BVK-Stiftungsrat überprüft Lohnentscheid für Geschäftsführer
Der BVK-Stiftungsrat hat folgendes Communiqué verschickt: Aufgrund der zahlreichen Reaktionen von Versicherten und angeschlossenen Arbeitgebern sowie auf ausdrücklichen Wunsch des BVK-Chefs Thomas R. Schönbächler wird der vorgesehene Lohnanstieg nochmals überprüft.
Der Lohnentscheid des Stiftungsrates hat in den letzten Tagen zu Diskussionen in den Medien, in der Öffentlichkeit sowie insbesondere auch bei den Versicherten der BVK geführt. Der aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern zusammengesetzte Stiftungsrat nimmt selbstkritisch zur Kenntnis, dass der vorgesehene Lohnanstieg für die Versicherten und Steuerzahler nicht nachvollziehbar war.
Für den Stiftungsrat stand beim Entscheid vor allem die bisher geleistete Arbeit der BVK-Führungscrew und des Geschäftsführers im Vordergrund. Auch Lohnvergleiche spielten eine wichtige Rolle. Umso mehr begrüsst man den Schritt von Thomas R. Schönbächler, der dem Stiftungsrat der BVK aus eigener Initiative vorgeschlagen hat, den Lohnentscheid nochmals zu überdenken. Der Stiftungsrat betont, dass der BVK-Geschäftsführer keine Lohnforderungen gestellt hat.
Der Stiftungsrat hat deshalb beschlossen, auf seinen ursprünglichen Entscheid zurückzukommen. Die Entschädigungsfrage wird an der nächsten Stiftungsratssitzung nochmals traktandiert. An der seit langem geplanten Medienkonferenz am 30. Januar 2014 wird der Stiftungsrat über die Neuorganisation der BVK als privatrechtliche Stiftung umfassend informieren und auch den Entscheid des Stiftungsrates zur Entschädigungsfrage vorstellen.
Mit diesem Vorgehen will der Stiftungsrat das in den letzten Jahren aufgebaute Vertrauen der Versicherten, der angeschlossenen Arbeitgeber sowie der Öffentlichkeit gegenüber der BVK weiter stärken.
PVK Bern: Sanierung in 34 Jahren
Die Personalvorsorgekasse der Stadt Bern (PVK) nimmt die nötige Sanierung an die Hand. Man verfolge dabei, einen «unaufgeregten und pragmatischen Weg», sagte Gemeinderat Alexandre Schmidt (FDP) an einer Medienkonferenz. Er ist auch Präsident der Verwaltungskommission der Pensionskasse. Es handle sich um einen «Kraftakt», sagte Schmidt laut Bericht im “Bund”.. Die vom Bund geforderte Ausfinanzierung und Sanierung komme «zur Unzeit». «Das Überleben der Kasse ist aber nicht bedroht. Wir sind und bleiben eine gute Kasse.»
Anders als der Kanton will die Stadt Bern für die Sanierung den Zeitrahmen ausschöpfen. Erst nach 34 Jahren soll die Unterdeckung der Kasse behoben sein, Startpunkt ist Januar 2015. Derzeit beträgt die Unterdeckung 341 Millionen Franken, dieser Betrag erklärt sich durch die Senkung des technischen Zinssatzes von 3,75 auf 2,75 Prozent. Bei einem technischen Zinssatz von 3 Prozent wäre das Loch 273 Millionen Franken gross.
Die Kasse zählt knapp 9000 Versicherte, 3718 sind Rentnerinnen und Rentner, 5258 sind Mitarbeitende. Der Kasse angeschlossen sind nicht nur die Angestellten der Stadt, sondern auch die Mitarbeitenden von Bernmobil und EWB sowie von weiteren städtischen Unternehmen.
Damit die massive Unterdeckung von 341 Millionen Franken wieder verschwindet, vertrauen die Verantwortlichen zu einem guten Teil auf den Markt. Gerechnet wird mit einem Ertrag von 3,73 Prozent, was eine «Überschussrendite» von knapp 0,5 Prozent bedeutet. Trifft diese Annahme ein, so verschwinden dank Zins und Zinseszins 200 Millionen Franken der anfänglichen Deckungslücke im Laufe der Zeit bis 2049. Per Ende 2012 lag der Deckungsgrad bei 84,5 Prozent, Ende 2013 wird er bei etwa 86,5 Prozent liegen, dank guter Rendite im laufenden Jahr. Eine Wertschwankungsreserve ist nicht vorgesehen.
Bericht über die Grenzgängerbesteuerung in der Schweiz
Der Bundesrat hat an den Bericht über die Quellenbesteuerung der als Arbeitnehmer in der Schweiz tätigen Grenzgänger verabschiedet. Der Bericht gibt einen Gesamtüberblick über die verschiedenen Abkommen, welche die Grenzgängerbesteuerung regeln, sowie über mögliche Weiterentwicklungen dieser Abkommen.
Der Bericht wurde in Erfüllung eines von Nationalrat Meinrado Robbiani 2011 eingereichten Postulats (11.3607 «Überweisung der Quellensteuer bei Grenzgängerinnen und Grenzgängern») erstellt. Im ersten Teil des Berichts wird die steuerliche Behandlung der in der Schweiz als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tätigen Grenzgänger aufgezeigt. Diese richtet sich nach den einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen und den von der Schweiz mit den Nachbarstaaten bilateral vereinbarten Lösungen zur Grenzgängerbesteuerung.
Im zweiten Teil des Berichts werden mögliche Entwicklungen der bilateralen Regelungen für die Grenzgängerbesteuerung skizziert. Im dritten Teil des Berichts werden die Ausgleichsmassnahmen zugunsten gewisser Kantone analysiert. Der Bericht gelangt zum Schluss, dass die geltenden Bestimmungen die Besonderheit der Beziehungen der Schweiz zu ihren Nachbarstaaten widerspiegeln. Er hält fest, dass es wichtig ist, für die Besteuerung der Grenzgängerinnen und Grenzgänger eine angemessene Lösung vorzusehen und aufrechtzuerhalten, die auch an veränderte Rahmenbedingungen angepasst werden kann.
Schweizer Pensionskasse und deutsche Einkommenssteuer
Die Website “Aussenwirtschaftslupe” orientiert ausführlich über einen deutschen Gerichtsentscheid zur Besteuerung der Kapital-Leistungen schweizerischer Pensionskassen (im konkreten Fall der PKBS) für Grenzgänger. Festgehalten wird insbesondere, dass die Leistungen nicht steuerfrei gemäss § 3 Nr. 3 EStG sind und keine mit einer Kapitalabfindung der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbare Leistung. Konkret heisst es: “Die Steuerfreiheit scheitert nicht daran, dass es sich um die Kapitalabfindung einer schweizerischen Pensionskasse handelt. § 3 Nr. 3 EStG enthält keine Beschränkung auf die Leistungen eines inländischen Versorgungsträgers. Die Kläger weisen zudem zu Recht darauf hin, dass der Begriff der gesetzlichen Rentenversicherung in den Vorschriften der §§ 10 und 22 EStG nicht anders als der identische Begriff in § 3 Nr. 3 EStG ausgelegt werden kann.”
UBS PK-Barometer November 2013
Für die Schweizer Vorsorgeeinrichtungen zeichnet sich ein weiteres erfreuliches Anlagejahr ab. Im laufenden Jahr konnten die Schweizer Pensionskassen bis Ende November mit einem Ertrag von insgesamt 6,1% das drittbeste Ergebnis seit der Finanzkrise 2008 verbuchen. Das darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Ergebnisse seit 2008 mit mageren 1,9% p. a. immer noch höchst unbefriedigend sind.
Aktuelles aus dem Abendrot
Die Stiftung Abendrot hat aktuelle Daten zu Performance und Zinsen sowie Bauprojekten bekannt gegeben. Per Ende November 2013 betrug die Performance auf dem Anlagevermögen 5,05%. In den ersten Dezembertagen haben die Börsen jedoch nachgegeben.
Der Stiftungsrat hat beschlossen, im kommenden Jahr das obligatorische wie auch das überobligatorische Altersguthaben mit 1,75% zu verzinsen (2013: 1,5%). Arbeitgeberbeitragsreserven und freie Mittel der Vorsorgewerke werden mit 0,5% verzinst.
Lagerplatzareal Winterthur: Abendrot hat fünf Architekturbüros eingeladen, im Rahmen eines Studienverfahrens Vorschläge für ein Neubauprojekt auf dem Lagerplatzareal in Winterthur zu entwickeln. Das Neubauprojekt wird 8000 m2 Nutzfläche für die Genossenschaft Zusammenhalt umfassen, die dort für “Menschen im Alter Lebensräume realisiert, die über das Wohnen hinausgehen”, wie Abendrot schreibt. Weitere 2700 m2 Nutzfläche sind für die Hochschule ZAHW vorgesehen, die für den Studiengang Bauingenieure Unterrichtsräume, Labore und Lager benötigt. Die Investitionssumme wird rund 45 Mio. Franken betragen, die Bauarbeiten werden von 2015 bis 2017 dauern.
Am 8. Dezember 2013 ist Hans-Ulrich Stauffer, Geschäftsführer der Abendrot, in “Musik für einen Gast” auf Radio SRF2 aufgetreten. Die Sendung kann hier gehört werden.
Towers Watson: Stabile Renten trotz sinkender Umwandlungssätze
Der Durchschnitt der von Towers Watson im Rahmen ihrer dritten Untersuchung der Vorsorgepläne von SMI-Unternehmen ermittelten Umwandlungssätze ist von 6.60% im Jahr 2009 auf 6.36% im 2013 gesunken (SLI-Unternehmen: 6.32%). Damit sind die durchschnittlichen Umwandlungssätze deutlich tiefer als der ab 2014 für das Obligatorium vorgeschriebene Satz von 6.80%. Bei mehr als 80% der SLI-Gesellschaften liegt der Umwandlungssatz für das überobligatorische Altersguthaben bereits unter demjenigen für das obligatorische Altersguthaben gemäss BVG. Vor zwei Jahren waren es noch knapp 70% der SLI-Gesellschaften. „Die Unterschiede bei den aktuellen Umwandlungssätzen sind erstaunlich: Sie bewegen sich zwischen 5.49% und 7.10% im Alter 65 bei den SLI-Unternehmen“, zeigt sich Peter Zanella, Leiter Retirement Solutions bei Towers Watson, überrascht. „Es gibt einen klaren Trend zur Senkung der Umwandlungssätze.“
Trotz dem Trend zu sinkenden Umwandlungssätzen (insgesamt 7 von 16 seit 2009 untersuchten SMI-Unternehmen), sind die durchschnittlichen Leistungen der seit 2009 untersuchten SMI-Gesellschaften relativ stabil. „Diese auf den ersten Blick überraschende Entwicklung dürfte darauf zurückzuführen sein, dass Unternehmen flankierende Massnahmen ergreifen. Durch höhere Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge kann so das Leistungsniveau gehalten werden“, erklärt Zanella. Die Arbeitgeberbeiträge wurden erhöht, gleichzeitig sind aber auch die durchschnittlichen Arbeitnehmerbeiträge seit 2009 leicht gestiegen. 2009 betrugen sie noch 4,80%, vier Jahre später 5,10% des Grundgehalts.
Die Leistungen aller Unternehmen liegen zwar deutlich über den gesetzlichen Mindestanforderungen gemäss BVG. Die Leistungsunterschiede bei den Vorsorgeplänen der SLI-Unternehmen sind jedoch nach wie vor erheblich. Beim Unternehmen mit dem höchsten Leistungsniveau sind die Altersrenten bis zu 2,2-mal höher als beim Unternehmen mit den tiefsten Leistungen. Am grössten sind die Unterschiede bei den tiefen Salären. Beim untersuchten Unternehmen mit dem besten Vorsorgeplan würde die Rentenleistung für einen 25jährigen mit einem Jahreseinkommen von 60’000 Franken bei einer angenommenen jährlichen Lohnerhöhung von 2.5% und jährlichen Verzinsung von 3.5% fast 102’600 Franken entsprechen, während es bei der Firma mit dem schlechtesten Vorsorgeplan nur rund 45’800 Franken sind.
Die Studie von Towers Watson untersuchte die Vorsorgepläne von 25 der 30 im Börsenindex SLI zusammengefassten Gesellschaften im Jahr 2013. Im Mittelpunkt der stehen die Ausgestaltung der Vorsorgepläne der einzelnen Unternehmen sowie die daraus resultierenden Leistungen. Es wurden alle Vorsorgepläne der Firmen (Basis- und allfällige Zusatzpläne) für den Leistungsvergleich gesamthaft betrachtet, soweit sie Towers Watson zur Verfügung gestellt wurden.
US: Pensions Make the Most of Stocks’ Surge
A roaring stock market and rising interest rates are fueling the strongest recovery in the $2.4 trillion U.S. corporate-pension sector in more than a quarter century, giving companies new flexibility in dealing with some employee-benefit costs.
Investments in the average company’s pension plan are expected to be at levels that cover 96% of future obligations at the end of the year, according to a new estimate by J.P. Morgan Chase & Co. A separate analysis by Milliman Inc., which provides actuarial products and services, puts the figure above 94%, while pension specialist Mercer says the figure was 91% at the end of October. Funding levels are up from 77% at the end of last year, according to J.P. Morgan—a figure that was essentially unchanged since the financial crisis of 2008.
SVV: Altersvorsorge-Monitor 2013
Die meisten Stimmberechtigten sind der Meinung, dass unsere Altersvorsorge gut funktioniert. Sie gehen davon aus, dass sich ihre Pläne nach der Pensionierung erfüllen lassen. Dennoch haben die aktuellen Diskussionen rund um die Reform der Altersvorsorge den Blick für Probleme und Grenzen geschärft. So lauten die heute vorgestellten Ergebnisse der Meinungsumfrage «Altersvorsorgemonitor 2013» vom Forschungsinstitut gfs.bern. Die Befragung zeigt auch, dass die Reform «Altersvorsorge 2020» von Bundesrat Berset die richtigen Akzente setzt.
Es zeigt sich, dass die Sorge um die eigene zukünftige Rente stärker im Vordergrund steht als die Diskussion um die Finanzierung des Gesamtsystems. «Die Meinungen über die Altersvorsorge und über ihre Probleme verändern sich: Fundamentalopposition gegen jegliche Änderung lässt nach. Für Reformschritte im Bereich von Leistungskürzungen ist der Druck auf die Bevölkerung allerdings noch zu klein», erklärt Claude Longchamp, gfs.bern. Aus den Resultaten schliesst er, dass die Reform «Altersvorsorge 2020» von Bundesrat Alain Berset aus Sicht der Stimmberechtigten richtige Akzente setzt. Denn sie bestehe aus einem Paket unterschiedlicher Massnahmen, bei dem jeder etwas gibt und etwas nimmt.
Mitteilung SVV / Studie Altersvorsorge-Monitor
BL: Gegenvorschlag zur Pensionskassen-Initiative
Die Basler Zeitung berichtet über die aktuelle Entwicklung bei der Sanierung der Basellandschaftlichen Pensionskasse, die nach der Annahme durch die Stimmbürger jetzt mit der eingereichten PK-Initiative der Gemeinden in eine neue Phase getreten ist. Zu dieser Initiative wird die Regierung einen Gegenvorschlag vorlegen. Die Zeitung schreibt: “Die bisher bekannten Elemente des Gegenvorschlags ergänzt die Regierung um eine «Risikoprämie», wie sich Finanzdirektor Anton Lauber (CVP) ausdrückte. Mit zusätzlichen 58,6 Millionen Franken soll sich der Kanton demnach an der Ausfinanzierung des Arbeitgeberbeitrags für die Gemeindelehrkräfte beteiligen – die Kindergarten- und Primarlehrkräfte sowie die Musiklehrer. Der Abstimmung misst die Regierung grosse Bedeutung zu. Sie unterstrich dies gestern, indem der Gesamtregierungsrat auftrat, um den Gegenvorschlag zu präsentieren.
Lauber erklärte sogar, es gehe beim Gegenvorschlag der Regierung nicht in erster Linie um eine Bekämpfung der Gemeindeinitiative. Diese schaffe vor allem die gesetzliche Grundlage dafür, dass der Kanton den Gemeinden bei der Ausfinanzierung der Pensionskasse die administrativen Aufgaben abnehme. Diese würden unterschätzt. Finanziell verhelfe der Kanton den Gemeinden und den weiteren Arbeitgebern mit einem «Pooling» zusätzlich zu günstigen Zinsen (nach jetzigem Stand 1,4 statt 3 Prozent) und zu einer Kreditsicherungsgarantie. Bei den Gemeindelehrkräften, wo der Kanton mit 58,6 Millionen Franken zu den Arbeitgeberleistungen beitrage, erleichtere der Kanton die Kostenaufteilung, indem er bereit sei, die Ausfinanzierung nach Steuerkraft und Einwohnerzahl zu glätten.
BVK: Paritätischer Entscheid, irreführende Medienberichte
Die Lohnerhöhung für den Geschäftsführer der BVK hat in diversen Medien zu irreführenden und aufgebauschten Berichten geführt. Der BVK-Stiftungsrat nimmt dazu wie folgt Stellung: “Der Stiftungsrat der BVK hat im Hinblick auf die Verselbstständigung auch die Vergütung des Geschäftsführers angepasst. Der sorgfältig abgewogene Entscheid ist das Resultat einer breiten und umfassenden Diskussion im paritätisch zusammengesetzten Stiftungsrat sowie dem das Geschäft vorbereitenden zuständigen und ebenfalls aus gleich vielen Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammengesetzten Prüfungs- und Personalausschuss. Nachweislich falsch sind deshalb Medienberichte, wonach die Genehmigung der Lohnerhöhung im Stiftungsrat durch den Stichentscheid des Präsidenten erfolgte.”
Weiter wird festgehalten: “So wurde u.a. bestimmt, dass zum Grundgehalt keine Bonuskomponente hinzukommt. Damit wird sichergestellt, dass keine falschen Anreize gesetzt werden. Der Chef BVK war bei der Festlegung seines Gehaltes nicht involviert und hat auch keine Forderungen gestellt. Umfassende Abklärungen und Quervergleiche durch eine unabhängige Salärerhebungs-Firma wurden die Salärbandbreiten von vergleichbaren Funktionen in verschiedenen Schweizer Pensionskassen eingeholt. Das neue Gehalt des Chefs BVK liegt trotz der Erhöhung um knapp 45% am unteren Rand der festgestellten Bandbreiten.”
“Der Entscheid zur Anpassung der Vergütung wurde im Stiftungsrat nach ausführlicher Diskussion als Mehrheitsentscheid gefasst. Nachweislich falsch sind deshalb einzelne Medienberichte vom 10. Dezember 2013, wonach die Genehmigung durch den Stichentscheid des Präsidenten erfolgte. Die Wahl erfolgte geheim, weshalb auch nicht gesagt werden kann, wer wie gestimmt hat.”
Berset: Rentenreform stärkt die Schweiz
Bundesrat Berset hat in einem ausführlichen Beitrag in der NZZ sein Reformpaket “Altersvorsorge 2020” verteidigt. Er hält fest: “Ich habe nicht vor, meinen Kindern diesen ungedeckten Check zu hinterlassen.” Im Detail legt er die Elemente der Reform vor und schliesst mit den Sätzen: “Die Reform der Altersvorsorge ist auch ein Lackmustest für unsere politische Kultur. Gerade weil die Zentrifugalkräfte so stark geworden sind, muss sich die Schweiz wieder vermehrt ihrer Grundwerte der Konkordanz und der Kompromissfähigkeit versichern. Dieses Reformpaket leistet dazu einen Beitrag, indem es diese Werte höher gewichtet als die häufig polarisierte Debatte, die unseren politischen und medialen Alltag prägt. Diese Reform ist, auch wenn sie etwas ungewohnt als Gesamtpaket daherkommt, typisch schweizerisch. Denn sie strebt nach dem, was machbar und vernünftig ist.
Indem wir die Altersvorsorge auf schweizerische Art, also ausgewogen und fair, reformieren, stärken wir nicht nur die soziale Sicherheit in unserem Land. Wir stärken auch die verantwortungsbewusste und vernünftige politische Kultur, der die Schweiz von heute ihren Erfolg verdankt.”
NZZ: “Aufgeblasene Mängelliste zur VegüV”
In der NZZ befasst sich Hansueli Schöchli mit den Kritiken des Minder-Initiativkomitees an der Verordnung zu ihrer Initiative gegen die Abzockerei. Er schreibt: “Wenn das Komitee der Minder-Initiative den rhetorischen Zweihänder hervornimmt, mit Adjektiven wie «skandalös» oder «grotesk» um sich wirft und in der Verordnung viele «Schlupflöcher» ortet, dann lässt das aufhorchen. Die Interpretation einer angenommenen Initiative «gehört» allerdings nicht den Initianten – denn die Initiative wurde vom gesamten Stimmvolk angenommen. Gemäss Rechtsprechung und Praxis sind Initiativen nach den Kriterien Wortlaut, Zweck der Initiative, Rechtssystematik und Entstehungsgeschichte zu interpretieren – wobei der Wortlaut am Anfang steht. Das Initiativkomitee hat eine Mängelliste von 44 Punkten vorgelegt”.
Zum Thema Pensionskassen hält Schöchli u.a. fest: “
Kritik: Pensionskassen (PK) könnten sich wie bisher der Stimme enthalten.
Kommentar: Der Initiativtext (wonach Stimmrechte im Interesse der Versicherten auszuüben sind) war hier unklar. Eine Enthaltung kann im Interesse der Versicherten sein. Verordnung und Erläuterungen dazu sind ebenfalls nicht ganz klar. Eine pauschale Stimmenthaltung nach dem Motto «wir können uns aus Zeitgründen nicht um Aktionärsabstimmungen kümmern» wäre aber für Pensionskassen unzulässig.
Kritik: Arbeitnehmervertreter in PK-Stiftungsräten hätten keinen massgeblichen Einfluss auf die Stimmabgabe.
Kommentar: Weder die Initiative noch die Verordnung sagen, wie das «Interesse der Versicherten» zu eruieren ist. Das bleibt Sache jeder Pensionskasse. Deren Stiftungsräte sind paritätisch besetzt. Der Stiftungsrat muss Grundsätze zur Konkretisierung des Versicherteninteresses festlegen.
Kritik: Der AHV-Fonds sei komplett vergessen worden.
Kommentar: Das ist richtig. Vergessen haben ihn aber die Initianten. Die Initiative erwähnte nur Pensionskassen. Der AHV-Fonds ist etwas anderes.
Kritik: Keine detaillierte Offenlegung der Pensionskassen über Stimmabgabe zu allen Traktanden.
Kommentar: Es wäre wohl unverhältnismässig, wenn eine Pensionskasse, die pro Jahr zum Beispiel über 500 oder 1000 Traktanden abstimmt, detaillierte Listen publizierte. Inhaltlich bekommen die Versicherten aber den gleichen Informationsstand, weil die Pensionskassen bei Stimmabgaben gegen den VR-Antrag oder bei Stimmenthaltung jeden Einzelfall offenlegen müssen.
FT: Risk-transfer accelerates out of pension funds
Corporate pension schemes are set to transfer more liabilities to financial institutions through so-called bulk annuity deals than they have in any year since the financial crisis.
Insurers wrote £3.9bn worth of the deals in the UK in the third quarter alone as companies turned to them to end the instability that ballooning pension deficits bring to their balance sheets. A series of deals struck between insurers and pension schemes at companies including EMI Music Group, Philips and InterContinental Hotels added up to the highest quarterly value of such transactions on record.
It has put pension schemes on track to transfer between £7bn and £8bn worth of liabilities through such arrangements in 2013, the highest in five years, according to the consultants JLT Employee Benefits.
TA: “Geht der Immo-Boom zu Ende, tragen PKs das Risiko”
Der Tages-Anzeiger schreibt über die Risiken der Immobilien-Anlagen. Zur Übertragung von Liegenschaften im Wert von 500 Mio. der Swiss Life an ihre Anlagestiftung heisst es: “Eine der grössten Transaktionen hat soeben die Versicherung Swiss Life durchgeführt: Sie verkaufte Liegenschaften im Wert von rund 500 Millionen Franken ihrer eigenen Anlagestiftung Immobilien Schweiz beziehungsweise Geschäftsimmobilien Schweiz. Die Anleger der Stiftungen sind Schweizer Pensionskassen. Die Emission sei «deutlich überzeichnet» worden, teilte die Swiss Life mit. Die Eigentumsübertragung fand am 2. Dezember statt.
Der Versicherungskonzern ist in bester Gesellschaft: In diesem Jahr haben Banken, Fonds und Versicherungen bisher neue Anlagen oder Kapitalerhöhungen in der Höhe von über zwei Milliarden Franken lanciert.
Mit dem Verkauf kann Swiss Life vom günstigen Umfeld profitieren und Buchgewinne realisieren. Die Risiken, falls sich die Lage auf dem Immobilienmarkt ungünstig entwickeln sollte, tragen die Vorsorgeeinrichtungen respektive Pensionskassen. «Weil über viele Jahre Projekte jeder Art problemlos absorbiert wurden und die Performancezahlen gut waren, besteht jetzt die Gefahr, dass die Risiken von Immobilien ausgeblendet oder unterschätzt werden», sagt John Davidson, Ökonom und Professor an der Hochschule Luzern. Man müsse sich im Klaren darüber sein, dass der Immobilienmarkt zyklisch sei und es zu Korrekturen komme. «Bei Büroimmobilien wird sich die Spreu vom Weizen trennen und Abwertungen sind so gut wie sicher, Anleger und Eigentümer müssen mit Verlusten rechnen», warnt Davidson.”


