskassen in Deutschland. Die Zeitung schreibt: “Es geht um die Altersvorsorge einer ganzen Nation: Schweizer Pensionskassen haben immer größere Probleme, mit Anlagen im eigenen Land ausreichende Renditen für ihre Versicherten zu erzielen. Deshalb beginnen die Vorsorgeeinrichtungen, nun auch in den deutschen Immobilienmarkt zu investieren.
Zweimal bereits hat der börsennotierte Augsburger Immobilienkonzern erfolgreich Konsortien geschmiedet, um große Wohnungsunternehmen zu übernehmen. 2012 wird für 1,435 Milliarden Euro die LBBW Immobilien von der Landesbank Baden-Württemberg übernommen. In diesem Jahr wird für 2,45 Milliarden Euro die bayerische GBW mit ihren 32.000 Wohnungen der BayernLB abgekauft. Jedes Mal mit im Boot: Schweizer Pensionskassen. Beim LBBW-Deal ist die Altersvorsorgeeinrichtung des Schweizer Einzelhandelskonzerns Migros beteiligt. Bei der GBW-Übernahme hat sich nach Informationen aus Finanzkreisen auch die Pensionskasse der eidgenössischen Coop-Einzelhandelskette engagiert.
In der Bankenmetropole Frankfurt/Main hat die AFIAA, eine Anlagestiftung von 26 Schweizer Pensionskassen, im vergangenen Jahr die kernsanierten Doppel-Wolkenkratzer Romeo & Julia erworben – und sucht nach weiteren Investmentgelegenheiten: «Wir sehen uns nach weiteren Objekten in Deutschland um», sagt AFIAA-Geschäftsführer Martin Brendel. «Interessant sind für uns nur hochwertige Immobilien in sehr guten Lagen, mit denen sich Renditen von mehr als fünf Prozent erzielen lassen.»
Einige eidgenössische Investmenthäuser legen deshalb spezielle Fonds als Aktiengesellschaften für Einzelinvestments auf. Ein solcher Fonds der Zürcher ACRON AG hat 2011 für 59,5 Millionen Euro das neue Steigenberger Hotel am unfertigen Flughafen Berlin-Brandenburg erworben. Die Immobilie wurde in eine Ein-Objekt-Aktiengesellschaften eingebracht. «Dadurch genießen Investoren den Vorteil eines frei übertragbaren Anlagevehikels bei gleichzeitigem Ausschluss persönlicher Haftung», erläutert Vorstandschef Kai Bender.
In den kommenden Jahren könnten Milliardenbeträge aus der Schweiz nach Deutschland strömen. Die Oberaufsichtskommission empfiehlt den Vorsorgeeinrichtungen, die Auslandsquote in ihren Immobilienportfolios auf 30 Prozent anzuheben. Dies würde einer Summe von umgerechnet 26,8 Milliarden Euro entsprechen.
Die britische Investmentgesellschaft Schroders profitierte bereits von der Empfehlung. Sie konnte binnen kurzer Zeit einen 225 Millionen Euro schweren Fonds für Schweizer institutionelle Investoren schließen, der in deutsche und französische Immobilien investiert.
Publica verkauft Westcenter in St.Gallen
Die Zürcher Immobilien-Investorin Acron hat das 1999 eröffnete Westcenter in St.Gallen für 61 Millionen Franken von der Pensionskasse Publica übernommen. In der Liegenschaft haben sich über ein Dutzend Unternehmen aus dem Detailhandel eingemietet. Im vergangenen Oktober hat Arcon in St.Gallen bereits das Radission Blu Hotel und Casino erworben. Das Schweizer Portfolio der Acron Gruppe besteht aus Gewerbe-, Hotel- und Büroimmobilien mit einem Gesamtwert von rund 600 Millionen Franken.
Steigende Lebenserwartung
Artist Pension Trust Plans Sales From Its Collection
The Artist Pension Trust (APT), a financial services, art lending, and management company which aims to provide retirement security for artists, will begin the first-ever sales of its massive 10,000-work collection, starting in September. All of the art world will be closely watching to see whether this model — and its first major test of the art market — will work.
When artworks are sold, each artist receives 40 percent of the net proceeds of the sale of the work, 32 percent of net proceeds accrue to the collective benefit of all participating artists in the specific trust (each trust has 250 artists). “This allows each participating artist to collectively participate in the commercial success of the other 249 artists.” The remaining 28 percent of the net proceeds are retained by APT to cover all management and operating costs.
Blick: “Milliarden-Rettung auf dem Buckel der Steuerzahler”
Im Sonntagsblick thematisieren Matthias Pfander und Werner Vontobel das Thema der Sanierungen der öffentlichen Kassen, die stets mit dem Einsatz erheblichen Steuermittel erfolgen. Im Detail wird auf die Aargauer APK eingegangen. “Beispiel Aargau. Die Rechnung für die kantonale Pensionskasse sieht so aus: 1,7 Milliarden Steuerzahler-Franken kostet die Nachfinanzierung, 446 Millionen die Entschädigung der Versicherten für die Umstellung auf den Beitragsprimat. 153 Millionen verschlingt die Teuerungszulage für die laufenden Renten. Das gibt 2,3 Milliarden Franken – doch damit sind bestenfalls die Altlasten gedeckt. Solange die APK weiter zu hohe Renten zahlt, häuft sie jährlich weitere Verluste von 40 bis 50 Millionen auf. Wie manche andere öffentlich-rechtliche Kasse zahlt die aargauische APK pro 100’000 Franken Sparkapital immer noch 6800 Franken Jahresrente. Um diesen Umwandlungssatz und die daraus folgenden Renten bei der aktuellen Lebenserwartung finanzieren zu können, bräuchte es eine Anlagerendite von 4,8 Prozent. Doch dies gibt der Markt nicht her.
Der Aargauische Gewerbeverband und die kantonale Industrie- und Handelskammer wollen das nicht hinnehmen. Gemeinsam mit der Stiftung für Freiheit und Verantwortung rufen sie zur Opposition auf. Sie fordern, dass der Umwandlungssatz per sofort auf 5,5 Prozent gesenkt wird. Das entspricht einer Rentensenkung um 19 Prozent. Doch selbst für die gekürzten Renten braucht es noch eine Kapitalrendite von 2,5 Prozent. Ferner sollen die Staatsangestellten künftig 50 statt bloss 40 Prozent ihrer Pensionskassenbeiträge selbst finanzieren. Jetzt gibt es Unterstützung vom Schweizerischen Gewerbeverband (SGV): «Die Renten der Gewerbler sind bereits massiv gekürzt worden. Wenn wir jetzt als Steuerzahler auch noch die Renten der ohnehin privilegierten Staatsbeamten bezahlen müssen, ist das eine Doppelstrafe. Das wollen wir nicht hinnehmen », sagt Kurt Gfeller, der
beim SGV für die Sozialversicherungen zuständig ist.
pw. Man nimmt zur Kenntnis, dass beim Blick offenbar unterschiedliche Visionen verfolgt werden. Während die Reaktion sonst strikt auf Gewerkschaftskurs fährt und als Erfinderin des “Rentenklaus” gegen die Senkung des Umwandlungssatzes polemisiert, kann man sich gleichzeitig auch über die Kosten eines zu hohen Umwandlungssatzes aufregen. So gibt es aus jeder Sicht stets neu Gelegenheit für Empörung.
Budget für den Lebensabend unter Palmen
Nicht wenige Schweizer planen, nach der Pensionierung auszuwandern. Um sich nicht zu verkalkulieren, ist dabei die Aufstellung eines Budgets nützlich. Wichtig ist auch die Frage der Doppelbesteuerungsabkommen, schreibt Michael Ferber in der NZZ.
Laut Sven Pfammatter vom Finanzdienstleister VZ Vermögenszentrum ist die Steuerthematik bei vielen Auswanderern das wichtigste Thema. Im Allgemeinen ist in der Schweiz auf Pensionskassenrenten eine Quellensteuer zu zahlen, wenn der Bezüger im Ausland wohnt. Besonders relevant ist dies gemäss Pfammatter, wenn die Rentner in Länder auswandern, mit denen die Schweiz kein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen hat. DBA können schliesslich vorsehen, dass der Betroffene diese im Auswanderungsland zurückfordern kann. Gebe es kein DBA zwischen dem neuen Land und der Schweiz, droht gemäss dem Berater die Gefahr, dass die Rente zweimal versteuert werden muss.
Für Kapitalbezüge aus der beruflichen Vorsorge oder der Säule 3a gilt dies ebenfalls. Die Quellensteuer-Tarife seien in einigen Kantonen deutlich niedriger als die Tarife für die Kapitalauszahlungssteuer, die für in der Schweiz Wohnende gelten, heisst es in einer VZ-Publikation. Diese weist auch darauf hin, dass nicht die Quellensteuer-Tarife am bisherigen Wohnort des Kapital-Bezügers in der Schweiz massgebend sind, sondern der rechtliche Sitz der Vorsorge- oder Freizügigkeitsstiftung, die das Guthaben auszahlt.
UBS survey: UK pensions outperformed inflation over past 50 years
UK pension fund returns have outperformed increases in UK retail prices and wages significantly over the past 50 years, a study by UBS Global Asset Management has found. Between 1963 and 2012, the average fund returned slightly above 10 per cent – 4.2 percentage points ahead of retail price inflation and 2.6 percentage points above wage inflation, UBS’s latest annual pension study reveals.
“Essentially, the whole point of the DB pension market is to collectivise risk and to allow a population of investors to take risks that perhaps on their own they wouldn’t be comfortable taking,” he says. The findings also support the widely held – and hotly pursued – view that equities perform better than bonds over the long term. The report showed that UK equities produced an average return of 11.8 per cent annually in the 50 years to 2012.
Figures for 2011, however, were not particularly stellar, with pension fund returns falling to 3.6 per cent and slumping behind retail price inflation. Despite this stall, returns bounced back in 2012, hitting 8.4 per cent. For the 10 years to 2012 the average UK fund returned 8.3 per cent – slightly lower than the return over 50 years.
The UBS study also highlighted the growing interest in “smart beta” strategies, which are intended to provide better risk and return trade-off than normal market cap weighted indices. Appetite for such strategies, finds the report, is expected to continue to grow. But it warns that the merits of such products “seem quite variable” in some cases.


