Reaktionen auf Umsetzung der Abzocker-Initiative
“Mit der Verordnung gegen die Abzockerei hat der Bund den richtigen Ton getroffen. Dieser Meinung sind alle Parteien und auch der Wirtschaftsdachverband economiesuisse, wie sich in der Anhörung zeigte. Einzelne Bestimmungen und der Titel stossen dennoch auf Widerstand”, schreibt die Südostschweiz.
Der Verordnungsentwurf halte sich eng an den Wortlaut des Verfassungstextes, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga bei der Eröffnung der Anhörung vor rund eineinhalb Monaten. Dem pflichten auch die Parteien bei. Für das rasche Vorgehen des Bundes erhält Sommaruga Lob von den verschiedensten Seiten.
Auch der Arbeitgeberverband und der Pensionskassenverband unterstützen den Entwurf grundsätzlich. «Unnötige Verkomplizierungen und bürokratische Leerläufe» seien weitgehend vermieden wurden, schreibt der Dachverband economiesuisse. Einzelne Punkte stehen dennoch in der Kritik. Die FDP beispielsweise lehnt die Bestimmung ab, die den Aktionären die Kompetenz gibt, den Verwaltungsrat zu wählen. Dieser müsse die Freiheit haben, sich selbst zusammenzustellen, schreibt die FDP in ihrer Vernehmlassungsantwort.
Die SP und die Grünen wiederum wollen den Aktionären mehr Rechte geben. Sie fordern, dass die Aktionäre ein Vergütungsmodell für den Verwaltungsrat, die Geschäftsleitung und den Beirat vorschlagen können, wenn sie den Vorschlag des Verwaltungsrats ablehnen.
Catherine Schoendorff übernimmt Leitung der Pension Administration
Catherine Schoendorff hat mit sofortiger Wirkung die Leitung des Geschäftsbereiches Pension Administration (vormals Outsourcing) bei Mercer (Switzerland) SA übernommen. Vor ihrem Einstieg bei Mercer Deutschland 2011 war Catherine Schoendorff bei Aon Hewitt für den Pension Administration-Bereich in der Schweiz zuständig. Darüber hinaus ist Catherine Schoendorff unter anderem Mitautorin der „Studie zu den Verwaltungskosten der 2. Säule», die Ende 2011 vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) und dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) vorgelegt wurde. Die gebürtige Schweizerin ist Absolventin der Fachhochschule für Technik und Wirtschaft in Kempten und spricht fliessend Deutsch. Französisch und Englisch.
Libera: Variable Rentenmodelle
In der Schweizer Personalvorsorge 13/07 stellen Jürg Walter und Benno Ambrosini (Libera) im Sinne einer “Auslegeordnung” variable (zweiteilige) Rentenmodelle vor. Sie schreiben:
Bei der zweiteiligen Altersrente erfolgt eine Flexibilisierung der Rentenzahlungen, indem die Rente in eine garantierte Basisrente und eine variable Zusatzrente aufgeteilt wird. Die garantierte Basisrente wird mit konservativen Annahmen insbesondere bezüglich Sterblichkeit und technischem Zinssatz bestimmt.
Sie entspricht der Rente bei Entstehung des Rentenanspruchs im Sinne der Sanierungsbestimmungen von Art. 65d BVG und bleibt jedenfalls gewährleistet. Die Zusatzrente wird regelmässig überprüft und an die jeweilige finanzielle Lage und Ertragslage der Vorsorgeeinrichtung angepasst. Die Zusatzrente kann damit schwanken und bei einer Unterdeckung auch ganz entfallen. Sie sollte jedoch nicht willkürlich von Jahr zu Jahr bestimmt werden, sondern mit Vorteil auf vorab festgelegten Regelungen basieren. Die Festlegung der Zusatzrente kann dabei nach verschiedenen Modellen erfolgen:
– Die Zusatzrente wird jährlich in Abhängigkeit des Deckungsgrads und der Verzinsung der Altersguthaben festgelegt.
– Die Zusatzrente entspricht einem Prozentsatz der Basisrente. Eine Anpassung erfolgt periodisch durch einen Vergleich der erzielten Nettorendite mit der notwendigen Sollrendite.
– Die Zusatzrente wird jährlich festgelegt und entspricht der Mehrrendite auf dem Vorsorgekapital im Vergleich zur notwendigen Sollrendite.
“Kein Stimmrecht, aber sichere Renten”
Hans Werner Widrig, Präsident des SVS (sowie des Vorsorgeforums), hat der Schweizer Personalvorsorge ein Interview gegeben. Auszüge:
VPS: Welche Hauptanliegen vertritt der SVS im Bereich der Altersvorsorge?
Widrig: Wir fordern Verlässlichkeit. Die Renten müssen sicher sein bis zum Lebensende. Die 2. Säule darf im Verhältnis zur 1. Säule nicht geschwächt werden.
Wieso nicht?
Beide Säulen sind gut, beide haben Vorteile. Sie sind ganz anders organisiert und ergänzen sich. Deshalb sollen sie gleich stark bleiben. Hat der SVS weitere Anliegen? Bereits heute arbeiten etwa 30 Prozent der Senioren zwischen 65 und 70 Jahren teilzeitlich lohnwirksam weiter. Es ist störend, dass die über 65-jährigen Beschäftigten weiterhin AHV bezahlen, ohne dass dies leistungswirksam wäre. Ich begrüsse deshalb die vom Bundesrat im Rahmen der «Altersvorsorge 2020» vorgeschlagenen Anreize zur Weiterführung der Erwerbstätigkeit bis zum Referenzalter und darüber hinaus.
Wie hoch sollte das Rentenalter sein?
Die Harmonisierung des Rentenalters für Männer und Frauen bei 65 Jahren muss rasch umgesetzt werden. Es wird der Zeit punkt kommen, wo über 50 Prozent der Menschen zwischen 65 und 70 Jahren freiwillig lohnwirksam weiterarbeiten. Dann sollte das Rentenalter (Referenz alter) auf 66 oder 67 Jahre erhöht werden.
Wie lange werden Sie selber arbeiten?
Ich bin heute 72-jährig und präsidiere zwei schweizerische Verbände in einer ehrenamtlichen Tätigkeit. Daneben arbeite ich mit einem 40-Prozent-Teilzeitpensum lohnwirksam in einem Unternehmen. Es braucht beides: Freiwilligenarbeit und Teilzeitbeschäftigung.
Der SVS ist für eine rasche Senkung des Mindestumwandlungssatzes. Wie soll dies umgesetzt werden?
Wir haben bereits bei der 1. BVG-Revision und im März 2012 in der Vernehmlassung Zukunft 2. Säule darauf hingewiesen, dass die Senkung des Umwandlungssatzes in die Kompetenz des Bundesrats gehört, da es sich um eine technische Frage handelt. Wir fordern einen raschen Parlamentsbeschluss für die Kompetenzverlagerung auf Verordnungsebene. Als flankierende Massnahmen für eine Senkung können die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge erhöht werden.
BSV Ausschreibung: Umverteilungseffekte in der BV
Das BSV hat erneut eine Ausschreibung publiziert. Sie betrifft dieses Mal die viel diskutierten und leider im Detail wenig bekannten Umverteilungseffekte. In der Auseinandersetzung um den Umwandlungssatz spielen sie bekanntlich eine äusserst wichtige Rolle. Es ist deshalb zu begrüssen, wenn das BSV versucht, vermehrte Transparenz zu schaffen. Die ausgeschriebene Machbarkeitsstudie sieht vor, anhand konkreter Fälle verschiedene Formen des Transfers zwischen Arbeitnehmenden/Arbeitgebern und Pensionierten zu identifizieren sowie Methoden zur Schätzung entsprechender finanzielle Volumen aufzuzeigen. Die Eingabefrist für die Offerten ist der 26. August 2013.
Detroit Plans to Cut Pensions
Detroit’s pension shortfall accounts for about $3.5 billion of the $18 billion in debts that led the city to file for bankruptcy. How it handles this problem — of not enough money set aside to pay the pensions it has promised its workers — is being closely watched by other cities with fiscal troubles.
The city’s emergency manager, has called for “significant cuts” to the pensions of current retirees. His plan is being fought vigorously by unions that point out that pensions are protected by Michigan’s Constitution, which calls them a contractual obligation that “shall not be diminished or impaired.”
The average pension benefit in Detroit is not especially high. The average annual payment is about $19,000, said a spokesman for the pension funds. And it is about $30,000 for retired police officers and firefighters, who do not get Social Security benefits, he said. Some retired workers get larger pensions, though: about 82 retirees who either worked many years or had high-salaried jobs are paid pensions of more than $90,000 a year, he said.
The $3.5bn in pension fund liabilities that Detroit included in its bankruptcy filing last week may be significantly understated because of a combination of overly optimistic assumptions and questionable investments, according to Kevyn Orr, the city’s emergency manager, and those who work with him.
BGer: Genehmigung des Teilliquidationsreglements
Das Bundesgericht hat in einem Urteil vom 28. Februar 2013 einen wichtigen Entscheid zum Thema Teilliquidation gefällt, der den Pensionskassen einiges an administrativen Umtrieben ersparen dürfte. Hermann Walser hat für uns das Urteil in einem Kurzkommentar zusammengefasst. Es handelt sich um den Fall 9C_500/2012, veröffentlicht auch in der Amtlichen Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts als BGE 139 V 72 ff.
Die 1. BVG-Revision brachte 2005 eine Neuregelung der Modalitäten für Teilliquidationen. In verfahrensmässiger Hinsicht ist wesentlich, dass die Vorsorgeeinrichtungen ein Teilliquidationsreglement zu erlassen haben (Art. 53b Abs. 1 BVG). Im Gegensatz zu allen anderen Reglementen von Vorsorgeeinrichtungen muss das Teilliquidationsreglement von der Aufsichtsbehörde formell genehmigt werden (Art. 53b Abs. 2 BVG). Dies geschieht mittels einer Genehmigungsverfügung, die gemäss bisheriger aufsichtsrechtlicher Praxis inklusive Rechtsmittelbelehrung den Arbeitgebern und den versicherten Personen mitzuteilen ist. Diese Praxis geht davon aus, dass damit die Arbeitgeber und die versicherten Personen die Möglichkeit haben, diese Verfügung anzufechten, wenn sie Bestimmungen des Teilliquidationsreglements als rechtswidrig erachten. In einem Urteil vom 28. Februar 2013, Fall 9C_500/2012 = BGE 139 V 72 ff., gelangt das Bundesgericht zu einer ganz anderen Auffassung. Danach ist die aufsichtsrechtliche Genehmigung des Teilliquidationsreglements als Einzelakt im Sinne einer Feststellungsverfügung zu qualifizieren. Arbeitgeber und Destinatäre (aktive und passive Versicherte) seien in aller Regel nicht legitimiert, solche Verfügungen anzufechten. Eine gerichtliche Überprüfung könne erst im konkreten Anwendungsfall erfolgen. Die praktische Konsequenz aus diesem Leiturteil ist klar: Die Zustellung der Genehmigungsverfügung inklusive Rechtsmittelbelehrung an die Arbeitgeber und Destinatäre ist nicht mehr Voraussetzung für das Eintreten der Rechtskraft der Genehmigungsverfügung. Sie kann deshalb unterbleiben, womit der damit regelmässig verbundene erhebliche administrative Aufwand entfällt. Das Teilliquidationsreglement ist den Versicherten auf dem gleichen Weg wie die anderen Reglemente der Vorsorgeeinrichtung zur Kenntnis zu bringen.
NZZ: Interview mit Arbeitgeber-Direktor Müller
Die NZZ am Sonntag interviewte Roland Müller, seit Anfang Juli als Nachfolger von Thomas Daum neuer Direktor des Arbeitgeberverbands. Auszüge aus dem Gespräch:
Man soll also länger arbeiten, weniger verdienen und damit auch weniger in die berufliche Vorsorge für die Zeit nach der Pensionierung einzahlen?
Das kann man so nicht sagen. Es darf keinen Lohndruck gegen unten geben, und es werden nicht alle älteren Arbeitnehmer weniger verdienen. Aber wir gehen zum Beispiel davon aus, dass ab einem gewissen Alter auch Teilzeit, dafür über das Referenz-Rentenalter hinaus gearbeitet werden kann. Zum Thema berufliche Vorsorge: Es stimmt, heute sind die Lohnnebenkosten für ältere Arbeitnehmer in der Regel höher. Dies bedeutet aber nicht automatisch höhere Gesamtlohnkosten. Denn oft sind Arbeitnehmer bereit, einen tieferen Nettolohn zu beziehen, im Wissen darum, dass ihnen die höheren Beiträge bei der eigenen Vorsorge zugute kommen.
Sozialminister Alain Berset will Rentenalter 65 für alle, Sie denken bereits an Rentenalter 67. Gleichzeitig sprechen Sie von Lohneinbussen. Wie lässt sich so ein Programm politisch verkaufen?
Bundesrat Berset und wir haben unterschiedliche Zeitpläne. Er plant eine Reform für 2020. Auch uns ist klar, dass 2020 noch nicht Rentenalter 67 gelten kann. Rentenalter 67 wird erst für die Zeit um 2030 zum Thema. Beispielsweise könnte man ab 2020 das Rentenalter pro Jahrgang um zwei Monate erhöhen. Auf jeden Fall können wir die aktuellen demografischen Entwicklungen nicht ausblenden und müssen versuchen, Verständnis zu wecken, damit die Reformen sozialverträglich gestaltet werden.
pw. Roland Müller, Jahrgang 1963, ist seit Anfang Juli Direktor des Arbeitgeberverbands. Müller ist Rechtsanwalt und Titularprofessor für Arbeits- und Sozialversicherungsrecht an der Universität Zürich. Beim Arbeitgeberverband ist Müller seit fünf Jahren, zuvor arbeitete er für den Versicherungsverband. Bis zur Aufnahme seiner Tätigkeit als Direktor des SAV war Müller Mitglied des Vorstands des Vorsorgeforums. Sowohl in seiner Funktion beim SAV wie auch beim Vorsorgeforum folgt ihm Martin Kaiser, vordem Mitarbeiter des BSV.
BL: Gemeinden holen Pensionskassen-Offerten ein
Am 22. September kommt die umstrittene Sanierung der Baselbieter Pensionskasse vors Volk. Die Unzufriedenen machen Ernst: Liestal hat die berufliche Vorsorge öffentlich ausgeschrieben, andere Orte haben schon Angebote auf dem Tisch, schreibt die Basellandschaftliche Zeitung.
Die Gemeinden wehren sich gegen die Sanierung der Baselbieter Pensionskasse (BLPK). Nun bereiten sie sich auf den grossen «Showdown» vor, wie der Liestaler Stadtpräsident Lukas Ott die Abstimmungen im Herbst nennt. Am 22. September kommt die umstrittene Sanierung vor das Volk. Wann über die Gemeindeinitiative abgestimmt wird, mit der sich Ott und Konsorten gegen die vom Kanton vorgeschlagene Lösung wehren, ist noch nicht klar.
Fest steht: Im Hintergrund suchen die 18 Gemeinden, die sich zum Widerstand formiert haben, bereits intensiv nach alternativen Lösungen. Der Ausschuss, den die Gemeindepräsidenten für ihr Anliegen eingesetzt haben, beauftragte eine externe Firma, konkrete Alternativen zur BLPK aufzuzeigen. Dazu wurden Mustergemeinden definiert. Anhand derer zeigten die Experten den interessierten Gemeinden, wie Modelle mit anderen Versicherern oder Sammelstiftungen aussehen könnten. Nun sind die Gemeinden aufgefordert, individuell nach der besten Lösung zu suchen.
Wie der Stanser Vermögensberater Weibel, Hess & Partner, der jährlich einen Pensionskassen-Vergleich für die «SonntagsZeitung» durchführt, angibt, hätten Anfragen im Zusammenhang mit kantonalen Pensionskassen in den vergangenen drei Jahren deutlich zugenommen. Diese Angabe bestätigt auch Swisslife. Pressesprecher Dajan Roman sagt, man habe in der jüngsten Vergangenheit verschiedene solcher Anfragen gehabt. Die Basler Sammelstiftung Abendrot ist ebenfalls in Kontakt mit Gemeinden und hat sogar schon Offerten für Baselbieter Ortschaften erstellt.
BBC’s pension bill rises to £2 billion
The BBC’s pensions bill has soared to £2 billion, leaving licence fee payers having to stump up to meet the increasing costs that include six-figure payouts to bosses.
One 55-year-old executive who took early retirement is receiving an annual pension of £200,000, in addition to a £750,000-a-year salary from his new job, an analysis of pensions deals at the corporation have revealed.
The increasing burden of generous deals has contributed to a £600 million rise in the BBC’s pension fund deficit over the past year to more than £1.7 billion, amounting to nearly half its yearly revenue from the licence fee.
SO: S&P-Rating fast perfekt – bis auf die PK
Trotz der schlechten Finanzprognosen wird der Kanton Solothurn weiterhin als sehr guter Schuldner betrachtet: Die Rating-Agentur Standard & Poor’s (S&P) hat das langfristige Kreditrating des Kantons mit der zweitbesten Bewertung «AA+» bestätigt. Auch der Ausblick wird als «stabil» bezeichnet.
Gelobt wird auch das umsichtige und starke Finanz-Management des Kantons. Dieses lasse darauf hoffen, dass die geplanten Massnahmen gegen das strukturelle Defizit auch tatsächlich ergriffen würden. Für S&P ist auch beruhigend, dass im Kanton eine gesetzliche Defizitbremse besteht. Ansonsten hätte sich die Rating-Agentur überlegt, die Kreditwürdigkeit zu senken, heisst es im Rating-Bericht. Denn: Negativ vermerkt werden die steigende Verschuldung des Kantons und das Milliardenloch in der kantonalen Pensionskasse.
CS Pensionskassen-Index im Q2, Auftrieb für Hedge Funds
Credit Suisse hat nach der Publikation ihrer Quartalszahlen für den PK-Index jetzt die bekannte Grafik und die ausführliche Datenauswertung nachgeliefert. Die Darstellung zeigt – wie bei allen anderen Indizes auch – den Knick von Juni. Aber wohin die Reise im Q3 geht, bleibt ein Geheimnis.
Zum Thema Anlage-Allokation wird festgehalten: Die Anlageallokation per 30. Juni 2013 zeigt auf, dass die Aktienquoten zum ersten Mal seit dem 2. Quartal 2012 wieder reduziert wurden: Aktien Schweiz (– 0,63 %), Aktien Ausland (– 0,69 %). Die Gesamtaktienquote beträgt somit 30,47%. Zusätzlich haben auch die Engagements in den Hypotheken (– 0,06 %) und Obligationen Fremdwährung (– 0,07%) leicht abgenommen. Zugelegt haben vor allem die Engagements in Immobilien (+ 0,23 %) und Liquidität (+1,07%). Die restlichen Anlageklassen bleiben praktisch unverändert: alternative Anlagen (+ 0,02 %), Schweizer-Franken-Obligationen (+ 0,04 %). Bei den alternativen Anlagen fällt auf, dass im zweiten Quartal 2013 eine Umschichtung von den Rohstoffen (– 3,04 %) in Hedge Funds (+ 3,09 %) stattgefunden hat.
Veranstaltungskalender für Parlamentarier-Anlässe
Wer Anlässe für Parlamentarier während der Sessionen plant (wir haben das während mehreren Jahre getan), hat zahlreiche Probleme. Eines davon will die Agentur Furrer Hugi jetzt lösen. Nämlich mit einem Veranstaltungskalender für solche Anlässe. Der frei zugängliche online-Kalender soll Auskunft geben über alle geplanten Anlässe und damit unerwünschte Überschneidungen und Kollisionen verhindern helfen.
Private: Verwaltung von Immobilienvermögen
Im Geld-Magazin “Private” schreibt Michael Landolt vom Hauseigentümer-Verband über die Verwaltung von Immobilienvermögen der Pensionskassen und fasst dazu die neuen und veränderten gesetzlichen Bestimmungen zusammen.
avenir suisse: “Kein Freibier in der Altersvorsorge”
(Klick auf Tabelle zur Vergrösserung)
Die Vorsorgereform 2020 des Bundesrats sieht eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 2% und der Lohnbeiträge um 1,7% vor. Letztere wurde kaum thematisiert, obwohl sie die Kaufkraft der Erwerbstätigen stark verringert, schreibt Jérôme Cosandey von avenir suisse.
Mit seiner Reform schlägt der Bundesrat eine Senkung des Umwandlungssatzes auf 6,0% vor. Will man die resultierenden Renteneinbussen vollständig ausgleichen, müssen die Versicherten bis zu 13% mehr Kapital ansparen. Wer noch vierzig Jahre bis zur Pensionierung vor sich hat, kann diese Gelder durch erhöhte Lohnbeiträge finanzieren. «Altersvorsorge 2020» sieht die Anpassung auf zwei Wegen vor:
Erstens ist eine Erhöhung der altersabhängigen Lohnbeiträge, der sogenannten Altersgutschriften, geplant, um die Unterschiede zwischen jüngeren und älteren Arbeitnehmern zu glätten (Tabelle). Diese Angleichung soll die Diskriminierung älterer Angestellten aufgrund höherer Sozialabgaben reduzieren und dadurch ihre Mobilität und Vermittelbarkeit auf dem Arbeitsmarkt erhöhen. Zweitens soll die Basis für die Berechnung der Lohnbeiträge erweitert werden, indem der Koordinationsabzug auf 25% des AHV-Lohns gesenkt und flexibilisiert wird. Dadurch würden Teilzeit- und Mehrfachangestellte, darunter viele Frauen, besser in die berufliche Vorsorge integriert.
Die oben erwähnte Erhöhung der Lohnbeiträge wird nicht ausreichen, um die fehlenden Sparkapitalien von Mitarbeitern kurz vor der Pensionierung auszugleichen, meint Cosandey. Für diese Übergangsgeneration ist eine Sonderfinanzierung nötig. Der Bundesrat beziffert die Kosten auf 400 Mio. Fr. pro Jahr. Cosandey schätzt sie hingegen auf 1,2 Mrd. Die Ausfinanzierung der Übergangsgeneration könnte damit Zusatzkosten von ca. 0,12 bis 0,35 Lohnprozenten verursachen.
Die Anhebung der Mehrwertsteuer, die Erhöhung der Lohnbeiträge und die Finanzierung der Übergangsgeneration würde die Kaufkraft der Erwerbstätigen spürbar beeinträchtigen. Schliesst das Volk Renteneinbussen und eine Erhöhung des Rentenalters auf über 65 Jahre weiterhin aus, so ist der Kater vorprogrammiert. Freibier gibt es bekanntlich selten – und in den Sozialversicherungen ganz sicher nicht – die Mahnung von avenir suisse.


